Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
I NLAND 
Samstag, 24. Juni 200Ö 5 4 
Statement von Regierungschef Mario Frick 
Regierungschef Mario Rick 
nahm an der gestrigen Medienori 
entierung Stellung zu der Tatsa 
che, dass Liechtenstein nun als 
einziges europäisches Land auf 
der «schwarzen Liste» der FATF 
aufscheint. Nachfolgend das Sta 
tement des Regierungschefs im 
Wortlaut. 
• Liechtenstein anerkennt und unter 
stützt die Bemühungen der FATF, wirk 
same Massnahmen zur Bekämpfung 
der Geldwäscherei zu fördern. Unter 
anderem wird Liechtenstein deshalb 
die Europarats-Konvention Nr. 141 ra 
tifizieren. Darüber hinaus ist Liechten 
stein dem Europäischen Expertenko 
mitee zur Bekämpfung der Geldwä 
scherei (PC-R-EV) beigetreten bzw. 
seit Beginn an dessen Mitglied. 
• Liechtenstein anerkennt des Weite 
ren, dass Überprüfungen von Standards 
stattfinden und Ratschläge abgegeben 
werden, um mögliche Verbesserungen 
zu erreichen. Auch das ist grundsätzlich 
zu begrüssen. Daher hat sich Liechten 
stein auch stets bereit gezeigt, sich über 
prüfen zu lassen, so z. B. durch das PC- 
R-EV. 
• Liechtenstein hat mehrfach zum Aus 
druck gebracht, dass es bereit ist, auf 
der Basis eines konstruktiven Dialogs 
ein gemeinsames Ziel, nämlich die welt 
weite Bekämpfung der Geldwäscherei, 
zu unterstützen. Liechtenstein hält es 
jedoch für die Festigung eines Dialogs 
für unausweichlich, dass ein Dialog ge 
Regierungschef Mario Frick betonte seinen Unmut über den FÄTF-Entscheid, Liechtenstein auf die «schwarze Liste» zu setzen. 
führt wird und in kooperativem Zusam 
menwirken das globale Problem der 
Geldwäscherei gelöst werden muss. 
Liechtenstein isf daher von Moment 
aufnahmen, wie sie die Erstellung von 
Listen darstellen, wenig überzeugt. 
• Unabhängig davon ist Liechtenstein 
mit der Beurteilung durch die FATF 
nicht einverstanden und der Auffas 
sung, dass sich Liechtenstein insbeson 
dere in der jüngeren Vergangenheit 
sehr kooperativ gezeigt hat. Die Beur 
teilung Liechtenstein als nicht koope 
rativ ist objektiv betrachtet zu hart, 
was sich durch Quervergleiche belegen 
Iässt. Es ist die Auffassung der Regie 
rung, dass die liechtensteinischen Ge 
setze heute schon internationalen 
Standard erreichen. In noch weit grös 
serem Ausmass wird dies nach den ein 
geleiteten Massnahmen der Fall sein. 
Die Liste steht nun aber fest und muss 
als Ausgangslage angenommen wer 
den. 
• Die FATF erwähnt denn auch aus 
drücklich den Weg und die eingeleite 
ten Massnahmen Liechtensteins als 
richtig und hat diese positiv zur Kennt 
nis genommen. Weiters hält die FATF 
fest, dass mit den eingeleiteten Mass- 
dahinein die meisten der nach Auffas 
sung der FATF festgestellten Mängel 
beseitigt werden. 
• Für das weitere Vorgehen verlässt 
sich Liechtenstein auf die Aussagen der 
FATF. Zum einen erwartet Liechten 
stein die durch die FATF angebotene 
Unterstützung im Sinne eines kon 
struktiven Dialogs. Zum anderen er 
wartet Liechtenstein, dass andere Län 
der in ihrem Verhalten gegenüber 
Liechtenstein die von der FATF aus 
drücklich anerkannte äusserst positive 
Entwicklung Liechtensteins berück 
sichtigen. 
•1 
Statement von Justizminister Heinz Frommelt anlässlich der Pressekor ferenz über den Bericht der FATF über nicht kooperative Länder 
Regierungsrat Heinz Frömmelt ausser« 
te an der gestrigen Medienorientierung 
sich aus der Sicht des Justizministers. 
«Ein Kampf gegen organisierte Krimi 
nalität kann nur international erfolg 
reich sein». Jedes Land sei daher dafür 
verantwortlich, selbstkritisch die eigene 
Einstellung zu internationaler Koope 
ration zu überprüfen. Nachfolgend das 
Statement von Justizminister Heinz 
Frömmelt im Wortlaut. 
Sehr geehrte Damen und Herren. 
Liechtenstein hat in den letzten Mo 
naten verschiedene Gesetzesprojekte 
vorgestellt, die Teil der vor mehreren 
Jahren begonnenen Reform bei der 
Bekämpfung der Geldwäsche und der 
internationalen Kriminalität sind. 
Es handelt sich dabei um die Anpas 
sung des Sorgfaltspflichtsgesetzes, des 
Strafgesetzbuches und der Strafprozess 
ordnung sowie um eine Totalrevision 
des Rechtshilfegesetzes. 
Alle der vorgestellten und inzwi 
schen vom liechtensteinischen Parla 
ment in erster Lesung behandelten und 
begrüssten Massnahmen zielen auf eine 
bessere Prävention bzw. Sanktionie 
rung der Geldwäsche ab. 
Die Entscheidung zur Einleitung der 
Gesetzesreformen liegt - und das 
möchte ich an dieser Stelle nochmals 
betonen - ausnahmslos vor Beginn des 
FATF-Prozesses von Ende Januar die 
ses Jahres. 
Gleichzeitig hat Liechtenstein diver 
se Massnahmen zur Verbesserung des 
Vollzugs eingeleitet. Bei diesen Mass 
nahmen handelt es sich um die Einset 
zung einer speziell ausgebildeten 
Polizeieinheit, einer Einstellung eines 
neuen leitenden Staatsanwaltes mit 
einschlägigen Kenntnissen bei der 
Bekämpfung internationaler organi 
sierter Kriminalität sowie der Einstel 
lung mehrerer Richter beim Landge 
richt. 
Weitere Massnahmen werden den 
Justizminister Heinz Frommelt: Der Vollzug soll verbessert wemeif. (Bilder: I.D.) 
Ausbau der Staatsanwaltschaft, der. 
Einrichtung einer formellen sogenann 
ten Financial Intelligence Unit (FIU) 
sowie diverse Administrativmassnah- 
men (Kontrollmassnahmen z. B. in Sa 
chen Rechtshilfe) beinhalten. 
Liechtenstein hat in den letzten Mo 
naten, aber auch schon in den vergan 
genen Jahren eindlutjg unter Beweis 
gestellt, dass iÄ Liechtenstein die Ge 
setze vollzogen wetzen« Die Entschlos 
senheit Liecht|nst4n^ifurde nicht zu 
letzt durch diaEin^t|üng eines unab 
hängigen, erfanrenen und entschlosse 
nen SonderstaltsanAvalts im Dezember 
letzten Jahres 1 unt^r Beweis gestellt. 
Auch die vom Sonderstaatsanwalt und 
der liechtensteinischen Staatsanwalt 
schaft eingeleiteten und von der liech 
tensteinischen Landespolizei vollzoge 
nen Massnahmen zeigen diese Ent 
schlossenheit eindeutig. 
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch 
einmal klarstellen, meine Damen und 
Herren: Liechtenstein ist mit der inter 
nationalen Gemeinschaft der Auffas 
sung, und dies wurde in all unseren Ge 
sprächen auf internationaler Ebene be 
stätigt, dass die Bedrohung der organi 
sierten Kriminalität und der Geld 
wäsche mit aller Entschiedenheit be 
kämpft werden muss. 
Jeder Staat ist dafür selbst verant 
wortlich, dass die Gesetzeslage dies 
zulässt und die Vollzugsorgane dazu in 
der Lage sind. Wie die liechtensteini 
schen Ermittlungen zeigen, ist dafür 
auch im Ausland für Selbstgefälligkeit 
kein Platz. 
Sie wird dem Problem der organisier 
ten Kriminalität in keiner Weise ge 
recht. Vielmehr ist die ständige Über 
prüfung der vorhandenen Werkzeuge, 
die ständige Einleitung der notwendi 
gen Änderungen Bedingung, um diesen 
Kampf nicht nur zu führen, sondern 
auch zu gewinnen. 
Ein Kampf gegen organisierte Krimi 
nalität kann jedoch nur international 
erfolgreich sein. Jedes Land ist daher - 
unabhängig der Momentaufnahme ei 
ner Liste - dafür verantwortlich, selbst 
kritisch die eigene Einstellung zu iriter-' 
nationaler Kooperation zu a&rprOfgn: 1 
Liechtenstein hat dies getan. Lifech- ; 
tenstein bekämpft die , Bedrohung 
durch die organisierte Kriminalität mit 
aller Entschlossenheit,- heute und mor 
gen. Uäd Liechtenstein tut dies -? wie dl-' 
le 'anderen Staaten jauch V nic^t aus 
GrUnden internationalen Drücks, sort- 
dehi, wqü es in einer ätets eBgdi'^usäm- 
me'Awachserfden Welt/ jfi^Setöstertial- " 
tung und Säbsttojiau|iC 
steins notwendig 
folgreich zu führen. Führen wir den 
Kampf gegen Geldwäsche aber ge 
meinsam und im kooperativen Sinne 
werden wir den Kampf auch gemein 
sam gewinnen. 
Liechtenstein kann daher ein gutes 
Beispiel werden. Denn würde die inter 
nationale Gemeinschaft mit der Konse 
quenz vorgehen, wie Liechtenstein es 
derzeit auch unter schmerzvoller Er 
fahrung tut, könnten wir alle einige 
Schritte schneller vorankommen. 
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