Liechtensteiner Volksblatt
Leserforum
Donnerstag, 30. März 2000 31
Leserbriefe
... Beschwerde-
Unterschriften
gegen Mobilfunk-
antennen-Anlage
Die Gemeinde Eschen liai an ihrer Ge
meindegrenze zu Mauren unmittelbar
an ein dicht besiedeltes Wohngebiet eine
Mobilfunkantennenanlage bewilligt, ge
gen die sich nun 310 Bewohnerinnen
und Bewohner zur Wehr setzen. Gegen
diese Erstellung der GSM Sende- und
Empfangsanlage, Steinbös, reichten be
troffene Bewohnerinnen Einspruch bei
der Gemeinde Eschen mit Kopie an die
Gemeinde Mauren ein.
Die Unterzeichnenden erheben u. a.
aus nachfolgenden Gründen Einspruch
gegen den obigen Mobilfunk-Antennen
bau in unmittelbarer Nähe des dichten
Wohngebietes:
1. Die Einsprecher weisen auf die er
höhte Elektrosmog-Situation hin, die die
unmittelbare sowie die im näheren Um
kreis liegende Bewohnerschaft in hohem
Masse verunsichert, gesundheitlich schä
digt und beeinträchtigt. Die Strahlenwir
kung darf von Seiten des Landes nicht
heruntergespielt, unterschätzt und ver
harmlost werden.
2. Die von der Schweiz übernomme
nen Grenzwerte sind als zu hoch einzu
stufen, so dass Gesundheitsschäden in
der Folge nicht auszuschliessen sind. Es
ist wissenschaftlich erwiesen, dass nicht
ionisierende Strahlung je nach Intensität
schädlich ist. Immissionsgrenzwerte
schützen höchstens vor kurzzeitiger,
akuter Belastung.
Im Weiteren halten die Einsprecher
fest, dass das Argument, dass Handys
mehr Strahlung freisetzen als die geplan
te Antenne, lediglich ein Scheinargument
ist. Jede Person ist für sich selbst verant
wortlich und kann frei entscheiden, ob
sie ein Handy benutzen will oder nicht.
Demgegenüber wird die Entscheidung
darüber, ob eine Antenne in unmittelba
rer Wohnnähe aufgestellt wird oder
nicht, dem Einzelnen entzogen. Das Mit
spracherecht ist hier sehr stark einge
schränkt.
4. Unmittelbar neben der Anlage ist im
Weiteren der Kindergarten Wegacker
stationiert. Im Bereich dieses sensiblen
Wohngebietes mit der zusätzlichen Aus
bildungsstätte für Kinder, Jugendliche
und Vereine ist es verantwortungslos,
solche gesundheitsgefährdende Anlagen
langfristig zu installieren.
5. Der Schutz der Lebensqualität der
Menschen, der Schutz von Tier, Flora
und Fauna sowie der Schutz des Orts
und Landschaftsbildes wird mit diesem
Vorgehen von der öffentlichen Hand
nicht ernst genug gewährleistet. Es ist
aufgrund dieser erwiesenermassen Ge-
sundheits-Schädigungs-Faktoren auf die
Stationierung dieser Mobilfunkanten
nenanlage auf dem Steinbös zu verzich
ten und somit das Gesuch von der Ge
meinde Eschen abzulehnen.
6. Was die Unterzeichnenden auch
zentral beschäftigt, ist die Auskunft über
REKLAME
die Haftungsverantwortung bei gesund
heitsschädigenden Folgen für die betrof
fenen Menschen. Wer trägt im Falle einer'
Erkrankung, welche auf die Strahlenbe
lastung zurückgeführt oder zumindest
damit in Zusammenhang gebracht wer
den kann, die anfallenden Gesundheits
kosten sowie eventuell entstehende Scha
denersatzansprüche?
7. Die Einsprecher beantragen, dass
ihnen im Weiteren ein Gesamtkonzept
für den Bau von Antennenanlagen vor
gelegt wird, welches die Aspekte, wie
Ortsbild, Landschaftsschutz und insbe
sondere Schutz vor Strahlenbelastung
berücksichtigt.
Auf der Basis dieser Begründungen
stellten die Unterzeichnenden am Mon
tag dieser Woche den dringenden Antrag
an die Gemeinde Eschen, dem Bauge
such für die Erstellung der Mobilfunk
antennenanlage im Steinbös, Eschen die
Bewilligung nicht zu erteilen.
Im Namen der Einsprecher:
Myriam Bargetze, Wegacker 462
Rita Baumgartner,
Fürst-Franz-Josef-Str. 332
Elmar Meier, im Lutzfeld 339
Gusti Ritter, Wegacker 567
Emil Senti, Wegacker 281
Vera Senti, Felbenweg 699
Maria Splitt, Wegacker 468
Mobilfunk:
Regierung handelt
verantwortungslos
Die Schönfärberei, betreffend Gefahren
Mobilfunk, der Regierung ist marktwirt
schaftlich verständlich, gegenüber der
Bevölkerung jedoch verantwortungslos.
Wenn dann gar noch ETH Professor
Helmut Krüger die Verniedlichungspoli-
tik verschönkleistert, wirds schmutzig.
Auch die Unwahrheiten im Leserbrief
von Herr Ing. Walter Schädler aus Trie-
seti machen die Sache nicht besser. Da
ich ein Laie bin der mit meiner Familie
gerne gesund bleiben möchte, habe ich
einen Fachmann, Herrn Hans-U. Jakob
aus Schwarzenburg um eine Stellun
gnahme ersucht, eine Stellungnahme die
beweis- und belegbar ist. Hans-U. Jakob
führt in Schwarzenburg (CH) ein Inge
nieurbüro für Steuerungs- und Rege
lungstechnik und hat an vorderster
Front mitgewirkt, dass der Kurzwellen
sender Schwarzenburg von Schweizer-
Radio-International infolge massiver
Gesundheitsschäden in der Bevölkerimg
1998 stillgelegt und abgebrochen werden
musste. Er ist heute Präsident der Grup
pe Hans-U. Jakob, die sich gesamt
schweizerisch, uneigennützig der durch
Elektrosmog erkrankten Personen an
nimmt und diesen zu ihren Rechten ver
hilft.
So belügen uns die
Mobilfunkbetreiber!
So sauber wie in Liechtenstein wurde
weltweit von den Mobilfunkern noch
keine Regierung aufs Kreuz gelegt. Die
Wirkung einer liöclistfrequenten Mobil
funkstrahlung mit 1.8 Milliarden
Schwingungen pro Sekunde mit einer
extrem niederfrequenten Strahlung mit
lediglich 50 Schwingungen pro Sekunde
aus Glühlampen und Bügeleisen auf die
gleiche Stufe zu stellen, ist ein noch stär
keres Ganovenstück als etwa einem Es
kimo einen Kühlschrank anzudrehen.
Darüber wird die internationale Fach
welt noch lange lachen.
Ich kann mein Messgerät drehen und
wenden wie ich will und ich kann mein
Bügeleisen auf Vollleistung hoch und
zurückschalten, es nützt alles nichts. Das
verdammte Bügeleisen will und will
nicht so strahlen, wie ich es im Prospekt
der liechtensteinischen Regierung gele
sen habe. 120 Volt pro Meter sollten es
sein. Lumpige 8 V/m bringe ich zustan
de. Und das Bügeleisen strahlt erst noch
mit lausigen 50 Schwingungen pro Se
kunde, während die Strahlung eines Mo
bilfunksendemastes 1 800 000 000 mal
pro Sekunde, das Iteisst mit 1.8 Gigaherz
schwingt. Der Schreiber des Regierungs
prospektes muss vor lauter Giga wohl
gaga geworden sein. Sonst hätte er hier
sicher nicht Brunnenwasser mit Schnaps
verglichen. Denn ungefähr in dieser
Grössenordnung hinkt der Vergleich
Bügeleisen oder Glühlampe zu einem
Mobilfunksender.
Das geht eigentlich schon aus den
Grenzwertbestimmungen hervor. 5000
V/m dürfte ein Bügeleisen laut Amts
schimmel abstrahlen, ohne dass jemand
umfällt. Bei einem Mobilfunksender
sind das bei gemischten Anlagen gerade
einmal 50 V/m. Ergo ist laut amtlichen
Bestimmungen Mobilfunkstrahlung be
reits 100-mal giftiger als Biigeleisen-
oder Glühlampenstrahlung. Da der
Amtsschimmel aber bekanntlich vor den
Karren der Wirtschaft gespannt wird, ist
die Wirklichkeit schlimmer.
Die Werte des von aussen in unser
Nervensystem eingekoppelten Fremd
stromes richten sich nämlich nach den
Schwingungen des EM-Feldes, in wel
chem wir uns gerade befinden. Und die
se Schwingungszahl ist beim Mobil
funksender nur gerade etwa 36 000 000
Mal höher als beim Bügeleisen oder ei
ner Glühlampe. Das weiss im Prinzip
doch jeder Velofahrer, der mit einem
Dynamo-Licht schon mal nachts den
Berg runter gefahren ist. Bei 50 Umdre
hungen pro Sekunde des Dynamos, was
einer 50-Herz-Strahlung wie beim Bü
geleisen entspricht, sieht er die Strasse
kaum. Viel besser wird das schon wenn
der Dynamo mit 1000 Umdrehungen
pro Sekunde läuft, was eine 1000-Herz-
Strahlung bedeutet. Eine Katastrophe
findet jedoch garantiert bei 1 800 000
000 Umdrehungen (wie Mobilfunk)
statt. Denn hier miisste der Radler dop
pelte Schallgeschwindigkeit haben und
es würde ihm mit Sicherheit das «Birli
putzen».
Wenn eine Regierung der Bevölke
rung Schnaps für Wasser verkauft, wird
die Bevölkerung die Auswirkung sehr
rasch, sehr gründlich und sehr schmerz
lich feststellen. Während sich die Liech
tensteiner Regierung noch krampfhaft
bemüht, dem Mobilfunk einen Persil-
schein auszustellen, werden anderswo
auf der Welt gegen diese Gesellschaften
bereits die ersten Milliardenklagen vor
bereitet. So ist die in Liechtenstein viel
gerühmte Schweizer NIS-Verordnung
bereits vor dem Bundesgericlu in Lau
sanne gelandet, weil wie der Schweizer
Bundesrat im Kap. 33 der erläuternden
Bestimmungen selber zugibt, dass die
Verordnung dem Umweltschutzgesetz
nicht im Entferntesten entspricht und er
hebliche Gesundheitsschiiden bereits bei
Werten unterhalb I % der Grenzwerte
gefunden wurden. Da nützt es wenig von
den strengsten Grenzwerten der Welt zu
reden.
Die Privatversicherer passen jetzt in
aller Eile ihre Versicherungspolicen die
sen neuen Gegebenheiten an, weil sie
sonst das Ende ihres Geschäftes nahen
sehen (N1S = nicht-ionisierende Strah
lung). Max Heidegger, Triesen
Mobilfunkantennen
kontra Bügeleisen
Einzelne Leserbriefschreiber versuchen
mit technischen Kenntnissen die Ängste
der Bevölkerung vor Mobilfunkanten
nen als unbegründet darzustellen. Auch
das Liechtensteiner Vaterland gibt der
Regierung Schützenhilfe, indem sie z. B.
am 21. März 2000 Texte aus einer «pro-
telecom-Broschiire» abgedruckt hat, in
denen Prof. Felix Gutzwiller von der
Universität Zürich über die Mobiltelefo-
nie und Strahlung befragt wird. Natür
lich sind auch für den Professor diese
Ängste übertrieben. Gesundheitliche
Störungen würden meist aus lauter
Angst und nicht von der Strahlung sel
ber entstehen. «Auf Menschen, die sich
fürchten, muss man eingehen», meint
Prof. Gutzwiller besorgt.
Auch im jüngsten Faltblatt der Regie
rung, soll «informiert und Missverständ
nisse beseitigt werden». Diesmal wird
auf einer «protelecom-Grafik» darge
stellt, dass Fernseher, Heimcomputer
und speziell Bügeleisen viel die höhere
Strahlenbelastung aufweisen. Leider
fehlt aber auf dieser Grafik der Faktor
Zeit; denn, wer bügelt schon 8766 Stun
den im Jahr oder sitzt dauernd am Com
puter, und das noch lebenslang? So
strahlen nämlich Mobilfunkantennen -
d. h. ununterbrochen. Im Übrigen kann
jeder selber entscheiden, ob er sich an
hand einer Heizdecke oder mit einem
Radiowecker auf dem Nachtkästchen
mit elektromagnetischer Strahlung bela
stet. Der Vergleich hinkt also, und genau
deshalb sollte man den Mobilfunkanten
nen mit mehr Skepsis entgegentreten,
sprich mit Auswirkungen rechnen. Das
würde wiederum bedeuten, dass die Ge
meindevorsteher gemäss Baugesetz, Art.
731, die Nachbarn schriftlich benach
richtigen müssten. Und weil Nachbarn
als Eigentümer eines Grundstückes gel
ten, das zum (Antennen-)Baugrund
stück in einer räumlichen Nahbeziehung
steht und für welches mit «Auswirkun
gen» der geplanten Baute und Anlage zu
rechnen ist, miisste praktisch das ganze
Land angeschrieben resp. informiert
werden. Dass mit Auswirkungen zu
rechnen ist, lässt die Stellungnahme der
Internationalen Gesellschaft für Elek-
trosmog-Forschung in unseren Zeitun
gen vom 27. März 2000 vermuten. Sie
schreibt unter anderem, dass der angeb
lich strenge, von der Schweiz übernom
mene Strahlenschutzgrenzwert (10 %
des WHO-Wertes) für empfindliche Ge
biete immer noch «fUnßumdertmal» zu
hoch sei.
Am 14. Februar 2000 wurde im SW3 in
der Sendung «Sonde» ein Wissenschaft
ler über eventuelle Auswirkungen be
fragt, die durch Magnetfelder von Mo
bilfunkantennen, Stromleitungen, Ra
diowecker etc. ausgehen. Es gäbe zwar
schon einige Studien, so die Antwort, sie
würden aber noch zu wenige Überein
stimmungen zeigen. An einer Spur wer
de aber weitergeforscht. Und zwar seien
Magnetfelder besonders in der Nacht, al
so beim erholsamen Schlaf, problema
tisch. Man habe nämlich festgestellt, dass
diese Felder bei Mensch und Säugetier
die Ausschüttung des Hormons Melato-
nin unterdrücken, und Melatonin schüt
ze wiederum vor Krebs.
Heinz Ritter, Ritggell
Mobilfunk -
Fortschritt?
Das Interview mit Prof. Krueger im Va
terland vom 27.03.00 zu den Mobilfunk
antennen stimmt mich sehr nachdenk
lich. Herr Krueger führt unter anderem
aus, dass wir mit der Installation der Mo
bilfunknetze nicht zuwarten können, bis
wirklich alles abgeklärt ist und alle Si
cherheiten da sind. Ich möchte kein Ver
hinderer des Fortschrittes sein, der uns
unbestritten viel Gutes gebracht hat, lei
der aber auch sehr viele Probleme. Pro
bleme, die uns noch viele Jahre beschäf
tigen werden.
• Zuerst hat der Mensch die Wälder ab
geholzt. Die Folgen sind bekannt: Erosi
on, Karstlandschaften, Unfruchtbarkeit.
0 Dann hat er die Flussufer verbeto
niert. Folgen: Überschwemmungskata
strophen, weil das Wasser nicht mehr
versickern kann.
Es folgten:
• Contergan mit der Folge von Missbil
dungen an Kindern
• Verfütterimg von Tiermehl und als
Folge davon der BSE-Skandal
• Viel zu spät verbotenes Asbest (Folge:
u.a. Lungenkrebs).
• Formaldehydhaltige Spanplatten,
krebserregend, aber viel zu spät verbo
ten
• FCKW-Treibgase, die die Ozon
schicht beschädigen und somit zu einer
Zunahme des Hautkrebses führen.
• Und nun die Mobilfunkantennen, von
denen noch keiner weiss, welche Folgen
sie fiir Mensch, Tier, ja die ganze Natur
in der Zukunft haben werden.
Was bereits heute bekannt ist, ist
meiner Ansicht nach alarmierend ge
nug. Und dies alles für den fragwürdi
gen Fortschritt, jederzeit und überall
telefonisch erreichbar zu sein. Lasst
uns aus der Vergangenheit lernen. Was
wir uns nämlich nicht mehr leisten
sollten, sind weitere solche Fort-
seil ritts-Katastropli en.
Martin, Irene, Joachim, Sara Beck
Sensationelle Erfolge bei Cellulite, schl
bei der Reduktion von Fettpölsterchei|
Mit unserem Spezial-Computer-System werden nicht
^ , nur oberflächliche Symptome bekämpft - das Problem
|te.;. wird an der Wurzel gepackt. Das tiefliegende Gewebe
wird durch Reizstrom-Elektroden gelockert, die Fett-
y Verbrennung um ein vielfaches gesteigert, der Stoff-
v'[ Wechsel wird aktiviert und die Entschlackung angeregt.
Probevollbehandlung für nur Fr. 39.-
> Dauer ca 11/2 Stunden
^ Lassen Sie sich beweisen, dass wir keine leeren
Versprechungen machen.
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