Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Inland 
Donnerstag, 25. Mai 2000 3 
Nachrichten 
Info-Veranstaltung der 
Regierung 
Der Finanzplatz Liechtensteins stellt einen be 
deutenden wirtschaftlichen Bereich im Fürsten 
tum Liechtenstein dar. Dieser Wirtschaftsbereich 
ist jedoch in jüngster Zeit in die Kritik aus dem 
Ausland geraten. «Finanzplatz Liechtenstein - 
Gegenwart und Zukunft» - unter diesem Titel 
findet am 7. Juni 2000 um 19.30 Uhr im Vaduzer 
Saäl eine Informationsveranstaltung der Regie 
rung über die Herausforderungen im liechten 
steinischen Finanzdienstleistungssektor statt. 
Regierungschef Mario Frick und Regierungs- 
rätin Andrea Willi sowie der Leiter des Amtes für 
Finanzdienstleistungen, Roland Müller, und Res 
sortsekretär Marcus Rick werden in einleitenden 
Referaten über den Ist-Zustand und kommende 
Entwicklungen informieren. Anschliessend wird 
Gelegenheit geboten, Fragen und Meinungen in 
einer Publikumsdiskussion zu äussern. Die Infor 
mationsveranstaltung richtet sich sowohl an die 
im Finanzdienstleisungsbereich tätigen Personen 
als auch an alle interessierten Einwohnerinnen 
und Einwohner Liechtensteins. 
Liechtenstein-Takt am 
28. Mai 2000 
Am Sonntag, 28. Mai 2000, wird das neue Ange 
bot «Liechtenstein-Takt» mit einer Feier am 
Bahnhof Schaan-Vaduz eingeführt. Zu dieser 
Feier ist die Bevölkerung recht herzlich einge 
laden. Regierungsrat Norbert Marxer begrüsst 
um 14.15 Uhr die österreichischen Gäste, die 
mit einem Sonderzug im Bahnhof Schaan-Va 
duz eintreffen. Nach einer kurzen Ansprache 
von Landesrat Manfred Rein und dem Vor 
standsdirektor Personenverkehr der ÖBB, Ger 
hard Stindl, wird das liechtensteinische Wappen 
am Triebwagen durch die liechtensteinische 
Botschafterin in Österreich, Maria-Pia Koth- 
bauer von und zu Liechtenstein, enthüllt. Die 
ganze Feier wird musikalisch umrahmt von der 
Harmoniemusik Schaan. Mit einem gemütli 
chen Umtrunk soll die Einweihung des Liech 
tenstein-Takts ausklingen. Der Liechtenstein- 
Takt ist ein gemeinsames Projekt der ÖBB und 
Liechtenstein Bus Anstalt LBA. Zusammen 
bieten sie ein zusätzliches und attraktives Fahr 
planangebot für Arbeitspendlerinnen und Ar 
beitspendler aus Vorarlberg. Mit dem erweiter 
ten Angebot können rund 3900 Pendler und 
Pendlerinnen ihren Arbeitsplatz rascher, siche 
rer und bequemer erreichen und gleichzeitig ei 
nen Beitrag zur Verkehrsentlastung und zum 
Schutz der Umwelt leisten. 
Übereinkommen gegen 
Doping 
Der Ständige Vertreter Liechtensteins beim Eu' 
roparat in Strassburg, Botschafter Josef Wolf, 
hat am 22. Mai 2000 die liechtensteinische Rati 
fikationsurkunde zum Übereinkommen gegen 
Doping vom 19. November 1989 hinterlegt. Das 
Übereinkommen wird am 1. Juli 2000 für Liech 
tenstein in Kraft treten. Das Übereinkommen 
legt verbindliche Normen im Hinblick auf eine 
Harmonisierung der Vorschriften gegen Do 
ping fest. (pafl) 
Vorschlag der Kommission 
baut Demokratie aus 
Rechtsgutachten zur Verfassung zieht zu den einzelnen Artikeln klare Schlüsse 
Das Rechtsgutachten des Bas 
ler Professors Dr. Rene Rhi 
now kommt bei den einzelnen 
Artikeln des Fürstenvorschlags 
zu klaren Ergebnissen. In eini 
gen Artikeln des Vorschlags 
sieht der Gutachter eine 
Schwächung des Landtages 
und eine Stärkung der Monar 
chie. Des Weiteren sieht er in 
einigen Vorschlägen völker 
rechtliche Probleme. 
Alexander Batliner 
Schwere Bedenken äussert Dr. Rhi- 
now im Speziellen zum Sanktions 
recht des Fürsten. Hierbei führt er 
aus: «Ein absolutes Veto des Fürs 
ten gegen Gesetzesbeschlüsse des 
Landtages ist nicht mit dem demo 
kratischen Minimal-Standard des 
Europarates und der OSZE verein 
bar. Mit der sechsmonatigen Sankti 
onsfrist wird die Demokratie ge 
schwächt. Demgegenüber führt Ar 
tikel 9 der Verfassungskommission 
zu einer klaren Stärkung der Demo 
kratie. Die in beiden Verfassungs 
entwürfen vorgesehene nachträgli 
che Genehmigung von Notrechts 
verordnungen bedeutet eine Stär 
kung des demokratischen Elemen 
tes; die Ausgestaltung dieser Ge 
nehmigung in Artikel 10 des Fürs 
tenvorschlags erscheint aber unter 
demokratietheoretischem Gesichts 
punkt als problematisch, während 
mit Artikel 10 Verfassungskommis 
sion die Demokratie erheblich aus 
gebaut wird.» 

Vcrfasjungsvorschlag d« 
Fürjtcnhauscs 
vom 2. Februar 2000 
Die Vorschläge des Landesfürsten zur Verfassung werden vom Gutachter 
teilweise als nicht völkerrechtskonform bezeichnet. (Archivbild) 
Richtervorschlagsrecht 
Anders sieht es bezüglich der Ent 
würfe zum Richtervorschlagsrecht 
aus. Der Vorschlag des Landesfürs- 
ten ist mit internationalen Organi 
sationen vereinbar. Im Gutachten 
kann nachgelesen werden: «Die 
Vorschläge des Fürstenhauses und 
der L&ndtajpkommjssion zur Aus 
wahl und Bestätigung der Richter 
sind mit der EMRK und dem UNO- 
Pakt II vereinbar. Die Vorschläge 
des Fürstenhauses bauen hingegen 
die Stellung des Fürsten und das 
monarchische Element in der Ver 
fassung Liechtensteins aus, während 
der Entwurf der Landtagskommis 
sion die Demokratie verstärkt.» 
Absetzung der Regierung 
Bezüglich der Auflösung des Land 
tages und der Entlassung der Regie 
rung sieht das Gutachten die Ge 
fahr einer Alleinherrschaft. Dr. 
Reiß Rhinow betont: «Artikel 79 
Absatz 7 nach Vorschlag Landes 
fürst und Artikel 80 nach Vorschlag 
Landesfürst entsprechen der Idee 
des Misstrauensvotums in einer par 
lamentarischen Demokratie besser 
als das geltende Recht und bedeu 
ten eine Stärkung des demokrati 
schen Elements in der Verfassung. 
Der Vorschlag des Fürstenhauses 
erschwert aber faktisch den Miss- 
trauensantrag erheblich. Die vorge 
schlagene Amtsenthebung der Re 
gierung durch den Fürsten birgt mit 
der Möglichkeit der Alleinherr 
schaft des Fürsten ein grosses Ge 
fahrenpotential für Rechtsstaat und 
Demokratie in sich, die Fürsten- 
souveränität würde sich gegenüber 
der Volkssouveränität durchsetzen 
und die Stellung des Landtages wür 
de geschwächt.» 
Selbstbestimmungsrecht 
Schliesslich äussert sich Dr. Rhinow 
auch noch zum Selbstbestimmungs 
recht. Er betont: «Artikel 4 Absatz 2 
nach Vorschlag Landesfürst erweist 
sich als nicht völkerrechtskonform, 
als demokratietheoretisch fragwür 
dig und inpraktikabel.» Insbesonde 
re wird auf den Status als Volk ver 
wiesen, den Dr. Rhinow bei einer 
einzelnen Gemeinde als nicht gege 
ben sieht. Deshalb könne eine ein 
zelne Gemeinde den Status Träger 
des Selbstbestimmungsrechtes 
nicht für sich beanspruchen. 

Landesfürst bedauert verzerrte Berichterstattung 
Stellungnahme S. D. des Landesfürsten zu den Interviews in den Zeitschriften CASH und SPIEGEL 
«Ich bedauere, dass die Interviews 
in den Zeitschriften CASH und 
SPIEGEL von anderen Medien 
teilweise verzerrt und einseitig wie 
dergegeben wurden. Leider wurden 
in der Vergangenheit Fehler ge 
macht, und wir haben ein Glaub 
würdigkeitsproblem im Ausland. Es 
darf keinen Zweifel'geben, dass der 
Sonderstaatsanwalt Dr. Spitzer oh 
ne Rücksicht auf Person und Amt 
alle Fälle, die teilweise seit Jahren 
liegen geblieben sind, aufklären 
kann. Deshalb habe ich Dr. Spitzer 
unmittelbar nach seiner Berufung 
zugesichert, dass er bei seiner Auf 
gabe meine volle Unterstützung ha- - 
ben wird, uhd dass ich nicht davor 
zurückscheuen werde, alle Mittel, 
die mir die Verfassung einräumt, 
einzusetzen; sollten ihm Hindernis 
se in den Weg gelegt werden. Ich ha 
be in diesen Interviews nur das wie 
derholt, was ich bei früheren Gele 
genheiten schon gesagt habe, und 
zwar, dass Dr. Spitzer, falls er es für 
notwendig erachtet, gegen jene Per 
sonen vorgehen kann, die sich eines 
strafbaren Tatbestandes schuldig 
gemacht haben, seien es Politiker, 
Richter, Wirtschaftsleute oder 
selbst Mitglieder meiner eigenen 
Familie, wobei es bis jetzt keine Ver 
dachtsmomente gegenüber Fami 
lienmitgliedern gibt, und ich auch 
der Überzeugung bin, dass es keine 
geben wird. Wir müssen jetzt unsere 
Kräfte in Liechtenstein darauf kon 
zentrieren, alle Fälle, die teilweise 
seit Jahren bei Gericht liegen ge 
blieben sind, aufzuklären und die 
notwendigen Reformen durchzu 
ziehen. Hierzu braucht es nicht nur 
Gesetzesänderungen und zusätzli 
ches Personal, sondern auch eine 
grundlegende Reform unseres Jus 
tizapparates, wenn wir weiterhin ein 
Finanzplatz sein wollen.» (pafl) 
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