Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

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pp/Journal 
AZ FL-9494 Schaan 
ßtedtfenftehtet 
1 
Donnerstag, 
25. Mai 2000/Fr. 1.- 
Isoltob 
Amtliches Publikationsorgan ■ 122. Jahrgang, Nr. 119 
VBOUMDISÜDOSTSaWBZ 
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Konzert der 
Jugendmusik 
Am Sonntag gibt das Jugend 
ensemble der Harmoniemusik 
Balzers während des Jahr 
marktes ein Konzert. Seite 25 
Don nerstag 
Neues Verkehrsregime 
im Ortszentrum 
SCHAAN: Die ver 
kehrstechnische und 
ortsbauliche Sanie 
rung des Ortszent 
rums ist seit langem 
das Hauptanliegen 
der Schaaner Ver 
kehrs- und Ortspla 
nung. Gemeinde und 
Land wollen nun ge 
meinsam das ehrgeizige Projektvorhaben 
schrittweise realisieren. Als ersten Schritt haben 
sie das Einzelprojekt «Bereich Nord» des Richt 
plans genehmigt. Zur Abdeckung der Kosten 
für den notwendigen Landerwerb hat die Re 
gierung beim Landtag einen Kredit von 9 Mio. 
Franken beantragt. Seite 6 
Wegmann optimistisch 
FUSSBALL: Der Start in die Frühjahrsrunde 
verlief nicht wunschgemäss,zwei Niederlagen in 
Folge und der Spielertrainer als Langzeitver- 
letzter. Doch die Vaduzer fanden wieder den 
Tritt, bissen sich durch und wurden letztlich ver 
dient Gruppensieger, erstmals in der Vereinsge 
schichte. Und Uwe Wegmann ist guten Mutes 
für die Aufstiegsspiele, auch wenn er weiss, dass 
diese einen eigenen Charakter haben. Seite 21 
Sommer 2000 
Sommer 2000 heisst 
das Thema der neus 
ten «flash»-Ausgabe, 
die heute dem Liech 
tensteiner Volksblatt 
beigelegt ist. Das Ma 
gazin der Jugend- 
Drehscheibe der Ver-, 
einigung Liechten 
steiner Jugendarbei 
terinnen widmet sich 
neuen Projekten und langjährigen Anlässen. 
Diese werden ebenso in Wort und Bild vorge 
stellt wie DJ Chilli. Im «Flashback» steht das 
Gewalt-Management und der VLJ-Jahresrück- 
blick. Weitere «flash»-Eindrücke nachzulesen in 
der Dutzend-Ausgabe! Beilage 
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Gutachten: «Monarchische 
Komponente wird verstärkt» 
Erstes Rechtsgutachten zu den Verfassungsvorschlägen des Fürsten veröffentlicht 
Das erste Rechtsgutachten zu 
den Verfassungsvorschlägen 
des Fürstenhauses ist veröf 
fentlicht. Darin betont Gutach- 
ter Rene Rhinow von der Uni 
versität Basel, dass die Vor 
schläge des Fürsten «zu einem 
Abbau rechtsstaatlicher De 
mokratie, einem Machtzu 
wachs der Monarchie und ei 
nem völkerrechtlichen proble 
matischen Zustand fuhren 
würden.» 
Alexander Batliner 
Der Auftrag zur Erstellung dieses 
Rechtsgutachtens zu den Verfas 
sungsvorschlägen des Fürstenhau 
ses wurde von Regierungschef Ma 
rio Frick erteilt. Ausgearbeitet wur 
de es von Dr. Ren£ Rhinow von der 
Universität Basel. Er war auch 
während 10 Jahren Mitglied des 
Ständerates für den Kanton Basel 
Land. In seinem Gutachten kommt 
er zusammenfassend zum Schluss: 
«Zusammenfassend kommt das 
Gutachten zum klaren Schluss, dass 
die Reformvorschläge der Verfas 
sungskommission die Demokratie 
anteile der liechtensteinischen Ver 
fassung zu stärken und auszubauen 
vermögen, während diejenigen des 
Fürstenhauses in gesamtheitlicher 
Betrachtung zu einem Abbau 
rechtsstaatlicher Demokratie, ei 
nem Machtzuwachs der Monarchie 
und einem völkerrechtlich proble 
matischen Zustand führen wür 
den.» 
Internationale Beziehungen 
Dr. Ren6 Rhinow hat die Vor 
schläge des Landesfürsten auch in 
Bezug auf unsere internationalen 
Beziehungen analysiert. Hierbei 
dürfte die Mitgliedschaft Liechten 
steins in der UNO, bei der OSZE 
und in der Europäischen Men 
schenrechtskonvention (EMRK) 
In dem von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten zu den Verfas 
sungsvorschlägen des Fürsten von Dr. Rhinow wird betont, dass die Vor 
schläge des Fürsten zu einem Machtzuwachs der Monarchie und zu einem 
völkerrechtlich problematischen Zustand führen würden. (Archivbild) 
Probleme hervorrufen. Der Profes 
sor der Uni Basel führt aus: «Die 
Reformvorschläge des Fürstenhau 
ses verstärken tendenziell die mo 
narchische Komponente und führen 
deshalb weiter weg vom europäi 
schen demokratischen Minimai- 
Standard. Nun liegt es zweifellos in 
der autonomen Kompetenz jedes 
Staates, in den Schranken des Völ 
kerrechts über seine Staatsform zu 
bestimmen. Das Gutachten geht 
aber davon aus, dass Liechtenstein 
Mitglied nicht nur der UNO, son 
dern vor allem des Europarates, der 
Europäischen Menschenrechtskon 
vention und der Organisation für Si 
cherheit und Zusammenarbeit in 
Europa ist und bleiben will. Inso 
fern muss sich auch der <Anteil> der 
Fürstensouveränität an internatio 
nalrechtlich geprägten Demokra 
tievorstellungen messen lassen ... 
Die These liegt nahe, dass bei einer 
Annahme der Verfassungsvorschlä 
ge des Fürstenhauses (vor allem) 
der Europarat vor das schwierige 
Problem gestellt würde, wie er mit 
einem langjährigen, geachteten und 
aktiven Mitgliedstaat verfahren 
soll.» 
Einzelne Ergebnisse 
Gemäss Auftrag des Regierungs 
chefs hatte Dr. Ren6 Rhinow die Vor 
schläge des Fürstenhauses in Bezug 
auf drei wesentliche Kernpunkte zu 
begutachten. Zum einen bezüglich 
Selbstbestimmungsrecht, also dass 
jede Gemeinde einzeln für sich aus 
dem Land austreten kann. Zum an 
deren sollte sich Dr. Rhinow auf das 
Vorschlagsrecht für Richter konzent 
rieren und zum dritten sollte die 
Kompetenz, sowohl die Regierung 
abzusetzen, den Landtag aufzulösen 
und in der Zwischenzeit mit Notver 
ordnungsrecht alleine regieren zu 
können, näher untersucht werden. 
Bezüglich Selbstbestimmungsrecht 
kommt Dr. Rhinow zum Ergebnis, 
dass Artikel 4 Absatz 2 des Vor 
schlags sich als nicht völkerrechts 
konform und als demokratietheore 
tisch fragwürdig und impraktikabel 
erweist. In Sachen Entlassung der 
Regierung betont der Gutachten 
«Die vorgeschlagene Amtsenthe 
bung der Regierung durch den Fürs 
ten birgt mit der Möglichkeit der Al 
leinherrschaft des Fürsten ein grosses 
Gefahrenpotential für Rechtsstaat 
und Demokratie in sich; die Fürsten 
souveränität würde sich gegenüber 
der Volkssouveränität durchsetzen 
und die Stellung des Landtages wür 
de geschwächt.» Schliesslich kommt 
Dr. Rhinow zu einem zweigeteilten 
Resultat in Sachen Richtervor 
schlagsrecht. Er betont: «Die Vor 
schläge des Fürstenhauses und der 
Landtagskommission zur Auswahl 
und Bestätigung der Richter sind mit 
der EMRK und dem UNO-Pakt II 
vereinbar. Die Vorschläge des Fürs 
tenhauses bauen hingegen die Stel 
lung des Fürsten und das monarchi 
sche Element in der Verfassung 
Liechtensteins aus, während der Ent 
wurf der Landtagskommission die 
Demokratie verstärkt.» Seite 3 
«Fortsetzung dieser Politik nicht haltbar» 
FBPL-Fraktion reicht Interpellation zur Unfallversicherung ein 
Die FBPL-Fraktion des Landtages 
hat eine Interpellation betreffend 
Einsparungen in Millionenhöhe bei 
der obligatorischen Betriebs- und 
Nichtbetriebsunfallversicherung 
eingereicht. Die FBPL führt aus, 
dass die Tarifreduktion 1998 bei der 
obligatorischen Unfallversicherung 
zu Fonds-Entnahmen von rund 8,5 
Millionen franken geführt habe, 
um die Verluste auszugleichen. Die 
se Politik dürfe nicht weitergeführt 
werden. 
Alexander Batliner 
Damit die Verluste in den nächsten 
Jahren nicht mehr anfallen, macht die 
FBPL in der Interpellation den Vor 
schlag, im Bereich der obligatori 
schen Betriebs- und Nichtbetriebsun 
fallversicherung eine Liberalisierung 
in die Wege zu leiten. Die FBPL be 
tont in ihrer Begründung: «Abklärun 
gen durch die Stiftung Sozialfonds für 
das Gewerbe in Liechtenstein erga 
ben, dass im Bereich der obligatori 
schen Betriebs- und Nichtbetriebsun 
fallversicherung im Falle einer Öff 
nung und einer Freigabe der Tarife 
Einsparungen von rund einem Drittel 
der heutigen Prämien möglich wären 
... Für sämtliche Beitragszahler, also 
den Arbeitgeber, jeden einzelnen 
Arbeitnehmer und auch den Staat, 
würde die Tariffreigabe massive Ein 
sparungen bringen.» 
Die FBPL tut in ihrer Begründung 
kund, dass sowohl bei der Regierung 
als auch bei den Vertretern des Amtes 
für Volkswirtschaft eine Kündigung 
des Durchführungsvertrages der obli 
gatorischen Unfallversicherung in 
Liechtenstein, damit noch in diesem 
Jahr das neue System Anwendung 
finden könnte, unverständlicherweise 
wenig Begeisterung gefunden habe. 
Deshalb macht die FBPL darauf auf 
merksam: «Eine Verschiebung des 
Kündigungszeitpunktes würde eine 
Verlängerung des OUFL-Vertrages 
um mindestens ein Jahr bedeuten, so 
dass das neue System frühestens per 
1.1.2003 eingeführt werden könnte, 
was wiederum eine Verschwendung 
von Geldern in der Höhe von mindes 
tens 10 Millionen Franken pro Jahr 
bedeuten würde. Nachdem die Regie 
rung derzeit darüber nachdenkt, die 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
durch Reduktion der AHV-Beiträge 
im Rahmen der LSVA-Einnahmen 
zu entlasten, scheint ihr die Reduk 
tion der Sozialabgaben am Herzen zu 
liegen. Im Bereich der Betriebs- und 
Nichtbetriebsunfallversicherung wä 
re eine einfache Möglichkeit vorhan 
den, unbürokratisch eine viel höhere 
Einsparung zu erzielen. Deshalb ist 
die Ablehnung einer raschen Tarif 
freigabe unverständlich.» Seite 5 
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