Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Donnerstag, 25. Mai 2000 3
Nachrichten
Info-Veranstaltung der
Regierung
Der Finanzplatz Liechtensteins stellt einen be
deutenden wirtschaftlichen Bereich im Fürsten
tum Liechtenstein dar. Dieser Wirtschaftsbereich
ist jedoch in jüngster Zeit in die Kritik aus dem
Ausland geraten. «Finanzplatz Liechtenstein -
Gegenwart und Zukunft» - unter diesem Titel
findet am 7. Juni 2000 um 19.30 Uhr im Vaduzer
Saäl eine Informationsveranstaltung der Regie
rung über die Herausforderungen im liechten
steinischen Finanzdienstleistungssektor statt.
Regierungschef Mario Frick und Regierungs-
rätin Andrea Willi sowie der Leiter des Amtes für
Finanzdienstleistungen, Roland Müller, und Res
sortsekretär Marcus Rick werden in einleitenden
Referaten über den Ist-Zustand und kommende
Entwicklungen informieren. Anschliessend wird
Gelegenheit geboten, Fragen und Meinungen in
einer Publikumsdiskussion zu äussern. Die Infor
mationsveranstaltung richtet sich sowohl an die
im Finanzdienstleisungsbereich tätigen Personen
als auch an alle interessierten Einwohnerinnen
und Einwohner Liechtensteins.
Liechtenstein-Takt am
28. Mai 2000
Am Sonntag, 28. Mai 2000, wird das neue Ange
bot «Liechtenstein-Takt» mit einer Feier am
Bahnhof Schaan-Vaduz eingeführt. Zu dieser
Feier ist die Bevölkerung recht herzlich einge
laden. Regierungsrat Norbert Marxer begrüsst
um 14.15 Uhr die österreichischen Gäste, die
mit einem Sonderzug im Bahnhof Schaan-Va
duz eintreffen. Nach einer kurzen Ansprache
von Landesrat Manfred Rein und dem Vor
standsdirektor Personenverkehr der ÖBB, Ger
hard Stindl, wird das liechtensteinische Wappen
am Triebwagen durch die liechtensteinische
Botschafterin in Österreich, Maria-Pia Koth-
bauer von und zu Liechtenstein, enthüllt. Die
ganze Feier wird musikalisch umrahmt von der
Harmoniemusik Schaan. Mit einem gemütli
chen Umtrunk soll die Einweihung des Liech
tenstein-Takts ausklingen. Der Liechtenstein-
Takt ist ein gemeinsames Projekt der ÖBB und
Liechtenstein Bus Anstalt LBA. Zusammen
bieten sie ein zusätzliches und attraktives Fahr
planangebot für Arbeitspendlerinnen und Ar
beitspendler aus Vorarlberg. Mit dem erweiter
ten Angebot können rund 3900 Pendler und
Pendlerinnen ihren Arbeitsplatz rascher, siche
rer und bequemer erreichen und gleichzeitig ei
nen Beitrag zur Verkehrsentlastung und zum
Schutz der Umwelt leisten.
Übereinkommen gegen
Doping
Der Ständige Vertreter Liechtensteins beim Eu'
roparat in Strassburg, Botschafter Josef Wolf,
hat am 22. Mai 2000 die liechtensteinische Rati
fikationsurkunde zum Übereinkommen gegen
Doping vom 19. November 1989 hinterlegt. Das
Übereinkommen wird am 1. Juli 2000 für Liech
tenstein in Kraft treten. Das Übereinkommen
legt verbindliche Normen im Hinblick auf eine
Harmonisierung der Vorschriften gegen Do
ping fest. (pafl)
Vorschlag der Kommission
baut Demokratie aus
Rechtsgutachten zur Verfassung zieht zu den einzelnen Artikeln klare Schlüsse
Das Rechtsgutachten des Bas
ler Professors Dr. Rene Rhi
now kommt bei den einzelnen
Artikeln des Fürstenvorschlags
zu klaren Ergebnissen. In eini
gen Artikeln des Vorschlags
sieht der Gutachter eine
Schwächung des Landtages
und eine Stärkung der Monar
chie. Des Weiteren sieht er in
einigen Vorschlägen völker
rechtliche Probleme.
Alexander Batliner
Schwere Bedenken äussert Dr. Rhi-
now im Speziellen zum Sanktions
recht des Fürsten. Hierbei führt er
aus: «Ein absolutes Veto des Fürs
ten gegen Gesetzesbeschlüsse des
Landtages ist nicht mit dem demo
kratischen Minimal-Standard des
Europarates und der OSZE verein
bar. Mit der sechsmonatigen Sankti
onsfrist wird die Demokratie ge
schwächt. Demgegenüber führt Ar
tikel 9 der Verfassungskommission
zu einer klaren Stärkung der Demo
kratie. Die in beiden Verfassungs
entwürfen vorgesehene nachträgli
che Genehmigung von Notrechts
verordnungen bedeutet eine Stär
kung des demokratischen Elemen
tes; die Ausgestaltung dieser Ge
nehmigung in Artikel 10 des Fürs
tenvorschlags erscheint aber unter
demokratietheoretischem Gesichts
punkt als problematisch, während
mit Artikel 10 Verfassungskommis
sion die Demokratie erheblich aus
gebaut wird.»
Vcrfasjungsvorschlag d«
Fürjtcnhauscs
vom 2. Februar 2000
Die Vorschläge des Landesfürsten zur Verfassung werden vom Gutachter
teilweise als nicht völkerrechtskonform bezeichnet. (Archivbild)
Richtervorschlagsrecht
Anders sieht es bezüglich der Ent
würfe zum Richtervorschlagsrecht
aus. Der Vorschlag des Landesfürs-
ten ist mit internationalen Organi
sationen vereinbar. Im Gutachten
kann nachgelesen werden: «Die
Vorschläge des Fürstenhauses und
der L&ndtajpkommjssion zur Aus
wahl und Bestätigung der Richter
sind mit der EMRK und dem UNO-
Pakt II vereinbar. Die Vorschläge
des Fürstenhauses bauen hingegen
die Stellung des Fürsten und das
monarchische Element in der Ver
fassung Liechtensteins aus, während
der Entwurf der Landtagskommis
sion die Demokratie verstärkt.»
Absetzung der Regierung
Bezüglich der Auflösung des Land
tages und der Entlassung der Regie
rung sieht das Gutachten die Ge
fahr einer Alleinherrschaft. Dr.
Reiß Rhinow betont: «Artikel 79
Absatz 7 nach Vorschlag Landes
fürst und Artikel 80 nach Vorschlag
Landesfürst entsprechen der Idee
des Misstrauensvotums in einer par
lamentarischen Demokratie besser
als das geltende Recht und bedeu
ten eine Stärkung des demokrati
schen Elements in der Verfassung.
Der Vorschlag des Fürstenhauses
erschwert aber faktisch den Miss-
trauensantrag erheblich. Die vorge
schlagene Amtsenthebung der Re
gierung durch den Fürsten birgt mit
der Möglichkeit der Alleinherr
schaft des Fürsten ein grosses Ge
fahrenpotential für Rechtsstaat und
Demokratie in sich, die Fürsten-
souveränität würde sich gegenüber
der Volkssouveränität durchsetzen
und die Stellung des Landtages wür
de geschwächt.»
Selbstbestimmungsrecht
Schliesslich äussert sich Dr. Rhinow
auch noch zum Selbstbestimmungs
recht. Er betont: «Artikel 4 Absatz 2
nach Vorschlag Landesfürst erweist
sich als nicht völkerrechtskonform,
als demokratietheoretisch fragwür
dig und inpraktikabel.» Insbesonde
re wird auf den Status als Volk ver
wiesen, den Dr. Rhinow bei einer
einzelnen Gemeinde als nicht gege
ben sieht. Deshalb könne eine ein
zelne Gemeinde den Status Träger
des Selbstbestimmungsrechtes
nicht für sich beanspruchen.
Landesfürst bedauert verzerrte Berichterstattung
Stellungnahme S. D. des Landesfürsten zu den Interviews in den Zeitschriften CASH und SPIEGEL
«Ich bedauere, dass die Interviews
in den Zeitschriften CASH und
SPIEGEL von anderen Medien
teilweise verzerrt und einseitig wie
dergegeben wurden. Leider wurden
in der Vergangenheit Fehler ge
macht, und wir haben ein Glaub
würdigkeitsproblem im Ausland. Es
darf keinen Zweifel'geben, dass der
Sonderstaatsanwalt Dr. Spitzer oh
ne Rücksicht auf Person und Amt
alle Fälle, die teilweise seit Jahren
liegen geblieben sind, aufklären
kann. Deshalb habe ich Dr. Spitzer
unmittelbar nach seiner Berufung
zugesichert, dass er bei seiner Auf
gabe meine volle Unterstützung ha- -
ben wird, uhd dass ich nicht davor
zurückscheuen werde, alle Mittel,
die mir die Verfassung einräumt,
einzusetzen; sollten ihm Hindernis
se in den Weg gelegt werden. Ich ha
be in diesen Interviews nur das wie
derholt, was ich bei früheren Gele
genheiten schon gesagt habe, und
zwar, dass Dr. Spitzer, falls er es für
notwendig erachtet, gegen jene Per
sonen vorgehen kann, die sich eines
strafbaren Tatbestandes schuldig
gemacht haben, seien es Politiker,
Richter, Wirtschaftsleute oder
selbst Mitglieder meiner eigenen
Familie, wobei es bis jetzt keine Ver
dachtsmomente gegenüber Fami
lienmitgliedern gibt, und ich auch
der Überzeugung bin, dass es keine
geben wird. Wir müssen jetzt unsere
Kräfte in Liechtenstein darauf kon
zentrieren, alle Fälle, die teilweise
seit Jahren bei Gericht liegen ge
blieben sind, aufzuklären und die
notwendigen Reformen durchzu
ziehen. Hierzu braucht es nicht nur
Gesetzesänderungen und zusätzli
ches Personal, sondern auch eine
grundlegende Reform unseres Jus
tizapparates, wenn wir weiterhin ein
Finanzplatz sein wollen.» (pafl)
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