Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Leserforum 
Donnerstag, 30. März 2000 31 
Leserbriefe 
... Beschwerde- 
Unterschriften 
gegen Mobilfunk- 
antennen-Anlage 
Die Gemeinde Eschen liai an ihrer Ge 
meindegrenze zu Mauren unmittelbar 
an ein dicht besiedeltes Wohngebiet eine 
Mobilfunkantennenanlage bewilligt, ge 
gen die sich nun 310 Bewohnerinnen 
und Bewohner zur Wehr setzen. Gegen 
diese Erstellung der GSM Sende- und 
Empfangsanlage, Steinbös, reichten be 
troffene Bewohnerinnen Einspruch bei 
der Gemeinde Eschen mit Kopie an die 
Gemeinde Mauren ein. 
Die Unterzeichnenden erheben u. a. 
aus nachfolgenden Gründen Einspruch 
gegen den obigen Mobilfunk-Antennen 
bau in unmittelbarer Nähe des dichten 
Wohngebietes: 
1. Die Einsprecher weisen auf die er 
höhte Elektrosmog-Situation hin, die die 
unmittelbare sowie die im näheren Um 
kreis liegende Bewohnerschaft in hohem 
Masse verunsichert, gesundheitlich schä 
digt und beeinträchtigt. Die Strahlenwir 
kung darf von Seiten des Landes nicht 
heruntergespielt, unterschätzt und ver 
harmlost werden. 
2. Die von der Schweiz übernomme 
nen Grenzwerte sind als zu hoch einzu 
stufen, so dass Gesundheitsschäden in 
der Folge nicht auszuschliessen sind. Es 
ist wissenschaftlich erwiesen, dass nicht 
ionisierende Strahlung je nach Intensität 
schädlich ist. Immissionsgrenzwerte 
schützen höchstens vor kurzzeitiger, 
akuter Belastung. 
Im Weiteren halten die Einsprecher 
fest, dass das Argument, dass Handys 
mehr Strahlung freisetzen als die geplan 
te Antenne, lediglich ein Scheinargument 
ist. Jede Person ist für sich selbst verant 
wortlich und kann frei entscheiden, ob 
sie ein Handy benutzen will oder nicht. 
Demgegenüber wird die Entscheidung 
darüber, ob eine Antenne in unmittelba 
rer Wohnnähe aufgestellt wird oder 
nicht, dem Einzelnen entzogen. Das Mit 
spracherecht ist hier sehr stark einge 
schränkt. 
4. Unmittelbar neben der Anlage ist im 
Weiteren der Kindergarten Wegacker 
stationiert. Im Bereich dieses sensiblen 
Wohngebietes mit der zusätzlichen Aus 
bildungsstätte für Kinder, Jugendliche 
und Vereine ist es verantwortungslos, 
solche gesundheitsgefährdende Anlagen 
langfristig zu installieren. 
5. Der Schutz der Lebensqualität der 
Menschen, der Schutz von Tier, Flora 
und Fauna sowie der Schutz des Orts 
und Landschaftsbildes wird mit diesem 
Vorgehen von der öffentlichen Hand 
nicht ernst genug gewährleistet. Es ist 
aufgrund dieser erwiesenermassen Ge- 
sundheits-Schädigungs-Faktoren auf die 
Stationierung dieser Mobilfunkanten 
nenanlage auf dem Steinbös zu verzich 
ten und somit das Gesuch von der Ge 
meinde Eschen abzulehnen. 
6. Was die Unterzeichnenden auch 
zentral beschäftigt, ist die Auskunft über 
REKLAME 
die Haftungsverantwortung bei gesund 
heitsschädigenden Folgen für die betrof 
fenen Menschen. Wer trägt im Falle einer' 
Erkrankung, welche auf die Strahlenbe 
lastung zurückgeführt oder zumindest 
damit in Zusammenhang gebracht wer 
den kann, die anfallenden Gesundheits 
kosten sowie eventuell entstehende Scha 
denersatzansprüche? 
7. Die Einsprecher beantragen, dass 
ihnen im Weiteren ein Gesamtkonzept 
für den Bau von Antennenanlagen vor 
gelegt wird, welches die Aspekte, wie 
Ortsbild, Landschaftsschutz und insbe 
sondere Schutz vor Strahlenbelastung 
berücksichtigt. 
Auf der Basis dieser Begründungen 
stellten die Unterzeichnenden am Mon 
tag dieser Woche den dringenden Antrag 
an die Gemeinde Eschen, dem Bauge 
such für die Erstellung der Mobilfunk 
antennenanlage im Steinbös, Eschen die 
Bewilligung nicht zu erteilen. 
Im Namen der Einsprecher: 
Myriam Bargetze, Wegacker 462 
Rita Baumgartner, 
Fürst-Franz-Josef-Str. 332 
Elmar Meier, im Lutzfeld 339 
Gusti Ritter, Wegacker 567 
Emil Senti, Wegacker 281 
Vera Senti, Felbenweg 699 
Maria Splitt, Wegacker 468 
Mobilfunk: 
Regierung handelt 
verantwortungslos 
Die Schönfärberei, betreffend Gefahren 
Mobilfunk, der Regierung ist marktwirt 
schaftlich verständlich, gegenüber der 
Bevölkerung jedoch verantwortungslos. 
Wenn dann gar noch ETH Professor 
Helmut Krüger die Verniedlichungspoli- 
tik verschönkleistert, wirds schmutzig. 
Auch die Unwahrheiten im Leserbrief 
von Herr Ing. Walter Schädler aus Trie- 
seti machen die Sache nicht besser. Da 
ich ein Laie bin der mit meiner Familie 
gerne gesund bleiben möchte, habe ich 
einen Fachmann, Herrn Hans-U. Jakob 
aus Schwarzenburg um eine Stellun 
gnahme ersucht, eine Stellungnahme die 
beweis- und belegbar ist. Hans-U. Jakob 
führt in Schwarzenburg (CH) ein Inge 
nieurbüro für Steuerungs- und Rege 
lungstechnik und hat an vorderster 
Front mitgewirkt, dass der Kurzwellen 
sender Schwarzenburg von Schweizer- 
Radio-International infolge massiver 
Gesundheitsschäden in der Bevölkerimg 
1998 stillgelegt und abgebrochen werden 
musste. Er ist heute Präsident der Grup 
pe Hans-U. Jakob, die sich gesamt 
schweizerisch, uneigennützig der durch 
Elektrosmog erkrankten Personen an 
nimmt und diesen zu ihren Rechten ver 
hilft. 
So belügen uns die 
Mobilfunkbetreiber! 
So sauber wie in Liechtenstein wurde 
weltweit von den Mobilfunkern noch 
keine Regierung aufs Kreuz gelegt. Die 
Wirkung einer liöclistfrequenten Mobil 
funkstrahlung mit 1.8 Milliarden 
Schwingungen pro Sekunde mit einer 

extrem niederfrequenten Strahlung mit 
lediglich 50 Schwingungen pro Sekunde 
aus Glühlampen und Bügeleisen auf die 
gleiche Stufe zu stellen, ist ein noch stär 
keres Ganovenstück als etwa einem Es 
kimo einen Kühlschrank anzudrehen. 
Darüber wird die internationale Fach 
welt noch lange lachen. 
Ich kann mein Messgerät drehen und 
wenden wie ich will und ich kann mein 
Bügeleisen auf Vollleistung hoch und 
zurückschalten, es nützt alles nichts. Das 
verdammte Bügeleisen will und will 
nicht so strahlen, wie ich es im Prospekt 
der liechtensteinischen Regierung gele 
sen habe. 120 Volt pro Meter sollten es 
sein. Lumpige 8 V/m bringe ich zustan 
de. Und das Bügeleisen strahlt erst noch 
mit lausigen 50 Schwingungen pro Se 
kunde, während die Strahlung eines Mo 
bilfunksendemastes 1 800 000 000 mal 
pro Sekunde, das Iteisst mit 1.8 Gigaherz 
schwingt. Der Schreiber des Regierungs 
prospektes muss vor lauter Giga wohl 
gaga geworden sein. Sonst hätte er hier 
sicher nicht Brunnenwasser mit Schnaps 
verglichen. Denn ungefähr in dieser 
Grössenordnung hinkt der Vergleich 
Bügeleisen oder Glühlampe zu einem 
Mobilfunksender. 
Das geht eigentlich schon aus den 
Grenzwertbestimmungen hervor. 5000 
V/m dürfte ein Bügeleisen laut Amts 
schimmel abstrahlen, ohne dass jemand 
umfällt. Bei einem Mobilfunksender 
sind das bei gemischten Anlagen gerade 
einmal 50 V/m. Ergo ist laut amtlichen 
Bestimmungen Mobilfunkstrahlung be 
reits 100-mal giftiger als Biigeleisen- 
oder Glühlampenstrahlung. Da der 
Amtsschimmel aber bekanntlich vor den 
Karren der Wirtschaft gespannt wird, ist 
die Wirklichkeit schlimmer. 
Die Werte des von aussen in unser 
Nervensystem eingekoppelten Fremd 
stromes richten sich nämlich nach den 
Schwingungen des EM-Feldes, in wel 
chem wir uns gerade befinden. Und die 
se Schwingungszahl ist beim Mobil 
funksender nur gerade etwa 36 000 000 
Mal höher als beim Bügeleisen oder ei 
ner Glühlampe. Das weiss im Prinzip 
doch jeder Velofahrer, der mit einem 
Dynamo-Licht schon mal nachts den 
Berg runter gefahren ist. Bei 50 Umdre 
hungen pro Sekunde des Dynamos, was 
einer 50-Herz-Strahlung wie beim Bü 
geleisen entspricht, sieht er die Strasse 
kaum. Viel besser wird das schon wenn 
der Dynamo mit 1000 Umdrehungen 
pro Sekunde läuft, was eine 1000-Herz- 
Strahlung bedeutet. Eine Katastrophe 
findet jedoch garantiert bei 1 800 000 
000 Umdrehungen (wie Mobilfunk) 
statt. Denn hier miisste der Radler dop 
pelte Schallgeschwindigkeit haben und 
es würde ihm mit Sicherheit das «Birli 
putzen». 
Wenn eine Regierung der Bevölke 
rung Schnaps für Wasser verkauft, wird 
die Bevölkerung die Auswirkung sehr 
rasch, sehr gründlich und sehr schmerz 
lich feststellen. Während sich die Liech 
tensteiner Regierung noch krampfhaft 
bemüht, dem Mobilfunk einen Persil- 
schein auszustellen, werden anderswo 
auf der Welt gegen diese Gesellschaften 
bereits die ersten Milliardenklagen vor 
bereitet. So ist die in Liechtenstein viel 
gerühmte Schweizer NIS-Verordnung 
bereits vor dem Bundesgericlu in Lau 
sanne gelandet, weil wie der Schweizer 
Bundesrat im Kap. 33 der erläuternden 
Bestimmungen selber zugibt, dass die 
Verordnung dem Umweltschutzgesetz 
nicht im Entferntesten entspricht und er 
hebliche Gesundheitsschiiden bereits bei 
Werten unterhalb I % der Grenzwerte 
gefunden wurden. Da nützt es wenig von 
den strengsten Grenzwerten der Welt zu 
reden. 
Die Privatversicherer passen jetzt in 
aller Eile ihre Versicherungspolicen die 
sen neuen Gegebenheiten an, weil sie 
sonst das Ende ihres Geschäftes nahen 
sehen (N1S = nicht-ionisierende Strah 
lung). Max Heidegger, Triesen 
Mobilfunkantennen 
kontra Bügeleisen 
Einzelne Leserbriefschreiber versuchen 
mit technischen Kenntnissen die Ängste 
der Bevölkerung vor Mobilfunkanten 
nen als unbegründet darzustellen. Auch 
das Liechtensteiner Vaterland gibt der 
Regierung Schützenhilfe, indem sie z. B. 
am 21. März 2000 Texte aus einer «pro- 
telecom-Broschiire» abgedruckt hat, in 
denen Prof. Felix Gutzwiller von der 
Universität Zürich über die Mobiltelefo- 
nie und Strahlung befragt wird. Natür 
lich sind auch für den Professor diese 
Ängste übertrieben. Gesundheitliche 
Störungen würden meist aus lauter 
Angst und nicht von der Strahlung sel 
ber entstehen. «Auf Menschen, die sich 
fürchten, muss man eingehen», meint 
Prof. Gutzwiller besorgt. 
Auch im jüngsten Faltblatt der Regie 
rung, soll «informiert und Missverständ 
nisse beseitigt werden». Diesmal wird 
auf einer «protelecom-Grafik» darge 
stellt, dass Fernseher, Heimcomputer 
und speziell Bügeleisen viel die höhere 
Strahlenbelastung aufweisen. Leider 
fehlt aber auf dieser Grafik der Faktor 
Zeit; denn, wer bügelt schon 8766 Stun 
den im Jahr oder sitzt dauernd am Com 
puter, und das noch lebenslang? So 
strahlen nämlich Mobilfunkantennen - 
d. h. ununterbrochen. Im Übrigen kann 
jeder selber entscheiden, ob er sich an 
hand einer Heizdecke oder mit einem 
Radiowecker auf dem Nachtkästchen 
mit elektromagnetischer Strahlung bela 
stet. Der Vergleich hinkt also, und genau 
deshalb sollte man den Mobilfunkanten 
nen mit mehr Skepsis entgegentreten, 
sprich mit Auswirkungen rechnen. Das 
würde wiederum bedeuten, dass die Ge 
meindevorsteher gemäss Baugesetz, Art. 
731, die Nachbarn schriftlich benach 
richtigen müssten. Und weil Nachbarn 
als Eigentümer eines Grundstückes gel 
ten, das zum (Antennen-)Baugrund 
stück in einer räumlichen Nahbeziehung 
steht und für welches mit «Auswirkun 
gen» der geplanten Baute und Anlage zu 
rechnen ist, miisste praktisch das ganze 
Land angeschrieben resp. informiert 
werden. Dass mit Auswirkungen zu 
rechnen ist, lässt die Stellungnahme der 
Internationalen Gesellschaft für Elek- 
trosmog-Forschung in unseren Zeitun 
gen vom 27. März 2000 vermuten. Sie 
schreibt unter anderem, dass der angeb 
lich strenge, von der Schweiz übernom 
mene Strahlenschutzgrenzwert (10 % 
des WHO-Wertes) für empfindliche Ge 
biete immer noch «fUnßumdertmal» zu 
hoch sei. 
Am 14. Februar 2000 wurde im SW3 in 
der Sendung «Sonde» ein Wissenschaft 
ler über eventuelle Auswirkungen be 
fragt, die durch Magnetfelder von Mo 
bilfunkantennen, Stromleitungen, Ra 
diowecker etc. ausgehen. Es gäbe zwar 
schon einige Studien, so die Antwort, sie 
würden aber noch zu wenige Überein 
stimmungen zeigen. An einer Spur wer 
de aber weitergeforscht. Und zwar seien 
Magnetfelder besonders in der Nacht, al 
so beim erholsamen Schlaf, problema 
tisch. Man habe nämlich festgestellt, dass 
diese Felder bei Mensch und Säugetier 
die Ausschüttung des Hormons Melato- 
nin unterdrücken, und Melatonin schüt 
ze wiederum vor Krebs. 
Heinz Ritter, Ritggell 
Mobilfunk - 
Fortschritt? 
Das Interview mit Prof. Krueger im Va 
terland vom 27.03.00 zu den Mobilfunk 
antennen stimmt mich sehr nachdenk 
lich. Herr Krueger führt unter anderem 
aus, dass wir mit der Installation der Mo 
bilfunknetze nicht zuwarten können, bis 
wirklich alles abgeklärt ist und alle Si 
cherheiten da sind. Ich möchte kein Ver 
hinderer des Fortschrittes sein, der uns 
unbestritten viel Gutes gebracht hat, lei 
der aber auch sehr viele Probleme. Pro 
bleme, die uns noch viele Jahre beschäf 
tigen werden. 
• Zuerst hat der Mensch die Wälder ab 
geholzt. Die Folgen sind bekannt: Erosi 
on, Karstlandschaften, Unfruchtbarkeit. 
0 Dann hat er die Flussufer verbeto 
niert. Folgen: Überschwemmungskata 
strophen, weil das Wasser nicht mehr 
versickern kann. 
Es folgten: 
• Contergan mit der Folge von Missbil 
dungen an Kindern 
• Verfütterimg von Tiermehl und als 
Folge davon der BSE-Skandal 
• Viel zu spät verbotenes Asbest (Folge: 
u.a. Lungenkrebs). 
• Formaldehydhaltige Spanplatten, 
krebserregend, aber viel zu spät verbo 
ten 
• FCKW-Treibgase, die die Ozon 
schicht beschädigen und somit zu einer 
Zunahme des Hautkrebses führen. 
• Und nun die Mobilfunkantennen, von 
denen noch keiner weiss, welche Folgen 
sie fiir Mensch, Tier, ja die ganze Natur 
in der Zukunft haben werden. 
Was bereits heute bekannt ist, ist 
meiner Ansicht nach alarmierend ge 
nug. Und dies alles für den fragwürdi 
gen Fortschritt, jederzeit und überall 
telefonisch erreichbar zu sein. Lasst 
uns aus der Vergangenheit lernen. Was 
wir uns nämlich nicht mehr leisten 
sollten, sind weitere solche Fort- 
seil ritts-Katastropli en. 
Martin, Irene, Joachim, Sara Beck 
Sensationelle Erfolge bei Cellulite, schl 
bei der Reduktion von Fettpölsterchei| 
Mit unserem Spezial-Computer-System werden nicht 
^ , nur oberflächliche Symptome bekämpft - das Problem 
|te.;. wird an der Wurzel gepackt. Das tiefliegende Gewebe 
wird durch Reizstrom-Elektroden gelockert, die Fett- 
y Verbrennung um ein vielfaches gesteigert, der Stoff- 
v'[ Wechsel wird aktiviert und die Entschlackung angeregt. 
Probevollbehandlung für nur Fr. 39.- 
> Dauer ca 11/2 Stunden 
^ Lassen Sie sich beweisen, dass wir keine leeren 
Versprechungen machen. 
; Auch Sie werden schon nach der ersten 
; Behandlung begeistert und überzeugt sein! 
CALIFORNIA 
Feldkircherstrasse 72, Schaan, FL - Teli
	        

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