6 Samstag, 20. Mai 2000
Landtag
Liechtensteiner Volksblatt
Landtag
Neuer Reisepass ist
trotz Lapsus gültig
Der neue, maschinenlesbare Liechtensteiner
Reisepass, der seit 1. Mai ausgegeben wird, weist
einen peinlichen Lapsus auf: eine falsche An
ordnung der Landesfarben in einer graphischen
Darstellung Liechtensteins. Zur kleinen Anfra
ge des FBPL-Abgeordneten Helmut Konrad,
wieviele solcher Pässe gedruckt worden seien
und wie man sich das weitere Vorgehen vorstel
le, hielt Regierungschef Mario Frick gestern im
Landtag Folgendes fest: «Der Reisepass zeigt
auf der Innenseite des Umschlages eine Land
karte von Europa. Dies soll dazu beitragen, dass
die Einreise in Länder, in welchen das Fürsten
tum Liechtenstein nicht bekannt ist, erleichtert
erfolgen kann. Es ist richtig, dass in der Gra
phik, welche Europa - und hervorgehoben
Liechtenstein - zeigt, die Anordnung der Far
ben nicht wie gewünscht Blau/Rot ist. Es han
delt sich dabei aber nicht um ein Wappen oder
eine Fahne, sondern um die graphische Darstel
lung Liechtensteins. Der Reisepass ist trotz die
ser Ausgestaltung in seinem Verwendungszweck
in keinster Weise eingeschränkt. Der Pass ist gül
tig und für jede Reisetätigkeit einsetzbar. Es
wurde wie immer ein Langzeitbestand errichtet.
Im Lager befinden sich derzeit 80000 gedruckte
Reisepässe. Diese Auflage erscheint hoch, stellt
aber im Vergleich zu anderen Staaten eine klei
ne Auflage dar und wurde aus Kostengründen in
einem Druckdurchgang erstellt. Bis anhin wur
den an die 600 Reisepässe ausgestellt. Da die
Reisemöglichkeit der Bevölkerung erste Prio
rität hat, werden die Pässe weiterhin ausgestellt.
Zur Zeit wird abgeklärt, ob überhaupt und al
lenfalls wie die Farbgebung der beiden Landes
teile in der Graphik geändert werden kann und
soll. Erste Ergebnisse können im Laufe der
nächsten Woche erwartet werden.»
ist Vertraulichkeit der
Polizei gewährleistet?
«Die Mitarbeit von Polizeibeamten der Wirt
schaftspolizei, Bundespolizeidirektion Wien, ist
mit Regierungsbeschluss vom 9. Mai 2000 auf
der Grundlage von Art. 6 Polizeigesetz bewilligt
worden», erklärte Regierungschef Mario Frick
zu einer kleinen Anfrage von FBPL-Fraktions-
sprecher Gebhard Hoch im Zusammenhang mit
den jüngsten Hausdurchsuchungen. Weiters
führte der Regierungschef dazu aus: «In Art. 6
Polizeigesetz wird geregelt, dass Polizeikräfte
ausländischer Staaten die gleichen Rechte und
auch Pflichten wie die liechtensteinischen Poli
zeibeamten haben. Das heisst, dass auch der
ausländische Beamte gemäss Art. 5 des Beam
tengesetzes zur Verschwiegenheit über dienstli
che Angelegenheiten verpflichtet ist, die ihrer
Natur nach oder gemäss einer besonderen Vor
schrift, wie dies auch Art. 32 des Polizeigesetzes
darstellt, geheim zu halten sind. Die Pflicht zur
Verschwiegenheit bleibt aiich bestehen, wenn
das Dienstverhältnis aufgelöst wird. Bei Pflicht
verletzung durch einen Beamten, wie z.B. der
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, kann
dieser diziplinarrechtlich und strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden. Straftatbe
stände sind etwa die Verletzung des Amtsge
heimnisses und der Missbrauch der Amtsge
walt. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass
alle Unterlagen, Daten und Funde in Liechten
stein verbleiben. Die Vertraulichkeit ist mithin
mindestens so gut gesichert wie bei jeder ande
ren mit geheimen Daten befassten Person in
Amtsstellen oder der Privatwirtschaft.»
Wie entwickeln sich die
Hypothekarzinsen?
Laut Paul Vogt (FL) rechnet die Landesbank mit
einer ganz erheblichen Erhöhung der Hypothe
karzinsen in den nächsten Jahren. Zu seiner An
frage, ob die Regierung die Befürchtungen teile
und was die sozialpolitischen Auswirkungen sein
könnten, bemerkte Regierungschef Mario Frick:
«In den letzten Monaten ist das Zinsniveau welt
weit gestiegen, nachdem es vorher jahrelang tief
war. Es muss jedoch gesagt werden, dass das Zins
niveau im Schnitt zu den letzten 10 Jahren immer
noch tief ist. Es ist kaum möglich, vorauszusagen,
wie schnell und in welchem Ausmass die liechten
steinischen Banken ihre Hypothekarzinsen an
passen werden. W^as die Auswirkungen in sozial
politischer Hinsicht betrifft, könnte ein starker
Anstieg der Hypothekarzinsen für einige Darle
hensnehmer zu finanziellen Engpässen führen, da
ihre Zahlungsverpflichtungen steigen werden.
Durch die Einführung des Gesetzes über das
preiswerte Wohnen wäre bei einfachen Wohnein
heiten (110 Quadratmeter Wohnfläche) die Hy
pothekarbelastung um einen Viertel geringer ge
wesen als gegenüber der heutigen Gesetzeslage.»
Anfrage des Abgeordneten Alois Beck zur anhaltenden Misere in derTelefbnie
Kürzlich informierte die von
der Regierung bestellte Tele-
fon-Taskforce dahingehend,
dass der +423-Implementie-
rungsgrad im deutschsprachi
gen Raum bei einem Wert von
mehr als 95 Prozent und in an
deren wichtigen Ländern deut
lich über 90 Prozent liege.
Zweifel daran wurden jetzt
auch im Landtag laut.
Aus eigener Erfahrung könne er sa
gen, meinte der FBPL-Abgeordnete
Alois Beck, dass die Situation nach
wie vor völlig unbefriedigend sei. In
einer kleinen Anfrage erkundigte er
sich daher bei der Regierung nach
dem Termin, ab welchem die telefo
nische Erreichbarkeit Liechtensteins
unter +423 endlich reibungslos von
statten gehe. Zu dieser und weiteren
Fragen des Abgeordneten Beck gab
Regierungschef Mario Frick nach
stehende Auskunft.
Verschiedene Gründe
«Im Oktober 1999 hat die Regie
rung aufgrund der anhaltenden Pro
bleme mit der telefonischen Erreich
barkeit Liechtensteins unter der
Landeskennzahl (LK) 423 eineTask-
force eingesetzt, die sich mit einer
nachhaltigen Verbesserung dieser Si
tuation befasst.
Zu diesem Zeitpunkt, also vor
mehr als einem halben Jahr, war ein
Teil der Ursachen für die Schwierig
keiten mit der telefonischen Erreich
barkeit Liechtensteins unter der LK
423 implementierungsbezogen, d.h.
Alois Beck (links, im Gespräch mit Rudolf Lantpert): «Wann geht die tele
fonische Erreichbarkeit Liechtensteins endlich reibungslos vonstatten?»
die Betreiber von Telekommunika
tionsnetzen im Ausland hatten die
423 noch nicht oder nicht vollständig
in ihre Systeme eingebunden.
Wenn es heute Schwierigkeiten
gibt, so sind es mehrheitlich andere
Gründe. In fast allen der Taskforce
423 gemeldeten Fälle handelt es sich
weder um technische oder organisa
torische Mängel im Bereich des
liechtensteinischen Netzes noch um
eine ungenügende Informationspoli-
tik, also darum, dass die LK 423 den
entsprechenden ausländischen Be
treibern nicht bekannt wäre.
Bei den meisten Fällen handelt es
sich um Ursachen wie im Ausland
verursachte Qualitätsdefizite oder
um eine Netzüberlastung im Aus
land, die bereits bei den Partnerun
ternehmen der LTN, aber auch an
derswo auftreten können. Diese Ur
sachen sind eine direkte Folge des
steigenden Verkehrsaufkommens
und anderer Entwicklungen auf dem
Telekommunikationssektor seit der
Liberalisierung der Märkte. Die Ka
pazitätsplanung ist viel knapper als
unter Monopolzeiten; teilweise of
fenbar zu knapp. Ein ausländischer
Betreiber kann diesen Problemen
vielfach dadurch begegnen, dass er
die Anrufe auf einem anderen Weg
(über andere Betreiber) nach Liech
tenstein sendet. Diese Wege sind von
Liechtenstein aus jedoch weder be
stimmbar noch festlegbar.
Unter Berücksichtigung des aktu
ellen Implementierungsgrades sind
die ausländischen Netzbetreiber von
der Taskforce 423 ersucht worden,
den Parallelbetrieb (+423 neben der
+41 75) bis auf weiteres aufrechtzu
erhalten. Die von der Taskforce 423
angesprochenen Netzbetreiber ent
scheiden allerdings selbst und
grundsätzlich autonom über ein En
de des Parallelbetriebes in ihrem
Netz.»
Meldungen an wen?
«In erster Linie müssen Meldun
gen über die unzureichende Imple
mentierung der Landeskennzahl 423
vom ausländischen Anrufer an des
sen örtlichen Netzbetreiber gemel
det werden. Nur so kann dieser auf
die aufgetretenen Schwierigkeiten
reagieren. Die Taskforce 423 kann in
diesen Einzelfällen vor allem dann
unterstützend vorgehen, wenn die
notwendigen Eckdaten (Anruferte-
iefonnummer, Empfängertelefon
nummer, Datum und Uhrzeit) ver
fügbar sind. Je rascher sich diese Er
kenntnisse im In- bzw. Ausland
durchsetzen und je stärker die be
troffenen ausländischen Betreiber
mit Meldungen dieser Art befasst
werden, um so rascher wird sich eine
befriedigende Funktionalität einstel
len.»
t
Ausgaben für Gutachten verdoppelt
Landtag genehmigte zwölf Nachtragskredite in Gesamthöhe von 4,2 Mio. Franken
Auf Antrag der Regierung hat der
Landtag gestern insgesamt zwölf
Nachtragskredite mit einem zusätz
lichen Aufwandvolumen von 4,188
Mio. Franken einhellig genehmigt.
Ein Kredit betrifft die Verdoppe
lung der budgetierten Mittel für
Dienstleistungen von Experten und
Gutachtern.
Manfred öhri
Für den Beizug von Experten und
das Einholen von Gutachten sah
der Landesvoranschlag für das Jahr
2000 ursprünglich Ausgaben in Ge
samthöhe von 1,5 Mio. Franken vor.
Mit der dritten Sammelvorlage von
,i {
Nachjragskr&liten, die am Freitag
im Löndfeg {zur Behandlung und
Beschlussfassung vorlag, beantragte
die FSegietorfg nun allerdings eine
Verdoppelung dieser budgetierten
Mittel. Konkret würden, hiess es in
der knappen Begründung der Re
gierung, die derzeit aktuellen Fra
gen um die Verfassung, das BND-
Dossier und damit zusammenhän
gende Fragen betreffend die An
schuldigungen durch das deutsche
Nachrichtenmagazin «Der Spiegel»
sowie Massnahmen bezüglich der
Steuerharmonisierung einerseits
sowie Geldwäscherei-Fragen im in
ternationalen Kontext andererseits
beträchtliche Mittel beanspruchen.
Die dritte Sammelvorlage umfasst
insgesamt 12 Nachtragskredite mit
einem zusätzlichen Ausgabenvolu
men von 4,188 Mio. Franken zula-
sten der Verwaltungsrechnung
2000. Zwei Kredite betreffen dabei
den Sportbereich. So schloss die
Endabrechnung der Kleinstaaten
spiele bei einem Umsatz von rund
2,5 Mio. Franken mit einem leich
ten Aufwandüberschuss von 63 000
Franken ab, der nach Ansicht der
Regierung durch das Land getra
gen werden soll. Für das Projekt
«Solution» des Liechtensteiner Ski
verbandes ist auch im laufenden
Jahr noch einmal ein Unterstüt
zungsbeitrag in Höhe von 100 000
Franken vorgesehen, der aufgrund
eines Versehens nicht budgetiert
worden war.
Weitere genehmigte Nachtragskre
dite beziehen sich auf die Heraus
gabe der neuen Reisepässe, die
Subventionierung von Kinderhort
plätzen in TViesen, diverse Restkos
ten für Leistungen der Swisscom,
die Unterstützung eines Weiterbil
dungsprojektes der Vereinigung
Bäuerlicher Organisationen sowie
auf die Subventionen für Grosspro
jekte der Gemeinden, von denen
mehr als erwartet in die Ausbau
phase gelangen. Letztere beanspru
chen ein Nachtragskreditvolumen
von insgesamt 2,225 Mio. Franken.
Kauf der GA-Netze durch die
LKW befürwortet
Landtag stimmte mit 21 Stimmen der Gesetzesänderung zu
Der Landtag hat die Gesetzesän
derung des LKW-Gesetzes, die
zum Kauf der GA-Netze durch die
Kraftwerke nötig ist, mit grosser
Mehrheit positiv bewertet. Insge
samt stimmten 21 Abgeordnete für
die Vorlage. IVotzdem ist der Kauf
der GA-Netze noch nicht abge
schlossen. Denn: Noch haben nicht
alle Gemeinden dem Verkauf zu
gestimmt.
Alexander Batliner
Im Jahre 1998 haben die LKW
durch die Anpassung des LKW-
Gesetzes bereits das Recht erhal
ten, im Telekommunikationsbe
reich tätig zu sein. Damit ist ein all
fälliger Kauf und Betrieb in dieser
Hinsicht abgedeckt. Diese Mög
lichkeit soll v mit der Gesetzesände
rung auf den Bereich Radio und
Fernsehen .ausgedehnt werden.
Hierzu hat dje LKW mit den Ober
länder Gemeinden einen Vertrag
zum Kauf fjer GA-Netze abge
schlossen. Djas wird in Zukunft
aber auch bedeuten, dass die Lie-
Comtel der LKW in ein Konkur
renzverhältnis zyr LTN treten wird.
Dies veranlasste den FBPL-Abge
ordneten Elrr)ar,Kindle, einige Fra
gen an die Regierung zu richten. So
wollte er unfer anderem wissen,
wie die Finanzierung des Netzes,
welches die L£W rund 8 Millionen
Franken kosten wird, vorgenom
men werde. Per Regierungschef-
Stellvertreter betonte hierzu: «Die
finanziellen Mittel sind von der
Lie-Comtel aufzubringen. Ich neh
me an, dass wird im wesentlichen
Uber Kredite gehen müssen. Von
der Aufsichtsbehörde ist sicherzu
stellen, dass, immer dann, wenn die
Muttergesellschaft, sprich die LKW,
sich finanziell engagieren sollte, das
im Rahmen des dafür rechtlich vor
gesehenen Verfahrens passiert. Wir
haben die LKW darauf hingewie
sen, wenn sie selbst eine Finanzie
rung vornimmt oder beispielsweise
Bürgschaften für die Lie-Comtel
abgibt, dass dann im Wege der Be-
grüssung und Genehmigung durch
den Landtag zu geschehen hätte,
weil das LKW-Budget eine solche
Massnahme nicht vorsieht.»
>f ( l "*« 'il >i /"^
1 11 " j
ifirj itU*( i ''fyii i
i / ' *'r.i' v , / «..t.nJV,
: ^A tyi-jtr,\-/i!i>sv.?'^-1 r ■ \\j]f* *>jTi
r\\j i\ . . )( (r
°i,i ,\>i' . /H, i i'w, i'f
.'-n-Nli* I 4
A )|I« if !i ! ♦ * Im
'l '*!, I. /.! «n V t !j
; "t • v«. j v j j i s i »-•(-. i,,.' < •«i r t-rf ► *.-.* t (*
t
%
.V,