Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Inland 
Freitag, 24. März 2000 5 
Nachrichten 
Unter-Generalsekretär 
der UN zu Besuch 
VADUZ: Heute Freitag, den 24. Miirz wird Vla 
dimir Petrovsky, Unter-Generalsekretär der 
Vereinten Nationen, Liechtenstein einen Be 
such abstatten. Vladimir Petrovsky ist General 
direktor des Büros der Vereinten Nationen in 
Genf. Unter-Generalsekretär Vladimir Petrovs 
ky wird von Regierungschef Mario Frick zu ei 
nem Höflichkeitsbesuch empfangen; danach 
wird er zu einem Arbcitsgespräch mit Rcgie- 
rungsrätin Andrea Willi zusammentreffen. Im 
Anschluss daran findet auf Einladung von Fürst 
Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein auf 
Schloss Vaduz ein Empfang statt (pafl) 
Autos zerkratzt 
VADUZ/BALZERS: Am Dienstag und Mitt 
woch beschädigten Unbekannte wieder zwei 
parkierte Autos, die auf öffentlichen Parkplät 
zen in Vaduz und Balzers abgestellt waren. Die 
Lackierungen der Karosserieteile wurden mit 
Steinen oder spitzen Gegenständen zerkratzt, 
so dass z.T. erheblicher Sachschaden entstand. 
Bereits am Dienstag meldete ein Geschädigter, 
dass sämtliche Karosserieteile seines Autos auf 
einem Parkplatz in Vaduz von einem Vandalen 
beschädigt wurden. Ob für die neu gemeldeten 
Fälle die gleiche Täterschaft verantwortlich ist, 
steht derzeit nicht fest. 
Kleinmotorradlenker 
bei Unfall verletzt 
SCHAAN: Leicht verletzt wurde ein Kleinmo 
torradlenker, der am frühen Mittwochnachmit 
tag im Kreuzungsbereich «Im Gapctsch/Ga- 
petschstrasse» in ein Auto krachte. Der Motor 
radlenker, noch im Besitz des Lernfahrauswei 
ses, fuhr auf der «Gapetschstrasse» in nördli 
cher Richtung, In der Kreuzung «Im Ga- 
petsch/Gapetschstrassc» prallte er trotz einge 
leiteter Vollbremsung in ein von rechts einbie 
gendes Auto. Der Motorradlenker wurde leicht 
verletzt. Er wurde im Spital ambulant behan 
delt. 
Mofalenker erlitt 
Schürfwunden 
VADUZ: Am Mittwochnachmittag ereignete 
sich auf der Strassenverzweigung «St. Josefsgas 
se/Neugasse» in Vaduz ein Verkehrsunfall zwi 
schen einem Mofa und Pw. Ein 16-jähriger Mo 
falenker fuhr auf der linken Strassenseite der 
«Neugasse» gegen die «St. Josefsgasse». Bei der 
Strasseneinmündung kollidierte er mit einem 
auf der «St. Josefsgasse» talwärts fahrenden Pw. 
Der Mofalenker erlitt dabei glücklicherweise 
nur Schürfwunden. (Ipfl) 
Konzertabsage in der 
Tangente! 
TRIESEN: Aufgrund einer Handverletzung, die 
sich Michael Langer am gestrigen Donnerstag 
zugezogen hat und einen Spitalaufenthalt mit 
sich brachte, muss das Konzert von heute, Frei 
tag den 24. März, des Duo's Michael Langer - 
Alegre Correa in derTangente in Eschen auf ei 
nen noch nicht bekannten Termin verschoben 
werden! 
Wir bitten um ihr Verständnis und werden das 
Konzert zu einem späteren nachholen. 
Konzert für sozial 
benachteiligte Kinder 
SCHAAN: In der Absicht, mit fröhlicher Musik 
Hilfe zu leisten, veranstalteten die Lehrkräfte 
der Liechtensteinischen Musikschule heute 
Freitag, den 24. Marz 2000 um 20 Uhr im Rat 
haussaal Schaan ein Benefizkonzert,dessen Er 
trag vollumfänglich der Stipendienstiftung zu 
Gute kommt. 
Aus dieser Stiftung werden Stipendien für 
den Musikunterricht an Kinder aus sozial be 
nachteiligten Familien vergeben. 
Die Lehrkräfte der Musikschule verwandeln 
mit ihrem Programm den Rathaussaal Schaan 
in ein «Künstlercafd», in dem eine spritzige Fol 
ge fröhlicher Musikstücke von «Classic light» 
bis Swing,Tango, Boogie und Evergreens gebo 
ten wird. Bei dezenter Bewirtung kann das Pub 
likum einen unbeschwerten Abend verbringen 
und den sozial engagierten Musiklehrerinnen 
und -lehrern mit einer Spende helfen, ihre Hilfe 
fortzusetzen. Spenden können auch auf das 
Konto «Stipendienstiftung» Nr. 521.555.02 bei 
der LLB einbezahlt werden. 
Die Musiklehrerinnen und -lehrer würden 
sich über einen zahlreichen Besuch freuen. 
(Bing.) 
Verjährungsfrist von 30 
Jahren ist reine Willkürfrist 
Konsequenter Vollzug von Abbruchverfügungen - Elmar Kindle zur Regierungsvorlage 
Widerrechtlich erstellte Bau 
ten müssen demnächst wohl 
abgebrochen bzw. in den vor- 
schriftsgcmässen Zustand 
zurückversetzt werden. Der 
Landtag ist letzte Woche auf 
eine entsprechende Abände 
rung des Baugesetzes eingetre 
ten, die u. a. eine (umstrittene) 
Verjährungsfrist von 30 Jahren 
vorsieht. Wir haben den FBPL- 
Abgeordneten Elmar Kindle, 
der sich mit der Materie ver 
tieft beschäftigte, zur Regie 
rungsvorlage befragt. 
Mit Elmar Kindle 
sprach Manfred Ohrt 
Die Regierung hat gemäss eigenen 
Angaben im Moides Vorjahres auf 
grund verschiedener Abklärungen 
festgestellt, dass nicht nur die 
rechtskräftigen «A bbruch Verfügun 
gen» ab dem I. Juli 1997, sondern 
auch die älteren Verfügungen voll 
zogen werden müssen. Was meinen 
Sie dazu? 
Glmur Kindle: Grundsätzlich 
möchte ich festhalten, dass ich Per 
sonen, die das Baugesetz missach- 
ten und ignorieren, nicht schützen 
will. Ich finde es aber auch verfehlt, 
dass zum einen eine Verjährungs 
frist von 30 Jahren gesetzlich veran 
kert wird und zum anderen nur der 
Bauherr mit Konsequenzen zu rech 
nen hat. 
Es gab bis dato schon eine gesetz 
liche Grundlage, Bauten auf Kosten 
des Fehlbaren beseitigen zu lassen 
und Strafen im Nichteinbringlich- 
keitsfalle zu verhängen. Es ist auch 
klar, dass die Baukontrollen und 
Bauabnahmen durch die Behörden 
in der Vergangenheit zum Teil arg 
vernachlässigt oder gar nicht durch 
geführt wurden oder, was noch viel 
schlimmer ist, dass man beide Augen 
zugedrückt und den Bau so seiner 
Bestimmung übergeben hat. Hier 
wurden gesetzliche Verpflichtungen, 
die aufgrund des bestehenden Bau 
gesetzes von Behörden wahrgenom 
men werden müssten, arg verletzt 
Nicht nur den 
Bauherrn zur 
Rechenschaft 
ziehen 
und vernachlässigt. Auch die planen 
den Institute kamen ihren Verpflich 
tungen gegenüber dem Baugesetz 
nicht immer nach. Meiner Meinung 
nach darf man daher nicht nur den 
Bauherrn zur Rechenschaft ziehen, 
sondern muss auch die entsprechen 
den Behörden,die ihren gesetzlichen 
Verpflichtungen nicht nachgekom 
men sind, in die Verantwortung neh 
men. 
Nach dem Vorschlag der Regierung 
soll für die Wiederherstellung des 
gesetzmässigen Zustandes eine Ver 
jährungsfrist von 30 Jahren festge 
legt werden. Dieses Ansinnen war 
sowohl im Rahmen der Vernehm 
lassung wie auch in der Landtags 
debatte umstritten. Was halten Sie 
von dieser Frist? 
Wenn Bauten oder Gebäudeteile 
schon bis zu 30 Jahren gemäss gel 
tendem Baugesetz zu Unrecht «in 
der Landschaft stehen» und es bis 
jetzt offenbar nicht möglich war, 
diese zu entfernen, so ist es nach 
meiner Auffassung auch heute nicht 
notwendig, diese zu beseitigen. Die 
Behörden haben es offenbar bis an- 
hin versäumt, die gesetzlichen Vor 
schriften durchzusetzen. Bei einer 
Elmar Kindle: «Ich finde es verfehlt, dass zum einen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gesetzlich verankert wird 
und zum anderen nur der Bauherr mit Konsequenzen zu rechnen hat.» (Archivbild) 
nachträglichen Instandsetzung ist 
daher der Grundsatz der Verhältnis 
mässigkeit zu beachten. Oder an 
ders ausgedrückt: Die Behörden ha 
ben jetzt 30 Jahre lang zugesehen 
und diesen für sie eigentlich unak- 
zeptablen Zustand akzeptiert. Un 
ter diesem Aspekt scheint mir eine 
Verjährungsfrist von 30 Jahren - wie 
von der Regierung vorgeschlagen - 
viel zu hoch angesetzt, weil auch die 
Behörden an der jetzigen Situation 
mitschuldig sind. 
Die Begründung der Regierung, 
die Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu 
fixieren, beruht im Übrigen auf ei- 
Verjährungsfrist 
von 30 Jahren viel 
zu hoch angesetzt 
ner Rechtssprechung des schweize 
rischen Bundesgerichtes. Im Regie 
rungsbericht ist hierzu aber auch 
nachzulesen: «Betreffend die Fest 
legung der Frist fehle es an Regeln, 
weshalb diese in freier Rechtsfin 
dung festgelegt werden müsse.» Aus 
meiner Sicht stellt diese Frist eine 
reine Willkürfrist dar. Eine Ver 
jährungsfrist für die Beseitigung des 
rechtswidrigen Zustandes sollte da 
her meines Erachtens erst ab In- 
Kraft-Treten des Gesetzes zur An 
wendung kommen. Im Sinne einer 
«Amnestie» sollen also die bis anhin 
nicht beanstandeten rechtswidrigen 
Zustände legalisiert werden. Ab In- 
Kraft-Treten des Gesetzes müssen 
die baurechtlichen Bestimmungen 
dann aber mit aller Konsequenz 
vollzogen werden. 
Nach Angaben der Regierung lie 
gen derzeit rund 25 rechtskräftige 
Abbruchverfügungen vor, die voll 
zogen werden sollen. Knapp 50 
Fälle dürften gemäss Bericht durch 
eine nachträgliche Erteilung der 
Baubewilligung erledigt werden 
können. Wie sehen Sie diesen Sach 
verhalt? 
Für mich besteht hier eine Unge 
rechtigkeit. Entweder man hat ge- 
Für eine 
Gleichbehandlung 
im Vollzug 
gen das Baugesetz Verstössen, oder 
man hat nicht.Theoretisch könnten 
nachträgliche Bewilligungen allen 
fehlbaren Eigentümern erteilt wer 
den. Hierfür bedürfte es beispiels 
weise nur einer Ausnahmebewilli 
gung, die ja schon des öfteren aus 
gesprochen wurde. 
Wenn wir den Vollzug konse 
quent verfolgen wollten, so müssten 
auch sämtliche Zweckentfremdun 
gen und Gebäudeumnutzungen.die 
einer Bewilligung bedurft hätten, 
beanstandet werden. Das hiesse, 
dass zum Beispiel Gebäudeteile, 
welche als Wohnraum bewilligt und 
später ohne Bewilligung zweckent 
fremdet wurden, wieder in den ur 
sprünglichen Zustand zurückge 
führt werden müssten. Wenn dies so 
gehandhabt wird, ist es konsequent, 
wenn nicht, kommt es im Vollzug zu 
einer Ungleichbehandlung. 
Mit einer Gesetzesergänzung soll es 
schliesslich ermöglicht werden, ge 
wisse Ferienhäuschen auf Triesner 
Gemeindegebiet zu «legalisieren». 
Diese Hütten sollen baugesetzlich 
bewilligt werden können, wenn ein 
grundbücherlich verbrieftes Hüt 
tenrecht besteht und sie sich in einer 
Kleinsiedlung befinden. Bei der Be 
willigung dieser speziellen Bauzo 
nen steht der Regierung gemäss 
Vorschlag aber eine volle Ermes 
sens- und Zweckmässigkeitskon 
trolle zu. Gehen Sie mit diesem 
Vorschlag einig? 
Die Gemeinde Triesen hatte mit 
Schreiben vom 8. März 2000 die drei 
Parteien sowie die Regierung dahin 
gehend informiert, dass sie mit der 
im Gesetz statuierten Ermessens 
kontrolle und Zweckmässigkeits 
kontrolle nicht einverstanden ist. 
Die Siedlungen auf Tliass, Platta. 
Magrüel etc. sind einzigartig. Es ist 
meiner Ansicht nach nicht richtig, 
wenn nun Personen,die wahrschein 
lich nicht einmal wissen, wo diese 
REKLAME 
Siedlungen liegen und worin ihre 
Einzigartigkeit besteht, nach ihrem 
«Ermessen und Zweckempfinden» 
urteilen können. Das muss im Auf 
gabengebiet der Gemeinde Triesen. 
verkörpert durch den Gemeinderat. 
bleiben. Gemäss Gemeindegesetz 
fällt die Ortsplanung in den Wir 
kungkreis der Gemeinde. Hier, in 
diesem speziellen Fall, darf die Ge 
meindeautonomie nicht einge 
schränkt werden. Die Gemeinde 
Gemeinde- 
autonomie darf 
nicht eingeschränkt 
werden 
Triesen hat mit den Hütten- und 
Grundbesitzern einen einvernehm 
lichen Lösungsvorschlag ausgear 
beitet, der vom Gemeinderat Mitte 
Februar gutgeheissen wurde. Dieser 
Lösungsansatz wurde auch der Re 
gierung zugestellt. Wenn die Orts 
planung schon Sache der Gemeinde 
ist und die Gemeindeautonomie re 
spektiert und nicht eingeschränkt 
werden soll, so kann auch auf die 
Gesetzesbestimmung verzichtet 
werden,die besagt: «Bei der Bewilli 
gung dieser speziellen Bauzonen 
steht der Regierung eine volle Er 
messenskontrolle und Zweckmäs 
sigkeitskontrolle zu.» 
Die Gemeinde Triesen führte da 
zu aus: «Einer Gemeinde sollte je 
doch nicht die nicht nachvollzieh 
bare Meinung der Regierung aufge 
zwungen werden können. Die Ge 
meindeautonomie ist ein kostbares 
Gut. das es zu wahren gilt. Dem soll 
te die Gesetzgebung auch Rech 
nung tragen.» 
Frühlings- / Oster- Ausstellung 
Freitag 24. März 8. 00 - 12. 00 /13. 30 - 19P° 
Samstag 25. März 8. 00 - 15. 00 
w/tm- 
^7? 
S'/ff 
Eschen • Telefon: +423/373 37 66 
Mit Arbeiten von: 
Verena Thoma, Töpferei Rune, Oberschan 
Eckhard Wollwage, Steinmetz & Bildhauer, Mauren
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.