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Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Mittwoch, 17. Mai 2000 3
Nachrichten
Der Weg in die
Selbständigkeit
Sie beabsichtigen den Weg in die Selbstständig
keit zu gehen oder Sie möchten sich Über die
wichtigsten Grundlagen im Rahmen einer Be-
triebsgründung informieren. Dieses Seminar
findet am Montag, 22. Mai 2000 von 13.30 -
17.30 Uhr statt und ist Teil der Unternehmer
schulung, einem Kooperationsprojekt mit der
liechtensteinischen Erwachsenenbildung. Für
Informationen und Anmeldungen kontaktieren
Sie bitte die Gewerbe- und Wirtschaftskammer,
Telefon 00423/237 77 88 / Fax 00423/237 77 89.
Jugendworkshop
In Planken
PLANKEN: Die Jugendkommission von Plan
ken ladet alle Jugendlichen unter dem Motto
«small is beautiful» zu einem Jugendworkshop
ein. Es ist der Jugendkommission ein Anliegen zu
erfahren,wieesden Jugendlichen in Planken geht
und welche Ideen, Vorstellungen und Wünsche
sie zu verschiedenen Lebensbereichen haben. Im
weiteren soll der Frage nachgegangen werden,
wie es mit dem jetzigen Jugendraum im Haus Nr.
22 weitergehen soll. Die Jugendkommission hat
in Zusammenarbeit mit Ludwig Frommelt vom
Amt für Soziale Dienste einen Workshop vorbe
reitet und ladet alle Jugendliche im Alter von 12
bis 18 Jahren herzlich ein. Der Workshop findet
am Samstag, 20. Mai 2000 von 10.45 bis 14.30 Uhr
im Drei-Schwestern-Haus in Planken statt. Die
Zusammenfassung aus diesem Workshop nimmt
die Jugendkommission in ein Jugendarbeitskon
zept auf, welches sie zu Händen des Gemeinde
rates erstellt. Jugendkommission Planken
Vortrag über
«Hautkrebs»
SCHAAN: Am Mittwoch, 24. Mai findet um 20
Uhr im Rathaussaal in Schaan ein Abendvor
trag zum Thema «Hautkrebs» mit dem Hautarzt
Dr. Norbert Hilty aus Schaan statt. Dieser Vor
trag wird von der Erwachsenenbildung Stein-
Egerta organisiert und findet in Zusammenar
beit mit der Krebsh'ilfe Liechtenstein statt. Kei
ne Voranmeldung/Abendkassa.
Im Zusammenhang mit verschiedenen Um
weltbelastungen wie Ozon, Luftschadstoffen
etc. spricht man in letzter Zeit überall und im
mer wieder vom Schlagwort «Hautkrebs».
Tatsächlich können die Hautärzte und auch die
Allgemeinmediziner feststellen, dass die Er
krankungen der Haut massiv zugenommen ha
ben. In diesem Einführungsvortrag mit dem
Hautarzt Dr. Norbert Hilty geht es primär um
Hautkrebs. Folgende Fragen stehen dabei im
Vordergrund: Ursachen von Hautkrebs, insbe- •
sondere die Bedeutung der Sonne bei der Ent
stehung, Welche Arten von Hautkrebs gibt es
und wie bösartig sind sie? Welche Veränderun
gen können als Warnsignale dienen und welche
Schutzmassnahmen empfehlen sich? Neben
diesen rein dermatologisch/medizinischen
Aspekten geht es aber auch um weit mehr. So
z.B. um die Fragen der Bedeutung und Funktio
nen der Haut als äussere Hülle für uns Men
schen generell und inwieweit Hautkrankheiten
Spiegelbilder unseres Inneren, unserer Psyche
sind. Dr. Norbert Hilty führt eine eigene Praxis
für Haut- und Geschlechtskrankheiten in
Schaan. Die Vorbeugung rund um das Thema
Haut und Hauterkrankungen sind ihm ein gros
ses Anliegen. Alle Interessierten sind zu diesem
Abendvortrag herzlich eingeladen.
EinführungSrKurs
Ätherische Ole
BUCHS: Am 6. und 13. Juni 2000 um 20.00 Uhr
findet ein Einführungs-Kurs im BZB (Berufs
schulzentrum Buchs) in Buchs statt. Das Ziel
des Kurses ist:
• Kennenlernen der möglichen Anwendungs
bereiche ätherischer öle,
• Wirkungsweisen ätherischer öle,
• und deren Möglichkeiten und Grenzen.
Anmeldungen bitte unter Tel. 081/756 19 20
Gabriella Lanter. Die Kosten betragen 75.- SFr.
(inklusive Kursmaterial) (Eing.)
Brieffreundschaft
Naoko Maki, eine 18-jährige Schülerin aus Ja
pan, wünscht sich sehnlichst Briefkontakte mit
jungen Leuten aus Liechtenstein. Zu ihren
Hobbies gehören Musik, Frisuren, Make-up's
und vieles mehr. Interessierte schreiben in eng
lisch an Naoko Maki, 804 Otsu Ohmisaki Aria-
ke-cho, Minami-Takaki-gun, Nagasaki 859-
1412, Japan.
Bürgerrechte und
Bürgerwürde
Bürgerpartei-Präsident Ernst Walch zu Polizei-Einsätzen undAmtsgeheimnisverletzung
Die Ereignisse im Zuge der Er
mittlungen des von der Regie
rung eingesetzten Sonder-
staatsanwpJts Dr. Spitzer der
letzten Tage erregen die Gemü
ter. Im Zuge dieser Ermittlun
gen ist es offensichtlich erneut
zu Indiskretionen gekommen,
die zu ungerechten und unwür
digen Vorverurteilungen ge
führt haben. Auch das Vorge
hen der Polizeikräfte gibt zu
Kritik und Sorge betreffend sei
ne Auswirkungen Anlass.
Eines vorweg: Gesetzeswidrige Ma
chenschaften. aufzudecken und die
betreffenden Personen innert nütz
licher Frist zur Verantwortung zu
ziehen, ist Pflicht der dazu zuständi
gen staatlichen Organe. Ein ordent
licher Vollzug unserer Gesetze ohne
jahrelange Verschleppung muss ge
währleistet werden. Die staatlichen
Organe haben aber bei all ihrem
Handeln und l\in auch die Pflicht,
die Rechte und Würde der Bürger
zu wahren. Und dieser Schutz ein
zelner Bürger war in den letzten Ta
gen nicht gewährleistet.
Informationsleck: Regierung
in der Verantwortung
Ursprung der vorschnellen Verur
teilung von Personen, die zwar in
Untersuchungshaft genommen
worden sind, aber weder angeklagt,
geschweige denn verurteilt sind, ist
erneut ein Informationsleck. Es ist
die Regierung, die auch für die
Staatsanwaltschaft verantwortlich
ist. Die Regierung ist deshalb drin
gend aufgefordert, das offensichtli
che Informationsleck schnellstens
zu orten und zu stopfen. So können
weitere Vorverurteilungen verhin
dert werden.
FBPL-Parteipräsident Emst Walch: «Ursprung der vorschnellen Verurtei
lung von Personen, die zwar in Untersuchungshaft genommen worden sind,
aber weder angeklagt, geschweige denn verurteilt sind, ist erneut ein Infor
mationsleck.» (Archivbild)
Es kann auch nicht angehen, dass
Beschuldigte ungleich behandelt
werden, indem die einen mit Initia
len und die anderen mit vollem Na
men genannt werden. Auch dies
zeigt, wie das verfassungsmässig ga
rantierte Recht auf Gleichbehand
lung aller Bürger nicht gewähr
leistetest. ;
Auch Beamte haben sich an
Gesetze zu halten
Die Behörden und insbesondere
die Exekutive haben sich ebenso an
die Gesetze zu halten, wie jeder ein
zelne Bürger. So wie gegen die in
diesem Falle beschuldigten Perso
nen vorgegangen wurde, muss der
Staat auch gegen Beamte ermitteln,
die das Amtsgeheimnis verletzen.
Andernfalls wird das Vertrauen in
den liechtensteinischen Rechtsstaat
nachhaltigen Schaden erleiden.
Recht- und verhältnismässiger
Polizei-Einsatz?
Hinterfragt werden muss auch der
Einsatz der Polizeikräfte: Auf welcher
Rechtsgrundlage wurden über zwei
Dutzend Beamte aus Wien mit Er
mittlungen in Liechtenstein betraut?
Welchen Gesetzen sind diese öster
reichischen Ermittler unterstellt? Ist
das Amtsgeheimnis in Liechtenstein
überhaupt noch gewahrt?
Die Regierung hat auch Er
klärungsbedarf betreffend den über
zogenen Polizei-Einsatz vom Sams
tag anlässlich der nicht-öffentlichen
Landtagssitzung: Was gab Anlass zu
dieser Inszenierung? Ein diskretes
Auftreten der Exekutive hätte dem
Ansehen des Landes und insbesonde
re des Hohen Hauses zweifellos eher
entsprochen. Auch hier wurde kräftig
zu einer Vorverurteilung und zum
Klischee vom Verbrecherstaat beige
tragen.
Besserer Schutz der
Bürgerinnen und Bürger
Nicht zuletzt stellt sich auch die
Frage, was der Staat unternimmt,
wenn sich herausstellt, dass er Bür
gern zu Unrecht Schaden zugefügt
hat? Mehrere Vorfälle in der Ver
gangenheit, durch welche Einzelne
fälschlicherweise angeschwärzt
worden sind, rufen nach griffigeren
gesetzlichen Grundlagen, welche
bei unrechtem Handeln des Staates
Schadenersatzansprüche gegen
denselben besser regeln. Im Sinne
der Rechtsstaatlichkeit ist auch
hier, und nicht nur hier, Handlungs
bedarf angesagt.
Verordnung zum
Personenverkehr
Bewilligungen werden geregelt
Die Regierung hat in ihrer Sitzung
vom 16. Mai 2000 die Personenver
kehrsverordnung erlassen. In der
Personenverkehrsverordnung wer
den sämtliche Bewilligungsarten im
Bereich des Personenverkehrs
sowohl für EWR/EU-, für schweize
rische- sowie für Drittstaatenan
gehörige geregelt. Die neue Perso
nenverkehrsverordnung wird die
heutige Begrenzungsverordnung
und die Verordnung über den Per
sonenverkehr im EWR ersetzen.
Die Verordnung tritt am 1. Juni
2000 in Kraft.
Wesentliche Änderungen erfährt
das System der Erteilung von Jah
resaufenthaltsbewilligungen (B-Be
willigungen). Die bisherige Prioritä
tenordnung (Artikel 17 BVO) fällt
dahin. Anstelle der Prioritätenord
nung werden neue Kriterien heran
gezogen und die Prioritätsvorgaben
aufgegeben. Unverändert bleiben
dabei jedoch die Bewilligungsarten,
die Bestimmungen zum Familien
nachzug, zum Verbleiberecht, zum
Meldewesen und zu den Fernhalte-
und aufenthaltsbeendenden Mass
nahmen. Ebenfalls unverändert
bleibt die Definition des Grenzgän
gers.
Für die Saisoniers sind spezielle
Übergangsbestimmungen vorgese
hen. Das Saisonierstatut soll für
EWR-Bürger innert fünf Jahren
aufgehoben und den EWR-Saiso-
niers soll die Möglichkeit geboten
werden, eine Aufenthaltsbewilli
gung zu erhalten.
Entscheidende Veränderungen
ergeben sich für die arbeitsmarkt-
licheni Vorschriften. Grenzgänger
mit einer EWR-Staatsbürgerschaft
sind meldepflichtig, bei den übrigen
Grenzgängern bleibt der erstmalige
Stellepantritt weiterhin bewilli-
gungspflichtig. Schweizer Bürger
brauchen füf eine Grenzgänger
tätigkeit nach wie vor keine Bewil
ligung und sind auch nicht melde
pflichtig. Das Stellenwechsel- und
Beruffcbranchenwechselverbot und
der Iniändervorrang (Arbeitslosen-
vermi|tlung) .fallen ersatzlos weg.
Für die Erteilung einer Aufent
haltsbewilligung für einen Drittaus
länder soll hingegen nach wie vor
der Nachweis erbracht werden,
dass auf dem bewilligungsfreien
Arbeitsmarkt nachgewiesenermas-
sen niemand rekrutiert werden
konnte.
Bestehen bleiben die bekannten
Voraussetzungen für neue Betrie
be, Zweigbetriebe sowie geschäftli
che Niederlassungen. Diese erhal
ten in den ersten beiden Jahren ab
Betriebsgründung oder ab der ge
werberechtlichen Bewilligungser
teilung keine Bewilligung für Ar
beitskräfte, welche zum ersten Stel
lenantritt Wohnsitz in Liechten
stein .nehmen wollen (Aufenthalts
und Kurzaufenthaltsbewilligung).
Die Regierung kann jedoch weiter
hin ' aus wirtschaftspolitischen
Gründen mit einem Grundsatzbe-
schluss davon abweichen,\wenn es
sich um eine tätige Gesellschaft
handejt. (pafl)
140 Millionen für
Zukunftsfonds
Verwendung der Überschüsse bekannt gegeben
«Wir können auf eine brillante Jah
resrechnung 1999 zurückblicken»,
stellte Regierungschef Mario Frick
am gestrigen Mediengespräch fest.
Diese überwältigenden Staatsein
nahmen sind vor allem den Verkäu
fen der Landesbankaktien zu ver
danken, aber auch den Einnahmen
aus der Mehrwertsteuer. Gestern
gab die Regierung bekannt, wie sie
die überschüssigen Mittel verwen
den wolle.
Peter Kindle
Aufgrund des positiv gekennzeich
neten Ergebnisses der Verwaltungs
rechnung 1999 schlägt die Regie
rung eine Sonderdotierung der in
den zurückliegenden Jahren errich
teten Reservepositionen vor. Die
angesprochenen Überschüsse resul
tieren vor allem aus dem Verkauf
von LLB-Aktien, welche dem Staat
gehörten.
140 Millionen in
«Zukunftfonds»
Die erzielten Überschüsse in
der Höhe von 316,9 Mio. Franken
sollen auf verschiedene Staatskon
ten verteilt werden. So werden
20 Mio. Franken den allgemeinen
Reserven zugewiesen. Zusätzlich
sieht die Regierung eine Öffnung
des sogenannten «Zukunftsfonds»
für kommende Generationen
mit 140 Mio. Franken vor. Bereits
vor einiger Zeit förderte die FBPL
im Landtag, ein Zukunftsfonds
solle aus dem Verkaufserlös der
staatlichen Landesbankaktien er
folgen.
LLB- Aktienverkauf geht
weiter
Mario Frick stellte am Medienge
spräch fest, dass der Verkauf der
staatlichen LLB-Aktien in diesem
Jahr fortgesetzt werde. Die finanzi
ellen Mittel, welche dem Staat
durch den Verkauf erwachsen, sol
len effektiv bewirtschaftet werden,
um zusätzliche Einnahmen erzielen
zu können.
140 Mio. für Krisen
Weitere 140 Millionen Franken
möchte die Regierung den Reser
ven für Krisen und Katastrophen
zukommen lassen.
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