Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
P 
orm Verfassuno 
Samstag, 13. Mai 2000 3 
Verfassungsvorschlag Fürst: 
Skepsis, aber auch Zustimmung 
FBPL-Verfassungsoffensive in Balzers:Argumente für beide Seiten - Vielseitige Diskussion 
Vielfältige und interessante Dis 
kussion rund um die Verfassungs- 
frage gestern Abend im Balzner 
Restaurant «Falknis». Zahlreiche 
Besucher nutzten die Plattform 
der Bürgerpartei, sich eine Mei 
nung in der Verfassungsfrage zu 
bilden und Argumente auszutau 
schen. Gegenüber dem Verfas 
sungsvorschlag des Fürsten war 
mehrheitlich Skepsis zu verneh 
men, jedoch befanden sich unter 
den Diskussionsteilnehmem auch 
zahlreiche Befürworter des fürst 
lichen Vorschlages. 
Peter Kindle 
Wer soll in Liechtenstein künftig für die 
Bestellung von Richtern verantwortlich 
sein? Einige Diskussionsteilnehmer der 
FBPL-Verfassungsoffensive in Balzers 
konnten dem Verfassungsvorschlag des 
Landesfürsten positive Elemente ent 
nehmen. «Es ist vielleicht besser, wenn 
ausländische Richter in unserem Land 
Entscheidungen fällen. Ich persönlich 
möchte mich nicht vor jedem liechten 
steinischen Richter verantworten müs 
sen», stellte ein Diskussionsteilnehmer 
fest. 
Andere Besucher der Veranstaltung 
hingegen betonten ausdrücklich, dass 
die Parteien bei der Bestellung von 
Richtern nicht ausgeschlossen werden 
können und dürfen. Zudem sei es ge- 
Landesfiirsten meldeten sich zu Wort. 
fährlich, die Richterbestellung nur auf 
eine einzelne Person, den Landesfür 
sten, zu reduzieren. Dieses Recht müs 
se bei Volk und Landtag bleiben - gera 
de auch, weil es eine grosse Errungen 
schaft der weltweiten Geschichte gewe 
sen sei, die Richterbestellung klar von 
der Monarchie zu trennen. «Es darf 

Uriu nm,.,,' ,< 

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Plattform 
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nicht sein, dass der Monarch die unein 
geschränkte Kontrolle über die Judika 
tive besitzt». 
Sachfrage mit Drohungen 
vermischt 
«Wir sind nicht gegen die Monarchie, 
jedoch wollen wir etwas am Image des 
Fürsten kratzen», stellte eine Diskussi- 
onsteilnehmeritt' , Wst,,<<denn der Fürst' 
behandelt das Volk als unmündige Bür- 

. ,,, 
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aus dem Umstand, : dass das Fürsten 
haus eine Sachfrage mit Drohungen 
vermische. 
Wichtig erschien es den Diskussions 
teilnehmern auch, dass es ein grosser 
Ich habe keine Befürworter gehört» 
« 
Rund 35 Personen informierten sich 
gestern Abend in Mauren über den 
Stand der Dinge in Sachen Verfassungs 
diskussion und deren kritische Punkte. 
Ein dichtes Programm erwartete die 
Gäste nach der Begriissung durch Mau 
rens Parteiobmann Gebhard Malin. 
Iris Frick-Ott 
Moderator Michael Biedermann zeich 
nete zu Beginn das Bild der Verfas 
sungsweges auf und formulierte die 
Zielsetzungen des Abends. Dabei ging 
es vor allem darum, die Unterschiede 
der beiden Verfassungsentwürfe aufzu 
zeigen und zu diskutieren. Im Vorder 
grund stand der Verfassungsvorschlag 
des Fürsten mit den Artikeln zur Frei 
willigkeit der Mitgliedschaft der Ge 
meinden im Staatsverbund, zur Notver 
ordnung, der Richterbestellung und be 
treffend Auflösung von Landtag und 
Regierung. 
Toter Artikel? 
Als toten Artikel, der nie zum lYagen 
komme, weil keine Gemeinde je aus 
dem Verbund austreten werde, bezeich 
nete ein Diskussionteilnehmer Artikel 
1, in dem es um die freiwillige Mitglied 
schaft geht. Otmar Hasler, Landtagsab 
geordneter und Mitglied der Verfas 
sungskommission trat zu diesem Punkt 
auf die Frage, wie der Fürst überhaupt 
auf diesen Artikel gekommen sei, ein: 
«Das Selbstbestimmungsrecht ist ein 
vom Fürsten seit längerem propagiertes 
Ziel, für welches bereits einige univer 
sitäre Untersuchungen gemacht wur 
den. Doch die Verfassungskommission 
hat Bedenken, dieses Recht in Liech- 
FBPL-Veranstaltung zur Verfassungsdiskussion in Mauren 
Ablehnende Haltung betreffend Verfassungsvorschlag des Fürslenhauses herrschte 
ander FB PL-Verfassungsdiskussion in Mauren. ' (Bild:bak) 
tenstein umzusetzen, weil wir ohnehin 
an der unteren Grenze der Einwohner 
zahl rangieren. Und was noch wichtiger 
ist, mit diesem Artikel könnte eine Ge 
meinde eine Entscheidung treffen, die 
sich zwar auf den ganzen Staat aus 
wirkt, diesem aber kein Mitbestim 
mungsrecht einräumt». Gar als 
«ZUckerchen» für alles, was der Fürst 
uns an Rechten sonst wegnehme, be 
zeichnete einer der Gäste besagten Ar 
tikel. Und ein Weiterer zeichnete die 
I 
Hintergründe, wie es zu Liechtenstein 
als unveräusserliches Ganzes gekom 
men sei und wies ausserdem auf die psy 
chologische Wichtigkeit des seit 1921 
bestehenden Afrikas hin. 
Beim Artikel über die Notverord 
nung stand jvoiall^m die Interpretati 
onsfrage in! Vordergrund: Wann wird 
dieses wie angewandt? Gilt es nur bei 
Naturkatastrophen und Kriegen oder 
kann es garibe^ politischen Unstimmig 
keiten zwischen Fürst und Landtag zum 
FBPL-Verfassungsoffensive in Balzers: Nicht nur kritische Stimmen, sondern auch Befürworter des Verfassungsvorschlages des 
(Bild: bak) 
Unterschied sei, ob das Volk über die 
Abschaffung der Monarchie abzustim 
men habe, oder ob es sich lediglich um 
die Frage drehe, wo der Fürst künftig 
seinen Wohnsitz haben wolle. 
Mehr Demokratie - 
mehr Monarchie? 
«Was im Jahre 1992 passiert ist, darf 
nicht mehr geschehen. Darum will der 
Landesfürst die 'Regierung und den 
Wir stimmen nicht darüber ab, ob 
Wch,W(en'geht oder nldit^j 
r ^ f^eiiichoi^ dasi'^er FÖratdiei 
NlcfitefaW 
g'er». Ein aiiiderör Teilnehmefstellte Landtag jederzeit iri dife Wüste schicken 
fest", dass der Fürst sälb</t an seinem My- ' dürfen», lautete eine "Feststellung, als 
thos kratze. Dies geschehe allein schon über das Notverordnungsrecht disku 
tiert wurde. 
Es sei wichtig, dass jeder für sich 
selbst abkläre, ob nun der Verfassungs 
vorschlag des Fürstenhauses mehr De 
mokratie oder Monarchie bringe. 
* \ .1 , «Jv ^.y^l 
, Der JFüret kann" doch nJchtcunbe-'j 
gründe tdltfVoIksVertn 
^Mr'gr&se Stadien v^kälede-ij 
PI 
Der Fürst kratzt selbst an seinem { 
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Zuge kommen? Auf diese Frage wird 
vermutlich, falls der Vorschlag des Für 
sten angenommen wird, die Erfahrung 
die Antwort geben. 
Von heikel bis Misere 
Auch die Artikel 11,97 und 105, in wel 
chen es um die Richterernennung geht, 
gaben einiges zu reden. Als heikel be 
zeichnete ein Diskussionteilnehmer die 
Tatsache, dass auch die Zusammenstel 
lung des beratenden Gremiums in den 
Händen des Fürsten liege. Ein anderer 
meinte zum Vorschlag: «Das ist schon ei 
ne Misere mit unseren Richtern. Viel 
leicht wäre es jetzt wirklich Zeit, dass der 
Fürst die Richter selbst ernennt, wenn 
man an die verschleppten und schubla- 
disierten Verfahren denkt». Auf das Ar 
gument des Fürsten, er sei parteiunab 
hängig und deshalb neutraler, steht der 
Vorschlag der Verfassungskommission, 
dass der Landtag künftig nur noch mit 
einer J /j-Mehrheit einen Entscheid her 
beiführen kann. Momentan stehen noch 
drei der vier Gutachten aus, die die Ver 
fassungskommission in Auftrag gegeben 
hat. Die Verfassungsrechtler beschäfti 
gen sich mit der Aufgabe, die beiden 
Entwürfe auf demokratische und völ 
kerrechtliche Grundlagen hin zu über 
prüfen. In zwei bis drei Wochen sollten 
die noch ausstehenden Gutachten ein 
treffen und hoffentlich eine Basis für 
neue Gespräche zwischen dem Fürsten 
und der Kommission bieten. Denn der 
vorliegende Entwurf des Fürsten ver 
mag anscheinend diese Grundlage nicht 
zu bieten und ein Zuhörer formulierte es 
abschliessend so: «Ich habe während 
drei besuchten Veranstaltungen noch 
keinen Befürworter gehört!» 
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