Liechtensteiner Volksblatt
I NLAND
Samstag, 24. Juni 200Ö 5 4
Statement von Regierungschef Mario Frick
Regierungschef Mario Rick
nahm an der gestrigen Medienori
entierung Stellung zu der Tatsa
che, dass Liechtenstein nun als
einziges europäisches Land auf
der «schwarzen Liste» der FATF
aufscheint. Nachfolgend das Sta
tement des Regierungschefs im
Wortlaut.
• Liechtenstein anerkennt und unter
stützt die Bemühungen der FATF, wirk
same Massnahmen zur Bekämpfung
der Geldwäscherei zu fördern. Unter
anderem wird Liechtenstein deshalb
die Europarats-Konvention Nr. 141 ra
tifizieren. Darüber hinaus ist Liechten
stein dem Europäischen Expertenko
mitee zur Bekämpfung der Geldwä
scherei (PC-R-EV) beigetreten bzw.
seit Beginn an dessen Mitglied.
• Liechtenstein anerkennt des Weite
ren, dass Überprüfungen von Standards
stattfinden und Ratschläge abgegeben
werden, um mögliche Verbesserungen
zu erreichen. Auch das ist grundsätzlich
zu begrüssen. Daher hat sich Liechten
stein auch stets bereit gezeigt, sich über
prüfen zu lassen, so z. B. durch das PC-
R-EV.
• Liechtenstein hat mehrfach zum Aus
druck gebracht, dass es bereit ist, auf
der Basis eines konstruktiven Dialogs
ein gemeinsames Ziel, nämlich die welt
weite Bekämpfung der Geldwäscherei,
zu unterstützen. Liechtenstein hält es
jedoch für die Festigung eines Dialogs
für unausweichlich, dass ein Dialog ge
Regierungschef Mario Frick betonte seinen Unmut über den FÄTF-Entscheid, Liechtenstein auf die «schwarze Liste» zu setzen.
führt wird und in kooperativem Zusam
menwirken das globale Problem der
Geldwäscherei gelöst werden muss.
Liechtenstein isf daher von Moment
aufnahmen, wie sie die Erstellung von
Listen darstellen, wenig überzeugt.
• Unabhängig davon ist Liechtenstein
mit der Beurteilung durch die FATF
nicht einverstanden und der Auffas
sung, dass sich Liechtenstein insbeson
dere in der jüngeren Vergangenheit
sehr kooperativ gezeigt hat. Die Beur
teilung Liechtenstein als nicht koope
rativ ist objektiv betrachtet zu hart,
was sich durch Quervergleiche belegen
Iässt. Es ist die Auffassung der Regie
rung, dass die liechtensteinischen Ge
setze heute schon internationalen
Standard erreichen. In noch weit grös
serem Ausmass wird dies nach den ein
geleiteten Massnahmen der Fall sein.
Die Liste steht nun aber fest und muss
als Ausgangslage angenommen wer
den.
• Die FATF erwähnt denn auch aus
drücklich den Weg und die eingeleite
ten Massnahmen Liechtensteins als
richtig und hat diese positiv zur Kennt
nis genommen. Weiters hält die FATF
fest, dass mit den eingeleiteten Mass-
dahinein die meisten der nach Auffas
sung der FATF festgestellten Mängel
beseitigt werden.
• Für das weitere Vorgehen verlässt
sich Liechtenstein auf die Aussagen der
FATF. Zum einen erwartet Liechten
stein die durch die FATF angebotene
Unterstützung im Sinne eines kon
struktiven Dialogs. Zum anderen er
wartet Liechtenstein, dass andere Län
der in ihrem Verhalten gegenüber
Liechtenstein die von der FATF aus
drücklich anerkannte äusserst positive
Entwicklung Liechtensteins berück
sichtigen.
•1
Statement von Justizminister Heinz Frommelt anlässlich der Pressekor ferenz über den Bericht der FATF über nicht kooperative Länder
Regierungsrat Heinz Frömmelt ausser«
te an der gestrigen Medienorientierung
sich aus der Sicht des Justizministers.
«Ein Kampf gegen organisierte Krimi
nalität kann nur international erfolg
reich sein». Jedes Land sei daher dafür
verantwortlich, selbstkritisch die eigene
Einstellung zu internationaler Koope
ration zu überprüfen. Nachfolgend das
Statement von Justizminister Heinz
Frömmelt im Wortlaut.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Liechtenstein hat in den letzten Mo
naten verschiedene Gesetzesprojekte
vorgestellt, die Teil der vor mehreren
Jahren begonnenen Reform bei der
Bekämpfung der Geldwäsche und der
internationalen Kriminalität sind.
Es handelt sich dabei um die Anpas
sung des Sorgfaltspflichtsgesetzes, des
Strafgesetzbuches und der Strafprozess
ordnung sowie um eine Totalrevision
des Rechtshilfegesetzes.
Alle der vorgestellten und inzwi
schen vom liechtensteinischen Parla
ment in erster Lesung behandelten und
begrüssten Massnahmen zielen auf eine
bessere Prävention bzw. Sanktionie
rung der Geldwäsche ab.
Die Entscheidung zur Einleitung der
Gesetzesreformen liegt - und das
möchte ich an dieser Stelle nochmals
betonen - ausnahmslos vor Beginn des
FATF-Prozesses von Ende Januar die
ses Jahres.
Gleichzeitig hat Liechtenstein diver
se Massnahmen zur Verbesserung des
Vollzugs eingeleitet. Bei diesen Mass
nahmen handelt es sich um die Einset
zung einer speziell ausgebildeten
Polizeieinheit, einer Einstellung eines
neuen leitenden Staatsanwaltes mit
einschlägigen Kenntnissen bei der
Bekämpfung internationaler organi
sierter Kriminalität sowie der Einstel
lung mehrerer Richter beim Landge
richt.
Weitere Massnahmen werden den
Justizminister Heinz Frommelt: Der Vollzug soll verbessert wemeif. (Bilder: I.D.)
Ausbau der Staatsanwaltschaft, der.
Einrichtung einer formellen sogenann
ten Financial Intelligence Unit (FIU)
sowie diverse Administrativmassnah-
men (Kontrollmassnahmen z. B. in Sa
chen Rechtshilfe) beinhalten.
Liechtenstein hat in den letzten Mo
naten, aber auch schon in den vergan
genen Jahren eindlutjg unter Beweis
gestellt, dass iÄ Liechtenstein die Ge
setze vollzogen wetzen« Die Entschlos
senheit Liecht|nst4n^ifurde nicht zu
letzt durch diaEin^t|üng eines unab
hängigen, erfanrenen und entschlosse
nen SonderstaltsanAvalts im Dezember
letzten Jahres 1 unt^r Beweis gestellt.
Auch die vom Sonderstaatsanwalt und
der liechtensteinischen Staatsanwalt
schaft eingeleiteten und von der liech
tensteinischen Landespolizei vollzoge
nen Massnahmen zeigen diese Ent
schlossenheit eindeutig.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch
einmal klarstellen, meine Damen und
Herren: Liechtenstein ist mit der inter
nationalen Gemeinschaft der Auffas
sung, und dies wurde in all unseren Ge
sprächen auf internationaler Ebene be
stätigt, dass die Bedrohung der organi
sierten Kriminalität und der Geld
wäsche mit aller Entschiedenheit be
kämpft werden muss.
Jeder Staat ist dafür selbst verant
wortlich, dass die Gesetzeslage dies
zulässt und die Vollzugsorgane dazu in
der Lage sind. Wie die liechtensteini
schen Ermittlungen zeigen, ist dafür
auch im Ausland für Selbstgefälligkeit
kein Platz.
Sie wird dem Problem der organisier
ten Kriminalität in keiner Weise ge
recht. Vielmehr ist die ständige Über
prüfung der vorhandenen Werkzeuge,
die ständige Einleitung der notwendi
gen Änderungen Bedingung, um diesen
Kampf nicht nur zu führen, sondern
auch zu gewinnen.
Ein Kampf gegen organisierte Krimi
nalität kann jedoch nur international
erfolgreich sein. Jedes Land ist daher -
unabhängig der Momentaufnahme ei
ner Liste - dafür verantwortlich, selbst
kritisch die eigene Einstellung zu iriter-'
nationaler Kooperation zu a&rprOfgn: 1
Liechtenstein hat dies getan. Lifech- ;
tenstein bekämpft die , Bedrohung
durch die organisierte Kriminalität mit
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me'Awachserfden Welt/ jfi^Setöstertial- "
tung und Säbsttojiau|iC
steins notwendig
folgreich zu führen. Führen wir den
Kampf gegen Geldwäsche aber ge
meinsam und im kooperativen Sinne
werden wir den Kampf auch gemein
sam gewinnen.
Liechtenstein kann daher ein gutes
Beispiel werden. Denn würde die inter
nationale Gemeinschaft mit der Konse
quenz vorgehen, wie Liechtenstein es
derzeit auch unter schmerzvoller Er
fahrung tut, könnten wir alle einige
Schritte schneller vorankommen.
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