Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Landtag 
Samstag, 20. Mai 2000 5 
Neues 
im 
Die Mehrwertsteuer-Sätze werden linear um 0,1 Prozent angehoben 
Als Folge der neuen Gesetzge 
bung in der Schweiz drängt sich 
auch in Liechtenstein der Erlass 
eines neuen Mehrwertsteuerge- 
setzes auf. Die Vorlage stiess ge 
stern im Landtag auf ungeteilte 
Zustimmung. Mit dem In-Kraft- 
Treten des neuen Gesetzes am 1. 
Januar 2001 werden auch die 
Mehrwertsteuer-Sätze linear um 
0,1 Prozent angehoben. 
Manfred öhri 
Anfangs 1995 erfolgte die parallele Ein 
führung der Mehrwertsteuer in Liech 
tenstein und in der Schweiz, die mit Ver 
trag und Vereinbarung geregelt wurde. 
Im September 1999 verabschiedeten 
die Eidgenössischen Räte nun das neue 
Mehrwertsteuergesetz, das auf Beginn 
des nächsten Jahres in Kraft treten 
wird. Kurze Zeit später teilte die Regie 
rung dem Bundesrat ihre Absicht mit, 
auch unter dem Regime des neuen 
Bundesgesetzes den Mehrwertsteuer- 
Vertrag und die Vereinbarung aufrecht 
erhalten zu wollen. 
Die Umsetzung der materiellen Be 
stimmungen der schweizerischen Ge 
setzgebung ins liechtensteinische Recht 
wird durch den Erlass eines neuen 
Mehrwertsteuergesetzes bewerkstel 
ligt. Das 94 Artikel umfassende Geset 
zeswerk wurde am Freitag im Landtag 
in erster Lesung behandelt. Zuvor hat 
ten die Abgeordneten bereits der neuen 
Mehrwertsteuer-Vereinbarung einhel 
lig zugestimmt. 
Erleichterungen für Sport 
Im neuen Gesetz über die Mehrwert 
steuer wird unter anderem der Umfang 
der von der Steuer ausgenommenen, 
Die Mehrwertsteuer-Vereinbarung mit der Schweiz wurde gestern vom Landtag einhellig genehmigt und das neue Gesetz in 
erster Lesung behandelt. (Bild:bak) 
d. h. nicht steuerbaren Umsätze etwas 
erweitert. So werden beispielsweise in 
Zukunft nicht mehr bloss die für sportli 
che Anlässe verlangten Entgelte (Ein 
trittsgelder) von der Steuer ausgenom 
men sein, sondern darüber hinaus auch 
die für die Zulassung zur Teilnahme an 
solchen Anlässen zu leistenden Startgel 
der. Des Weiteren werden nichtgewinn- 
strebige, ehrenamtlich geführte Sport 
vereine und gemeinnützige Institutio 
nen künftig erst subjektiv steuerpflich 
tig, wenn ihr steuerbarer Jahresumsatz 
den Betrag von 150000 Franken über 
steigt. Neu soll auch die Möglichkeit, die 
Vorsteuern in einem pauschalierten Ver 
fahren abzuziehen (Saldosteuersatz- 
Methode), solchen Unternehmen offen 
stehen, deren steuerbare Umsätze jähr 
lich nicht mehr als 3 Mio. (heute 14 
Mio.) Franken betragen und die pro Jahr 
nicht mehr als 60000 (bisher 35000) 
Franken Steuern abzuliefern haben. 
In finanzieller Hinsicht wird sich das 
neue Mehrwertsteuergesetz laut Regie 
rung grösstenteils ertragsneutral aus 
wirken. Die abgeänderten undangepas- 
sten Bestimmungen werden dem Be 
richt zufolge zu Steuerausfällen in der 
Grössenordnung von rund 2 Mio. Fran 
ken führen, die mit der vom Bundesrat 
beschlossenen linearen Erhöhung der 
Steuersätze um 0,1 Prozent wieder aus 
geglichen würden. 
Auf Beginn des nächsten Jahres wer 
den die Steuersätze von 7,5 auf 7,6 Pro 
zent (Normalsatz), von 2,3 auf 2,4 Pro 
zent (reduzierter Satz) und von 3,5 auf 
3,6 Prozent (Sondersatz für Beherber 
gungsleistungen) angehoben. Die mit 
dieser marginalen Erhöhung verbunde 
nen Umtriebe würden für viele Unter 
nehmen eine unverhältnismässige ad 
ministrative Belastung bedeuten, be 
merkte die VU-Abgeordnete Ingrid 
Hassler. .i s 
Mitziehen - wie weit? 
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Zur Zukunft, der Mehrwertsteuer 
äusserte sich Regierungschef Mario 
Frick gestern dahingehend, dass man im 
Sinne des Vertrages grundsätzlich pa 
rallel mit der Schweiz fahren wolle und 
zumindest bis zu einem gewissen Pro 
zentsatz auch mitziehen könne. In der 
Schweiz ist bereits von einer Erhöhung 
der Mehrwertsteuer auf 10 Prozent bis 
ins Jahr 2005 bzw. 2006 die Rede. Da 
rauf würde man in Liechtenstein mit 
Steuerreduktionen - vor allem im Be 
reich der Wirtschaft - und anderen ge 
eigneten Massnahmen für die Öffent 
lichkeit reagieren, erklärte der Regie 
rungschef 
Das gesamte «Wirtschaftspaket», 
nach dem sich der FBPL-Abgeordnete 
Alois Beck erkundigte, werde voraus 
sichtlich in der September-Sitzung des 
Landtags zur Behandlung vorliegen. Es 
beinhalte unter anderem eine Abschaf 
fung der Couponsteuer, Anpassungen 
bei der, Kapital- und Ertragssteuer so 
wie Verbesserungen für kleinere Unter 
nehmen. Generell gebe es, so der Regie 
rungschef eine ganze Palette an Mög 
lichkeiten, die man in Betracht ziehen 
könne, wenn sich weitere Erhöhungen 
der Mehrwertsteuersätze abzeichneten. 
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15.) Dennach tragskreaiten (Samuel:.; 
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Beschwerdelalle durch Kommission bearbeiten 
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Erste Hürde zur Schaffung einer Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten genommen 
Inskünftig sollen Beschwerdefälle 
durch eine speziell dafür eingesetzte 
Kommission behandelt werden. Der 
Landtag hat gestern die erste Lesung 
der dafür nötigen Gesetzesvorlage vor- 
genommen. Beschwerden Im Bereich 
des Bauwesens, des Strassenverkehrs 
und der Telekommunikation sollen in 
Zukunft von dieser Kommission be 
handelt werden. Diese Lösung besteht 
bereits bei der Landessteuerkommissi- 
on und der Landesgrundverkehrskom- 
mission. 
Adi Lippuner 
Wer mit Entscheidungen von Amtsstel 
len und Gemeinden nicht einverstan 
den ist, kann diese von der Regierung 
beurteilen lassen. Im Bericht und An 
trag an den Landtag weist die Regie 
rung darauf hin, dass für diese Be 
schwerden ein Grossteil der Sitzungs 
zeit aufgewendet werden muss. 
Ein paar Zahlen: 1997 waren von der 
Regierung 69 Beschwerden im Bauwe 
sen zu entscheiden, wovon 31 Be 
schwerden den Bereich Raum- und Zo 
nenplanung betrafen. Im Jahre 1998 wa 
ren 52 Beschwerden zu erledigen, wo 
von 20 Beschwerden den Bereich 
Raum- und Zonenplanung betrafen. Im 
Jahre 1999 waren es 51, wovon 13 Be 
schwerden den Bereich Raum- und Zo 
nenplanung betrafen. Im Bereich Stras 
senverkehr wurden von der Regierung 
1997 38,1998 23 und 1999 29 Entschei 
dungen gefällt. 
Der Bereich Telekommunikation las 
se, aufgrund der Liberalisierung, eben- 
Gespräche zwischen dem VU-Fraktionssprecher Peter Sprenger (links) und dem 
VU-Abgeordneten Karlheinz Ospelt. (Bild:bak) 
falls ein Anstieg der Beschwerden er 
warten. Die Regierung geht von durch 
schnittlich fünf Eingaben pro Jahr aus. 
Wegen der sehr technischen Materie 
und der oftmals neuartigen und kom 
plexen Fragestellungen bei Beschwer 
den im Telekommunikationsbereich sei 
mit einem erhöhtem Bearbeitungsauf 
wand zu rechnen. 
Die Regierung schlägt in ihrem Be 
richt und Antrag an den Landtag die 
Schaffung einer ßeschwerdekommis- 
sion für Verwaltungsangelegenheiten 
vor. Dieser sollen iri einem ersten 
Schritt Entscheidungskompetenzen 
Uber Beschwerden im Bereich des Bau 
wesens, des Strassenverkehrs und der 
Telekommunikation übertragen wer 
den. Die Beschwerdekommission wür 
de im Sinne von Artikel 78 Absatz 3 der 
Verfassung anstelle der Regierung als 
BeschwerdebehöiÜe agieren. Die Re 
gierung verweist darauf, dass diese Lö 
sung schon in anderen Belangen, so bei 
der Landessteuerkommission und der 
Landesgrundverkehrskommisison, ein 
geführt wurde. 
Die Kommission soll fünf Mitglieder 
haben, zudem sollen zwei Ersatzmit 
glieder bestellt werden. Präsident und 
Vizepräsident werden vom Landtag 
bestimmt. Von Peter Sprenger (VU- 
Fraktionsspreicher) kam die Anregung, 
dass Absatz 3 von Artikel 2 ergänzt 
werden soll. Füj^ die,erste Lesung war 
festgehalten: «Per Präsident und Vize 
präsident müssen rechtskundig sein.» 
Dies reiche nicht, monierte Sprenger. 
«Präsident und Vizepräsident müssten 
ein rechtskundliches Studium absol 
viert haben und während den letzten 
fünf Jahren vor. deriWahl auch in die 
sem Bereich tätig gewesen sein. Sonst 
könnte ja ein Sportler, der frUher ein 
mal ein rectys|cynd|iches Studium ab 
geschlossen hat auf die Idee kommen, 
sich auf die alten Tage noch um so ein 
Amt zu bewerben.» 
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