Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Inserate 
Mittwoch, 19. Januar 2000 19 
Fürstentum 
Liechtenstein 
Amtliche Kundmachungen 
32 400 
Amtliche Kundmachung 
über die briefliche Stimmabgabe für die Volksabstimmung über 
das Referendumsbegehren zum Gesetz über die Förderung des 
preiswerten Wohnungsbaues 
Zulässigkeit der brieflichen Stimmabgabe 
Kranke und Gebrechliche sowie Stimmberechtigte, die sich vorübergehend im Ausland 
aufhalten, können die Stimme brieflich abgeben. 
Der Stimmberechtigte kann seine Stimme von jedem Ort im Inland und Ausland brieflich 
abgeben. 
Gesuch 
Wer brieflich stimmen will, hat bei der Gemeindekanzlei ein schriftliches Gesuch zu stellen, 
worin er die Gründe anzugeben hat, weshalb er die briefliche Stimmabgabe beansprucht. 
Gesuche müssen spätestens bis zur Schliessung der Gemeindekanzlei am Mittwoch, 23. 
Februar 2000, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. 
Abstimmungsmaterial 
Dem Gesuchsteller wird das Zustellkuvert für die briefliche Stimmabgabe ausgehändigt 
bzw. an den gewünschten Ort zugestellt. Wurden die Stimmkarte und das amtliche 
Stimmmaterial nicht schon an den Wohnort des Gesuchstellers verschickt, so sind diese 
zusätzlich zum Zustellkuvert für die briefliche Stimmabgabe auszuhändigen oder zuzustel 
len. 
Die Zustellkuverts für die briefliche Stimmabgabe müssen als solche gekennzeichnet sein 
und das Datum der Volksabstimmung über das Referendumsbegehren zum Gesetz über 
die Förderung des preiswerten Wohnungsbaues tragen. 
Art und Weise der brieflichen Stimmabgabe 
Wer seine Stimme brieflich abgeben will, hat seine Stimmzettel im entsprechenden Stimm 
kuvert- zu verschliessen. Er bestätigt mit der Unterschrift unter eine auf der Stimmkarte vor 
gedruckte Erklärung, dass die Stimmabgabe seinem Willen entspricht. 
Stimmkuvert und Stimmkarte sind vom Stimmberechtigten im Zustellkuvert für die brief 
liche Stimmabgabe zu verschliessen. 
Das Zustellkuvert für die briefliche Stimmabgabe kann frankiert der Post übergeben oder 
bei der Gemeindekanzlei persönlich abgegeben werden. 
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der zur gültigen Stimmabgabe notwendigen 
Abstimmungsunterlagen zulässig. Die per Post bzw. die bei der Gemeindekanzlei abgege 
benen Stimmen müssen spätestens am Freitag, 25. Februar 2000, 18.00 Uhr, bei der 
Gemeindekanzlei eintreffen bzw. abgegeben werden. 
Prüfung der brieflichen Stimmabgabe 
Die brieflich abgegebenen Stimmen werden in den Zustellkuverts belassen und bis zur Öff 
nung durch die Abstimmungskommission an einem sicheren Ort unter Verschluss gehal 
ten. 
Die Abstimmungskommission öffnet die Zustellkuverts nach Schliessung der Urne am 
Sonntag, 27,. Februar 2000, 12.00 Uhr, und prüft, ob die briefliche Stimmabgabe gültig ist. 
Die briefliche Stimmabgabe ist gültig, wenn der Stimmende im Stimmregister eingetragen 
ist, die Stimmkarte beiliegt, die auf der Stimmkarte vorgedruckte Erklärung für die briefli 
che Stimmabgabe unterzeichnet ist und die Stimme spätestens bis Freitag, 25. Februar 
2000, 18.00 Uhr, eingegangen ist. 
Die Abstimmungskommission legt die Stimmkuverts der als gültig anerkannten brieflichen 
Stimmabgaben ungeöffnet in die Urne. 
Als ungültig erklärte briefliche Stimmabgaben sind wie ungültige Stimmzettel zu behan 
deln; die Stimmzettel dürfen aber nicht aus dem Stimmkuvert herausgenommen werden. 
Brieflich abgegebene Stimmen, die nach Abschluss des Prüfungsverfahrens der Abstim 
mungskommission bei der Gemeindekanzlei eintreffen, sind ungeöffnet zu vernichten 
Vaduz, 11. Januar 2000 
gez. Dr. Mario Frick 
Regierungschef 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein 
Öffentlichkeitsregister 
Neueintragung im Öffentlichkeitsregister 
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter Nr. H. 1054/93 folgende Firma eingetragen: 
Wortlaut der Firma: Küster Benedikt Kaminfeger Anstalt 
Sitz: Schaan 
Datum der Gründung: 1. Januar 2000 
Zweck: 
Betrieb eines Kaminfegergewerbes (Unterhalt, Service und Wartung) 
Kapital: CHF 30 000.-, voll einbezahlt und nicht in Anteile zerlegt 
Verwaltungsrat: 1-5 Mitglieder 
Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht: 
Benedikt Küster, Speckemahd 660a, Mauren, als Geschäftsführer 
Firmazeichnung: bestimmt der Verwaltungsrat 
Kundmachungen: 
erfolgen durch eingeschriebenen Brief oder durch Publikation im «Liechtensteiner 
Volksblatt» 
Repräsentant: Benedikt Küster, Speckemahd 660a, Mauren 
42.340 
52.340 
Öffentlichkeitsregister 
Änderung im Öffentlichkeitsregister 
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter der Nr. H. 844/17 bei der Firma 
Präsidial Management Anstalt, Vaduz 
folgende Änderung eingetragen: 
Als Direktoren wurden gelöscht: 
1. Dr. iur. Roman Keckeis 
2. Dr. iur. Nicola Feuerstein 
3. lic. iur. Diego Würth 
Als Prokuristen wurden gelöscht: 
1. lic. iur. Duri Berther 
2. Juanita Sahler 
3. Meinrad Stalder 
4. lic. iur. Erich Vorburger 
5. lic. iur. Peter Weidinger 
Als Direktoren mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien wurden bestellt 
lic. iur. Duri Berther, Giacomettistr. 124, Chur 
Meinrad Stalder, Schlossfeld, Salez 
lic. iur. Peter Weidinger, Kreuzgasse 66, Chur 
Als Prokuristen mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien wurden bestellt: 
Dr. iur. Markus Baldauf, Franz-Fischer-Str. 17, Innsbruck 
Nadya Beck, Landstr. 221, Triesen 
Evelyn Erne, Schulstr. 178, Nendeln 
Dr. iur. Carolyn Intemann, Hofackerstr. 20, Lochau 
lic. iur. Rony Kolb, Unterstr. 38, St. Gallen 
Dr. iur. Udo Rothenbücher, Ringstr. 30, Götzis 
Bettina Vogt, Aviols 9, Balzers 
Norman Vogt, Aviols 9, Balzers 
Adressänderung: 
lic. iur. Franca Clavadetscher, Bidemsstr. 30A, Bad Ragaz 
Dietmar Strauss, Wiesenstr. 3A, Meiningen 
Vaduz, 5. Januar 2000 
Öff entl ich keitsreg istera mt 
Öffentlichkeitsregister 
Änderung im Öffentlichkeitsregister 
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter der Nr. H. 764/13 bei der 
ReviTrust Revisions Aktiengesellschaft, Schaan 
folgende Änderung eingetragen: 
Als Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht wurde bestellt: 
Rainer Marxer, dipl. Wirtschaftsprüfer, Habruti 331, Ruggell 
Als Prokurist mit Kollektivzeichnungsrecht zu zweien wurde bestellt: 
Andreas Nüesch, lic.rer.publ.HSG, Mädliweg 27, CH-9470 Werdenberg 
Horst Büchel als Geschäftsführer 
Bei Patrick Hilty und Horst Büchel entfällt die Bezeichnung «dipl. Bücherexperte» 
und wird durch «dipl. Wirtschaftsprüfer» ersetzt. 
Vaduz, 11. Januar 2000 
Öffentlichkeitsregisteramt 
Öffentlichkeitsregister 
Neueintragung im Öffentlichkeitsregister 
Im Öffentlichkeitsregister wurde unter Nr. H. 1054/49 folgende Firma eingetragen: 
Wortlaut der Firma: Bike-Center Anstalt 
Sitz: Ruggell 
Datum der Gründung: 3. Januar 2000 
Zweck: 
Fahrrad- und Motorradwerkstätte; Handel mit Fahr- und Motorrädern sowie Zubehör, 
Sportbekleidung, Autoteilen und Zubehör sowie sonstigen Food- und Non-Food-Artikeln. 
Anstaltskapital: CHF 30 000.-, voll eingebracht 
Verwaltungsrat: ein oder mehrere Mitglieder 
Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht: 
Mario Di Benedetto, Spiegelstrasse 400 Ruggell, als Geschäftsführer 
Firmazeichnung: wird vom Inhaber der Gründerrechte bestimmt 
Kundmachungen: erfolgen in gesetzlicher Form 
50.340 
Vaduz, am 10. Januar 2000 
Öffentlichkeitsregisteramt 
44.340 
Vaduz, am 3. Januar 2000 
Öffentlichkeitsregisteramt
	        

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