Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Landtag 
Donnerstag, 13. April 2000 9 
Gabriel Marxer verlangte Klarstellung 
Gesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih nach der zweite Lesung einhellig genehmigt 
Die Temporär- und Leiharbeit 
wird gesetzlich geregelt. Private 
Arbeitsvermittler haben klare Be 
dingungen zu erfüllen und müssen 
eine Kaution leisten. Gabriel Mar 
xer (FBPL) wollte zu einigen Arti 
keln eine Klarstellung der Regie 
rung. Insbesondere der Bereich 
Kaution, Bewilligungspflicht, ver 
tragliche Festlegung des Arbeits 
ortes und Fertigstellung der Vor 
ordnung wurden angesprochen. 
Adi Lippuner 
Bisher waren die öffentlichen Dienst- 
und Stellenvermittlungen durch das 
geltende Recht nur sehr rudimentär ab 
gedeckt. Neu wird die private Arbeits 
vermittlung und der Personalverleih, 
die öffentliche Arbeitsvermittlung, aber 
auch der Schutz der Arbeitnehmer, wel 
che private oder öffentliche Vermittlun 
gen in Anspruch nehmen, per Gesetz 
geregelt. Erteilt wird eine Bewilligung, 
wenn das Unternehmen im Öffentlich 
keitsregister eingetragen ist, über ein 
zweckmässiges Geschäftslokal verfügt 
Die FBPL-Abgeordneten Gabriel Marxer (links) und Marco Ospelt. (Bilder: hak) 
und kein anderes Gewerbe betreibt. In Artikel 14 des Gesetzes wird die 
welches die Interessen von Stellensu- Höhe der durch das Unternehmen zu 
chenden oder Arbeitgebern gefährden leistenden Kaution geregelt. Gabriel 
könnte. Marxer (FBPL) bezeichnete die Kauti 
onsregelung als «Erschwernis im Wett 
bewerb». Nach Auskunft von Regie 
rungschef-Stellvertreter Michael Ritter 
habe man Gespräche mit den Unterneh 
men geführt, es gebe keine Opposition 
gegen die geplante Kautionsregelung. 
Zur Debatte stand auch, wie oft die Kau 
tion zu leisten sei, da sich die meisten 
Vermittler nicht auf den kleinen heimi 
schen Markt beschränken, sondern Ar 
beitssuchende auch in andere Länder 
vermitteln. Aus dem Gesetz geht hervor, 
dass für den Verleih ins Ausland eine Zu 
satzbewilligung notwendig ist und auch 
die Kaution, welche mindestens 50 000 
Franken beträgt, verdoppelt wird. 
Klare Verträge 
Zum Schutz der Arbeitnehmer müs 
sen im Vertrag mit den zu vermitteln 
den Personen nicht nur die Art der zu 
leistenden Arbeit, sondern auch der Ar 
beitsort, Beginn und Dauer des Einsat 
zes, die Kündigungsfrist, die Arbeitszei 
ten,der Lohn,die Leistungen für Über 
stunden, Krankheit, Mutterschaft, Un 
fall und Ferien und die Termine für die 
Auszahlungen festgehalten werden. 
Gabriel Marxer sah bei der Festlegung 
des Arbeitsortes eine Einschränkung. 
«Es liegt in der Natur dieser Arbeits 
form, dass der Arbeitnehmer an ver 
schiedenen Orten eingesetzt wird.» Der 
Arbeitnehmer müsse wissen, wo er ein 
gesetzt werde, gerade dies sei ein wich 
tiger Schutzgedanke, hielt Michael Rit 
ter dem Einwand des FBPL-Abgeord 
neten entgegen. Allerdings könne sich 
die Regierung damit einverstanden er 
klären, wenn im Arbeitsvertrag mehre 
re Einsatzorte aufgeführt werden. 
Verordnung erarbeiten 
Eine Klarstellung wollte Marxer 
auch bei Artikel 21, «Ausländische Ar 
beitnehmer in Liechtenstein». Dort er 
klärte Michael Ritter, dass diese Rege 
lung gelte, wenn Arbeitskräfte im In 
land eingesetzt werden. Auf die Frage, 
wie weit die zum Gesetz nötige Verord 
nung schon erarbeitet sei, erhielt Gabri 
el Marxer von Michael Ritter die Ant 
wort, «bis zum Inkrafttreten des Geset 
zes werden wir soweit sein.» 
Das Gesetz über die Arbeitsvermitt 
lung und den Personalverleih (Arbeits- 
vermittlugnsgesetz, AVG), wurde ein 
hellig genehmigt. 
Nachtragskredite: Fragen zu Tief bauamt und Sportförderung 
Zusatzausgaben von 304000 Franken genehmigt: Leistung der Malbuner Bahnbetriebe für Dritte wird abgegolten 
Die zweite Sanimelvorlage umfasst 
scchs Nachtragskredite, welche gestern 
vom Landtag genehmigt wurden. Es 
geht dabei um ein zusätzliches Auf 
wandvolumen von 304000 Franken. 
Diskussionen gab es um die Erhöhung 
der Reisespesen des Tiefbauamtes und 
um den Beitrag an die Bahnbetriebe 
Malbun. 
Adi Lippuner 
Grundsätzlich waren die sechs Nach 
tragskredite in der Gesamthöhe von 
304 000 Franken, welche alle der laufen 
den Rechnung zuzuordnen sind, nicht 
bestritten. Volker Reinberger (VU) 
wollte wissen, weshalb die Reiseausla 
gen des Tiefbauamtes fast doppelt so 
hoch ausfallen wie budgetiert. Es hand 
le sich dabei um Kilometer-Entschädi 
gungen für Privatautos, erklärte der Re 
gierungschef Mario Frick. Zudem habe 
man bisher einen Teil der Spesen über 
das Gehaltskonto ausbezahlt, mit dem 
Erlass der neuen Spesenverodnung gel 
Regierungschef Mario Frick (links) und Landtagspriisident Peter Wolff. 
te nun für alle Amtsstellen ein einheitli 
cher Ablauf, sodass die Spesen dem ent 
sprechenden Konto des Tiefbauamtes 
belastet werden. 
Unklarheiten herrschte rund um den 
Betrag von 26 000 Franken, welcher an 
die Malbuner Bahnbetriebe, respektive 
an die Sportförderung bezahlt werden 
sollen. Konkret geht es bei dem stritti 
gen Betrag darum, dass die Bahnbetrie 
be bisher die Pistenpräparierung für 
das traditionelle FIS-Rennen unent 
geltlich vornahmen. Aufgrund der an 
gespannten finanziellen Lage soll der 
Aufwand über die Sportförderung ent 
schädigt werden. Bei der Auskunftser 
teilung war der Regierungschef-Stell 
vertreter Michael Ritter nicht ganz si 
cher, ob der vorgesehene Betrag nun als 
Entschädigung für den einen Anlass 
oder für mehrere Veranstaltungen gel 
te. 
20 000 Franken Nachtragskredit wur 
de als Beitrag an das zweite Internatio 
nale Bodenseesymposium beantragt. 
Das Gesuch sei so spät eingetroffen,dass 
es bei der Budgetierung nicht mehi 
berücksichtigt werden konnte. 40000 
Franken werden zusätzlich für die Ent 
schädigung von Reisespesen beim Tief 
bauamt benötigt. 
Die Stabsstelle Protokoll braucht 
nebst den budgetierten 70000 Franken 
noch 35 000 Franken für den Ankauf von 
Geschenken. Der gleiche Betrag, eben 
falls 35 000 Franken, wird für die Grund 
ausbildung der Lehrlinge, respektive für 
die Weiterbildung der Ausbilderinnen 
und Ausbilder benötigt. 
Die Sportförderung verlangt einen 
Nachtragskredit von 26000 Franken. 
Für den Betrieb und den Ausbau des 
Landeskanals werden, nebst den budge 
tierten 50000 Franken, noch zusätzlich 
150000 Franken beantragt. Begründet 
wird dies damit, dass im Vorfeld der Ab 
stimmungen zusätzliche Sendungen pro 
duziert werden müssen. 
Die Nachtragskredite wurden einhel 
lig genehmigt. 12 der 19 anwesenden Ab 
geordneten stimmten der Dringlicher 
klärung des Finanzbeschlusses zu.
	        

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