Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Landtag 
Freitag, 14. April 2000 7 
Landtag 
Einheitliche Garantien 
für Verbraucher 
Diskussionslos und einhellig wurden vom Land 
tag die Richtlinien zum VerbrauchsgUterkauf 
genehmigt. Dabei geht es um die Festlegung 
einheitlicher Garantien für Verbrauchsguter 
und damit um einen einheitlichen Mindest 
schutz. Die Richtlinien führen zu einer Harmo 
nisierung des Kaufrechts beim Verbraucherge 
schäft. Hinter den Richtlinien verbirgt sich eine 
Regelung der Kernfragen des kaufrechtlichen 
Gewährleistungsrechts, dessen Anwendungsbe 
reich auf Mobiliarkäufe zwischen professionel 
len Verkäufern und Verbrauchern beschränkt 
ist. Als Verbraucher gelten natürliche Personen, 
die zu einem Zweck handeln, der nicht ihrer be 
ruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuge 
rechnet werden kann. Verbrauchsgüter sind 
grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände, 
einschliesslich gebrauchte Güter. 
Dialog und Anhörung, 
keine Mitentscheldung 
Das Gesetz Uber die Schaffung europäischer 
Betriebsräte sieht keine Mitentscheidungsbe 
fugnisse der Arbeitnehmerschaft vor. Es geht, 
wie der Regierungschef-Stellvertreter Michael 
Ritter betonte, um den Dialog, die Anhörung 
und das Mitspracherecht der Belegschaft. Der 
Landtag hat bei der ersten Lesung zum Gesetz 
verschiedene Punkte diskutiert. Gerade der 
Wunsch nach Mitentscheidung der Belegschaft 
wurde von Egon Matt (FL) gefordert. Die 
Richtlinie gilt nur für eine eng begrenzte Kate 
gorie von Unternehmen. Erfasst werden nur ge 
meinschaftsweit operierende Unternehmen 
mit mindestens 1000 Arbeitnehmern in den 
Mitgliedstaaten des EWR und mit jeweils min 
destens ISO Arbeitnehmern in mindestens zwei 
Mitgliedstaaten des EWR. Europaweit sind 
vom Betriebsräte-Gesetz 1200 Unternehmen 
betroffen, in der Schweiz sind es 50 und in 
Liechtenstein noch zwei. Diese Unternehmen 
haben, wie Volker Rheinberger und Otto 
Büchel (beide VU) betonten, eine regelmässige 
Information ihrer Mitarbeiterinnen und Mitar 
beiter bereits eingeführt. Konkret heisst dies: 
Die beiden betroffenen Liechtensteiner Unter 
nehmen haben von der in der Richtlinie in Arti 
kel 13 Absatz 1 vorgesehenen Ausnahmerege 
lung Gebrauch gemacht. Beide haben vor dem 
22. September 1996 mit ihrer jeweiligen Arbeit 
nehmerschaft eine Vereinbarung getroffen, in 
der eine länderübergreifende Unterrichtung 
und Anhörung der Arbeitnehmer vorgesehen 
ist. Diese geltenden Vereinbarungen werden 
durch das vorgeschlagene Europäische Be 
triebsräte-Gesetz in ihrem Bestand und Um 
fang geschützt. Im europäischen Betriebsräte- 
Gesetz wird in 40 Artikeln geregelt, wie den 
EWR-rechtlichen Verpflichtungen zur Umset 
zung der Richtlinien über die Europäischen Be 
triebsräte nachgekommen werden muss. Liech 
tenstein hat sich im Wortlaut, Aufbau und in der 
Struktur der Gesetzesvorlage an die Umsetzun 
gen der Richtlinie in Deutschland orientiert. 
Das deutsche Gesetz diente auch Österreich 
und Luxembourg als Umsetzungsvorlage. 
Wiederholung der 
Landtagssendung 
VADUZ: Die Tonübertragung der Landtagssit 
zung von Mittwoch und Donnerstag, den 12. 
und 13. April 2000 wird am Samstag und Sonn 
tag, den 15. und 16. April nochmals im Landes 
kanal ausgestrahlt. Die Wiederholung beginnt 
an beiden Tagen um 9 Uhr. Die Zeittafel mit der 
Abfolge der behandelten Traktanden kann im 
Teletext abgerufen werden. (pafl) 
Kein Gehör für Anliegen 
Versicherungsvertragsgesetz in erster Lesung beraten - Eintreten umstritten 
In Liechtenstein soll ein neues 
Gesetz über den Versiche 
rungsvertrag geschaffen wer- 
den. Die Regierung sieht darin 
gemäss eigenen Angaben ei 
nen weiteren Schritt zur Ver 
wirklichung des Projektes 
«Versicherungsstandort Liech 
tenstein», das die Ansiedlung 
von Versicherungsunterneh- 
men im Land zum Ziel habe. 
Manfred öhri 
Die Sinnhaftigkeit eines Versiche 
rungsvertragsgesetzes stand im 
Landtag nicht in Frage, das Eintre 
ten auf die Regierungsvorlage war 
dennoch umstritten. So erwähnte 
FBPL-Fraktionssprecher Gebhard 
Hoch, dass der Liechtensteinische 
Versicherungsverband als einer der 
Hauptbeteiligten der Vernehmlas 
sung bis vor kurzem noch keine 
Kenntnis vom gegenständlichen 
Bericht und Antrag hatte. Nach 
Durchsicht der Vorlage habe der 
Dachverband dann in grosser Sorge 
und Eile bei seinem Vertrauensan 
walt und Gutachter ein Rechtsgut 
achten eingeholt. Beim Durchlesen 
des jetzt vorliegenden Gutachtens 
seien auch ihm schwerste Bedenken 
gekommen, so der Fraktionsspre 
cher, ob das Gesetz in dieser Form 
Uberhaupt praktikabel sei. 
Überarbeitung empfohlen 
Aus dem Gutachten zitierte Geb 
hard Hoch im Landtag folgende 
Passagen: «Die Regierungsvorlage 
vergegenwärtigt sich offensichtlich 
nicht in zureichendem Masse die 
wirtschaftlichen Bedingungen, in 
welchen sich das Versicherungsver 
tragsgesetz bewähren muss.» - «So 
weit liechtensteinisches Versiche 
rungsvertragsrecht in gut gemein 
ten Absichten zusätzliche belasten 
de Regelungen enthält, können Ver 
sicherungsprodukte in Liechten 
stein faktisch nicht angeboten wer 
den.» - «Ein Versicherungsvertrags- 
FBPL-Fraktionssprecher Gebhard Hoch setzte sich mit allen Kräften für ein vernünftiges und sinnvolles Versiche 
rungsvertragsgesetz ein. (Bild: bak) 
recht mit hoher Regelungsdichte, 
wie es die Regierungsvorlage vor 
sieht, schliesst den Dienstleistungs 
export aus und erstickt die Versi 
cherungsindustrie, bevor sie über 
haupt Fuss fassen kann.» 
Das Fazit des Gutachtens lautet: 
«Die Regierungsvorlage be 
schränkt sich darauf, im Wesentli 
chen den Vorentwurf zur Revision 
des schweizerischen Versicherungs 
vertragsgesetzes nachzuvollziehen, 
obwohl der schweizerische Gesetz 
geber in einer grundsätzlich ande 
ren Situation legiferieren wird. Ein 
rechtsvergleichendes Fact-Finding 
hat weder hinsichtlich des Inland 
marktes noch der Exportmärkte 
stattgefunden. Es wäre richtiger, 
diese Regierungsvorlage zur Neu 
bearbeitung an die Regierung 
zurückzuweisen.» 
Argwöhnische Regierung 
Gebhard Hoch folgerte daraus, 
dass das Gesetz in der vorliegenden 
Fassung kein praktikables wäre und 
plädierte deshalb auf Rückweisung 
der Vorlage an die Regierung. Diese 
solle mit dem Dachverband unver 
züglich Kontakt aufnehmen, dessen 
Anregungen aufnehmen und dem 
Landtag für eine der kommenden 
Sitzungen eine entsprechend berei 
nigte Vorlage unterbreiten. Auch 
ihm sei es ein Anliegen, betonte der 
Fraktionssprecher, für den er 
wünschten Versicherungsstandort 
eine vernünftige und sinnvolle Ge 
setzesgrundlage zu schaffen. 
Die Regierungsbank quittierte 
den wohl gemeinten Ratschlag und 
die Besorgnis des Versicherungs 
verbandes mit Argwohn. Aus 
dem «Überraschungsgutachten» 
ein Nichteintreten abzuleiten, sei et 
was dünn, bemerkte Justizminister 
Heinz Frommelt. Die Anregungen 
könnten ja während den Beratun 
gen eingebracht werden. 
Mängel im Verfahren 
Für den FBPL-Abgeordneten 
Gabriel Marxer zeigte die Debatte 
die Schwächen unseres Vernehm- 
lassungsverfahrens auf: Engagierte 
Teilnehmer würden nicht erfahren, 
ob ihre Vorschläge Beachtung ge 
funden hätten, weil man sie nicht in 
formiere. Dieser unbefriedigende 
Zustand müsse beseitigt werden. Im 
Übrigen verwahrte sich Gabriel 
Marxer dagegen, jetzt den schwar 
zen Peter ausgerechnet jener Per 
son zuzuschieben, die den Kontakt 
zum Versicherungsverband gesucht 
und sich der Anliegen angenommen 
habe. «Offenbar hat sich eine grosse 
Mehrheit dieses Hauses überhaupt 
keine Gedanken zum Gesetz ge 
macht», bedauerte er. 
Verbandsanliegen vertreten 
Nachdem der Antrag auf Nicht 
eintreten nur zehn Stimmen erhielt, 
sahen sich vor allem Gebhard Hoch 
und Gabriel Marxer genötigt, die 
Anregungen und Anliegen des Ver 
sicherungsverstandes wenigstens 
während der ersten Lesung nach 
ihren Möglichkeiten einzubringen 
und zu vertreten. Das Gesetz, von 
VU-Fraktionssprecher Peter Spren 
ger in aller Kürze als «durchdachte 
und gute Vorlage» gewürdigt, hat 
die Rechtsverhältnisse zwischen 
den Versicherungsunternehmen 
und ihren Vertragspartnern, den 
Versicherungsnehmern, zum Inhalt. 
Es soll den Erfordernissen des 
modernen Versicherungswesens 
und eines hinreichenden Kunden 
schutzes gerecht werden. 
Ein Kiüturbericht ohne Visionen 
Kultvirministerin legte dem Landtag den Kulturbericht 2000 von 
Der Kulturbericht 2000 von Regie- 
rungsrätin Andrea Willi wurde mit 
geteilten Meinungen aufgenom 
men. Während die Ausführungen 
zur kulturellen Situation unseres 
Landes in den letzten 10 Jahren 
und der Ist-Zustand eher positiv 
aufgenommen wurden, bemängel 
ten die Abgeordneten, dass keine 
Visionen über die Zukunft der Kul 
tur Liechtensteins in dem Bericht 
enthalten seien. 
Alexander Batliner 
Der FBPL-Abgeordnete Johan 
nes Matt unterstützte die Kritik, 
die von einigen Abgeordneten 
ausgeführt wurde. Er betonte: «Es 
fehlt das Eigentliche. Der Titel des 
Berichtes Zielsetzungen und Prio 
ritäten der Liechtensteinischen 
Kulturpolitik weckt Hoffnungen, 
Erwartungen, die leider nicht er 
füllt werden. Im Abschnitt über 
die Weiterentwicklung im Kultur 
bereich werden zwar eine Vielzahl 
von Massnahmen und absehbaren 
Projekten aufgezählt. Es fehlen 
aber jegliche kulturpolitische Ak 
zentsetzungen.» Der Abgeordnete 
Egon Matt (FL) schlug acht The 
sen vor, auf welche sich die Kul 
turpolitik unseres Landes in Zu 
kunft stützen könnten. Hierbei 
führte Egon Matt unter anderem 
zum Kulturexport an: «Kulturex 
port aus Liechtenstein dient nicht 
der Förderung der einheimischen 
Kulturschaffenden, sondern als 
optisches und PR-mässig verwert 
bares Gegengewicht zum Finanz 
platz, kurz: Liechtensteinischer 
Kulturexport dient der Aussenpo- 
litik.» 
Verschiedene Schwerpunkte 
Der enorme quantitative Um 
fang des Kulturberichtes brachte es 
mit sich, dass einige Voten gehalten 
wurden, welche teilweise sehr un 
terschiedlichen Inhalts waren. 
Während die VU-Abgeordneten 
mehrheitlich positive Aussagen 
tätigten, bemerkten die Abgeord 
neten der Oppositionsparteien die 
Mängel des Berichtes. Zum Inhalt 
der Diskussion gehörte auch die fi 
nanzielle Unterstützung der Kul 
turschaffenden. Für einige Abge 
ordnete ist diese momentan zu 
niedrig angesetzt. Die Kulturminis 
terin ging in ihren Ausführungen 
auf die Ziele der Berichtes ein. 
Hierbei betonte sie, dass der Kul 
turbericht die gesetzlichen Rah 
menbedingungen aufgeführt, einen 
Rückblick auf die Aktivitäten der 
letzten 10 Jahre gegeben und die 
Perspektiven und Massnahmen zur 
Diskussion gestellt habe. 
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