Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

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Liechtensteiner Volksblatt 
Inland 
Mittwoch, 17. Mai 2000 3 
Nachrichten 
Der Weg in die 
Selbständigkeit 
Sie beabsichtigen den Weg in die Selbstständig 
keit zu gehen oder Sie möchten sich Über die 
wichtigsten Grundlagen im Rahmen einer Be- 
triebsgründung informieren. Dieses Seminar 
findet am Montag, 22. Mai 2000 von 13.30 - 
17.30 Uhr statt und ist Teil der Unternehmer 
schulung, einem Kooperationsprojekt mit der 
liechtensteinischen Erwachsenenbildung. Für 
Informationen und Anmeldungen kontaktieren 
Sie bitte die Gewerbe- und Wirtschaftskammer, 
Telefon 00423/237 77 88 / Fax 00423/237 77 89. 
Jugendworkshop 
In Planken 
PLANKEN: Die Jugendkommission von Plan 
ken ladet alle Jugendlichen unter dem Motto 
«small is beautiful» zu einem Jugendworkshop 
ein. Es ist der Jugendkommission ein Anliegen zu 
erfahren,wieesden Jugendlichen in Planken geht 
und welche Ideen, Vorstellungen und Wünsche 
sie zu verschiedenen Lebensbereichen haben. Im 
weiteren soll der Frage nachgegangen werden, 
wie es mit dem jetzigen Jugendraum im Haus Nr. 
22 weitergehen soll. Die Jugendkommission hat 
in Zusammenarbeit mit Ludwig Frommelt vom 
Amt für Soziale Dienste einen Workshop vorbe 
reitet und ladet alle Jugendliche im Alter von 12 
bis 18 Jahren herzlich ein. Der Workshop findet 
am Samstag, 20. Mai 2000 von 10.45 bis 14.30 Uhr 
im Drei-Schwestern-Haus in Planken statt. Die 
Zusammenfassung aus diesem Workshop nimmt 
die Jugendkommission in ein Jugendarbeitskon 
zept auf, welches sie zu Händen des Gemeinde 
rates erstellt. Jugendkommission Planken 
Vortrag über 
«Hautkrebs» 
SCHAAN: Am Mittwoch, 24. Mai findet um 20 
Uhr im Rathaussaal in Schaan ein Abendvor 
trag zum Thema «Hautkrebs» mit dem Hautarzt 
Dr. Norbert Hilty aus Schaan statt. Dieser Vor 
trag wird von der Erwachsenenbildung Stein- 
Egerta organisiert und findet in Zusammenar 
beit mit der Krebsh'ilfe Liechtenstein statt. Kei 
ne Voranmeldung/Abendkassa. 
Im Zusammenhang mit verschiedenen Um 
weltbelastungen wie Ozon, Luftschadstoffen 
etc. spricht man in letzter Zeit überall und im 
mer wieder vom Schlagwort «Hautkrebs». 
Tatsächlich können die Hautärzte und auch die 
Allgemeinmediziner feststellen, dass die Er 
krankungen der Haut massiv zugenommen ha 
ben. In diesem Einführungsvortrag mit dem 
Hautarzt Dr. Norbert Hilty geht es primär um 
Hautkrebs. Folgende Fragen stehen dabei im 
Vordergrund: Ursachen von Hautkrebs, insbe- • 
sondere die Bedeutung der Sonne bei der Ent 
stehung, Welche Arten von Hautkrebs gibt es 
und wie bösartig sind sie? Welche Veränderun 
gen können als Warnsignale dienen und welche 
Schutzmassnahmen empfehlen sich? Neben 
diesen rein dermatologisch/medizinischen 
Aspekten geht es aber auch um weit mehr. So 
z.B. um die Fragen der Bedeutung und Funktio 
nen der Haut als äussere Hülle für uns Men 
schen generell und inwieweit Hautkrankheiten 
Spiegelbilder unseres Inneren, unserer Psyche 
sind. Dr. Norbert Hilty führt eine eigene Praxis 
für Haut- und Geschlechtskrankheiten in 
Schaan. Die Vorbeugung rund um das Thema 
Haut und Hauterkrankungen sind ihm ein gros 
ses Anliegen. Alle Interessierten sind zu diesem 
Abendvortrag herzlich eingeladen. 
EinführungSrKurs 
Ätherische Ole 
BUCHS: Am 6. und 13. Juni 2000 um 20.00 Uhr 
findet ein Einführungs-Kurs im BZB (Berufs 
schulzentrum Buchs) in Buchs statt. Das Ziel 
des Kurses ist: 
• Kennenlernen der möglichen Anwendungs 
bereiche ätherischer öle, 
• Wirkungsweisen ätherischer öle, 
• und deren Möglichkeiten und Grenzen. 
Anmeldungen bitte unter Tel. 081/756 19 20 
Gabriella Lanter. Die Kosten betragen 75.- SFr. 
(inklusive Kursmaterial) (Eing.) 
Brieffreundschaft 
Naoko Maki, eine 18-jährige Schülerin aus Ja 
pan, wünscht sich sehnlichst Briefkontakte mit 
jungen Leuten aus Liechtenstein. Zu ihren 
Hobbies gehören Musik, Frisuren, Make-up's 
und vieles mehr. Interessierte schreiben in eng 
lisch an Naoko Maki, 804 Otsu Ohmisaki Aria- 
ke-cho, Minami-Takaki-gun, Nagasaki 859- 
1412, Japan. 
Bürgerrechte und 
Bürgerwürde 
Bürgerpartei-Präsident Ernst Walch zu Polizei-Einsätzen undAmtsgeheimnisverletzung 
Die Ereignisse im Zuge der Er 
mittlungen des von der Regie 
rung eingesetzten Sonder- 
staatsanwpJts Dr. Spitzer der 
letzten Tage erregen die Gemü 
ter. Im Zuge dieser Ermittlun 
gen ist es offensichtlich erneut 
zu Indiskretionen gekommen, 
die zu ungerechten und unwür 
digen Vorverurteilungen ge 
führt haben. Auch das Vorge 
hen der Polizeikräfte gibt zu 
Kritik und Sorge betreffend sei 
ne Auswirkungen Anlass. 
Eines vorweg: Gesetzeswidrige Ma 
chenschaften. aufzudecken und die 
betreffenden Personen innert nütz 
licher Frist zur Verantwortung zu 
ziehen, ist Pflicht der dazu zuständi 
gen staatlichen Organe. Ein ordent 
licher Vollzug unserer Gesetze ohne 
jahrelange Verschleppung muss ge 
währleistet werden. Die staatlichen 
Organe haben aber bei all ihrem 
Handeln und l\in auch die Pflicht, 
die Rechte und Würde der Bürger 
zu wahren. Und dieser Schutz ein 
zelner Bürger war in den letzten Ta 
gen nicht gewährleistet. 
Informationsleck: Regierung 
in der Verantwortung 
Ursprung der vorschnellen Verur 
teilung von Personen, die zwar in 
Untersuchungshaft genommen 
worden sind, aber weder angeklagt, 
geschweige denn verurteilt sind, ist 
erneut ein Informationsleck. Es ist 
die Regierung, die auch für die 
Staatsanwaltschaft verantwortlich 
ist. Die Regierung ist deshalb drin 
gend aufgefordert, das offensichtli 
che Informationsleck schnellstens 
zu orten und zu stopfen. So können 
weitere Vorverurteilungen verhin 
dert werden. 
FBPL-Parteipräsident Emst Walch: «Ursprung der vorschnellen Verurtei 
lung von Personen, die zwar in Untersuchungshaft genommen worden sind, 
aber weder angeklagt, geschweige denn verurteilt sind, ist erneut ein Infor 
mationsleck.» (Archivbild) 
Es kann auch nicht angehen, dass 
Beschuldigte ungleich behandelt 
werden, indem die einen mit Initia 
len und die anderen mit vollem Na 
men genannt werden. Auch dies 
zeigt, wie das verfassungsmässig ga 
rantierte Recht auf Gleichbehand 
lung aller Bürger nicht gewähr 
leistetest. ; 
Auch Beamte haben sich an 
Gesetze zu halten 
Die Behörden und insbesondere 
die Exekutive haben sich ebenso an 
die Gesetze zu halten, wie jeder ein 
zelne Bürger. So wie gegen die in 
diesem Falle beschuldigten Perso 
nen vorgegangen wurde, muss der 
Staat auch gegen Beamte ermitteln, 
die das Amtsgeheimnis verletzen. 
Andernfalls wird das Vertrauen in 
den liechtensteinischen Rechtsstaat 
nachhaltigen Schaden erleiden. 
Recht- und verhältnismässiger 
Polizei-Einsatz? 
Hinterfragt werden muss auch der 
Einsatz der Polizeikräfte: Auf welcher 
Rechtsgrundlage wurden über zwei 
Dutzend Beamte aus Wien mit Er 
mittlungen in Liechtenstein betraut? 
Welchen Gesetzen sind diese öster 
reichischen Ermittler unterstellt? Ist 
das Amtsgeheimnis in Liechtenstein 
überhaupt noch gewahrt? 
Die Regierung hat auch Er 
klärungsbedarf betreffend den über 
zogenen Polizei-Einsatz vom Sams 
tag anlässlich der nicht-öffentlichen 
Landtagssitzung: Was gab Anlass zu 
dieser Inszenierung? Ein diskretes 
Auftreten der Exekutive hätte dem 
Ansehen des Landes und insbesonde 
re des Hohen Hauses zweifellos eher 
entsprochen. Auch hier wurde kräftig 
zu einer Vorverurteilung und zum 
Klischee vom Verbrecherstaat beige 
tragen. 
Besserer Schutz der 
Bürgerinnen und Bürger 
Nicht zuletzt stellt sich auch die 
Frage, was der Staat unternimmt, 
wenn sich herausstellt, dass er Bür 
gern zu Unrecht Schaden zugefügt 
hat? Mehrere Vorfälle in der Ver 
gangenheit, durch welche Einzelne 
fälschlicherweise angeschwärzt 
worden sind, rufen nach griffigeren 
gesetzlichen Grundlagen, welche 
bei unrechtem Handeln des Staates 
Schadenersatzansprüche gegen 
denselben besser regeln. Im Sinne 
der Rechtsstaatlichkeit ist auch 
hier, und nicht nur hier, Handlungs 
bedarf angesagt. 
Verordnung zum 
Personenverkehr 
Bewilligungen werden geregelt 
Die Regierung hat in ihrer Sitzung 
vom 16. Mai 2000 die Personenver 
kehrsverordnung erlassen. In der 
Personenverkehrsverordnung wer 
den sämtliche Bewilligungsarten im 
Bereich des Personenverkehrs 
sowohl für EWR/EU-, für schweize 
rische- sowie für Drittstaatenan 
gehörige geregelt. Die neue Perso 
nenverkehrsverordnung wird die 
heutige Begrenzungsverordnung 
und die Verordnung über den Per 
sonenverkehr im EWR ersetzen. 
Die Verordnung tritt am 1. Juni 
2000 in Kraft. 
Wesentliche Änderungen erfährt 
das System der Erteilung von Jah 
resaufenthaltsbewilligungen (B-Be 
willigungen). Die bisherige Prioritä 
tenordnung (Artikel 17 BVO) fällt 
dahin. Anstelle der Prioritätenord 
nung werden neue Kriterien heran 
gezogen und die Prioritätsvorgaben 
aufgegeben. Unverändert bleiben 
dabei jedoch die Bewilligungsarten, 
die Bestimmungen zum Familien 
nachzug, zum Verbleiberecht, zum 
Meldewesen und zu den Fernhalte- 
und aufenthaltsbeendenden Mass 
nahmen. Ebenfalls unverändert 
bleibt die Definition des Grenzgän 
gers. 
Für die Saisoniers sind spezielle 
Übergangsbestimmungen vorgese 
hen. Das Saisonierstatut soll für 
EWR-Bürger innert fünf Jahren 
aufgehoben und den EWR-Saiso- 
niers soll die Möglichkeit geboten 
werden, eine Aufenthaltsbewilli 
gung zu erhalten. 
Entscheidende Veränderungen 
ergeben sich für die arbeitsmarkt- 
licheni Vorschriften. Grenzgänger 
mit einer EWR-Staatsbürgerschaft 
sind meldepflichtig, bei den übrigen 
Grenzgängern bleibt der erstmalige 
Stellepantritt weiterhin bewilli- 
gungspflichtig. Schweizer Bürger 
brauchen füf eine Grenzgänger 
tätigkeit nach wie vor keine Bewil 
ligung und sind auch nicht melde 
pflichtig. Das Stellenwechsel- und 
Beruffcbranchenwechselverbot und 
der Iniändervorrang (Arbeitslosen- 
vermi|tlung) .fallen ersatzlos weg. 
Für die Erteilung einer Aufent 
haltsbewilligung für einen Drittaus 
länder soll hingegen nach wie vor 
der Nachweis erbracht werden, 
dass auf dem bewilligungsfreien 
Arbeitsmarkt nachgewiesenermas- 
sen niemand rekrutiert werden 
konnte. 
Bestehen bleiben die bekannten 
Voraussetzungen für neue Betrie 
be, Zweigbetriebe sowie geschäftli 
che Niederlassungen. Diese erhal 
ten in den ersten beiden Jahren ab 
Betriebsgründung oder ab der ge 
werberechtlichen Bewilligungser 
teilung keine Bewilligung für Ar 
beitskräfte, welche zum ersten Stel 
lenantritt Wohnsitz in Liechten 
stein .nehmen wollen (Aufenthalts 
und Kurzaufenthaltsbewilligung). 
Die Regierung kann jedoch weiter 
hin ' aus wirtschaftspolitischen 
Gründen mit einem Grundsatzbe- 
schluss davon abweichen,\wenn es 
sich um eine tätige Gesellschaft 
handejt. (pafl) 
140 Millionen für 
Zukunftsfonds 
Verwendung der Überschüsse bekannt gegeben 
«Wir können auf eine brillante Jah 
resrechnung 1999 zurückblicken», 
stellte Regierungschef Mario Frick 
am gestrigen Mediengespräch fest. 
Diese überwältigenden Staatsein 
nahmen sind vor allem den Verkäu 
fen der Landesbankaktien zu ver 
danken, aber auch den Einnahmen 
aus der Mehrwertsteuer. Gestern 
gab die Regierung bekannt, wie sie 
die überschüssigen Mittel verwen 
den wolle. 
Peter Kindle 
Aufgrund des positiv gekennzeich 
neten Ergebnisses der Verwaltungs 
rechnung 1999 schlägt die Regie 
rung eine Sonderdotierung der in 
den zurückliegenden Jahren errich 
teten Reservepositionen vor. Die 
angesprochenen Überschüsse resul 
tieren vor allem aus dem Verkauf 
von LLB-Aktien, welche dem Staat 
gehörten. 
140 Millionen in 
«Zukunftfonds» 
Die erzielten Überschüsse in 
der Höhe von 316,9 Mio. Franken 
sollen auf verschiedene Staatskon 
ten verteilt werden. So werden 
20 Mio. Franken den allgemeinen 
Reserven zugewiesen. Zusätzlich 
sieht die Regierung eine Öffnung 
des sogenannten «Zukunftsfonds» 
für kommende Generationen 
mit 140 Mio. Franken vor. Bereits 
vor einiger Zeit förderte die FBPL 
im Landtag, ein Zukunftsfonds 
solle aus dem Verkaufserlös der 
staatlichen Landesbankaktien er 
folgen. 
LLB- Aktienverkauf geht 
weiter 
Mario Frick stellte am Medienge 
spräch fest, dass der Verkauf der 
staatlichen LLB-Aktien in diesem 
Jahr fortgesetzt werde. Die finanzi 
ellen Mittel, welche dem Staat 
durch den Verkauf erwachsen, sol 
len effektiv bewirtschaftet werden, 
um zusätzliche Einnahmen erzielen 
zu können. 
140 Mio. für Krisen 
Weitere 140 Millionen Franken 
möchte die Regierung den Reser 
ven für Krisen und Katastrophen 
zukommen lassen. 
REKLAME 
•>{ b iji i. & mjW 
Ruf an: 
399 38 38
	        

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