Liechtensteiner Volksblatt
Landtag
Samstag, 20. Mai 2000 5
Neues
im
Die Mehrwertsteuer-Sätze werden linear um 0,1 Prozent angehoben
Als Folge der neuen Gesetzge
bung in der Schweiz drängt sich
auch in Liechtenstein der Erlass
eines neuen Mehrwertsteuerge-
setzes auf. Die Vorlage stiess ge
stern im Landtag auf ungeteilte
Zustimmung. Mit dem In-Kraft-
Treten des neuen Gesetzes am 1.
Januar 2001 werden auch die
Mehrwertsteuer-Sätze linear um
0,1 Prozent angehoben.
Manfred öhri
Anfangs 1995 erfolgte die parallele Ein
führung der Mehrwertsteuer in Liech
tenstein und in der Schweiz, die mit Ver
trag und Vereinbarung geregelt wurde.
Im September 1999 verabschiedeten
die Eidgenössischen Räte nun das neue
Mehrwertsteuergesetz, das auf Beginn
des nächsten Jahres in Kraft treten
wird. Kurze Zeit später teilte die Regie
rung dem Bundesrat ihre Absicht mit,
auch unter dem Regime des neuen
Bundesgesetzes den Mehrwertsteuer-
Vertrag und die Vereinbarung aufrecht
erhalten zu wollen.
Die Umsetzung der materiellen Be
stimmungen der schweizerischen Ge
setzgebung ins liechtensteinische Recht
wird durch den Erlass eines neuen
Mehrwertsteuergesetzes bewerkstel
ligt. Das 94 Artikel umfassende Geset
zeswerk wurde am Freitag im Landtag
in erster Lesung behandelt. Zuvor hat
ten die Abgeordneten bereits der neuen
Mehrwertsteuer-Vereinbarung einhel
lig zugestimmt.
Erleichterungen für Sport
Im neuen Gesetz über die Mehrwert
steuer wird unter anderem der Umfang
der von der Steuer ausgenommenen,
Die Mehrwertsteuer-Vereinbarung mit der Schweiz wurde gestern vom Landtag einhellig genehmigt und das neue Gesetz in
erster Lesung behandelt. (Bild:bak)
d. h. nicht steuerbaren Umsätze etwas
erweitert. So werden beispielsweise in
Zukunft nicht mehr bloss die für sportli
che Anlässe verlangten Entgelte (Ein
trittsgelder) von der Steuer ausgenom
men sein, sondern darüber hinaus auch
die für die Zulassung zur Teilnahme an
solchen Anlässen zu leistenden Startgel
der. Des Weiteren werden nichtgewinn-
strebige, ehrenamtlich geführte Sport
vereine und gemeinnützige Institutio
nen künftig erst subjektiv steuerpflich
tig, wenn ihr steuerbarer Jahresumsatz
den Betrag von 150000 Franken über
steigt. Neu soll auch die Möglichkeit, die
Vorsteuern in einem pauschalierten Ver
fahren abzuziehen (Saldosteuersatz-
Methode), solchen Unternehmen offen
stehen, deren steuerbare Umsätze jähr
lich nicht mehr als 3 Mio. (heute 14
Mio.) Franken betragen und die pro Jahr
nicht mehr als 60000 (bisher 35000)
Franken Steuern abzuliefern haben.
In finanzieller Hinsicht wird sich das
neue Mehrwertsteuergesetz laut Regie
rung grösstenteils ertragsneutral aus
wirken. Die abgeänderten undangepas-
sten Bestimmungen werden dem Be
richt zufolge zu Steuerausfällen in der
Grössenordnung von rund 2 Mio. Fran
ken führen, die mit der vom Bundesrat
beschlossenen linearen Erhöhung der
Steuersätze um 0,1 Prozent wieder aus
geglichen würden.
Auf Beginn des nächsten Jahres wer
den die Steuersätze von 7,5 auf 7,6 Pro
zent (Normalsatz), von 2,3 auf 2,4 Pro
zent (reduzierter Satz) und von 3,5 auf
3,6 Prozent (Sondersatz für Beherber
gungsleistungen) angehoben. Die mit
dieser marginalen Erhöhung verbunde
nen Umtriebe würden für viele Unter
nehmen eine unverhältnismässige ad
ministrative Belastung bedeuten, be
merkte die VU-Abgeordnete Ingrid
Hassler. .i s
Mitziehen - wie weit?
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Zur Zukunft, der Mehrwertsteuer
äusserte sich Regierungschef Mario
Frick gestern dahingehend, dass man im
Sinne des Vertrages grundsätzlich pa
rallel mit der Schweiz fahren wolle und
zumindest bis zu einem gewissen Pro
zentsatz auch mitziehen könne. In der
Schweiz ist bereits von einer Erhöhung
der Mehrwertsteuer auf 10 Prozent bis
ins Jahr 2005 bzw. 2006 die Rede. Da
rauf würde man in Liechtenstein mit
Steuerreduktionen - vor allem im Be
reich der Wirtschaft - und anderen ge
eigneten Massnahmen für die Öffent
lichkeit reagieren, erklärte der Regie
rungschef
Das gesamte «Wirtschaftspaket»,
nach dem sich der FBPL-Abgeordnete
Alois Beck erkundigte, werde voraus
sichtlich in der September-Sitzung des
Landtags zur Behandlung vorliegen. Es
beinhalte unter anderem eine Abschaf
fung der Couponsteuer, Anpassungen
bei der, Kapital- und Ertragssteuer so
wie Verbesserungen für kleinere Unter
nehmen. Generell gebe es, so der Regie
rungschef eine ganze Palette an Mög
lichkeiten, die man in Betracht ziehen
könne, wenn sich weitere Erhöhungen
der Mehrwertsteuersätze abzeichneten.
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15.) Dennach tragskreaiten (Samuel:.;
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Beschwerdelalle durch Kommission bearbeiten
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Erste Hürde zur Schaffung einer Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten genommen
Inskünftig sollen Beschwerdefälle
durch eine speziell dafür eingesetzte
Kommission behandelt werden. Der
Landtag hat gestern die erste Lesung
der dafür nötigen Gesetzesvorlage vor-
genommen. Beschwerden Im Bereich
des Bauwesens, des Strassenverkehrs
und der Telekommunikation sollen in
Zukunft von dieser Kommission be
handelt werden. Diese Lösung besteht
bereits bei der Landessteuerkommissi-
on und der Landesgrundverkehrskom-
mission.
Adi Lippuner
Wer mit Entscheidungen von Amtsstel
len und Gemeinden nicht einverstan
den ist, kann diese von der Regierung
beurteilen lassen. Im Bericht und An
trag an den Landtag weist die Regie
rung darauf hin, dass für diese Be
schwerden ein Grossteil der Sitzungs
zeit aufgewendet werden muss.
Ein paar Zahlen: 1997 waren von der
Regierung 69 Beschwerden im Bauwe
sen zu entscheiden, wovon 31 Be
schwerden den Bereich Raum- und Zo
nenplanung betrafen. Im Jahre 1998 wa
ren 52 Beschwerden zu erledigen, wo
von 20 Beschwerden den Bereich
Raum- und Zonenplanung betrafen. Im
Jahre 1999 waren es 51, wovon 13 Be
schwerden den Bereich Raum- und Zo
nenplanung betrafen. Im Bereich Stras
senverkehr wurden von der Regierung
1997 38,1998 23 und 1999 29 Entschei
dungen gefällt.
Der Bereich Telekommunikation las
se, aufgrund der Liberalisierung, eben-
Gespräche zwischen dem VU-Fraktionssprecher Peter Sprenger (links) und dem
VU-Abgeordneten Karlheinz Ospelt. (Bild:bak)
falls ein Anstieg der Beschwerden er
warten. Die Regierung geht von durch
schnittlich fünf Eingaben pro Jahr aus.
Wegen der sehr technischen Materie
und der oftmals neuartigen und kom
plexen Fragestellungen bei Beschwer
den im Telekommunikationsbereich sei
mit einem erhöhtem Bearbeitungsauf
wand zu rechnen.
Die Regierung schlägt in ihrem Be
richt und Antrag an den Landtag die
Schaffung einer ßeschwerdekommis-
sion für Verwaltungsangelegenheiten
vor. Dieser sollen iri einem ersten
Schritt Entscheidungskompetenzen
Uber Beschwerden im Bereich des Bau
wesens, des Strassenverkehrs und der
Telekommunikation übertragen wer
den. Die Beschwerdekommission wür
de im Sinne von Artikel 78 Absatz 3 der
Verfassung anstelle der Regierung als
BeschwerdebehöiÜe agieren. Die Re
gierung verweist darauf, dass diese Lö
sung schon in anderen Belangen, so bei
der Landessteuerkommission und der
Landesgrundverkehrskommisison, ein
geführt wurde.
Die Kommission soll fünf Mitglieder
haben, zudem sollen zwei Ersatzmit
glieder bestellt werden. Präsident und
Vizepräsident werden vom Landtag
bestimmt. Von Peter Sprenger (VU-
Fraktionsspreicher) kam die Anregung,
dass Absatz 3 von Artikel 2 ergänzt
werden soll. Füj^ die,erste Lesung war
festgehalten: «Per Präsident und Vize
präsident müssen rechtskundig sein.»
Dies reiche nicht, monierte Sprenger.
«Präsident und Vizepräsident müssten
ein rechtskundliches Studium absol
viert haben und während den letzten
fünf Jahren vor. deriWahl auch in die
sem Bereich tätig gewesen sein. Sonst
könnte ja ein Sportler, der frUher ein
mal ein rectys|cynd|iches Studium ab
geschlossen hat auf die Idee kommen,
sich auf die alten Tage noch um so ein
Amt zu bewerben.»
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