4 Mittwoch, 5. April 2000
Inland
Liechtensteiner Volksblatt
Nachrichten
Intras Krankenkasse
bleibt in Liechtenstein
Die INTRAS-Direktion hat nach diversen Ab
klärungen und nach einem Gespräch mit dem
Amt für Volkswirtschaft entschieden, dass die
Tätigkeit im Fürstentum Liechtenstein zu trag
baren Konditionen für ihre Versicherten weiter
geführt werden kann. Eine entsprechende In
formation an die Versicherten wird im April zu
sammen mit den Formularen für den Beitritt in
das Hausarztsystem erfolgen. Der Beitritt in
das Hausarztsystem wird natürlich rückwir
kend auf den 1. April 2000 angeboten und der
Versicherungsschutz ist ohne Unterbruch ga
rantiert. Die Prämien können unverändert wei
tergeführt werden bzw. die entsprechenden Ra
batte bei Beitritt in das Hausarztsystem werden
rückwirkend gewährt. Für die späte Informati
on bitten wir bei unseren Versicherten um
Nachsicht und für Fragen kann man sich an die
INTRAS (071/274 58 58) wenden. Intras
Klarstellung von
Erbprinz Alois
Sehr geehrte Frau Frick, in Ihrem Beitrag im
Liechtensteiner Volksblatt vom 4. April über den
Diskussionsabend der Freien Liste mit mir sind
Ihnen leider zwei Fehler unterlaufen.
Ich habe nicht gesagt, «dass das Sanktionsrecht
dazu diene, dass eine Mehrheit nicht über eine
Minderheit entscheiden könne.» Eine Mehrheit
wird bei fast jeder demokratischen Entscheidung
über eine Minderheit entscheiden, ausser es be
steht ein allgemeiner Konsens in einer Sache. Der
Fürst miisste nach Ihrer Formulierung daher
praktisch immer zum Vetorecht greifen. Was ich
vielmehr gesagt habe, ist Folgendes: Das absolu
te Veto ist einer der wichtigen Vorteile einer akti
ven Monarchie, weil der Monarch dadurch ver
hindern kann, dass zum einen eine Mehrheit im
Staat eine Minderheit unterdrückt (nicht über ei
ne Minderheit entscheidet!) und zum anderen ein
kurzfristiger Vorteil zum langfristigen Schaden
des Staates verwirklicht wird.
Bezüglich des Artikels II über die Richterer
nennungen habe ich auch nicht gesagt: «Bei die
sem Artikel, das ist uns von Expertenseite immer
wieder nahe gelegt worden, geben wir nicht
nach.» Ich habe vielmehr folgende beiden von
einander getrennten Aussagen auf Äusserungen
von Paul Vogt gemacht: Paul Vogt hat gemeint,
dass er das Gefühl habe, dass bei der nochmals
überarbeiteten Fassung des Artikels II keine
Rechtsexperten am Werk waren, und dass ihm
die erste Version des Fürstenhauses zu diesem
Artikel rechtlich besser formuliert vorkam. Da
rauf habe ich entgegnet, dass die letzten Ände
rungen z.T. gerade auf Anregungen von Verfas
sungsexperten gemacht wurden. Weiters habe ich
in einem ganz anderen Zusammenhang gesagt,
dass wir in den Diskussionsrunden immer wie
der aus dem Volk (nicht von den Verfassungsex
perten!) gehört haben, dass, falls das Fürstenhaus
in allen anderen Punkten der Verfassungskom
mission nachgeben miisste, dies im Fall der Rich
terernennungen auf keinen Fall tun sollte.
Mit freundlichsten Griissen,
Alois, Erbprinz von Liechtenstein
Vorgangsweise ist
äusserst bedenklich
Stellungnahme des Advokaturbiiros Dr. Dr. Herbert Batliner & Partner,Vaduz
Die Mitteilung der Austria
Presseagentur vom 2. April
2000, der Bericht im Profil vom
3. April 2000, die verschiede
nen Meldungen im Radio L, im
Liechtensteiner Volksblatt
vom 3. April 2000 und im
Liechtensteiner Vaterland vom
4. April 2000 bedürfen folgen
der Stellungnahme bzw. Rich
tigstellung.
1. Vorerst dürfen wir unserer
Verwunderung Ausdruck verlei
hen, dass ein vertraulicher, nur für
den behördeninternen Verkehr be
stimmter Bericht des Sonderstaats
anwaltes Dr. Kurt Spitzer vom 15.
März 2000 an die Medien gelangt
ist. Es ist skandalös, wenn ein Ver
dächtiger aus den Medien erfahren
muss,dass gegen ihn die Einleitung
einer strafrechtlichen Voruntersu
chung beantragt worden ist. Dr.
Kurt Spitzer bestreitet, mit der
Zurverfügungstellung seines Be
richtes an die Medien etwas zu tun
zu haben. Daher kann dieser Be
richt nur entweder von der FL-Re-
gierung oder von ihr untergeordne
ten Behörden weitergeleitet oder
von einer Person oder Personen,
die unter Amtsverschwiegenheits-
pflicht stehen, rechtswidrig weiter
gegeben worden sein. Eine solche
Vorgangsweise ist in einem Rechts
staat äusserst bedenklich und weist
auf eine gezielte Diskreditierung
von Prof. Dr. Dr. Herbert Batliner
hin. Wir haben gegen Unbekannt
eine Strafanzeige wegen Verlet
zung des Amtsgeheimnisses einge
reicht.
Prof. Dr. Dr. Herbert Batliner.
2. Die Aufnahme der Geschäfts
beziehung mit Mitgliedern der Fa
milie Torrcs erfolgte im Jahre 1989
über ausdrückliche Empfehlungen
zweier Schweizer Grossbanken,
wobei eine dies auch schriftlich
empfahl.
3. Im Juli 1992 erfuhren wir von
einem Rechtshilfeersuchen und ha
ben darauf unsere Mandate sofort
zurückgelegt und mit Schreiben
vom 17. ( 8. 1992 dem zuständigen
Richter unsere Bereitschaft zur Un-
(Archivbild)
terstützung der Behörden angebo
ten.
4. Weder bei der Gründung noch
später in der Verwaltung der Stif
tungen war Prof. Dr. Dr. Herbert
Batliner persönlich involviert.
5. Die Vermögen der Stiftungen
sind durch das FL-Landgericht be
schlagnahmt. Nur durch rechtskräf
tigen Gerichtsbeschluss erfolgt eine
Freigabe.
Advokaturbüro
Dr. Dr. Batliner & Partner
Die Regierung
bedauert
Ein vertraulicher Bericht des
von der Regierung eingesetzten
Sonderstaatsanwalts Dr. Kurt
Spitzer ist auf mysteriösem Weg
an die Medien gelangt. Das von
diesem skandalösen Vorfall be
troffene Advokaturbüro Dr. Dr.
Batliner & Partner hat inzwi
schen eine Strafanzeige wegen
Verletzung des Amtsgeheimnis
ses eingereicht.
Regierungschef Mario Frick
und Justizminister Heinz From
melt bedauerten am gestrigen
Pressegespräch diese Indiskreti
on ausserordentlich. Wenn mit
der Berichterstattung ausser
dem eine unzutreffende Vorver
urteilung einhergehe, sei dies
umso ärgerlicher. Wo die un
dichte Stelle vermutet wird,
konnten sie gestern nicht sagen.
Die staatsanwaltlichen Ermitt
lungen seien aufgenommen wor
den, hätten aber noch zu keiner
Spur geführt. Das Presseamt
und sich selbst schlössen Mario
Frick und Heinz Frommelt ge
stern aus. Der Schuldige sei
möglicherweise bei den invol
vierten Gerichtsstellen im Land
oder bei der Staatsanwaltschaft
in Innsbruck zu finden, wo der
Bericht auch geschrieben wurde.
Die Person müsste,sollte sie eru
iert werden, mit harten Konse
quenzen rechnen, erklärte der
Regierungschef. Es sei zwar kein
Trost, bemerkte er, aber solche
Vorfälle würden leider auch an
dernorts passieren.
Sonderstaatsanwalt Spitzer
hat der Regierung inzwischen
seinen Prüfungsbericht zu den
Aussagen des BND im jüngst
veröffentlichten Dossier vorge
legt. Darüber und über die
zukünftige Entwicklung wird
morgen Donnerstag an einer
Medienkonferenz in Vaduz in
formiert. (mö)
«Speditive und effektive Rechtshilfe»
Regierung schickt Entwurf eines neuen Rechtshilfegesetzes in die Vernehmlassung
Nach den Worten von Justizminis
ter Heinz Frommelt muss die
Rechtshilfe «speditiv und effektiv»
sein. Das aus dem Jahre 1992 stam
mende Gesetz soll daher jetzt einer
Totalrevision unterzogen werden.
Die bekannten Vorfälle und Vor
würfe hätten die Arbeiten zwar be
schleunigt, aber nicht ausgelöst,
meinte der Regierungsrat am Pres-
segespräch.
Die Regierung hat den Entwurf für
ein Gesetz über die internationale
Rechtshilfe am Dienstag genehmigt
und interessierten Kreisen zur Stel
lungnahme bis 5. Mai 2000 unter
breitet, wie Justizminister Heinz
Frommelt gleichentags am Presse
gespräch bekannt gab. Weitere
Kreise oder Personen, die sich an
der Vernehmlassung beteiligen wol
len, können den Vernehmlassungs-
bericht ab Montag nächster Woche
bei der Regierungskanzlei bezie
hen.
Eine Totalrevision
Im Zusammenhang mit der Revi
sion des Strafgesetzbuches, der
Strafprozessordnung und des Sorg
faltspflichtgesetzes bilde die Revisi
on des Rechtshilfegesetzes den Ab-
schluss eines umfassenden Reform
paketes, 1 erklärte der Regierungsrat.
Im Hinblick auf die systemkonfor
me Ausrichtung des neuen Rechts
hilfegesetzes auf die aus Österreich
stammenden gesetzlichen Bestim
mungen des Strafgesetzbuches und
der Strafprozessordnung wie auch
die Neugestaltung des Rechtshilfe-
verfahrensi auf verwaltungsrechtli
cher und gerichtlicher Ebene er
scheint es der Regierung gemäss ge
striger Mitteilung zielführend, eine
Totalrevision des Rechtshilfegeset
zes vorzunehmen.
Schwerpunkte der Vorlage
Die Schwerpunkte der Vernehm-
lassungsvorlage lassen sich laut Re
gierungsrat Frommelt im Wesentli
chen wie folgt zusammenfassen:
• Die sachliche Zuständigkeit auf
Verwaltungsebene wird geändert.
• Das Rechtshilfeverfahren wird
durch das Wegfallen des Instanzen
zuges im Verwaltungsverfahren be
schleunigt.
• Zwischen Verwaltung und Ge
richtsbarkeit im Rechtshilfeverfah
ren erfolgt eine klare Kompetenz
abgrenzung.
• Die Ausführung im Bereich der
Übersendung von Gegenständen
und Akten (Einigungsverfahren)
wird vereinfacht.
• Einführung einiger Erleichterun
gen in Bezug auf das Erfordernis
der richterlichen Anordnung nach
Artikel 72 Bst. c des geltenden
Rechtshilfegesetzes.
• Weiters werden Bestimmungen
aufgenommen, die die Voll
streckung von ausländischen Einzie
hungsentscheidungen ermöglichen.
• Ausländische gerichtlichen Aufla
gen und Massnahmen (Be
währungshilfe, Weisungen) können
überwacht werden.
Verfahren gestrafft
Den Angaben der Regierung zu
folge wird mit diesem neuen Gesetz
das Verfahren gestrafft werden.
Hauptergebnis sei eine raschere
und zugleich sorgfältige Behand
lung der Rechtshilfeersuchen, wo
bei der nötige Rechtsschutz der Be
troffenen gewährleistet bleibe.
Nach Auskunft von Regierungs
rat Heinz Frommelt ist beabsichtigt,
die Gesetzesvorlage nach Auswer
tung der Vernehmlassungsergebnis-
se bereits im Juni dem Landtag zur
Behandlung vorzulegen.
Itl.Kl.AMi;
Power
Für 3 Länder
vom Bodensee bis
zum Walensee
RADioria.;
LIECHTENSTEIN • D
fADicr
-Express
Bregenz
106.1 FM
Feldkirch
*06.1 FM
Vaduz
96.9 FM
Buchs
96.9 FM
Sargans
96.9 FM