Liechtensteiner Volksblatt
Land und Leute
Samstag, 1. April 2000 7
Ein Gerichtsentscheid - auch für
Journalisten?
Vergleich vor dem Landgericht zwischen Dr. Norbert Seeger und Sigvard Wohlwend
Vor dem Landgericht kam in den
letzten Tagen ein Vergleich zwi
schen dem Journalisten Sigvard
Wohlwend und Rechtsanwalt Dr.
Norbert Seeger zustande. Mit die
sem Vergleich wurde eine Unter
lassungsklage gegen Sigvard Wohl
wend fallen gelassen und damit ein
Prozess vermieden. Im Rahmen
dieses Rechtsstreites äusserten
sich Gerichtsinstanzen über die
Rolle von Journalisten, was für
alle Medienschaffenden von Inter
esse ist. Das Volksblatt sprach
darüber mit Dr. Seeger.
Mit Norbert Seeger sprach
Alexander Batliner
Volksblatt: Herr Dr. Seeger, warum
haben Sie eigentlich gegen Sigvard
Wohhvend geklagt? Wollten Sie dem
Journalisten einen Maulkorb umhän
gen?
Dr. Norbert Seeger: Vor bald vier Jah
ren wurde gegen meine Anwaltskanzlei
und mich persönlich eine eigentliche
Verleumdungs-Kampagne gestartet. Auf
der Basis von unwahren Behauptungen
wurde im In- und Ausland Anzeige er
stattet und gleichzeitig eine Medien-
In dieser unliebsamen
Geschichte gab es
Drahtzieher
kampagne in Gang gesetzt. Dies alles in
der Absicht, mich, meine Anwaltskanzlei
und auch den Finanzplatz Liechtenstein
in Misskredit zu bringen. In dieser un
liebsamen Geschichte gab es Drahtzie
her, die aus persönlichen Motiven han
delten und Journalisten, die als Hand
langer dienten. Die Klage gegen Sigvard
Wohlwend steht im Zusammenhang mit
dieser Rufmord-Kampagne.
Was hatten Sie Sigvard Wohlwend kon
kret vorzuwerfen?
Wir haben jetzt vor dem Landgericht
einen Vergleich abgeschlossen. Ich will
daher die Angelegenheit abhaken und
diese nicht in den Medien fortsetzen. Ich
habe aus der vorher erwähnten verleum
derischen Kampagne gegen mich ge
lernt, dass man sich sofort zur Wehr set
zen muss, wenn die Medien mit unwah
ren Behauptungen aufs Tapet kommen.
Und ich denke, auch Sigvard Wohlwend
hat aus diesem Gerichtsfall seine Lehren
gezogen.
Weshalb ist es denn zu diesem
Gerichtsentscheid gekommen, wenn
Sie doch einen Vergleich abgeschlossen
haben?
Das Landgericht hat Sigvard Wohl
wend per Amtsbefehl verboten, weiter-
Es wurden unwahre
Behauptungen
verbreitet
hin unwahre, rufschädigende Behaup
tungen über mich zu verbreiten. Gegen
diesen Gerichtsbeschluss hat Sigvard
Wohlwend rekurriert. So musste sich das
Obergericht als Rekursinstanz damit be
fassen. Das Obergericht hat Wohlwends
Rekurs verworfen. Die Begründung des
Obergerichtsentscheides enthält auch
grundsätzliche Ausführungen, die das
journalistische Handwerk betreffen.
Der Entscheid des Obergerichtes ist für
alle Medienschaffenden interessant und
der eigentliche Anlass für unser Ge
spräch. Was hat das Obergericht ausge
führt?
Das Obergericht hat festgestellt, dass
Sigvard Wohlwends Äusserungen über
mich ehrverletzend sind. Wohlwend
selber stellte sich auf den Standpunkt,
dass seine Behauptungen für ihn als
Journalisten zur Recherche dienen und
daher unverzichtbar seien. Dazu hat das
Obergericht klar festgehalten, dass dies
den Tatsachen widerspricht. Ich zitiere
aus dem Obergerichtsentscheid: «Diese
direkten Äusserungen (gemeint sind die
unwahren Behauptungen) können nicht
verglichen werden mit Fragen eines re
cherchierenden Journalisten, wie etwa:
«Ist es richtig, oder trifft es zu, dass sich
...... Der Antragsgegner (gemeint ist der
Journalist Sigvard Wohlwend) hat also
nicht Fragen in dieser Richtung gestellt,
sondern nicht erwiesene Tatsachenbe
hauptungen aufgestellt. Nun verbietet
aber Art. 39 Abs 1 PGR die ungeprüfte
Weitergabe - auch fremder - wahrheits
widriger und den Ruf anderer Personen
Dr. Norbert Seeger:« Die Journalisten berichten ja schliesslich nicht über sich selber
sondern immer über andere. Wenn man einem Journalisten das Weiterverbreiten von
Unwahrheiten gerichtlich verbieten muss, dann hat das für mich mit Mangelan Qua
lität utul Objektivität zu tun.» (Archivbild)
schädigender Behauptungen. Die bean
standeten Äusserungen müssen immer
in ihrem Gesamtzusammenhang gewer
tet werden. Es kommt nicht darauf an,
wie die Äusserung gemeint war, sondern
darauf, wie das Publicum die Äusserung
auffasst.... Dies gilt auch für den Bedeu
tungsinhalt der Äusserung. Der Äussern
de muss also stets die für ihn ungünstig
ste Auslegung gegen sich gelten lassen».
Wo hat denn Sigvard Wohlwend diese
Äusserungen verbreitet?
Bleiben wir noch bei der Begründung
des Gerichtsentscheides. Das Oberge
richt wird noch präziser: «... Es kann
keinem Zweifel unterliegen, dass alle-
vier beanstandeten Äusserungen einen
ehr- bzw. kreditschädigenden Charak
ter aufweisen. Damit hat der Antrags
gegner (gemeint ist der Journalist Sig
vard Wohlwend) den Boden der sach
gerechten Kritik verlassen. Das Recht
auf freie Meinungsäusserung gilt nur
für wertende Äusserungen, bedeutet
aber keinen Freibrief für das Aufstellen
unrichtiger Tatsachenbehauptun
gen....» Und weiter heisst es: «Gerade
Journalisten trifft die Verpflichtung zu
sorgfältigen Recherchen und sorgfälti
ger Prüfung der Zuverlässigkeit der In
formationsquellen. Für den Umfang
dieser Prüfungspflicht kommt es we
sentlich darauf an, wie zuverlässig der
jeweilige Informant ist».
Wem gegenüber hat Sigvard Wohlwend
die ehrverletzenden und kreditschädi
genden Äusserungen gemacht?
Wir wurden darüber informiert, dass
er diese gegenüber einem früheren juris
tischen Mitarbeiter geäussert hat. Wo sie
sonst noch verbreitet wurden, entzieht
sich meiner Kenntnis.
Wer waren denn die Informanten Sig
vard Wohlwends?
Sigvard Wohlwend stützte sich auf sei
ne eigenen Wahrnehmungen als Zuhö
rer im Rahmen einer anderen Verhand
lung vor dem Landgericht. Dazu sagt das
Obergericht ganz unmissverständlich,
dass man die Aussagen einer Beschul
digten nicht ohne weitere Recherchen
für wahr halten könne. Das ist auch
nachzuvollziehen, denn jede beschuldig
te Person wird vor Gericht versuchen, ih
re Haut zu retten
Sind Sie nun aufgrund Ihrer unlieb
samen Erfahrungen misstraulsch ge
genüber uns Journalisten?
Ich habe nichts gegen objektive Re
cherche und kritischen Journalismus.
Hier erfüllen Journalisten eine wichtige
gesellschaftliche und auch politische
Funktion. Aber diesem hohen Anspruch
sind längst nicht alle gewachsen. Die
Journalisten leben von Stories,sie unter
liegen auch einem Konkurrenzkampf
und geraten in Versuchung, selber etwas
nachzuhelfen und aufzubauschen. Es
herrscht auch viel Dilettantismus in die
sem Metier. Dies wäre alles halb so
schlimm, wenn dadurch nicht andere
Menschen betroffen und geschädigt
würden. Die Journalisten berichten ja
schliesslich nicht über sich selber son
dern immer über andere. Wenn man ei
nem Journalisten das Weiterverbreiten
von Unwahrheiten gerichtlich verbieten
muss, dann hat das für mich mit Mangel
an Qualität und Objektivität zu tun. Das
Obergericht hat nun eine Lektion erteilt,
die Grenzen aufgezeigt. Bei uns sind die
Das Obergericht hat
eine Lektion erteilt
Verhältnisse klein und eng, da scheint
mir die journalistische Arbeit und Ver
antwortung noch bedeutsamer als in
grossräumigeren Verhältnissen.
Was würden Sie aufgrund Ihrer Erfah
rungen einem Journalisten ins Stamm
buch schreiben?
Ich halte mich an die Begründung des
Obergerichts und möchte diese in einem
Satz zusammenfassen: «Etwas behaup
ten oder etwas erfragen ist nicht dassel
be». In diesem Falle sind nicht nur
falsche, sondern auch ehrverletzende
und kreditschädigende Behauptungen
durch einen Journalisten verbreitet wor
den. Dies hat mit seriösem Journalismus
nichts zu tun.
Vaduz mit eigenem Postporto
Sonderbriefmarke der Gemeinde Vaduz - Heute Erstausgabe
Die Vaduzer Bevölkerung profitiert ab
sofort von massiven Preisreduktionen
beim Briefversand. Ab heute Samstag
werden Briefe innerhalb der Gemeinde
Vaduz mit einer neuen Briefmarke, die
für fünf Rappen erworben werden
kann, versandt. Bürgermeister Karl
heinz Ospelt wird die ersten Exemplare
ab 9 Uhr im Rathaus der Bevölkerung
überreichen.
Vaduz marschiert mit Siebenmeilen
stiefeln ins dritte Jahrtausend. So kann
die Bevölkerung ab heute Samstag von
einer massiven Reduktion der Brief
portokosten profitieren. Die gemein
deeigene Briefmarke, welche Bürger
meister Karlheinz Ospelt gewidmet
ist, kann ab sofort für den Briefverkehr
innerhalb der Residenz verwendet
werden. Bezahlte man bis anhin noch
die normalen Liechtensteiner Brief
tarife von 90 Rappen für A-Post,
so wird diese Dienstleistung ab sofort
nur noch bescheidene fünf Rappen ko
sten.
Erstausgabe im Rathaus
Bürgermeister Karlheinz Ospelt, wel
cher die Gemeindebriefmarke lanciert
und in die Welt gerufen hat, wird die
ersten Exemplare heute Samstag, ab 9
Uhr, im Vaduzer Rathaus an die Bevöl
kerung ausgeben. Des Weiteren werden
attraktive Ersttagsbriefe verteilt, wel
che der Bürgermeister mit einer per
sönlichen Widmung signieren wird.
Zeichen setzen
Die Gemeinde Vaduz will mit dieser
Aktion Zeichen setzen: Einerseits sol
len Bürgerinnen und Bürger von Ein
sparungen profitieren dürfen, anderer
seits werden sich Philatelisten aus der
ganzen Welt um die kostbaren Marken
reissen.
Post AG will Idee aufgreifen
Die Post AG will die Idee der Sonder
marke übernehmen: Bald soll die ganze
Liechtensteiner Bevölkerung von den
Billig-Posttarifen profitieren. (pk)
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