Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Donnerstag, 25. Mai 2000 5
Nachrichten
Weitere Konzessionen
für Telefondienste erteilt
Die Regierung hat weitere sieben Einzelkon
zessionen für lokale und internationale Sprach
telefondienste erteilt. Die Konzessionen wur
den erteilt an die Firmen Tele2 AG,TelePassport
AG, mobilkom (Liechtenstein) AG, NETnet
AG, International Telecommunications in
Liechtenstein ITL Ltd., Ping Net GmbH und an
die sunrise communications AG.
Grenz-
abfertigungsstellen
Am 24. Mai wurde in Wien je eine Vereinbarung
zwischen Liechtenstein, Österreich und der
Schweiz über die Errichtung nebeneinanderliegen
der Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang
Ruggell/Nofels bzw. am Grenz-übergang Mau-
ren/Tosters unterzeichnet. Für Liechtenstein wurde
die Unterceichnung durch Botschafterin Maria-Pia
Kothbauer, Prinzessin von Liechtenstein, vorge
nommen. Die beiden Vereinbarungen regeln auf
völkerrechtlicher Ebene, was in der Praxis bereits
realisiert wurde: Die eine Vereinbarung betrifft den
Ausbau der Grenzabfertigungsstelle in Ruggell,der
bereits abgeschlossen ist, nachdem der Landtag am
18. November 1998 die Zustimmung erteilt hatte.
Die andere Vereinbarung bezieht sich auf den Aus
bau der Grenzabfertigungsstelle auf österreichi
schem Territorium. Es handelt sich dort um die ge
meinschaftliche Benützung von Anlagen und Räu
men, und zwar einen Abschnitt der Landesstrasse
L61 von der Staatsgrenze bis zum gemeinsam ge
nutzten Zollgebäude, die im Bereich des Zollge
bäudes errichteten Parkplätze und den Revisions
raum sowie die Sozial- und Sanitärräume und um
die Benützung von Büroräumen.
Zusammenarbeit mit
Osteuropa
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. Mai
Beiträge in der Höhe von 442 300 Fr. für die Zu
sammenarbeit mit Osteuropa bewilligt. Damit
werden verschiedene Projekte des Europarates
(Sommeruniversität Südosteuropa, Strassburg; Se
minare über die zivile Gesellschaft in Albanien,
Kroatien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowi
na; Seminar über die Rolle der Frauen in den Ver
einen und die Rolle der frauenrechtlichen NGO's
im Zusammenhang mit dem Aufbau einer zivilen
Gesellschaft; Aktivitäten in Zusammenhang mit
der Sprachencharta; Menschenrechtsbulletin; Poli
zeibroschüre in serbischer Sprache) sowie andere
Projekte (Batthyäny-Lajos-Gesellschaft für Fach
seminare zum Rechtsstaat in Ungarn; Projekt der
Schwestern Anbeterinnen des Blutes Christi in
Slavgorod, Sibirien; Care Österreich für eine Ju
gendleiterausbildung in Russland und in der
Ukraine; Care Österreich für ein Sozialmedizini-
schesTageszentrum für Drogenabhängige in Sankt
Petersburg; Institute for Multitrack Diplomacy für
Friedens-Führerschaft in Bosnien-Herzegowina)
unterstützt. Weiters hat die Regierung u.a. fünf Sti
pendien für ein Jahr sowie ein Stipendium für ein
halbes Jahr für die Universität Fnbourg und fünf
Stipendien für die Internationale Akademie für
Philosophie zugunsten osteuropäischer Studieren
der sowie für einen Besuch der Stipendiaten aus
Fribourg in Liechtenstein genehmigt.
Diplomatische Vertre
tung in Washington
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Be
richt und Antrag betreffend die Errichtung einer
diplomatischen Vertretung des Fürstentums
Liechtenstein in den Vereinigten Staaten von
Amerika. Während früher auch die politischen
Kontakte zwischen Liechtenstein und den USA
hauptsächlich über das Generalkonsulat der
USA in Zürich und besonders nach dessen Auf
lösung über die Botschaften der USA und Liech
tensteins in Bern bzw. über das Amt für Auswär
tige Angelegenheiten erfolgten, soll insbesondere
auch aufgrund des erhöhten Bedarfs an direkten
Kontaktmöglichkeiten in Washington, vor Ort»
die Reziprozität der diplomatischen Beziehun
gen zwischen den beiden Staaten formal veran
kert werden. Die konsularische Betreuung liech
tensteinischer Staatsangehöriger in den USA
bleibt weiterhin in der Zuständigkeit der Schwei
zer Botschaft bzw. der Schweizer Konsulate. Die
Regierung wird gemäss bisheriger Praxis nach
der Zustimmung des Landtags dem Landesfür-
sten die Person für die Funktion eines nicht resi
dierenden Botschafters bzw. einer nicht residie
renden Botschafterin in Vorschlag bringen. Die
ses Modell ist heute nicht zuletzt auch im Hin
blick auf die derzeitigen Diskussionen im Zusam
menhang mit dem Finanzplatz Liechtenstein und
dem gegenseitigen Informationsbedürfnis, das
dadurch gegeben ist, vorgesehen. (pafl)
Verschwendung von
10 Millionen Franken?
FBPLrlnterpellation zu Einsparungen in Millionenhöhe bei der Unfallversicherung im Wortlaut
Gestützt auf Artikel 36 der Ge
schäftsordnung des Landtages
reichen die FBL-Abgeordne-
ten nachstehende Interpella
tion ein.
Nach heutigem System haben alle
Versicherungsunternehmungen im
Bereich der Betriebs- und Nichtbe
triebsunfallversicherung gemäss
Art. 58 Abs. 2 Bst. 4 UVG «beste
hende vertragliche Abmachungen
zwischen dem Land Liechtenstein
und den die obligatorische Unfall
versicherung durchführenden Ver
sicherungsgesellschaften» zu unter
zeichnen. In diesem Vertrag ist u. a.
eine starre Tarifbindung vorgese
hen, welche alle drei Jahre zwischen
den Versicherungsunternehmen
und der Regierung vereinbart wird.
Im Jahre 1998 wurde die obligatori
sche Unfallversicherung im Fürs
tentum Liechtenstein (OUFL) von
12 Versicherungsunternehmen
durchgeführt. Insgesamt waren
1998 2581 Betriebe der obligatori
schen Berufsversicherung (BU) mit
einer Lohnsumme von CHF 1368,3
Mio, 2191 Betriebe der obligatori
schen Nichtberufsunfallversiche-
rung (NBU) mit einem Lohnvolu
men von CHF 1350,1 Mio und 183
Betriebe der Freiwilligen Versiche
rung (FV) mit einer Lohnsumme
von CHF 12.1 1 Mio. unterstellt
(gemäss Rechenschaftsbericht
1999. Die Angaben für das Jahr 1999
sind erst im Herbst 2000 erhältlich).
Die versicherte Lohnsumme für al
le Zweige ist um 6 % (im Jahr 1997:
3,5 %, 1996: 4,5 %) angestiegen.
Demgegenüber sind die Prämien
einnahmen (neuer Tarif ab 1. 1.
Die FBPL-Fraktion reichte zu Händen des Landtags eine Interpellation betreffend Einsparungen in Millionenhöhe
bei der obligatorischen Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung ein.
(Archivbild)
1998) um 14 % zurückgegangen.
Das Gesamtergebnis 1998 ist
schlecht ausgefallen. Im Vergleich
zum Jahr 1997 ist ein Rückgang um
CHF 9,076 Mio. festzustellen.
Die detaillierte Abrechnung der
OUFL-Gesellschaften präsentiert
sich für das Rechnungsjahr 1998 wie
folgt (in.Klämnter 'die Zahlen für
, b i./
0 DieFrageir der;FBP
affdieRegiemngil
'L^sA
Total Einnahmen
26672 980.-
(29 969 922.-)
Total Aufwand
35 122 276.-
(28 445 003.-)
Davon Verwaltung, Steuern
4782543.-
(5 254412.-)
Fonds-Entnahme
8479083.-
(0)
Fonds-Zuweisung
0.-
(1 497 175.-)
",Die,"Regiefung. wird eingeladen^/fünfJahren?;
£die nachfolgend aüfgeUrt^RC^\Pie;
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i Versicherungswesen zu beahtwor^ ~;JPr$inie$!tti
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Swlssca Gold CHF
Swtssca Grenn Invest CHF
Swissca Ika CHF
Swissca Lux Fund FtoorSwttzertand CHF
Inventarwert
(netto)
314.30
1131.08
1412.62
1731.64
2207.48
2999.92
528.01
1344.65
1507.02
1794.50
1643.83
1331.54
1443.29
107659.00
998.62
959.73
1197.27
1202.76
1130.07
1108.62
113896.00
91.40
101.00
105.86
94.93
100.03
96.79
126.40
300.65
252.05
76.65
136.46
49.55
184.80
228.50
134.65
128.10
72.75
270.85
311.45
94.90
446.76
570.37
525.09
574.96
532.62
532.15
508.50
148.95
310.50
956.07
1997 - siehe Tabelle oben):
Die Tarifreduktion für das Jahr
1998 hat somit nicht zu einem aus
geglichenen Budget geführt, son
dern Fondsentnahmen von ca. CHF
8,5 Mio. erfordert, um die Verluste
auszugleichen.
Eine Fortsetzung dieser Politik
scheint nicht haltbar. Durch den
Beitritt Liechtensteins zum EWR
wurden verschiedene Bereiche libe-
ralisiert und ein offener Wettbe
werb zugelassen. Das Versiche
rungswesen fand in dieser Hinsicht
bisher begrenzte Beachtung.
Abklärungen durch die Stiftung
Sozialfonds für das Gewerbe im FL
ergaben, dass im Bereich der obliga
torischen Betriebs und Nichtbe
triebsunfallversicherungen im Falle
einer Öffnung und einer Freigabe
der Tarife Einsparungen von rund
einem Drittel der heutigen Prämien
möglich wären. Die Wirtschaftsver
bände begrüssen verständlicherwei
se eine Liberalisierung dieses Versi
cherungsbereiches mit entspre
chender Tariffreigabe. Für sämtli
che Beitragszahler, also den Arbeit
geber, jeden einzelnen Arbeitneh
mer und auch den Staat, würde die
Tariffreigabe massive Einsparun
gen bringen. Insgesamt werden mit
einer Tariffreigabe Einsparungen
von rund einem Drittel, das sind
nach den obigen Angaben ca. CHF
10 Millionen erwartet.
In den bisherigen Besprechungen
zeigten sich die Vertreter des Amtes
für Volkswirtschaft wie auch das zu
ständige Regierungsmitglied des
Ressorts Soziales unverständlicher
weise wenig begeistert, den OUFL-
Durchführungsvertrag noch in die
sem Jahr zu kündigen, damit per 1.
1. 2002 das neue System Anwen
dung finden könnte.
Eine Verschiebung des KUndi-
Erfolgsrec£nung|d
* Wie.hoc^ $inäidieSFoo<^ifö^^%]en( Stpa^ffl
. Veränderungettjadpir'
|-Jhängige?Expertenpflm
' 3. Die Qurchführuijg)
i versicheniifg.gei^JpÖpf^
, Durchfül»run^rtta^erfli?acllt;
f sehr hohe.ye^^g$lcps^n,5VIf
i höch
gungszeitpunktes würde eine Ver
längerung des OUFL-Vertrages um
mindestens ein Jahr bedeuten, so
dass das neue System frühestens per
1.1.2003 eingeführt werden könnte,
was wiederum eine Verschwendung
von Geldern in der Höhe von min
destens CHF 10 Millionen pro Jahr
bedeuten würde.
Nachdem die Regierung derzeit
darüber nachdenkt, die Arbeitgeber
und Arbeitnehmer durch Redukti
on der AHV-Beiträge im Rahmen
der LSVA-Einnahmen zu entlasten,
scheint ihr die Reduktion der Sozi
alabgaben am Herzen zu liegen. Im
Bereich der Betriebs- und Nichtbe
triebsunfallversicherung wäre eine
einfache Möglichkeit vorhanden,
unbürokratisch eine viel höhere
Einsparung zu erzielen. Deshalb ist
die Ablehnung einer raschen Tarif
freigabe unverständlich.
Nachdem, wie oben bereits ausge
führt, die Zeit drängt, ersuchen die
FBPL-Abgeordneten die Regie
rung, die Behandlung dieser Inter
pellation unverzüglich in Angriff zu
nehmen, um dem neuen Tarifsystem
zum Wohle aller am Arbeitsprozess
Beteiligten so rasch wie möglich
Geltung zu verschaffen. Dabei ist
die Kündigungsfrist für den OUFL-
Vertrag vor dem 31. Dezember 2000
ins Auge zu fassen.
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