Liechtensteiner Volksblatt
Landtag
Donnerstag, 13. April 2000 9
Gabriel Marxer verlangte Klarstellung
Gesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih nach der zweite Lesung einhellig genehmigt
Die Temporär- und Leiharbeit
wird gesetzlich geregelt. Private
Arbeitsvermittler haben klare Be
dingungen zu erfüllen und müssen
eine Kaution leisten. Gabriel Mar
xer (FBPL) wollte zu einigen Arti
keln eine Klarstellung der Regie
rung. Insbesondere der Bereich
Kaution, Bewilligungspflicht, ver
tragliche Festlegung des Arbeits
ortes und Fertigstellung der Vor
ordnung wurden angesprochen.
Adi Lippuner
Bisher waren die öffentlichen Dienst-
und Stellenvermittlungen durch das
geltende Recht nur sehr rudimentär ab
gedeckt. Neu wird die private Arbeits
vermittlung und der Personalverleih,
die öffentliche Arbeitsvermittlung, aber
auch der Schutz der Arbeitnehmer, wel
che private oder öffentliche Vermittlun
gen in Anspruch nehmen, per Gesetz
geregelt. Erteilt wird eine Bewilligung,
wenn das Unternehmen im Öffentlich
keitsregister eingetragen ist, über ein
zweckmässiges Geschäftslokal verfügt
Die FBPL-Abgeordneten Gabriel Marxer (links) und Marco Ospelt. (Bilder: hak)
und kein anderes Gewerbe betreibt. In Artikel 14 des Gesetzes wird die
welches die Interessen von Stellensu- Höhe der durch das Unternehmen zu
chenden oder Arbeitgebern gefährden leistenden Kaution geregelt. Gabriel
könnte. Marxer (FBPL) bezeichnete die Kauti
onsregelung als «Erschwernis im Wett
bewerb». Nach Auskunft von Regie
rungschef-Stellvertreter Michael Ritter
habe man Gespräche mit den Unterneh
men geführt, es gebe keine Opposition
gegen die geplante Kautionsregelung.
Zur Debatte stand auch, wie oft die Kau
tion zu leisten sei, da sich die meisten
Vermittler nicht auf den kleinen heimi
schen Markt beschränken, sondern Ar
beitssuchende auch in andere Länder
vermitteln. Aus dem Gesetz geht hervor,
dass für den Verleih ins Ausland eine Zu
satzbewilligung notwendig ist und auch
die Kaution, welche mindestens 50 000
Franken beträgt, verdoppelt wird.
Klare Verträge
Zum Schutz der Arbeitnehmer müs
sen im Vertrag mit den zu vermitteln
den Personen nicht nur die Art der zu
leistenden Arbeit, sondern auch der Ar
beitsort, Beginn und Dauer des Einsat
zes, die Kündigungsfrist, die Arbeitszei
ten,der Lohn,die Leistungen für Über
stunden, Krankheit, Mutterschaft, Un
fall und Ferien und die Termine für die
Auszahlungen festgehalten werden.
Gabriel Marxer sah bei der Festlegung
des Arbeitsortes eine Einschränkung.
«Es liegt in der Natur dieser Arbeits
form, dass der Arbeitnehmer an ver
schiedenen Orten eingesetzt wird.» Der
Arbeitnehmer müsse wissen, wo er ein
gesetzt werde, gerade dies sei ein wich
tiger Schutzgedanke, hielt Michael Rit
ter dem Einwand des FBPL-Abgeord
neten entgegen. Allerdings könne sich
die Regierung damit einverstanden er
klären, wenn im Arbeitsvertrag mehre
re Einsatzorte aufgeführt werden.
Verordnung erarbeiten
Eine Klarstellung wollte Marxer
auch bei Artikel 21, «Ausländische Ar
beitnehmer in Liechtenstein». Dort er
klärte Michael Ritter, dass diese Rege
lung gelte, wenn Arbeitskräfte im In
land eingesetzt werden. Auf die Frage,
wie weit die zum Gesetz nötige Verord
nung schon erarbeitet sei, erhielt Gabri
el Marxer von Michael Ritter die Ant
wort, «bis zum Inkrafttreten des Geset
zes werden wir soweit sein.»
Das Gesetz über die Arbeitsvermitt
lung und den Personalverleih (Arbeits-
vermittlugnsgesetz, AVG), wurde ein
hellig genehmigt.
Nachtragskredite: Fragen zu Tief bauamt und Sportförderung
Zusatzausgaben von 304000 Franken genehmigt: Leistung der Malbuner Bahnbetriebe für Dritte wird abgegolten
Die zweite Sanimelvorlage umfasst
scchs Nachtragskredite, welche gestern
vom Landtag genehmigt wurden. Es
geht dabei um ein zusätzliches Auf
wandvolumen von 304000 Franken.
Diskussionen gab es um die Erhöhung
der Reisespesen des Tiefbauamtes und
um den Beitrag an die Bahnbetriebe
Malbun.
Adi Lippuner
Grundsätzlich waren die sechs Nach
tragskredite in der Gesamthöhe von
304 000 Franken, welche alle der laufen
den Rechnung zuzuordnen sind, nicht
bestritten. Volker Reinberger (VU)
wollte wissen, weshalb die Reiseausla
gen des Tiefbauamtes fast doppelt so
hoch ausfallen wie budgetiert. Es hand
le sich dabei um Kilometer-Entschädi
gungen für Privatautos, erklärte der Re
gierungschef Mario Frick. Zudem habe
man bisher einen Teil der Spesen über
das Gehaltskonto ausbezahlt, mit dem
Erlass der neuen Spesenverodnung gel
Regierungschef Mario Frick (links) und Landtagspriisident Peter Wolff.
te nun für alle Amtsstellen ein einheitli
cher Ablauf, sodass die Spesen dem ent
sprechenden Konto des Tiefbauamtes
belastet werden.
Unklarheiten herrschte rund um den
Betrag von 26 000 Franken, welcher an
die Malbuner Bahnbetriebe, respektive
an die Sportförderung bezahlt werden
sollen. Konkret geht es bei dem stritti
gen Betrag darum, dass die Bahnbetrie
be bisher die Pistenpräparierung für
das traditionelle FIS-Rennen unent
geltlich vornahmen. Aufgrund der an
gespannten finanziellen Lage soll der
Aufwand über die Sportförderung ent
schädigt werden. Bei der Auskunftser
teilung war der Regierungschef-Stell
vertreter Michael Ritter nicht ganz si
cher, ob der vorgesehene Betrag nun als
Entschädigung für den einen Anlass
oder für mehrere Veranstaltungen gel
te.
20 000 Franken Nachtragskredit wur
de als Beitrag an das zweite Internatio
nale Bodenseesymposium beantragt.
Das Gesuch sei so spät eingetroffen,dass
es bei der Budgetierung nicht mehi
berücksichtigt werden konnte. 40000
Franken werden zusätzlich für die Ent
schädigung von Reisespesen beim Tief
bauamt benötigt.
Die Stabsstelle Protokoll braucht
nebst den budgetierten 70000 Franken
noch 35 000 Franken für den Ankauf von
Geschenken. Der gleiche Betrag, eben
falls 35 000 Franken, wird für die Grund
ausbildung der Lehrlinge, respektive für
die Weiterbildung der Ausbilderinnen
und Ausbilder benötigt.
Die Sportförderung verlangt einen
Nachtragskredit von 26000 Franken.
Für den Betrieb und den Ausbau des
Landeskanals werden, nebst den budge
tierten 50000 Franken, noch zusätzlich
150000 Franken beantragt. Begründet
wird dies damit, dass im Vorfeld der Ab
stimmungen zusätzliche Sendungen pro
duziert werden müssen.
Die Nachtragskredite wurden einhel
lig genehmigt. 12 der 19 anwesenden Ab
geordneten stimmten der Dringlicher
klärung des Finanzbeschlusses zu.