Liechtensteiner Volksblatt
Inserate
Mittwoch, 19. Januar 2000 19
Fürstentum
Liechtenstein
Amtliche Kundmachungen
32 400
Amtliche Kundmachung
über die briefliche Stimmabgabe für die Volksabstimmung über
das Referendumsbegehren zum Gesetz über die Förderung des
preiswerten Wohnungsbaues
Zulässigkeit der brieflichen Stimmabgabe
Kranke und Gebrechliche sowie Stimmberechtigte, die sich vorübergehend im Ausland
aufhalten, können die Stimme brieflich abgeben.
Der Stimmberechtigte kann seine Stimme von jedem Ort im Inland und Ausland brieflich
abgeben.
Gesuch
Wer brieflich stimmen will, hat bei der Gemeindekanzlei ein schriftliches Gesuch zu stellen,
worin er die Gründe anzugeben hat, weshalb er die briefliche Stimmabgabe beansprucht.
Gesuche müssen spätestens bis zur Schliessung der Gemeindekanzlei am Mittwoch, 23.
Februar 2000, bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Abstimmungsmaterial
Dem Gesuchsteller wird das Zustellkuvert für die briefliche Stimmabgabe ausgehändigt
bzw. an den gewünschten Ort zugestellt. Wurden die Stimmkarte und das amtliche
Stimmmaterial nicht schon an den Wohnort des Gesuchstellers verschickt, so sind diese
zusätzlich zum Zustellkuvert für die briefliche Stimmabgabe auszuhändigen oder zuzustel
len.
Die Zustellkuverts für die briefliche Stimmabgabe müssen als solche gekennzeichnet sein
und das Datum der Volksabstimmung über das Referendumsbegehren zum Gesetz über
die Förderung des preiswerten Wohnungsbaues tragen.
Art und Weise der brieflichen Stimmabgabe
Wer seine Stimme brieflich abgeben will, hat seine Stimmzettel im entsprechenden Stimm
kuvert- zu verschliessen. Er bestätigt mit der Unterschrift unter eine auf der Stimmkarte vor
gedruckte Erklärung, dass die Stimmabgabe seinem Willen entspricht.
Stimmkuvert und Stimmkarte sind vom Stimmberechtigten im Zustellkuvert für die brief
liche Stimmabgabe zu verschliessen.
Das Zustellkuvert für die briefliche Stimmabgabe kann frankiert der Post übergeben oder
bei der Gemeindekanzlei persönlich abgegeben werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der zur gültigen Stimmabgabe notwendigen
Abstimmungsunterlagen zulässig. Die per Post bzw. die bei der Gemeindekanzlei abgege
benen Stimmen müssen spätestens am Freitag, 25. Februar 2000, 18.00 Uhr, bei der
Gemeindekanzlei eintreffen bzw. abgegeben werden.
Prüfung der brieflichen Stimmabgabe
Die brieflich abgegebenen Stimmen werden in den Zustellkuverts belassen und bis zur Öff
nung durch die Abstimmungskommission an einem sicheren Ort unter Verschluss gehal
ten.
Die Abstimmungskommission öffnet die Zustellkuverts nach Schliessung der Urne am
Sonntag, 27,. Februar 2000, 12.00 Uhr, und prüft, ob die briefliche Stimmabgabe gültig ist.
Die briefliche Stimmabgabe ist gültig, wenn der Stimmende im Stimmregister eingetragen
ist, die Stimmkarte beiliegt, die auf der Stimmkarte vorgedruckte Erklärung für die briefli
che Stimmabgabe unterzeichnet ist und die Stimme spätestens bis Freitag, 25. Februar
2000, 18.00 Uhr, eingegangen ist.
Die Abstimmungskommission legt die Stimmkuverts der als gültig anerkannten brieflichen
Stimmabgaben ungeöffnet in die Urne.
Als ungültig erklärte briefliche Stimmabgaben sind wie ungültige Stimmzettel zu behan
deln; die Stimmzettel dürfen aber nicht aus dem Stimmkuvert herausgenommen werden.
Brieflich abgegebene Stimmen, die nach Abschluss des Prüfungsverfahrens der Abstim
mungskommission bei der Gemeindekanzlei eintreffen, sind ungeöffnet zu vernichten
Vaduz, 11. Januar 2000
gez. Dr. Mario Frick
Regierungschef
Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Öffentlichkeitsregister
Neueintragung im Öffentlichkeitsregister
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter Nr. H. 1054/93 folgende Firma eingetragen:
Wortlaut der Firma: Küster Benedikt Kaminfeger Anstalt
Sitz: Schaan
Datum der Gründung: 1. Januar 2000
Zweck:
Betrieb eines Kaminfegergewerbes (Unterhalt, Service und Wartung)
Kapital: CHF 30 000.-, voll einbezahlt und nicht in Anteile zerlegt
Verwaltungsrat: 1-5 Mitglieder
Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht:
Benedikt Küster, Speckemahd 660a, Mauren, als Geschäftsführer
Firmazeichnung: bestimmt der Verwaltungsrat
Kundmachungen:
erfolgen durch eingeschriebenen Brief oder durch Publikation im «Liechtensteiner
Volksblatt»
Repräsentant: Benedikt Küster, Speckemahd 660a, Mauren
42.340
52.340
Öffentlichkeitsregister
Änderung im Öffentlichkeitsregister
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter der Nr. H. 844/17 bei der Firma
Präsidial Management Anstalt, Vaduz
folgende Änderung eingetragen:
Als Direktoren wurden gelöscht:
1. Dr. iur. Roman Keckeis
2. Dr. iur. Nicola Feuerstein
3. lic. iur. Diego Würth
Als Prokuristen wurden gelöscht:
1. lic. iur. Duri Berther
2. Juanita Sahler
3. Meinrad Stalder
4. lic. iur. Erich Vorburger
5. lic. iur. Peter Weidinger
Als Direktoren mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien wurden bestellt
lic. iur. Duri Berther, Giacomettistr. 124, Chur
Meinrad Stalder, Schlossfeld, Salez
lic. iur. Peter Weidinger, Kreuzgasse 66, Chur
Als Prokuristen mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien wurden bestellt:
Dr. iur. Markus Baldauf, Franz-Fischer-Str. 17, Innsbruck
Nadya Beck, Landstr. 221, Triesen
Evelyn Erne, Schulstr. 178, Nendeln
Dr. iur. Carolyn Intemann, Hofackerstr. 20, Lochau
lic. iur. Rony Kolb, Unterstr. 38, St. Gallen
Dr. iur. Udo Rothenbücher, Ringstr. 30, Götzis
Bettina Vogt, Aviols 9, Balzers
Norman Vogt, Aviols 9, Balzers
Adressänderung:
lic. iur. Franca Clavadetscher, Bidemsstr. 30A, Bad Ragaz
Dietmar Strauss, Wiesenstr. 3A, Meiningen
Vaduz, 5. Januar 2000
Öff entl ich keitsreg istera mt
Öffentlichkeitsregister
Änderung im Öffentlichkeitsregister
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter der Nr. H. 764/13 bei der
ReviTrust Revisions Aktiengesellschaft, Schaan
folgende Änderung eingetragen:
Als Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht wurde bestellt:
Rainer Marxer, dipl. Wirtschaftsprüfer, Habruti 331, Ruggell
Als Prokurist mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien wurde bestellt:
Andreas Nüesch, lic.rer.publ.HSG, Mädliweg 27, CH-9470 Werdenberg
Horst Büchel als Geschäftsführer
Bei Patrick Hilty und Horst Büchel entfällt die Bezeichnung «dipl. Bücherexperte»
und wird durch «dipl. Wirtschaftsprüfer» ersetzt.
Vaduz, 11. Januar 2000
Öffentlichkeitsregisteramt
Öffentlichkeitsregister
Neueintragung im Öffentlichkeitsregister
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter Nr. H. 1054/49 folgende Firma eingetragen:
Wortlaut der Firma: Bike-Center Anstalt
Sitz: Ruggell
Datum der Gründung: 3. Januar 2000
Zweck:
Fahrrad- und Motorradwerkstätte; Handel mit Fahr- und Motorrädern sowie Zubehör,
Sportbekleidung, Autoteilen und Zubehör sowie sonstigen Food- und Non-Food-Artikeln.
Anstaltskapital: CHF 30 000.-, voll eingebracht
Verwaltungsrat: ein oder mehrere Mitglieder
Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht:
Mario Di Benedetto, Spiegelstrasse 400 Ruggell, als Geschäftsführer
Firmazeichnung: wird vom Inhaber der Gründerrechte bestimmt
Kundmachungen: erfolgen in gesetzlicher Form
50.340
Vaduz, am 10. Januar 2000
Öffentlichkeitsregisteramt
44.340
Vaduz, am 3. Januar 2000
Öffentlichkeitsregisteramt