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pp/Journal
AZ FL-9494 Schaan
ßtedtfenftehtet
1
Donnerstag,
25. Mai 2000/Fr. 1.-
Isoltob
Amtliches Publikationsorgan ■ 122. Jahrgang, Nr. 119
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Fweizeit-Extra
Konzert der
Jugendmusik
Am Sonntag gibt das Jugend
ensemble der Harmoniemusik
Balzers während des Jahr
marktes ein Konzert. Seite 25
Don nerstag
Neues Verkehrsregime
im Ortszentrum
SCHAAN: Die ver
kehrstechnische und
ortsbauliche Sanie
rung des Ortszent
rums ist seit langem
das Hauptanliegen
der Schaaner Ver
kehrs- und Ortspla
nung. Gemeinde und
Land wollen nun ge
meinsam das ehrgeizige Projektvorhaben
schrittweise realisieren. Als ersten Schritt haben
sie das Einzelprojekt «Bereich Nord» des Richt
plans genehmigt. Zur Abdeckung der Kosten
für den notwendigen Landerwerb hat die Re
gierung beim Landtag einen Kredit von 9 Mio.
Franken beantragt. Seite 6
Wegmann optimistisch
FUSSBALL: Der Start in die Frühjahrsrunde
verlief nicht wunschgemäss,zwei Niederlagen in
Folge und der Spielertrainer als Langzeitver-
letzter. Doch die Vaduzer fanden wieder den
Tritt, bissen sich durch und wurden letztlich ver
dient Gruppensieger, erstmals in der Vereinsge
schichte. Und Uwe Wegmann ist guten Mutes
für die Aufstiegsspiele, auch wenn er weiss, dass
diese einen eigenen Charakter haben. Seite 21
Sommer 2000
Sommer 2000 heisst
das Thema der neus
ten «flash»-Ausgabe,
die heute dem Liech
tensteiner Volksblatt
beigelegt ist. Das Ma
gazin der Jugend-
Drehscheibe der Ver-,
einigung Liechten
steiner Jugendarbei
terinnen widmet sich
neuen Projekten und langjährigen Anlässen.
Diese werden ebenso in Wort und Bild vorge
stellt wie DJ Chilli. Im «Flashback» steht das
Gewalt-Management und der VLJ-Jahresrück-
blick. Weitere «flash»-Eindrücke nachzulesen in
der Dutzend-Ausgabe! Beilage
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Gutachten: «Monarchische
Komponente wird verstärkt»
Erstes Rechtsgutachten zu den Verfassungsvorschlägen des Fürsten veröffentlicht
Das erste Rechtsgutachten zu
den Verfassungsvorschlägen
des Fürstenhauses ist veröf
fentlicht. Darin betont Gutach-
ter Rene Rhinow von der Uni
versität Basel, dass die Vor
schläge des Fürsten «zu einem
Abbau rechtsstaatlicher De
mokratie, einem Machtzu
wachs der Monarchie und ei
nem völkerrechtlichen proble
matischen Zustand fuhren
würden.»
Alexander Batliner
Der Auftrag zur Erstellung dieses
Rechtsgutachtens zu den Verfas
sungsvorschlägen des Fürstenhau
ses wurde von Regierungschef Ma
rio Frick erteilt. Ausgearbeitet wur
de es von Dr. Ren£ Rhinow von der
Universität Basel. Er war auch
während 10 Jahren Mitglied des
Ständerates für den Kanton Basel
Land. In seinem Gutachten kommt
er zusammenfassend zum Schluss:
«Zusammenfassend kommt das
Gutachten zum klaren Schluss, dass
die Reformvorschläge der Verfas
sungskommission die Demokratie
anteile der liechtensteinischen Ver
fassung zu stärken und auszubauen
vermögen, während diejenigen des
Fürstenhauses in gesamtheitlicher
Betrachtung zu einem Abbau
rechtsstaatlicher Demokratie, ei
nem Machtzuwachs der Monarchie
und einem völkerrechtlich proble
matischen Zustand führen wür
den.»
Internationale Beziehungen
Dr. Ren6 Rhinow hat die Vor
schläge des Landesfürsten auch in
Bezug auf unsere internationalen
Beziehungen analysiert. Hierbei
dürfte die Mitgliedschaft Liechten
steins in der UNO, bei der OSZE
und in der Europäischen Men
schenrechtskonvention (EMRK)
In dem von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten zu den Verfas
sungsvorschlägen des Fürsten von Dr. Rhinow wird betont, dass die Vor
schläge des Fürsten zu einem Machtzuwachs der Monarchie und zu einem
völkerrechtlich problematischen Zustand führen würden. (Archivbild)
Probleme hervorrufen. Der Profes
sor der Uni Basel führt aus: «Die
Reformvorschläge des Fürstenhau
ses verstärken tendenziell die mo
narchische Komponente und führen
deshalb weiter weg vom europäi
schen demokratischen Minimai-
Standard. Nun liegt es zweifellos in
der autonomen Kompetenz jedes
Staates, in den Schranken des Völ
kerrechts über seine Staatsform zu
bestimmen. Das Gutachten geht
aber davon aus, dass Liechtenstein
Mitglied nicht nur der UNO, son
dern vor allem des Europarates, der
Europäischen Menschenrechtskon
vention und der Organisation für Si
cherheit und Zusammenarbeit in
Europa ist und bleiben will. Inso
fern muss sich auch der <Anteil> der
Fürstensouveränität an internatio
nalrechtlich geprägten Demokra
tievorstellungen messen lassen ...
Die These liegt nahe, dass bei einer
Annahme der Verfassungsvorschlä
ge des Fürstenhauses (vor allem)
der Europarat vor das schwierige
Problem gestellt würde, wie er mit
einem langjährigen, geachteten und
aktiven Mitgliedstaat verfahren
soll.»
Einzelne Ergebnisse
Gemäss Auftrag des Regierungs
chefs hatte Dr. Ren6 Rhinow die Vor
schläge des Fürstenhauses in Bezug
auf drei wesentliche Kernpunkte zu
begutachten. Zum einen bezüglich
Selbstbestimmungsrecht, also dass
jede Gemeinde einzeln für sich aus
dem Land austreten kann. Zum an
deren sollte sich Dr. Rhinow auf das
Vorschlagsrecht für Richter konzent
rieren und zum dritten sollte die
Kompetenz, sowohl die Regierung
abzusetzen, den Landtag aufzulösen
und in der Zwischenzeit mit Notver
ordnungsrecht alleine regieren zu
können, näher untersucht werden.
Bezüglich Selbstbestimmungsrecht
kommt Dr. Rhinow zum Ergebnis,
dass Artikel 4 Absatz 2 des Vor
schlags sich als nicht völkerrechts
konform und als demokratietheore
tisch fragwürdig und impraktikabel
erweist. In Sachen Entlassung der
Regierung betont der Gutachten
«Die vorgeschlagene Amtsenthe
bung der Regierung durch den Fürs
ten birgt mit der Möglichkeit der Al
leinherrschaft des Fürsten ein grosses
Gefahrenpotential für Rechtsstaat
und Demokratie in sich; die Fürsten
souveränität würde sich gegenüber
der Volkssouveränität durchsetzen
und die Stellung des Landtages wür
de geschwächt.» Schliesslich kommt
Dr. Rhinow zu einem zweigeteilten
Resultat in Sachen Richtervor
schlagsrecht. Er betont: «Die Vor
schläge des Fürstenhauses und der
Landtagskommission zur Auswahl
und Bestätigung der Richter sind mit
der EMRK und dem UNO-Pakt II
vereinbar. Die Vorschläge des Fürs
tenhauses bauen hingegen die Stel
lung des Fürsten und das monarchi
sche Element in der Verfassung
Liechtensteins aus, während der Ent
wurf der Landtagskommission die
Demokratie verstärkt.» Seite 3
«Fortsetzung dieser Politik nicht haltbar»
FBPL-Fraktion reicht Interpellation zur Unfallversicherung ein
Die FBPL-Fraktion des Landtages
hat eine Interpellation betreffend
Einsparungen in Millionenhöhe bei
der obligatorischen Betriebs- und
Nichtbetriebsunfallversicherung
eingereicht. Die FBPL führt aus,
dass die Tarifreduktion 1998 bei der
obligatorischen Unfallversicherung
zu Fonds-Entnahmen von rund 8,5
Millionen franken geführt habe,
um die Verluste auszugleichen. Die
se Politik dürfe nicht weitergeführt
werden.
Alexander Batliner
Damit die Verluste in den nächsten
Jahren nicht mehr anfallen, macht die
FBPL in der Interpellation den Vor
schlag, im Bereich der obligatori
schen Betriebs- und Nichtbetriebsun
fallversicherung eine Liberalisierung
in die Wege zu leiten. Die FBPL be
tont in ihrer Begründung: «Abklärun
gen durch die Stiftung Sozialfonds für
das Gewerbe in Liechtenstein erga
ben, dass im Bereich der obligatori
schen Betriebs- und Nichtbetriebsun
fallversicherung im Falle einer Öff
nung und einer Freigabe der Tarife
Einsparungen von rund einem Drittel
der heutigen Prämien möglich wären
... Für sämtliche Beitragszahler, also
den Arbeitgeber, jeden einzelnen
Arbeitnehmer und auch den Staat,
würde die Tariffreigabe massive Ein
sparungen bringen.»
Die FBPL tut in ihrer Begründung
kund, dass sowohl bei der Regierung
als auch bei den Vertretern des Amtes
für Volkswirtschaft eine Kündigung
des Durchführungsvertrages der obli
gatorischen Unfallversicherung in
Liechtenstein, damit noch in diesem
Jahr das neue System Anwendung
finden könnte, unverständlicherweise
wenig Begeisterung gefunden habe.
Deshalb macht die FBPL darauf auf
merksam: «Eine Verschiebung des
Kündigungszeitpunktes würde eine
Verlängerung des OUFL-Vertrages
um mindestens ein Jahr bedeuten, so
dass das neue System frühestens per
1.1.2003 eingeführt werden könnte,
was wiederum eine Verschwendung
von Geldern in der Höhe von mindes
tens 10 Millionen Franken pro Jahr
bedeuten würde. Nachdem die Regie
rung derzeit darüber nachdenkt, die
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
durch Reduktion der AHV-Beiträge
im Rahmen der LSVA-Einnahmen
zu entlasten, scheint ihr die Reduk
tion der Sozialabgaben am Herzen zu
liegen. Im Bereich der Betriebs- und
Nichtbetriebsunfallversicherung wä
re eine einfache Möglichkeit vorhan
den, unbürokratisch eine viel höhere
Einsparung zu erzielen. Deshalb ist
die Ablehnung einer raschen Tarif
freigabe unverständlich.» Seite 5
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