Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Samstag, 1. April 2000 3
Nachrichten
Öffentliche Zivilschutz-
Ausbildung
VADUZ: Die Schutzräume in den Gemeinden
können in Krisensituationen nur dann Unterkunft
und Schutz bieten, wenn gut ausgebildete Schutz
raumbetreuerinnen und Schutzraumbetreuer das
Funktionieren der Räume sicherstellen. Die vier
tägige Ausbildung, aufgeteilt in einen allgemeinen
Teil und in einen Grundkurs, werden vom Amt für
Zivilschutz und Landesversorgung am 12. und 13.
Mai und am 26. und 27. Mai 2000 durchgeführt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen im
allgemeinen Teil die Organisation des Zivil
schutzes in der Schweiz und in Liechtenstein ken
nen und üben lebensrettende Sofortmassnahmen.
Sie werden orientiert über die Wirkung und das
Verhalten bei einem Chemieunfall und bei einer
Verstrahlung und lernen das Alarmierungssystem
in Liechtenstein kennen. Der zweite Teil, «Grund
kurs für Schutzraumbetreuer», findet im Schutz
raum statt. Zu dieser Ausbildung gehört das Pla
nen und das Einrichten des Schutzraumes sowie
die Führung von Personen. Der administrative
Teil beinhaltet das Organisieren der Wache, das
Einteilen des Küchenpersonals und das Kontrol
lieren des Wassertankes sowie das Verhalten bei
besonderen Ereignissen im Schutzraum. Teilneh
men können alle Einwohnerinnen und Einwoh
ner des Fürstentums Liechtenstein im Alter von
16 bis 60 Jahren. Kursanmeldungen nimmt das
Amt für Zivilschutz und Landesversorgung, Mes
sinastasse 5,9495 Triesen, unter Tel. Nr. 236 69 16
entgegen. Bitte die AHV-Nummer, Name, Vorna
me und Geburtstag angeben. (pafl)
FL-Sorgfaltspflicht-
gesetz ist effizient
VADUZ: Die in Deutschland erhobenen Vor
würfe, die liechtensteinische Gesetzgebung sei für
die Verfolgung von Geldwäscheredelikten zu we
nig griffig, erweisen sich aus rechtswissenschaftli
cher Sicht als unbegründet. Ein Gutachten des re
nommierten deutschen Strafrechtlers Prof. Dr.
Erich Samson von der Universität Kiel zeigt viel
mehr auf, dass die entsprechenden liechtensteini
schen Gesetze durchaus mit Regelungen in ande
ren Ländern vergleichbar sind und effizient ein
gesetzt werden können. Das Gutachten unterzog
die deutsche und liechtensteinische Rechtslage ei
ner rechtsvergleichenden Überprüfung. Dabei lag
der Schwerpunkt auf dem Vergleich der Strafvor
schriften über Geldwäsche einerseits und der
flankierenden Massnahmen durch das deutsche
Geldwäschegesetz sowie das liechtensteinische
Sorgfaltspflichtgesetz anderseits. Das Gutachten
hält fest, dass zwischen dem deutschen Geldwä
schegesetz und dem Sorgfaltspflichtgesetz in
Liechtenstein keine nennenswerten Unterschie
de existieren. Soweit Unterschiede vorhanden
seien, beträfen sie vor allem die Verwertbarkeit
der von den Banken gesammelten Unterlagen.
Das Gutachten kommt u. a. zum Schluss, dass der
Straftatbestand gegen Geldwäsche in Deutsch
land weiter gefasst ist und auch solche Verhal
tensweisen einschliesst, deren Strafwürdigkeit
fraglich sind. Die liechtensteinische Regelung hin
gegen, die im übrigen der österreichischen Rege
lung entspricht, vermeidet diese Probleme durch
eine engere Tatbestandsfassung. VP Bank AG
Für offene Meinungsbildung
in der Verfassungsfrage
Offener Brief von Parteipräsident Ernst Walch zu der von der FBPL initiierten Informations-Offensive
Am FBPL-Parteitag verkün
dete Parteipräsident Ernst
Walch, dass die Bürgerpartei
eine überparteiliche Informa-
tions-Offensive zur Verfas
sungsfrage organisieren möch
te. Hierbei lud Ernst Walch
die VU und die FL ein, an
dieser Informations-Offensive
mitzuwirken. Nachfolgend
publizieren wir einen offenen
Brief von Parteipräsident
Ernst Walch zu dieser Ankün
digung und zu den Reaktionen
der VU und FL.
In wenigen Tagen erfolgt der Start
zu der am Bürgerpartei-Parteitag
vom 20. März angekündigten um
fassenden überparteilichen Infor
mations-Offensive zu der für Liech
tenstein grundlegenden Verfas-
sungs-Frage. Ich freue mich, dass so
wohl die VU wie auch die Freie Lis
te grundsätzlich positiv auf die von
der FBPL angebotene Einladung
zur Mitwirkung an diesen Informa
tionsrunden reagiert haben. Forde
rungen nach einer inhaltlich ein
heitlichen Meinung der FBPL mit
der VU und der FL zu dieser Frage
oder Kritik an meiner Position zur
Verfassungsfrage halte ich jedoch
für nicht zweckmässig.
Die parteiungebundene Diskus
sions- und Informationsoffensive in
sämtlichen Gemeinden unseres
Landes wird anfangs April starten.
VU und FL möchten allerdings vor
Inangriffnahme dieser Diskussions
runden eine Positionserklärung sei
tens der FBPL und meiner Person.
Wenigstens solle man sich, so wird
gefordert, auf den kleinsten gemein
samen Nenner einigen, in dem man
sich gegen einen Rückfall in die Zei
ten vor der Verfassung von 1921
ausspricht. Ich halte diese Forde
rung in Hinblick auf eine offene
Dialogbereitschaft für nicht zweck
dienlich, denn bei unserem Angebot
geht es um eine organisatorische
Zusammenarbeit und nicht um eine
inhaltliche Gleichschaltung.
Offene Meinungsbildung,
nicht Bevormundung
Die ganze Bevölkerung, auch un
sere ausländischen Miteinwohne
rinnen und -einwohner, ist zu den
Informationsrunden im ganzen
Land eingeladen. Es sollen Pro und
Contra in die Diskussion einflies
Parteipräsident Ernst Walch: «Die ganze Bevölkerung, auch unsere ausländischen Miteinwohnerinnen und -ein-
wohner, ist zu den Informationsrunden im ganzen Land eingeladen. Essollen Pro und Contra in die Diskussion ein-
ßiessen.» (Archivbild)
sen. Wenn wir jedoch - wie gefordert
- mit einer vorgefassten Meinung in
diese Diskussions-Offensive gehen,
dann verfehlt sie ihren Zweck, denn
für eine politische Kraft ist es - wie
ich bereits am Bürgerparteitag aus
geführt habe - die vornehmste
Pflicht Utid 'ureigenste Aufgabe, den
Meinun&sbildurigs-Prozess zu er
möglichen und zu fördern. Es geht
nicht um gemachte Meinungen, son
dern uni Meinungen machen. Die
Leute sollen nicht bevormundet
werden, sondern sich selbst eine
Meinung bilden können, denn wir
stehen ein für eine offene und ehrli
che Information und Diskussion der
Bevölkerung. Wir wollen nicht pola
risieren, sondern informieren. Dia
logbereitschaft cjarf keine Einbahn-
strasse sein!
Zur persönlichen Position des
FBPL-Priisid^nten
Gerne äussere ich mich auch zu
der kürzlich im VU-Organ auf der
Titelseite (Vaterland, 22.3.2000) ge
stellten Frage: «Wie steht Ernst
Walch zur Verfassungsfrage?»
Dazu derzeit soviel: Der Vor
schlag des Fürstenhauses ist erst seit
gut einem Monat öffentlich bekannt
und die Landtagskommission hat
ihre Vorschläge gerade eben veröf
fentlicht. Somit hat die Bevölkerung
erst jetzt die Möglichkeit, die beiden
Vorschläge zu vergleichen. Mit Ver
laub: Ich bin bekanntlich weder Re
gierungsmitglied noch Landtagsab
geordneter. Ich spreche also weder
für die Regierung noch die Fraktion.
Ich werde diese Vorschläge daher
wie andere Bürger nun auch studie
ren, mit den Vorschlägen des Fürs
tenhauses vergleichen und mir in
den angekündigten Diskussionsrun
den mit der Bevölkerung, auf die ich
mich übrigens sehr freue, meine
Meinung bilden. Dies hat nichts mit
«Aktivismus» oder «die eigene Mei
nung nicht bekannt geben» zu tun,
wie das Regierungschef Mario Frick
kürzlich am Pressegespräch der Re
gierung erklärt hatte.
Ich werde mir - getreu meinem
demokratischen Grundverständnis
- die Freiheit nehmen, mich in die
ser für unsere Heimat so elementa
ren Frage umfassend zu informieren
und mir die jeweiligen Argumente
Pro und Contra anzuhören. Ich wer
de mir meine Meinung bilden und
mich dann auch öffentlich dazu äus
sern. Dies ungeachtet davon, ob
auch andere Parteipräsidenten ein
mal zu dieser Thematik Stellung be
ziehen.
Verfassungsvorschlag an alle
Haushalte schicken!
Schliesslich noch zur Veröffentli
chung der Verfassungs-Vorschläge
der Landtagskommission: Das Fürs
tenhaus hat seinen Verfassungsvor
schlag allen Haushalten zuge
schickt. Den Vorschlag der Kom
mission muss sich aber jeder Inte
ressierte in Vaduz beim Landtags
sekretariat oder der Regierungs
kanzlei selbst besorgen. Ich erachte
es als Ausdruck des Selbstverständ
nisses unseres Landtages und als
Dienst an den Bürgerinnen und
Bürgern, diese Vorschläge mit den
entsprechenden Kommentaren an
alle Haushalte zu verschicken. Es ist
dies das Mindeste, was der Landtag
angesichts der Bedeutung der Sache
und des Ansehens unserer Volks
vertretung zu tun hat. Ich ersuche
deshalb den Landtag beziehungs
weise den Landtagspräsidenten,
dies umgehend zu veranlassen.
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