Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

6 Samstag, 20. Mai 2000 
Landtag 
Liechtensteiner Volksblatt 
Landtag 
Neuer Reisepass ist 
trotz Lapsus gültig 
Der neue, maschinenlesbare Liechtensteiner 
Reisepass, der seit 1. Mai ausgegeben wird, weist 
einen peinlichen Lapsus auf: eine falsche An 
ordnung der Landesfarben in einer graphischen 
Darstellung Liechtensteins. Zur kleinen Anfra 
ge des FBPL-Abgeordneten Helmut Konrad, 
wieviele solcher Pässe gedruckt worden seien 
und wie man sich das weitere Vorgehen vorstel 
le, hielt Regierungschef Mario Frick gestern im 
Landtag Folgendes fest: «Der Reisepass zeigt 
auf der Innenseite des Umschlages eine Land 
karte von Europa. Dies soll dazu beitragen, dass 
die Einreise in Länder, in welchen das Fürsten 
tum Liechtenstein nicht bekannt ist, erleichtert 
erfolgen kann. Es ist richtig, dass in der Gra 
phik, welche Europa - und hervorgehoben 
Liechtenstein - zeigt, die Anordnung der Far 
ben nicht wie gewünscht Blau/Rot ist. Es han 
delt sich dabei aber nicht um ein Wappen oder 
eine Fahne, sondern um die graphische Darstel 
lung Liechtensteins. Der Reisepass ist trotz die 
ser Ausgestaltung in seinem Verwendungszweck 
in keinster Weise eingeschränkt. Der Pass ist gül 
tig und für jede Reisetätigkeit einsetzbar. Es 
wurde wie immer ein Langzeitbestand errichtet. 
Im Lager befinden sich derzeit 80000 gedruckte 
Reisepässe. Diese Auflage erscheint hoch, stellt 
aber im Vergleich zu anderen Staaten eine klei 
ne Auflage dar und wurde aus Kostengründen in 
einem Druckdurchgang erstellt. Bis anhin wur 
den an die 600 Reisepässe ausgestellt. Da die 
Reisemöglichkeit der Bevölkerung erste Prio 
rität hat, werden die Pässe weiterhin ausgestellt. 
Zur Zeit wird abgeklärt, ob überhaupt und al 
lenfalls wie die Farbgebung der beiden Landes 
teile in der Graphik geändert werden kann und 
soll. Erste Ergebnisse können im Laufe der 
nächsten Woche erwartet werden.» 
ist Vertraulichkeit der 
Polizei gewährleistet? 
«Die Mitarbeit von Polizeibeamten der Wirt 
schaftspolizei, Bundespolizeidirektion Wien, ist 
mit Regierungsbeschluss vom 9. Mai 2000 auf 
der Grundlage von Art. 6 Polizeigesetz bewilligt 
worden», erklärte Regierungschef Mario Frick 
zu einer kleinen Anfrage von FBPL-Fraktions- 
sprecher Gebhard Hoch im Zusammenhang mit 
den jüngsten Hausdurchsuchungen. Weiters 
führte der Regierungschef dazu aus: «In Art. 6 
Polizeigesetz wird geregelt, dass Polizeikräfte 
ausländischer Staaten die gleichen Rechte und 
auch Pflichten wie die liechtensteinischen Poli 
zeibeamten haben. Das heisst, dass auch der 
ausländische Beamte gemäss Art. 5 des Beam 
tengesetzes zur Verschwiegenheit über dienstli 
che Angelegenheiten verpflichtet ist, die ihrer 
Natur nach oder gemäss einer besonderen Vor 
schrift, wie dies auch Art. 32 des Polizeigesetzes 
darstellt, geheim zu halten sind. Die Pflicht zur 
Verschwiegenheit bleibt aiich bestehen, wenn 
das Dienstverhältnis aufgelöst wird. Bei Pflicht 
verletzung durch einen Beamten, wie z.B. der 
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, kann 
dieser diziplinarrechtlich und strafrechtlich zur 
Verantwortung gezogen werden. Straftatbe 
stände sind etwa die Verletzung des Amtsge 
heimnisses und der Missbrauch der Amtsge 
walt. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass 
alle Unterlagen, Daten und Funde in Liechten 
stein verbleiben. Die Vertraulichkeit ist mithin 
mindestens so gut gesichert wie bei jeder ande 
ren mit geheimen Daten befassten Person in 
Amtsstellen oder der Privatwirtschaft.» 
Wie entwickeln sich die 
Hypothekarzinsen? 
Laut Paul Vogt (FL) rechnet die Landesbank mit 
einer ganz erheblichen Erhöhung der Hypothe 
karzinsen in den nächsten Jahren. Zu seiner An 
frage, ob die Regierung die Befürchtungen teile 
und was die sozialpolitischen Auswirkungen sein 
könnten, bemerkte Regierungschef Mario Frick: 
«In den letzten Monaten ist das Zinsniveau welt 
weit gestiegen, nachdem es vorher jahrelang tief 
war. Es muss jedoch gesagt werden, dass das Zins 
niveau im Schnitt zu den letzten 10 Jahren immer 
noch tief ist. Es ist kaum möglich, vorauszusagen, 
wie schnell und in welchem Ausmass die liechten 
steinischen Banken ihre Hypothekarzinsen an 
passen werden. W^as die Auswirkungen in sozial 
politischer Hinsicht betrifft, könnte ein starker 
Anstieg der Hypothekarzinsen für einige Darle 
hensnehmer zu finanziellen Engpässen führen, da 
ihre Zahlungsverpflichtungen steigen werden. 
Durch die Einführung des Gesetzes über das 
preiswerte Wohnen wäre bei einfachen Wohnein 
heiten (110 Quadratmeter Wohnfläche) die Hy 
pothekarbelastung um einen Viertel geringer ge 
wesen als gegenüber der heutigen Gesetzeslage.» 
Anfrage des Abgeordneten Alois Beck zur anhaltenden Misere in derTelefbnie 
Kürzlich informierte die von 
der Regierung bestellte Tele- 
fon-Taskforce dahingehend, 
dass der +423-Implementie- 
rungsgrad im deutschsprachi 
gen Raum bei einem Wert von 
mehr als 95 Prozent und in an 
deren wichtigen Ländern deut 
lich über 90 Prozent liege. 
Zweifel daran wurden jetzt 
auch im Landtag laut. 
Aus eigener Erfahrung könne er sa 
gen, meinte der FBPL-Abgeordnete 
Alois Beck, dass die Situation nach 
wie vor völlig unbefriedigend sei. In 
einer kleinen Anfrage erkundigte er 
sich daher bei der Regierung nach 
dem Termin, ab welchem die telefo 
nische Erreichbarkeit Liechtensteins 
unter +423 endlich reibungslos von 
statten gehe. Zu dieser und weiteren 
Fragen des Abgeordneten Beck gab 
Regierungschef Mario Frick nach 
stehende Auskunft. 
Verschiedene Gründe 
«Im Oktober 1999 hat die Regie 
rung aufgrund der anhaltenden Pro 
bleme mit der telefonischen Erreich 
barkeit Liechtensteins unter der 
Landeskennzahl (LK) 423 eineTask- 
force eingesetzt, die sich mit einer 
nachhaltigen Verbesserung dieser Si 
tuation befasst. 
Zu diesem Zeitpunkt, also vor 
mehr als einem halben Jahr, war ein 
Teil der Ursachen für die Schwierig 
keiten mit der telefonischen Erreich 
barkeit Liechtensteins unter der LK 
423 implementierungsbezogen, d.h. 
Alois Beck (links, im Gespräch mit Rudolf Lantpert): «Wann geht die tele 
fonische Erreichbarkeit Liechtensteins endlich reibungslos vonstatten?» 
die Betreiber von Telekommunika 
tionsnetzen im Ausland hatten die 
423 noch nicht oder nicht vollständig 
in ihre Systeme eingebunden. 
Wenn es heute Schwierigkeiten 
gibt, so sind es mehrheitlich andere 
Gründe. In fast allen der Taskforce 
423 gemeldeten Fälle handelt es sich 
weder um technische oder organisa 
torische Mängel im Bereich des 
liechtensteinischen Netzes noch um 
eine ungenügende Informationspoli- 
tik, also darum, dass die LK 423 den 
entsprechenden ausländischen Be 
treibern nicht bekannt wäre. 
Bei den meisten Fällen handelt es 
sich um Ursachen wie im Ausland 
verursachte Qualitätsdefizite oder 
um eine Netzüberlastung im Aus 
land, die bereits bei den Partnerun 
ternehmen der LTN, aber auch an 
derswo auftreten können. Diese Ur 
sachen sind eine direkte Folge des 
steigenden Verkehrsaufkommens 
und anderer Entwicklungen auf dem 
Telekommunikationssektor seit der 
Liberalisierung der Märkte. Die Ka 
pazitätsplanung ist viel knapper als 
unter Monopolzeiten; teilweise of 
fenbar zu knapp. Ein ausländischer 
Betreiber kann diesen Problemen 
vielfach dadurch begegnen, dass er 
die Anrufe auf einem anderen Weg 
(über andere Betreiber) nach Liech 
tenstein sendet. Diese Wege sind von 
Liechtenstein aus jedoch weder be 
stimmbar noch festlegbar. 
Unter Berücksichtigung des aktu 
ellen Implementierungsgrades sind 
die ausländischen Netzbetreiber von 
der Taskforce 423 ersucht worden, 
den Parallelbetrieb (+423 neben der 
+41 75) bis auf weiteres aufrechtzu 
erhalten. Die von der Taskforce 423 
angesprochenen Netzbetreiber ent 
scheiden allerdings selbst und 
grundsätzlich autonom über ein En 
de des Parallelbetriebes in ihrem 
Netz.» 
Meldungen an wen? 
«In erster Linie müssen Meldun 
gen über die unzureichende Imple 
mentierung der Landeskennzahl 423 
vom ausländischen Anrufer an des 
sen örtlichen Netzbetreiber gemel 
det werden. Nur so kann dieser auf 
die aufgetretenen Schwierigkeiten 
reagieren. Die Taskforce 423 kann in 
diesen Einzelfällen vor allem dann 
unterstützend vorgehen, wenn die 
notwendigen Eckdaten (Anruferte- 
iefonnummer, Empfängertelefon 
nummer, Datum und Uhrzeit) ver 
fügbar sind. Je rascher sich diese Er 
kenntnisse im In- bzw. Ausland 
durchsetzen und je stärker die be 
troffenen ausländischen Betreiber 
mit Meldungen dieser Art befasst 
werden, um so rascher wird sich eine 
befriedigende Funktionalität einstel 
len.» 
t 
Ausgaben für Gutachten verdoppelt 
Landtag genehmigte zwölf Nachtragskredite in Gesamthöhe von 4,2 Mio. Franken 
Auf Antrag der Regierung hat der 
Landtag gestern insgesamt zwölf 
Nachtragskredite mit einem zusätz 
lichen Aufwandvolumen von 4,188 
Mio. Franken einhellig genehmigt. 
Ein Kredit betrifft die Verdoppe 
lung der budgetierten Mittel für 
Dienstleistungen von Experten und 
Gutachtern. 
Manfred öhri 
Für den Beizug von Experten und 
das Einholen von Gutachten sah 
der Landesvoranschlag für das Jahr 
2000 ursprünglich Ausgaben in Ge 
samthöhe von 1,5 Mio. Franken vor. 
Mit der dritten Sammelvorlage von 
,i { 
Nachjragskr&liten, die am Freitag 
im Löndfeg {zur Behandlung und 
Beschlussfassung vorlag, beantragte 
die FSegietorfg nun allerdings eine 
Verdoppelung dieser budgetierten 
Mittel. Konkret würden, hiess es in 
der knappen Begründung der Re 
gierung, die derzeit aktuellen Fra 
gen um die Verfassung, das BND- 
Dossier und damit zusammenhän 
gende Fragen betreffend die An 
schuldigungen durch das deutsche 
Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» 
sowie Massnahmen bezüglich der 
Steuerharmonisierung einerseits 
sowie Geldwäscherei-Fragen im in 
ternationalen Kontext andererseits 
beträchtliche Mittel beanspruchen. 
Die dritte Sammelvorlage umfasst 
insgesamt 12 Nachtragskredite mit 
einem zusätzlichen Ausgabenvolu 
men von 4,188 Mio. Franken zula- 
sten der Verwaltungsrechnung 
2000. Zwei Kredite betreffen dabei 
den Sportbereich. So schloss die 
Endabrechnung der Kleinstaaten 
spiele bei einem Umsatz von rund 
2,5 Mio. Franken mit einem leich 
ten Aufwandüberschuss von 63 000 
Franken ab, der nach Ansicht der 
Regierung durch das Land getra 
gen werden soll. Für das Projekt 
«Solution» des Liechtensteiner Ski 
verbandes ist auch im laufenden 
Jahr noch einmal ein Unterstüt 
zungsbeitrag in Höhe von 100 000 
Franken vorgesehen, der aufgrund 
eines Versehens nicht budgetiert 
worden war. 
Weitere genehmigte Nachtragskre 
dite beziehen sich auf die Heraus 
gabe der neuen Reisepässe, die 
Subventionierung von Kinderhort 
plätzen in TViesen, diverse Restkos 
ten für Leistungen der Swisscom, 
die Unterstützung eines Weiterbil 
dungsprojektes der Vereinigung 
Bäuerlicher Organisationen sowie 
auf die Subventionen für Grosspro 
jekte der Gemeinden, von denen 
mehr als erwartet in die Ausbau 
phase gelangen. Letztere beanspru 
chen ein Nachtragskreditvolumen 
von insgesamt 2,225 Mio. Franken. 
Kauf der GA-Netze durch die 
LKW befürwortet 
Landtag stimmte mit 21 Stimmen der Gesetzesänderung zu 
Der Landtag hat die Gesetzesän 
derung des LKW-Gesetzes, die 
zum Kauf der GA-Netze durch die 
Kraftwerke nötig ist, mit grosser 
Mehrheit positiv bewertet. Insge 
samt stimmten 21 Abgeordnete für 
die Vorlage. IVotzdem ist der Kauf 
der GA-Netze noch nicht abge 
schlossen. Denn: Noch haben nicht 
alle Gemeinden dem Verkauf zu 
gestimmt. 
Alexander Batliner 
Im Jahre 1998 haben die LKW 
durch die Anpassung des LKW- 
Gesetzes bereits das Recht erhal 
ten, im Telekommunikationsbe 
reich tätig zu sein. Damit ist ein all 
fälliger Kauf und Betrieb in dieser 
Hinsicht abgedeckt. Diese Mög 
lichkeit soll v mit der Gesetzesände 
rung auf den Bereich Radio und 
Fernsehen .ausgedehnt werden. 
Hierzu hat dje LKW mit den Ober 
länder Gemeinden einen Vertrag 
zum Kauf fjer GA-Netze abge 
schlossen. Djas wird in Zukunft 
aber auch bedeuten, dass die Lie- 
Comtel der LKW in ein Konkur 
renzverhältnis zyr LTN treten wird. 
Dies veranlasste den FBPL-Abge 
ordneten Elrr)ar,Kindle, einige Fra 
gen an die Regierung zu richten. So 
wollte er unfer anderem wissen, 
wie die Finanzierung des Netzes, 
welches die L£W rund 8 Millionen 
Franken kosten wird, vorgenom 
men werde. Per Regierungschef- 
Stellvertreter betonte hierzu: «Die 
finanziellen Mittel sind von der 
Lie-Comtel aufzubringen. Ich neh 
me an, dass wird im wesentlichen 
Uber Kredite gehen müssen. Von 
der Aufsichtsbehörde ist sicherzu 
stellen, dass, immer dann, wenn die 
Muttergesellschaft, sprich die LKW, 
sich finanziell engagieren sollte, das 
im Rahmen des dafür rechtlich vor 
gesehenen Verfahrens passiert. Wir 
haben die LKW darauf hingewie 
sen, wenn sie selbst eine Finanzie 
rung vornimmt oder beispielsweise 
Bürgschaften für die Lie-Comtel 
abgibt, dass dann im Wege der Be- 
grüssung und Genehmigung durch 
den Landtag zu geschehen hätte, 
weil das LKW-Budget eine solche 
Massnahme nicht vorsieht.» 


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