Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

6 Donnerstag, 25. Mai 2000 
Inland 
Liechtensteiner Volksblatt 
Neues Verkehrsregime im Ortszentrum 
Verkehrstechnische und ortsbauliche Sanierung des Schaaner Zentrums soll in Angriff genommen werden 
Die verkehrstechnische und orts 
bauliche Sanierung des Ortszent- 
rums, verbunden mit einer Neu 
ordnung von überbauungsfeindli- 
chen Parzellenstrukturen, ist seit 
langem das Hauptanliegen der 
Schaaner Verkehrs- und Ortspla 
nung. Ausgehend vom Kernbe 
reich um das Postgebäude wollen 
Gemeinde und Land nun gemein 
sam das ehrgeizige Projektvorha 
ben schrittweise realisieren. 
Manfred öhri 
Nach Jahren der Vorbereitung verfügt 
die Gemeinde Schaan nunmehr über 
rechtlich abgesicherte Planungsinstru 
mente für die künftige Ortsentwicklung 
im Dorfzentrum. Gemäss einem soeben 
veröffentlichten Situationsbericht der 
Regierung an den Landtag sind die vor 
liegenden Planunterlagen bereits so de 
tailliert und aussagekräftig, dass sie oh 
ne grössere Ergänzungen für die Ein 
reichung von Projektbewilligungen 
herangezogen werden können. 
Projekt «Bereich Nord» 
Als ersten Schritt in diese Richtung 
haben Regierung und Gemeindebehör 
de inzwischen das Einzelprojekt «Be 
reich Nord» des Richtplanes genehmigt 
und damit die notwendige Rechts 
grundlage für die Einleitung des Lan 
derwerbsverfahrens und die nachfol 
gende Umsetzung des Bauvorhabens 
geschaffen. Dieser am Anfang einer 
längerfristig angelegten Neugestaltung 
stehende Projektierungsabschnitt um- 
fasst das zwischen Postgebäude, Bahn 
hofstrasse und Feldkircher Strasse lie 
gende Gebiet. Die Schwerpunkte der 
dort vorgesehenen baulichen Aktivitä 
ten sind: 
• Tiefgarage: Beim Erweiterungsbau 
des Postgebäudes fehlen noch 42 Park 
plätze, die vom Land bereitgestellt wer 
den müssen. Nach einer ersten Studie 
erweist sich der Bau einer Tiefgarage 
mit 80 Parkplätzen östlich des Postge 
bäudes als sinnvoll und machbar. Ob 
und wie weit sich die Gemeinde und an 
dere Interessenten an der TYägerschaft 
der restlichen 38 Plätze beteiligen wol 
len, wird demnächst Gegenstand von 
Verhandlungen sein. 
• Busbahnhof: Der neue Busbahnhof 
(mit 7 Stellplätzen für Linienbusse) soll 
als Drehscheibe für den öffentlichen 
Verkehr direkt über der Tiefgarage ent 
stehen. Ausstattungsmässig ist vorgese 
hen, dass der Busplatz aus Komfort 
gründen überdacht wird. Zusätzlich 
wird geprüft, ob Teilbereiche des neuen 
Busbahnhofes mit Hochbauten verse 
hen werden sollen. Die Bauherrschaft 
wie auch die Finanzierung sollen ge 
samthaft dem Land übertragen werden. 
• Verkehrsanlagen: Als Strassenneubau 
soll eine rund 200 Meter lange VerbJh- 
dungsspange Feldkircher Strasse - Ben 
derer Strasse - Bahnhofstrasse realisiert 
werden. Sie bildet zusammen mit der 
Bahnhof- und der Feldkircher Strasse ei 
nen grossräumigen Kreisverkehr, der im 
Einbahnsystem betrieben wird! Zugleich 
wird ein Teilstück der Benderer Strasse 
aufgelassen und zur weiteren Verwen 
dung (Überbauung etc.) freigegeben. 
Die gesamte Lindenkreuzung wird tief 
greifend umgebaut und die Fläche für 
den fliessenden Verkehr drastisch redu 
ziert. An der Bahnhofstrasse werden ge 
stalterische Begleitmassnahmen getrof 
fen. Sämtliche Strassen im neu entste 
henden Einbahnring weisen eine Fahr 
bahnbreite von 4 Metern auf und verfü 
gen über beidseitig angelegte Fuss- und 
Radwege von je 3,25 Meter Breite. 
9 Mio. für Landerwerb 
Zur Realisierung dieser Bauvorha 
ben (in drei Etappen) muss vorerst al 
lerdings der notwendige Boden be 
schafft werden. Die Landerwerbsakti 
vitäten seien äusserst komplex und er 
forderten einen grossen verhandlungs 
Der erste Projektierungsabschnitt 
«Bereich Nord» umfasst däi zwischen 
Postgebäude, 'Bahnhofstrasse und■ 
Feldkircher Strasse liegende Gebiet. 
Die baulichen Aktivitäten betreffen 
schwerpunktmässig die Errichtung 
einer Tiefgarage mit darüber liegen 
dem Busbahnhof, die Anlage einer 
neuen Verbindungsspange zwischen 
Feldkircher- und Bahnhofstrasse 
sowie den Um- bzw. Rückbau der 
Lindenkreuzung. Rechts ist die Ein 
fahrt in die geplante neue Poststrasse 
zu erkennen, die parallel zur obigen 
Landstrasse bis zum Loch verlaufen 
soll. Das Foto zeigt den Bereich, in 
dem die neue Verbindungsspange 
vorgesehen ist. (Bild: bak) 
technischen und finanziellen Aufwand, 
heisst es im Bericht. Die Regierung hat 
hierfür nun beim Landtag einen Ver 
pflichtungskredit in Höhe von 9 Mio. 
Franken beantragt. Ihren Angaben zu 
folge sind insgesamt 13 Grundstücke 
mit einer Gesamtfläche von 14 838 
Quadratmetern betroffen. Von diesen 
wird eine Abtretungsfläche von 3906 
Quadratmetern abverlangt, die sich 
durch Reaiersatzleistungen auf netto 
3595 Quadratmeter (rund 1000 Klafter) 
reduziert. Den geplanten Verkehrsanla 
gen müssen auch vier Wohnobjekte 
weichen, die nach der Barwert-Metho 
de ausgelöst und bereits per Vertrags- 
abschluss entschädigt werden sollen. 
Bis zur technisch notwendigen Bean 
spruchung würde die Nutzung dieser 
Gebäude unentgeltlich bei den bisheri 
gen Eigentümern verbleiben. Bei opti 
malem Verlauf des Landerwerbs dürf 
ten laut Regierung 4 Mio. Franken be 
reits in diesem Jahr und die restlichen 5 
Mio. Franken im Jahr 2001 anfallen. 
Die eigentlichen Baukosten für die 
Tiefgarage, den Busbahnhof und den 
Einbahnring samt neuer Verbindungs 
spange werden anhand grober Kosten 
schätzungen mit 10 Mio. Franken bezif 
fert. Weitere 2 Mio. Franken fallen spä 
ter für den Umbau der Landstrasse, des 
Lindenplatzes und des Bereichs «Im 
Loch» an. 
Neue Parallelstrasse 
Die nach dem Projekt «Bereich Nord» 
geplanten vier Etappen haben zum Ziel, 
das Strassennetz im Zentrum um eine 
Parallelstrasse westlich der Landstrasse 
von der Bahnhofstrasse bis zum Loch zu 
erweitern (siehe auch Beitrag unten). 
Sowohl an der (attraktiver gestalteten) 
Landstrasse wie auch in der neuen 
«Poststrasse» wird ein Einbahnverkehr 
eingerichtet. Die durch ein Umlegungs 
gebiet führende Parallelstrasse dient ne 
ben der Aufnahme von übergeordnetem 
Verkehr auch der Quartiererschliessung. 
Nach heutiger Auffassung sollten alle 
mit der Realisierung dieser Spange ver 
bundenen Tätigkeiten (Planung, Lan 
derwerb, Bau, Unterhalt und Finanzie 
rung) von der Gemeinde Schaan ausge 
hen, heisst es im Bericht. Alle anderen 
im Richtplan aufgeführten Strassenneu- 
und -umbauten sind Angelegenheit des 
Landes. Darunter fällt auch die Neuge 
staltung des Busbahnhofes nach Fertig 
stellung der Tiefgarage. 
Die Frage, ob und wann die neuer 
dings wieder in Diskussion geratene 
Umfahrungsstrasse gebaut werde, be 
einflusse in diesem Zusammenhang nur 
das künftige Verkehrsaufkommen im 
Schaaner Ortsgebiet, schreibt die Re 
gierung. Ansonsten ändere sie aber 
nichts am geplanten Ausbaumodus im 
zentralen Verkehrssystem. 
Eine Parallelstrasse westlich der Landstrasse 
Erläuterungen zur Schaaner Zentrumsplanung - Anpassung der Kernzone an neue Gegebenheiten 
Die Gemeinde Schaan hat bereits in 
den 70er-Jahren den verkehrstechni 
schen und ortsbaulichen Sanierungsbe 
darf im Ortskern erkannt und zielge 
recht die vernetzte Lösung der Gesamt 
problematik vorangetrieben. Dabei 
wurden sämtliche Planungsinstrumen 
te eingesetzt und die bauliche Umset 
zung schon früh planungsbegleitend ins 
Auge gefasst. Jetzt steht die Gemeinde 
vor der Verwirklichung ihrer planlich 
formulierten Ziele. 
Der Lösungsansatz wird in einem Si 
tuationsbericht der Regierung an den 
Landtag, der sich im Juni damit befas 
sen wird, wie folgt umschrieben: 
Das Strassennetz im Zentrum wird 
um eine Parallelstrasse westlich der 
Landstrasse von der Bahnhofstrasse bis 
zum Loch erweitert. Zur Entflechtung 
des Lindenplatzes wird nordseitig ein 
'vi '4, 
weiträumiger Kreisverkehr mit konse 
quenter Einbahnlösung geplant. Die 
vorliegende Kernzone wird den neuen 
Gegebenheiten angepasst und erfährt 
entsprechende Änderungen an ihrer 
Peripherie als Übergang zur Wohnzone. 
Im Richtplan zum Zonenplan wird ent 
lang der überaus stark frequentierten 
Hauptstrasse als Reaktion auf die Im 
missionen eine Umwidmung von der 
Wohnzone in die Wohn- und Gewerbe 
zone vorgenommen. Derselbe Richt 
plan zum Zonenplan, welcher etappen 
weise aufgelegt wird, enthält als ergän 
zendes Element zur verkehrlichen Ent 
lastung des Ortszentrums die Option ei 
ner Umgehungsstrasse, die dort als frei 
zu haltendes Trasse aufgeführt ist. 
Umlegungen schrittweise 
Bebauungsgerechte Parzellenstruk 
turen wurden bereits für das Postareal 
und mittels Baulandumlegungen für die 
Egerta, für das Rössle und das Loch bis 
in die Sax erarbeitet. Diese Planungen 
beinhalten auch die Angaben für den 
Landerwerb entlang den Hauptstrassen 
sowie Flächenabzüge und Tauschver 
fahren. Aufgrund der oftmals stark di 
vergierenden Interessen der Grundei 
gentümer, vor allem auch bezüglich des 
Zeithorizonts, werden die Umlc'gungen 
nicht mehr entsprechend dem gesetz 
lichen Baulandumlegungsverfahren, 
sondern in Teilschritten durch Arron 
dierungen auf dem Verhandlungswege 
durchgeführt. Nachdem die Gemeinde 
in der Vergangenheit in diesen Gebie 
ten Parzellen aufgekauft und abge 
tauscht hat, ist sie heute im Besitz der 
erforderlichen Manövriermasse an 
Grundeigentum. Damit sind wichtige 
Voraussetzungen hinsichtlich der anste 
henden Entflechtung von Eigentums- 
V 
Verhältnissen geschaffen worden. 
Baulich wird die kernzonengerechte 
Bebauung dieser Gebiete mit stark ver 
dichteten Wohn- und Geschäftshäusern 
angestrebt. Diese Planungsziele sind in 
detaillierten Richtplänen samt dazu 
gehörigen Spezialvorschriften festge 
halten, welche wie auch der Zonen- und 
Verkehrsrichtplan zwischenzeitlich von 
der Regierung genehmigt wurden. Da 
mit kann von einer allseits abgestimm 
ten und rechtskräftigen Planungs 
grundlage ausgegangen werden. 
Um die zahlreichen Bauvorhaben im 
Zentrum, welche aus besagten Planun 
gen resultieren, nicht zu behindern und 
verbindliche Aussagen zum Lander 
werb entlang den Hauptstrassen und 
der Parallelstrasse gegenüber den Bau 
werbern machen zu können, wurden 
Vorprojekte mit der detaillierten bauli 
chen Ausgestaltung besagter Strassen 
in Auftrag gegeben, die als Grundlage 
der Landerwerbspläne und zur Beihilfe 
bei den Bewilligungsverfahren dienen.» 
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