Liechtensteiner Volksblatt
Land und Leute
Samstag, 17. Juni 2000 7
Gleichstellungsgesetz: infra gibt ausfuhrliche und praxisnahe Auskunft'
In letzter Zeit geht Sandra Müller
nicht mehr gerne zur Arbeit -
über die anzüglichen Witze ihrer
männlichen Arbeitskollegen kann
sie wirklich nicht lachen. Was die
junge Frau dagegen tun kann, er
läutert die infra (Informations
und Kontaktstelle für Ftauen) per
«Hotline» und mit persönlichen
Beratungen zum Gleichstellungs
gesetz.
L-Press
Seit zwei Jahren arbeitet Sandra Müller'
in einem mittelgrossen Betrieb. Der Job
macht ihr eigentlich viel Freude. Doch
in letzter Zeit häufen sich die anzügli
chen Witze ihrer Arbeitskollegen und
immer öfters muss sie sich Bemerkun
gen über ihre Figur und ihre Kleidung
gefallen lassen. Und weil ihr direkter
Vorgesetzter mitlacht, traut sich die 30-
Jährige nicht, sich zur Wehr zu setzen.
Meistens verlässt die junge Frau wü
tend und enttäuscht den Raum und ver
schanzt sich in ihrem Büro. Die Krän
kungen lähmen sie, beeinträchtigen ih
re Arbeit, so dass Sandra Müller in letz
ter Zeit mit ihren Leistungen oft unzu
frieden ist. Und dabei hatte alles so viel
versprechend angefangen... Sie freute
sich auf die Anstellung, bei der die Zu
sammenarbeit mit anderen Menschen
wichtig ist und ihr Betätigungsfeld stell
te eine neue, positive Herausforderung
dar. Wann die Anzüglichkeiten begon
nen hatten, daran kann sich Sandra
Müller nicht mehr erinnern. Schlei
chend haben sie Einzug gehalten, sind
ständig mehr geworden und belasten
ihren Arbeitsalltag heute sehr. In letzter
Zeit fragt sie sich deshalb öfters: «Soll
ich diesen Job kündigen, mir eine ande-
Die sexuelle Belästigung beginnt nicht erst bei Berührungen, sondern viel früher und stellt einen Übergriff auf die gesamte Per
son dar. (Foto: Emmi Wohlwend)
re Stelle suchen?» - «Nein», sagt ihre
innere Stimme. Und ein klares «Nein»
ist auch aus dem Gleichstellungsgesetz
Liechtensteins, das seit dem Mai 1999 in
Kraft ist, abzuleiten.
Gleichstellungsgesetz bietet
Schutz
Das Gleichstellungsgesetz verpflich
tet Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
ausdrücklich dazu, ihr Personal vor
sexueller Belästigung zu schützen. Die
belästigte Person - in erster Linie han
delt es sich dabei um Frauen, muss also
nicht selber gegen Belästiger vorgehen.
Es ist die Pflicht der Arbeitgebenden, für
ein belästigungsfreies Klima zu sorgen.
Werden sexuelle Belästigungen am Ar
beitsplatz nicht verhindert, hat die beläs
tigte Person gegenüber der Arbeitgeber
seite verschiedene Rechtsansprüche (z.
B. finanzielle Entschädigung).
Schutz auch im Interesse der
Wirtschaft
Laut einer Schweizer Studie werden
nahezu 60 Prozent der Frauen in ihrem
Berufsleben mit sexueller Belästigung
konfrontiert. Diese Übergriffe haben
für die Arbeitnehmerinnen gravierende
Auswirkungen, viele von .ihnen sehen
sich gezwungen, den Arbeitsplatz zu
wechseln. Auch die Arbeitgeberseite er
leidet durch sexuelle Belästigung Scha
den: das Betriebsklima leidet, es kommt
zu Arbeitsausfällen und zu einer Beein
trächtigung der Arbeitsleistung.
Das Gleichstellungsgesetz macht die
Chancengleichheit von Männern und
Frauen im Erwerbsleben durchsetzbar.
Es bietet Schutz vor Benachteiligung
aufgrund des Geschlechtes und gilt für
Männer und Frauen. Weitere Kern
punkte des Gesetzes sind der Grund
satz gleicher Lohn für gleichwertige
Arbeit und der Schutz vor Diskriminie
rung bei der Anstellung, Weiterbildung,
Beförderung und Arbeitszuteilung. Es
gilt für alle unselbstständigen Arbeits
verhältnisse, für alle Finnen und Un
ternehmungen der Privatwirtschaft,
aber auch für Verwaltungen und Insti
tutionen des Landes und der Gemein
den.
Sandra Müller und all die anderen
betroffenen Frauen erhalten in der
infra (Informations- und Kontaktstelle
für Frauen) kostenlos Informationen
und Beratung zum Gleichstellungsge
setz unter der Nummer 232 08 80. Die
infra-Hotline ist am Dienstag, den 27.
Juni von 13.30 bis 15.30 Uhr und am
Samstag, den 1, Juli von 8.30 bis 10.30
Uhr offen. Zusätzlich bietet die infra
Klientinnen persönliche Beratungen
durch eine Anwältin an: Interessierte
Frauen können ihre persönliche Situati
on zu den Themen «Schutz vor sexuel
ler Belästigung», «Lohngleichheit» und
«Diskriminierungsverbot» besprechen.
Für diese persönliche Beratung ist eine
Voranmeldung unter Telefon 232 08 80
erforderlich.
Das Gleichstellungsbüro der Regie
rung hat die Broschüren «Gleichstel
lung im Erwerbsleben» und «Sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz» heraus
gegeben. Beide sind bei der infra (E-
Mail: infra@schaan.lol.li), beim Gleich
stellungsbüro (Telefon 236 60 60, e-
mail: bernadette.kubik-risch@gsb.llv.li)
oder beim Liechtensteinischen Arbeit
nehmerverband (Telefon 399 38 38) er
hältlich.
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