Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Abstimmung Einbürgerung Alteingesessener 
Dienstag, 6. Juni 2000 3 
Interview mit Landtagsvizepräsident Otmar Hasler zur Volksabstimmung über die Einbürgerung alteingesessener Ausländer 
Am 16./18. Juni stimmt das 
Stimmvolk unseres Landes über 
die Möglichkeit der erleichterten 
Einbürgerung alteingesessener 
Ausländer ab. Die FBPL emp 
fiehlt ein Ja in die Urne zu legen. 
Landtagsvizepräsident Otmar 
Hasler machte sich schön im 
Landtag für diese Vorlage stark. 
Er betont im Interview, dass die 
Erlangung des Staatsbürgerrech 
tes ein letzter wichtiger Schritt der 
Integration sei. 
Mit Landtagsvizepräsident Otmar 
Hasler sprach Alexander Batliner 
für die staatliche Gemeinschaft ein Ge 
winn. Es jnuss unser Bestreben sein, 
dass sich möglichst viele Menschen für 
unseren Staat und die Gemeinschaft 
einsetzen und sich ihr gegenüber ver 
antwortlich fühlen. Dazu trägt bei, 
wenn sich Menschen, für die Liechten 
stein Heimat bedeutet, fUr die liechten 
steinische Staatsbürgerschaft entschei 
den können. 
Sind das auch die Gründe, weshalb das 
Stimmvolk ein Ja in die Urne weifen 
soll? 
Ja. Ich bitte die StimmbUrgerinnen 
und Stimmbürger ein Ja in die Urne zu 
werfen. Wie gesagt sind wir ein kleines 
Volk und deshalb darauf angewiesen, 
dass sich möglichst viele in Liechten- 
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:«Ich bin überzeugt, dass es sich dabei um 
eine akzeptable und verantwortbare Lösung handelt.» 
VOLKSBLATT: Herr Landtagsvize 
präsident, Sie haben sich während der 
Debatte im Landtag zur Einbürgerung 
alteingesessener Ausländer deutlich für 
diese Einbürgerung ausgesprochen. 
Weshalb? 
Otmar Hasler: Die erleichterte Ein 
bürgerung alteingesessener Ausländer 
ist altes Anliegen der BUrgerpartei und 
auch von mir persönlich. Mir scheint die 
vom Landtag verabschiedete Lösung 
ein doppelter Gewinn zu sein. Zum ei 
nen ein Gewinn für diejenigen, die ihre 
Heimat und ihren Lebensmittelpunkt 
in Liechtenstein gefunden haben. Oft 
ist der letzte Schritt der Integration die 
Erlangung des Bürgerrechts des Staa 
tes, indem man seinen Lebensmittel 
punkt gefunden hat. Zum anderen ist es 
nommen. Ich bin überzeugt, dass es sich 
dabei um eine akzeptable und verant 
wortbare Lösung handelt. Um einen 
Anspruch auf die Erlangung der liech 
tensteinischen A Staatsbürgerschaft zu 
haben, müssen die Bewerber eine 
Wohnsitzdauer von 30 Jahren nachwei 
sen, wobei die Jahre bis zum 20. Le 
bensjahr doppelt gezählt werden, sowie 
auf die angestammte Staatsbürger 
schaft verzichten. Es handelt sich beim 
vom Landtag verabschiedeten Gesetz 
vor allem um eine Lösung für die zwei 
te Generation der in Liechtenstein le 
benden Ausländerinnen und Ausländer. 
Für sie ist es möglich, sofern sie hier 
aufgewachsen sind, mit 15 Jahren das 
liechtensteinische LandesbUrgerrecht 
zu erwerben 
Eine der gesetzlichen Regelung heisst, 
dass diejenigen, die sich einbürgern 
lassen wollen, den Pass ihres Ur 
sprungslandes abgeben müssen. Dies 
führte auch im Landtag zu einer Dis 
kussion. Weshalb haben Sie sich gegen 
die Möglichkeit der doppelten Staats 
bürgerschaft ausgesprochen? 
Sehen wir zuerst einmal die heutige 
Gesetzeslage an: Die ordentliche Ein 
bürgerung auf dem Wege der Gemein 
deabstimmung verlangt von den Be 
werbern den Verzicht auf das ange 
stammte Bürgerrecht, ebenso die Ein 
bürgerung der Ehegattin oder des Ehe 
gatten und die Wiedereinbürgerung 
ehemaliger Liechtensteinerinnen und 
Liechtensteiner. Wenn wir nun Uber die 
doppelte Staatsbürgerschaft diskutie 
ren, so müssen wir das im Rahmen des 
gesamten Bürgerrechtes und nicht nur 
im speziellen Fall der erleichterten Ein 
bürgerung alteingesessener Ausländer 
Landtagsvizepräsident Otmar Hasler:«Die erleichterte Einbürgerung alteingesesse 
ner Ausländer ist ein altes Anliegen der Bürgerpartei und auch von mir persönlich.» 
Identität zu wahren und dafür zu sor 
gen, dass deijenige, der zum Bürgerver- 
band gehören will, sich auch mit diesem 
identifiziert. Mir ist aber auch klar, dass 
dieser Grundsatz in unserem Recht 
mehrfach durchbrochen wird. Es wird 
stein lebende Menschen für das Ge 
meinwohl, für den Staat, für die gesell 
schaftlichen und sozialen Belange ein 
setzen und verantwortlich fühlen. Die 
Erlangung des Staatsbürgerrechts kann 
ein letzter und wichtiger Schritt der In 
tegration in die staatliche Gemein 
schaft sein. 
Im Landtag zu reden gab die Regelung 
um die Anzahl Wohnsitzjahre, die 
nötig sind, um von der Möglichkeit der 
erleichterten Einbürgerung Gebrauch 
machen zu können. Welche Regelung 
fand diesbezüglich der Landtag und 
welche Regelung hätten Sie diesbezüg 
lich befürwortet? 
Der Landtag hat die von der Regie 
rung vorgeschlagene Regelung Uber 
tun. Ich finde den Grundsatz richtig, 
dass man sich für eine Staatsbürger 
schaft entscheiden muss. Für einen 
Kleinstaat ist es sehr wichtig, seine 
sich deshalb die Frage der doppelten 
oder Mehrfachstaatsbürgerschaft in 
Zukunft sicher erneut stellen. Zum heu 
tigen Zeitpunkt und für die Akzeptanz 
der Vorlage finde ich den verlangten 
Verzicht richtig. 
Die FBPL-Fraktion hat im Rahmen 
einer Fraktionserklärung eine Volks 
abstimmung zu dieser Frage gefordert 
Die Regierung und die anderen Frak 
tionen sind dann zu einem grossen Teil 
auf diese Forderung eingetreten. Wes- 
halb hat die FBPL eine Volksabstim 
mung gefordert? 
Die Schaffung eines gesetzlichen 
Anspruchs auf Einbürgerung von Aus 
länderinnen und Ausländern ist eine 
grundlegende Änderung unseres Bür 
gerrechtes. Wir ersetzen damit das 
Recht der Gemeindeversammlung auf 
Abstimmung Uber den Einbürgerungs- 
antrag der jeweiligen Bewerber durch 
einen gesetzlich verankerten An 
spruch auf die Erlangung des Landes 
bürgerrechts. Eine solche Frage muss 
vom Volk getragen werden. Ich bin 
Uberzeugt, dass die notwendige Ak 
zeptanz für diesen Schritt auch vor 
handen ist. 
Fünf Voraussetzungen nötig 
Erläuterungen zur Volksabstimmung vom Wochenende des 16./19. Juni 
REKLAME 
Am Wochenende vom 16. /18. Juni ent 
scheiden die Liechtensteinerinnen und 
Liechtensteiner an der Ume über eine 
Abänderung des Gesetzes über den Er 
werb und Verlust des Landesbürger' 
rechts. Konkret zu entscheiden hat das 
Volk, ob in Zukunft alteingesessene 
Ausländerden Liechtensteiner Pass er 
halten sollen. Um von einer erleichter 
ten Einbürgerung profitieren zu kön 
nen, müssen aber fünf Voraussetzungen 
erfüllt sein. 
Peter Kindle 
Die Idee, Alteingesessenen einen er 
leichterten Zugang zum Liechtenstei 
ner Pass zu ermöglichen, wurde be 
reits vor knapp drei Jahrzehnten auf 
gegriffen. Nun legen Landtag und Re 
gierung dem Volk eine endgültige Ge 
setzesvorlage zur Abstimmung vor. 
Ziel der erleichterten Einbürgerung 
von Alteingesessenen ist, diesen Men 
schen eine bessere Identifikation zu 
Liechtenstein zu ermöglichen. Die 
Gesetzesvorlage, Uber welche das 
Volk zu entscheiden hat, beinhaltet ei 
ne Auflistung von Erfordernissen, wel 
che eine Person mitbringen muss, da 
mit sie den Liechtensteiner Pass in er 
leichtertem 
erhält. 
Einbttrgerungsverfahren 
Ordentlicher Wohnsitz während 
30 Jahren 
Die wichtigste Voraussetzung, um in 
den Besitz des Liechtensteiner Passes 
zu gelangen, ist ein ordentlicher Wohn 
sitz im Land Uber eine Dauer von 30 
Jahren. Sollte die Gesetzesänderung 
angenommen werden, so bedeutet dies, 
dass ausländische Mitbürgerinnen und 
Mitbürger, welche seit dem Jahr 1970 in 
Liechtenstein leben, die liechtensteini 
sche Staatsbürgerschaft anfordern 
können. In den Genuss einer speziel 
len Regelung gelangen jüngere «Alt 
eingesessene», denn die ersten 15 Le 
bensjahre, die in Liechtenstein verlebt 
werden, zählen doppelt. Somit dürfen 
15-jährige Alteingesessene bereits die 
liechtensteinische Staatsbürgerschaft 
beantragen. 
Wohnsitz: Fünf Jahre an einem 
Stück 
Ein weiteres Kriterium, welches ein 
alteingesessener Ausländer für die An 
tragstellung auf einen liechtensteini 
schen Pass erfüllen muss, ist eine or 
dentliche Wohnsitznahme in unserem 
Land während'den letzten fünf Jahren 
vor Einreichung des Gesuches. 
«Weisse Weste» i 
Von einem'Antragssteiler, welcher 
von einer erleichterten Einbürgerung 
Gebrauch machen will, wird eine «weis 
se Weste» verlangt. So dürfen im Straf 
register keine [Einträge wegen Verbre 
chen oder Versehen vorliegen und das 
bisherige Vernalten des Alteingesesse 
nen darf gemäss Qesetzesformulierung 
keinen Anlass geben, «dass er eine Ge 
fahr für die innere und äussere Sicher 
heit des Landes darstellt». 
Keine Doppielstaiatsbürgerschaft 
möglich 
Will ein Alteingesessener den Liechten 
steiner Pass bekommen, so muss er aus 
drücklich auf seine angestammte Staats 
bürgerschaft \ferzichten. Darf er dies aus 
gesetzlichen Gründen seines Heimat 
staates nicht, so muss er einen Nachweis 
erbringen, dass eine Verzichtserklärung 
in seinem Heimatstaat ungültig ist. Die 
se Bestimmung bedeutet, dass eine dop 
pelte Staatsbürgerschaft nicht möglich 
ist. Will ein Alteingesessener Liechten 
steiner werden, so muss er auf seinen al 
ten Pass verzichten. I 
JA 
zur Einbürgerung 
alteingesessener 
Ausländer in 
Liechtenstein 
Die Bürgerpartei empfiehlt den Stimmbürgerinnen 
und Stimmbürgern, an der Volksabstimmung vom 
16./18. Juni 2000 betreffend die Abänderung des 
Bürgerrechtsgesetzes ein JA in die Urne zu legen. 
„Ausländer haben auf Antrag Anspruch auf Aufnahme In das 
Landes- und QemelndebOrgerrecht im erleichterten Verfahren, wenn 
ein ordentlicher liechtensteinischer Wohnsitz von 30 Jahren nachge 
wiesen wird, wobei die Jahre von der Geburt bis zum 
20. Lebensjahr des Antragstellers doppelt gezählt wird." 
FBPL setzt Akzente! 
FBPL
	        

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