Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Land und Leute 
Samstag, 1. April 2000 7 
Ein Gerichtsentscheid - auch für 
Journalisten? 
Vergleich vor dem Landgericht zwischen Dr. Norbert Seeger und Sigvard Wohlwend 
Vor dem Landgericht kam in den 
letzten Tagen ein Vergleich zwi 
schen dem Journalisten Sigvard 
Wohlwend und Rechtsanwalt Dr. 
Norbert Seeger zustande. Mit die 
sem Vergleich wurde eine Unter 
lassungsklage gegen Sigvard Wohl 
wend fallen gelassen und damit ein 
Prozess vermieden. Im Rahmen 
dieses Rechtsstreites äusserten 
sich Gerichtsinstanzen über die 
Rolle von Journalisten, was für 
alle Medienschaffenden von Inter 
esse ist. Das Volksblatt sprach 
darüber mit Dr. Seeger. 
Mit Norbert Seeger sprach 
Alexander Batliner 
Volksblatt: Herr Dr. Seeger, warum 
haben Sie eigentlich gegen Sigvard 
Wohhvend geklagt? Wollten Sie dem 
Journalisten einen Maulkorb umhän 
gen? 
Dr. Norbert Seeger: Vor bald vier Jah 
ren wurde gegen meine Anwaltskanzlei 
und mich persönlich eine eigentliche 
Verleumdungs-Kampagne gestartet. Auf 
der Basis von unwahren Behauptungen 
wurde im In- und Ausland Anzeige er 
stattet und gleichzeitig eine Medien- 
In dieser unliebsamen 
Geschichte gab es 
Drahtzieher 
kampagne in Gang gesetzt. Dies alles in 
der Absicht, mich, meine Anwaltskanzlei 
und auch den Finanzplatz Liechtenstein 
in Misskredit zu bringen. In dieser un 
liebsamen Geschichte gab es Drahtzie 
her, die aus persönlichen Motiven han 
delten und Journalisten, die als Hand 
langer dienten. Die Klage gegen Sigvard 
Wohlwend steht im Zusammenhang mit 
dieser Rufmord-Kampagne. 
Was hatten Sie Sigvard Wohlwend kon 
kret vorzuwerfen? 
Wir haben jetzt vor dem Landgericht 
einen Vergleich abgeschlossen. Ich will 
daher die Angelegenheit abhaken und 
diese nicht in den Medien fortsetzen. Ich 
habe aus der vorher erwähnten verleum 
derischen Kampagne gegen mich ge 
lernt, dass man sich sofort zur Wehr set 
zen muss, wenn die Medien mit unwah 
ren Behauptungen aufs Tapet kommen. 
Und ich denke, auch Sigvard Wohlwend 
hat aus diesem Gerichtsfall seine Lehren 
gezogen. 
Weshalb ist es denn zu diesem 
Gerichtsentscheid gekommen, wenn 
Sie doch einen Vergleich abgeschlossen 
haben? 
Das Landgericht hat Sigvard Wohl 
wend per Amtsbefehl verboten, weiter- 
Es wurden unwahre 
Behauptungen 
verbreitet 
hin unwahre, rufschädigende Behaup 
tungen über mich zu verbreiten. Gegen 
diesen Gerichtsbeschluss hat Sigvard 
Wohlwend rekurriert. So musste sich das 
Obergericht als Rekursinstanz damit be 
fassen. Das Obergericht hat Wohlwends 
Rekurs verworfen. Die Begründung des 
Obergerichtsentscheides enthält auch 
grundsätzliche Ausführungen, die das 
journalistische Handwerk betreffen. 
Der Entscheid des Obergerichtes ist für 
alle Medienschaffenden interessant und 
der eigentliche Anlass für unser Ge 
spräch. Was hat das Obergericht ausge 
führt? 
Das Obergericht hat festgestellt, dass 
Sigvard Wohlwends Äusserungen über 
mich ehrverletzend sind. Wohlwend 
selber stellte sich auf den Standpunkt, 
dass seine Behauptungen für ihn als 
Journalisten zur Recherche dienen und 
daher unverzichtbar seien. Dazu hat das 
Obergericht klar festgehalten, dass dies 
den Tatsachen widerspricht. Ich zitiere 
aus dem Obergerichtsentscheid: «Diese 
direkten Äusserungen (gemeint sind die 
unwahren Behauptungen) können nicht 
verglichen werden mit Fragen eines re 
cherchierenden Journalisten, wie etwa: 
«Ist es richtig, oder trifft es zu, dass sich 
...... Der Antragsgegner (gemeint ist der 
Journalist Sigvard Wohlwend) hat also 
nicht Fragen in dieser Richtung gestellt, 
sondern nicht erwiesene Tatsachenbe 
hauptungen aufgestellt. Nun verbietet 
aber Art. 39 Abs 1 PGR die ungeprüfte 
Weitergabe - auch fremder - wahrheits 
widriger und den Ruf anderer Personen 
Dr. Norbert Seeger:« Die Journalisten berichten ja schliesslich nicht über sich selber 
sondern immer über andere. Wenn man einem Journalisten das Weiterverbreiten von 
Unwahrheiten gerichtlich verbieten muss, dann hat das für mich mit Mangelan Qua 
lität utul Objektivität zu tun.» (Archivbild) 
schädigender Behauptungen. Die bean 
standeten Äusserungen müssen immer 
in ihrem Gesamtzusammenhang gewer 
tet werden. Es kommt nicht darauf an, 
wie die Äusserung gemeint war, sondern 
darauf, wie das Publicum die Äusserung 
auffasst.... Dies gilt auch für den Bedeu 
tungsinhalt der Äusserung. Der Äussern 
de muss also stets die für ihn ungünstig 
ste Auslegung gegen sich gelten lassen». 
Wo hat denn Sigvard Wohlwend diese 
Äusserungen verbreitet? 
Bleiben wir noch bei der Begründung 
des Gerichtsentscheides. Das Oberge 
richt wird noch präziser: «... Es kann 
keinem Zweifel unterliegen, dass alle- 
vier beanstandeten Äusserungen einen 
ehr- bzw. kreditschädigenden Charak 
ter aufweisen. Damit hat der Antrags 
gegner (gemeint ist der Journalist Sig 
vard Wohlwend) den Boden der sach 
gerechten Kritik verlassen. Das Recht 
auf freie Meinungsäusserung gilt nur 
für wertende Äusserungen, bedeutet 
aber keinen Freibrief für das Aufstellen 
unrichtiger Tatsachenbehauptun 
gen....» Und weiter heisst es: «Gerade 
Journalisten trifft die Verpflichtung zu 
sorgfältigen Recherchen und sorgfälti 
ger Prüfung der Zuverlässigkeit der In 
formationsquellen. Für den Umfang 
dieser Prüfungspflicht kommt es we 
sentlich darauf an, wie zuverlässig der 
jeweilige Informant ist». 
Wem gegenüber hat Sigvard Wohlwend 
die ehrverletzenden und kreditschädi 
genden Äusserungen gemacht? 
Wir wurden darüber informiert, dass 
er diese gegenüber einem früheren juris 
tischen Mitarbeiter geäussert hat. Wo sie 
sonst noch verbreitet wurden, entzieht 
sich meiner Kenntnis. 
Wer waren denn die Informanten Sig 
vard Wohlwends? 
Sigvard Wohlwend stützte sich auf sei 
ne eigenen Wahrnehmungen als Zuhö 
rer im Rahmen einer anderen Verhand 
lung vor dem Landgericht. Dazu sagt das 
Obergericht ganz unmissverständlich, 
dass man die Aussagen einer Beschul 
digten nicht ohne weitere Recherchen 
für wahr halten könne. Das ist auch 
nachzuvollziehen, denn jede beschuldig 
te Person wird vor Gericht versuchen, ih 
re Haut zu retten 
Sind Sie nun aufgrund Ihrer unlieb 
samen Erfahrungen misstraulsch ge 
genüber uns Journalisten? 
Ich habe nichts gegen objektive Re 
cherche und kritischen Journalismus. 
Hier erfüllen Journalisten eine wichtige 
gesellschaftliche und auch politische 
Funktion. Aber diesem hohen Anspruch 
sind längst nicht alle gewachsen. Die 
Journalisten leben von Stories,sie unter 
liegen auch einem Konkurrenzkampf 
und geraten in Versuchung, selber etwas 
nachzuhelfen und aufzubauschen. Es 
herrscht auch viel Dilettantismus in die 
sem Metier. Dies wäre alles halb so 
schlimm, wenn dadurch nicht andere 
Menschen betroffen und geschädigt 
würden. Die Journalisten berichten ja 
schliesslich nicht über sich selber son 
dern immer über andere. Wenn man ei 
nem Journalisten das Weiterverbreiten 
von Unwahrheiten gerichtlich verbieten 
muss, dann hat das für mich mit Mangel 
an Qualität und Objektivität zu tun. Das 
Obergericht hat nun eine Lektion erteilt, 
die Grenzen aufgezeigt. Bei uns sind die 
Das Obergericht hat 
eine Lektion erteilt 
Verhältnisse klein und eng, da scheint 
mir die journalistische Arbeit und Ver 
antwortung noch bedeutsamer als in 
grossräumigeren Verhältnissen. 
Was würden Sie aufgrund Ihrer Erfah 
rungen einem Journalisten ins Stamm 
buch schreiben? 
Ich halte mich an die Begründung des 
Obergerichts und möchte diese in einem 
Satz zusammenfassen: «Etwas behaup 
ten oder etwas erfragen ist nicht dassel 
be». In diesem Falle sind nicht nur 
falsche, sondern auch ehrverletzende 
und kreditschädigende Behauptungen 
durch einen Journalisten verbreitet wor 
den. Dies hat mit seriösem Journalismus 
nichts zu tun. 
Vaduz mit eigenem Postporto 
Sonderbriefmarke der Gemeinde Vaduz - Heute Erstausgabe 
Die Vaduzer Bevölkerung profitiert ab 
sofort von massiven Preisreduktionen 
beim Briefversand. Ab heute Samstag 
werden Briefe innerhalb der Gemeinde 
Vaduz mit einer neuen Briefmarke, die 
für fünf Rappen erworben werden 
kann, versandt. Bürgermeister Karl 
heinz Ospelt wird die ersten Exemplare 
ab 9 Uhr im Rathaus der Bevölkerung 
überreichen. 
Vaduz marschiert mit Siebenmeilen 
stiefeln ins dritte Jahrtausend. So kann 
die Bevölkerung ab heute Samstag von 
einer massiven Reduktion der Brief 
portokosten profitieren. Die gemein 
deeigene Briefmarke, welche Bürger 
meister Karlheinz Ospelt gewidmet 
ist, kann ab sofort für den Briefverkehr 
innerhalb der Residenz verwendet 
werden. Bezahlte man bis anhin noch 
die normalen Liechtensteiner Brief 
tarife von 90 Rappen für A-Post, 
so wird diese Dienstleistung ab sofort 
nur noch bescheidene fünf Rappen ko 
sten. 
Erstausgabe im Rathaus 
Bürgermeister Karlheinz Ospelt, wel 
cher die Gemeindebriefmarke lanciert 
und in die Welt gerufen hat, wird die 
ersten Exemplare heute Samstag, ab 9 
Uhr, im Vaduzer Rathaus an die Bevöl 
kerung ausgeben. Des Weiteren werden 
attraktive Ersttagsbriefe verteilt, wel 
che der Bürgermeister mit einer per 
sönlichen Widmung signieren wird. 
Zeichen setzen 
Die Gemeinde Vaduz will mit dieser 
Aktion Zeichen setzen: Einerseits sol 
len Bürgerinnen und Bürger von Ein 
sparungen profitieren dürfen, anderer 
seits werden sich Philatelisten aus der 
ganzen Welt um die kostbaren Marken 
reissen. 
Post AG will Idee aufgreifen 
Die Post AG will die Idee der Sonder 
marke übernehmen: Bald soll die ganze 
Liechtensteiner Bevölkerung von den 
Billig-Posttarifen profitieren. (pk) 
REKLAME 
OSPELT 
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