Liechtensteiner Volksblatt
Abstimmung Einbürgerung Alteingesessener
Dienstag, 6. Juni 2000 3
Interview mit Landtagsvizepräsident Otmar Hasler zur Volksabstimmung über die Einbürgerung alteingesessener Ausländer
Am 16./18. Juni stimmt das
Stimmvolk unseres Landes über
die Möglichkeit der erleichterten
Einbürgerung alteingesessener
Ausländer ab. Die FBPL emp
fiehlt ein Ja in die Urne zu legen.
Landtagsvizepräsident Otmar
Hasler machte sich schön im
Landtag für diese Vorlage stark.
Er betont im Interview, dass die
Erlangung des Staatsbürgerrech
tes ein letzter wichtiger Schritt der
Integration sei.
Mit Landtagsvizepräsident Otmar
Hasler sprach Alexander Batliner
für die staatliche Gemeinschaft ein Ge
winn. Es jnuss unser Bestreben sein,
dass sich möglichst viele Menschen für
unseren Staat und die Gemeinschaft
einsetzen und sich ihr gegenüber ver
antwortlich fühlen. Dazu trägt bei,
wenn sich Menschen, für die Liechten
stein Heimat bedeutet, fUr die liechten
steinische Staatsbürgerschaft entschei
den können.
Sind das auch die Gründe, weshalb das
Stimmvolk ein Ja in die Urne weifen
soll?
Ja. Ich bitte die StimmbUrgerinnen
und Stimmbürger ein Ja in die Urne zu
werfen. Wie gesagt sind wir ein kleines
Volk und deshalb darauf angewiesen,
dass sich möglichst viele in Liechten-
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:«Ich bin überzeugt, dass es sich dabei um
eine akzeptable und verantwortbare Lösung handelt.»
VOLKSBLATT: Herr Landtagsvize
präsident, Sie haben sich während der
Debatte im Landtag zur Einbürgerung
alteingesessener Ausländer deutlich für
diese Einbürgerung ausgesprochen.
Weshalb?
Otmar Hasler: Die erleichterte Ein
bürgerung alteingesessener Ausländer
ist altes Anliegen der BUrgerpartei und
auch von mir persönlich. Mir scheint die
vom Landtag verabschiedete Lösung
ein doppelter Gewinn zu sein. Zum ei
nen ein Gewinn für diejenigen, die ihre
Heimat und ihren Lebensmittelpunkt
in Liechtenstein gefunden haben. Oft
ist der letzte Schritt der Integration die
Erlangung des Bürgerrechts des Staa
tes, indem man seinen Lebensmittel
punkt gefunden hat. Zum anderen ist es
nommen. Ich bin überzeugt, dass es sich
dabei um eine akzeptable und verant
wortbare Lösung handelt. Um einen
Anspruch auf die Erlangung der liech
tensteinischen A Staatsbürgerschaft zu
haben, müssen die Bewerber eine
Wohnsitzdauer von 30 Jahren nachwei
sen, wobei die Jahre bis zum 20. Le
bensjahr doppelt gezählt werden, sowie
auf die angestammte Staatsbürger
schaft verzichten. Es handelt sich beim
vom Landtag verabschiedeten Gesetz
vor allem um eine Lösung für die zwei
te Generation der in Liechtenstein le
benden Ausländerinnen und Ausländer.
Für sie ist es möglich, sofern sie hier
aufgewachsen sind, mit 15 Jahren das
liechtensteinische LandesbUrgerrecht
zu erwerben
Eine der gesetzlichen Regelung heisst,
dass diejenigen, die sich einbürgern
lassen wollen, den Pass ihres Ur
sprungslandes abgeben müssen. Dies
führte auch im Landtag zu einer Dis
kussion. Weshalb haben Sie sich gegen
die Möglichkeit der doppelten Staats
bürgerschaft ausgesprochen?
Sehen wir zuerst einmal die heutige
Gesetzeslage an: Die ordentliche Ein
bürgerung auf dem Wege der Gemein
deabstimmung verlangt von den Be
werbern den Verzicht auf das ange
stammte Bürgerrecht, ebenso die Ein
bürgerung der Ehegattin oder des Ehe
gatten und die Wiedereinbürgerung
ehemaliger Liechtensteinerinnen und
Liechtensteiner. Wenn wir nun Uber die
doppelte Staatsbürgerschaft diskutie
ren, so müssen wir das im Rahmen des
gesamten Bürgerrechtes und nicht nur
im speziellen Fall der erleichterten Ein
bürgerung alteingesessener Ausländer
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:«Die erleichterte Einbürgerung alteingesesse
ner Ausländer ist ein altes Anliegen der Bürgerpartei und auch von mir persönlich.»
Identität zu wahren und dafür zu sor
gen, dass deijenige, der zum Bürgerver-
band gehören will, sich auch mit diesem
identifiziert. Mir ist aber auch klar, dass
dieser Grundsatz in unserem Recht
mehrfach durchbrochen wird. Es wird
stein lebende Menschen für das Ge
meinwohl, für den Staat, für die gesell
schaftlichen und sozialen Belange ein
setzen und verantwortlich fühlen. Die
Erlangung des Staatsbürgerrechts kann
ein letzter und wichtiger Schritt der In
tegration in die staatliche Gemein
schaft sein.
Im Landtag zu reden gab die Regelung
um die Anzahl Wohnsitzjahre, die
nötig sind, um von der Möglichkeit der
erleichterten Einbürgerung Gebrauch
machen zu können. Welche Regelung
fand diesbezüglich der Landtag und
welche Regelung hätten Sie diesbezüg
lich befürwortet?
Der Landtag hat die von der Regie
rung vorgeschlagene Regelung Uber
tun. Ich finde den Grundsatz richtig,
dass man sich für eine Staatsbürger
schaft entscheiden muss. Für einen
Kleinstaat ist es sehr wichtig, seine
sich deshalb die Frage der doppelten
oder Mehrfachstaatsbürgerschaft in
Zukunft sicher erneut stellen. Zum heu
tigen Zeitpunkt und für die Akzeptanz
der Vorlage finde ich den verlangten
Verzicht richtig.
Die FBPL-Fraktion hat im Rahmen
einer Fraktionserklärung eine Volks
abstimmung zu dieser Frage gefordert
Die Regierung und die anderen Frak
tionen sind dann zu einem grossen Teil
auf diese Forderung eingetreten. Wes-
halb hat die FBPL eine Volksabstim
mung gefordert?
Die Schaffung eines gesetzlichen
Anspruchs auf Einbürgerung von Aus
länderinnen und Ausländern ist eine
grundlegende Änderung unseres Bür
gerrechtes. Wir ersetzen damit das
Recht der Gemeindeversammlung auf
Abstimmung Uber den Einbürgerungs-
antrag der jeweiligen Bewerber durch
einen gesetzlich verankerten An
spruch auf die Erlangung des Landes
bürgerrechts. Eine solche Frage muss
vom Volk getragen werden. Ich bin
Uberzeugt, dass die notwendige Ak
zeptanz für diesen Schritt auch vor
handen ist.
Fünf Voraussetzungen nötig
Erläuterungen zur Volksabstimmung vom Wochenende des 16./19. Juni
REKLAME
Am Wochenende vom 16. /18. Juni ent
scheiden die Liechtensteinerinnen und
Liechtensteiner an der Ume über eine
Abänderung des Gesetzes über den Er
werb und Verlust des Landesbürger'
rechts. Konkret zu entscheiden hat das
Volk, ob in Zukunft alteingesessene
Ausländerden Liechtensteiner Pass er
halten sollen. Um von einer erleichter
ten Einbürgerung profitieren zu kön
nen, müssen aber fünf Voraussetzungen
erfüllt sein.
Peter Kindle
Die Idee, Alteingesessenen einen er
leichterten Zugang zum Liechtenstei
ner Pass zu ermöglichen, wurde be
reits vor knapp drei Jahrzehnten auf
gegriffen. Nun legen Landtag und Re
gierung dem Volk eine endgültige Ge
setzesvorlage zur Abstimmung vor.
Ziel der erleichterten Einbürgerung
von Alteingesessenen ist, diesen Men
schen eine bessere Identifikation zu
Liechtenstein zu ermöglichen. Die
Gesetzesvorlage, Uber welche das
Volk zu entscheiden hat, beinhaltet ei
ne Auflistung von Erfordernissen, wel
che eine Person mitbringen muss, da
mit sie den Liechtensteiner Pass in er
leichtertem
erhält.
Einbttrgerungsverfahren
Ordentlicher Wohnsitz während
30 Jahren
Die wichtigste Voraussetzung, um in
den Besitz des Liechtensteiner Passes
zu gelangen, ist ein ordentlicher Wohn
sitz im Land Uber eine Dauer von 30
Jahren. Sollte die Gesetzesänderung
angenommen werden, so bedeutet dies,
dass ausländische Mitbürgerinnen und
Mitbürger, welche seit dem Jahr 1970 in
Liechtenstein leben, die liechtensteini
sche Staatsbürgerschaft anfordern
können. In den Genuss einer speziel
len Regelung gelangen jüngere «Alt
eingesessene», denn die ersten 15 Le
bensjahre, die in Liechtenstein verlebt
werden, zählen doppelt. Somit dürfen
15-jährige Alteingesessene bereits die
liechtensteinische Staatsbürgerschaft
beantragen.
Wohnsitz: Fünf Jahre an einem
Stück
Ein weiteres Kriterium, welches ein
alteingesessener Ausländer für die An
tragstellung auf einen liechtensteini
schen Pass erfüllen muss, ist eine or
dentliche Wohnsitznahme in unserem
Land während'den letzten fünf Jahren
vor Einreichung des Gesuches.
«Weisse Weste» i
Von einem'Antragssteiler, welcher
von einer erleichterten Einbürgerung
Gebrauch machen will, wird eine «weis
se Weste» verlangt. So dürfen im Straf
register keine [Einträge wegen Verbre
chen oder Versehen vorliegen und das
bisherige Vernalten des Alteingesesse
nen darf gemäss Qesetzesformulierung
keinen Anlass geben, «dass er eine Ge
fahr für die innere und äussere Sicher
heit des Landes darstellt».
Keine Doppielstaiatsbürgerschaft
möglich
Will ein Alteingesessener den Liechten
steiner Pass bekommen, so muss er aus
drücklich auf seine angestammte Staats
bürgerschaft \ferzichten. Darf er dies aus
gesetzlichen Gründen seines Heimat
staates nicht, so muss er einen Nachweis
erbringen, dass eine Verzichtserklärung
in seinem Heimatstaat ungültig ist. Die
se Bestimmung bedeutet, dass eine dop
pelte Staatsbürgerschaft nicht möglich
ist. Will ein Alteingesessener Liechten
steiner werden, so muss er auf seinen al
ten Pass verzichten. I
JA
zur Einbürgerung
alteingesessener
Ausländer in
Liechtenstein
Die Bürgerpartei empfiehlt den Stimmbürgerinnen
und Stimmbürgern, an der Volksabstimmung vom
16./18. Juni 2000 betreffend die Abänderung des
Bürgerrechtsgesetzes ein JA in die Urne zu legen.
„Ausländer haben auf Antrag Anspruch auf Aufnahme In das
Landes- und QemelndebOrgerrecht im erleichterten Verfahren, wenn
ein ordentlicher liechtensteinischer Wohnsitz von 30 Jahren nachge
wiesen wird, wobei die Jahre von der Geburt bis zum
20. Lebensjahr des Antragstellers doppelt gezählt wird."
FBPL setzt Akzente!
FBPL