Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Freitag, 24. März 2000 5
Nachrichten
Unter-Generalsekretär
der UN zu Besuch
VADUZ: Heute Freitag, den 24. Miirz wird Vla
dimir Petrovsky, Unter-Generalsekretär der
Vereinten Nationen, Liechtenstein einen Be
such abstatten. Vladimir Petrovsky ist General
direktor des Büros der Vereinten Nationen in
Genf. Unter-Generalsekretär Vladimir Petrovs
ky wird von Regierungschef Mario Frick zu ei
nem Höflichkeitsbesuch empfangen; danach
wird er zu einem Arbcitsgespräch mit Rcgie-
rungsrätin Andrea Willi zusammentreffen. Im
Anschluss daran findet auf Einladung von Fürst
Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein auf
Schloss Vaduz ein Empfang statt (pafl)
Autos zerkratzt
VADUZ/BALZERS: Am Dienstag und Mitt
woch beschädigten Unbekannte wieder zwei
parkierte Autos, die auf öffentlichen Parkplät
zen in Vaduz und Balzers abgestellt waren. Die
Lackierungen der Karosserieteile wurden mit
Steinen oder spitzen Gegenständen zerkratzt,
so dass z.T. erheblicher Sachschaden entstand.
Bereits am Dienstag meldete ein Geschädigter,
dass sämtliche Karosserieteile seines Autos auf
einem Parkplatz in Vaduz von einem Vandalen
beschädigt wurden. Ob für die neu gemeldeten
Fälle die gleiche Täterschaft verantwortlich ist,
steht derzeit nicht fest.
Kleinmotorradlenker
bei Unfall verletzt
SCHAAN: Leicht verletzt wurde ein Kleinmo
torradlenker, der am frühen Mittwochnachmit
tag im Kreuzungsbereich «Im Gapctsch/Ga-
petschstrasse» in ein Auto krachte. Der Motor
radlenker, noch im Besitz des Lernfahrauswei
ses, fuhr auf der «Gapetschstrasse» in nördli
cher Richtung, In der Kreuzung «Im Ga-
petsch/Gapetschstrassc» prallte er trotz einge
leiteter Vollbremsung in ein von rechts einbie
gendes Auto. Der Motorradlenker wurde leicht
verletzt. Er wurde im Spital ambulant behan
delt.
Mofalenker erlitt
Schürfwunden
VADUZ: Am Mittwochnachmittag ereignete
sich auf der Strassenverzweigung «St. Josefsgas
se/Neugasse» in Vaduz ein Verkehrsunfall zwi
schen einem Mofa und Pw. Ein 16-jähriger Mo
falenker fuhr auf der linken Strassenseite der
«Neugasse» gegen die «St. Josefsgasse». Bei der
Strasseneinmündung kollidierte er mit einem
auf der «St. Josefsgasse» talwärts fahrenden Pw.
Der Mofalenker erlitt dabei glücklicherweise
nur Schürfwunden. (Ipfl)
Konzertabsage in der
Tangente!
TRIESEN: Aufgrund einer Handverletzung, die
sich Michael Langer am gestrigen Donnerstag
zugezogen hat und einen Spitalaufenthalt mit
sich brachte, muss das Konzert von heute, Frei
tag den 24. März, des Duo's Michael Langer -
Alegre Correa in derTangente in Eschen auf ei
nen noch nicht bekannten Termin verschoben
werden!
Wir bitten um ihr Verständnis und werden das
Konzert zu einem späteren nachholen.
Konzert für sozial
benachteiligte Kinder
SCHAAN: In der Absicht, mit fröhlicher Musik
Hilfe zu leisten, veranstalteten die Lehrkräfte
der Liechtensteinischen Musikschule heute
Freitag, den 24. Marz 2000 um 20 Uhr im Rat
haussaal Schaan ein Benefizkonzert,dessen Er
trag vollumfänglich der Stipendienstiftung zu
Gute kommt.
Aus dieser Stiftung werden Stipendien für
den Musikunterricht an Kinder aus sozial be
nachteiligten Familien vergeben.
Die Lehrkräfte der Musikschule verwandeln
mit ihrem Programm den Rathaussaal Schaan
in ein «Künstlercafd», in dem eine spritzige Fol
ge fröhlicher Musikstücke von «Classic light»
bis Swing,Tango, Boogie und Evergreens gebo
ten wird. Bei dezenter Bewirtung kann das Pub
likum einen unbeschwerten Abend verbringen
und den sozial engagierten Musiklehrerinnen
und -lehrern mit einer Spende helfen, ihre Hilfe
fortzusetzen. Spenden können auch auf das
Konto «Stipendienstiftung» Nr. 521.555.02 bei
der LLB einbezahlt werden.
Die Musiklehrerinnen und -lehrer würden
sich über einen zahlreichen Besuch freuen.
(Bing.)
Verjährungsfrist von 30
Jahren ist reine Willkürfrist
Konsequenter Vollzug von Abbruchverfügungen - Elmar Kindle zur Regierungsvorlage
Widerrechtlich erstellte Bau
ten müssen demnächst wohl
abgebrochen bzw. in den vor-
schriftsgcmässen Zustand
zurückversetzt werden. Der
Landtag ist letzte Woche auf
eine entsprechende Abände
rung des Baugesetzes eingetre
ten, die u. a. eine (umstrittene)
Verjährungsfrist von 30 Jahren
vorsieht. Wir haben den FBPL-
Abgeordneten Elmar Kindle,
der sich mit der Materie ver
tieft beschäftigte, zur Regie
rungsvorlage befragt.
Mit Elmar Kindle
sprach Manfred Ohrt
Die Regierung hat gemäss eigenen
Angaben im Moides Vorjahres auf
grund verschiedener Abklärungen
festgestellt, dass nicht nur die
rechtskräftigen «A bbruch Verfügun
gen» ab dem I. Juli 1997, sondern
auch die älteren Verfügungen voll
zogen werden müssen. Was meinen
Sie dazu?
Glmur Kindle: Grundsätzlich
möchte ich festhalten, dass ich Per
sonen, die das Baugesetz missach-
ten und ignorieren, nicht schützen
will. Ich finde es aber auch verfehlt,
dass zum einen eine Verjährungs
frist von 30 Jahren gesetzlich veran
kert wird und zum anderen nur der
Bauherr mit Konsequenzen zu rech
nen hat.
Es gab bis dato schon eine gesetz
liche Grundlage, Bauten auf Kosten
des Fehlbaren beseitigen zu lassen
und Strafen im Nichteinbringlich-
keitsfalle zu verhängen. Es ist auch
klar, dass die Baukontrollen und
Bauabnahmen durch die Behörden
in der Vergangenheit zum Teil arg
vernachlässigt oder gar nicht durch
geführt wurden oder, was noch viel
schlimmer ist, dass man beide Augen
zugedrückt und den Bau so seiner
Bestimmung übergeben hat. Hier
wurden gesetzliche Verpflichtungen,
die aufgrund des bestehenden Bau
gesetzes von Behörden wahrgenom
men werden müssten, arg verletzt
Nicht nur den
Bauherrn zur
Rechenschaft
ziehen
und vernachlässigt. Auch die planen
den Institute kamen ihren Verpflich
tungen gegenüber dem Baugesetz
nicht immer nach. Meiner Meinung
nach darf man daher nicht nur den
Bauherrn zur Rechenschaft ziehen,
sondern muss auch die entsprechen
den Behörden,die ihren gesetzlichen
Verpflichtungen nicht nachgekom
men sind, in die Verantwortung neh
men.
Nach dem Vorschlag der Regierung
soll für die Wiederherstellung des
gesetzmässigen Zustandes eine Ver
jährungsfrist von 30 Jahren festge
legt werden. Dieses Ansinnen war
sowohl im Rahmen der Vernehm
lassung wie auch in der Landtags
debatte umstritten. Was halten Sie
von dieser Frist?
Wenn Bauten oder Gebäudeteile
schon bis zu 30 Jahren gemäss gel
tendem Baugesetz zu Unrecht «in
der Landschaft stehen» und es bis
jetzt offenbar nicht möglich war,
diese zu entfernen, so ist es nach
meiner Auffassung auch heute nicht
notwendig, diese zu beseitigen. Die
Behörden haben es offenbar bis an-
hin versäumt, die gesetzlichen Vor
schriften durchzusetzen. Bei einer
Elmar Kindle: «Ich finde es verfehlt, dass zum einen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gesetzlich verankert wird
und zum anderen nur der Bauherr mit Konsequenzen zu rechnen hat.» (Archivbild)
nachträglichen Instandsetzung ist
daher der Grundsatz der Verhältnis
mässigkeit zu beachten. Oder an
ders ausgedrückt: Die Behörden ha
ben jetzt 30 Jahre lang zugesehen
und diesen für sie eigentlich unak-
zeptablen Zustand akzeptiert. Un
ter diesem Aspekt scheint mir eine
Verjährungsfrist von 30 Jahren - wie
von der Regierung vorgeschlagen -
viel zu hoch angesetzt, weil auch die
Behörden an der jetzigen Situation
mitschuldig sind.
Die Begründung der Regierung,
die Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu
fixieren, beruht im Übrigen auf ei-
Verjährungsfrist
von 30 Jahren viel
zu hoch angesetzt
ner Rechtssprechung des schweize
rischen Bundesgerichtes. Im Regie
rungsbericht ist hierzu aber auch
nachzulesen: «Betreffend die Fest
legung der Frist fehle es an Regeln,
weshalb diese in freier Rechtsfin
dung festgelegt werden müsse.» Aus
meiner Sicht stellt diese Frist eine
reine Willkürfrist dar. Eine Ver
jährungsfrist für die Beseitigung des
rechtswidrigen Zustandes sollte da
her meines Erachtens erst ab In-
Kraft-Treten des Gesetzes zur An
wendung kommen. Im Sinne einer
«Amnestie» sollen also die bis anhin
nicht beanstandeten rechtswidrigen
Zustände legalisiert werden. Ab In-
Kraft-Treten des Gesetzes müssen
die baurechtlichen Bestimmungen
dann aber mit aller Konsequenz
vollzogen werden.
Nach Angaben der Regierung lie
gen derzeit rund 25 rechtskräftige
Abbruchverfügungen vor, die voll
zogen werden sollen. Knapp 50
Fälle dürften gemäss Bericht durch
eine nachträgliche Erteilung der
Baubewilligung erledigt werden
können. Wie sehen Sie diesen Sach
verhalt?
Für mich besteht hier eine Unge
rechtigkeit. Entweder man hat ge-
Für eine
Gleichbehandlung
im Vollzug
gen das Baugesetz Verstössen, oder
man hat nicht.Theoretisch könnten
nachträgliche Bewilligungen allen
fehlbaren Eigentümern erteilt wer
den. Hierfür bedürfte es beispiels
weise nur einer Ausnahmebewilli
gung, die ja schon des öfteren aus
gesprochen wurde.
Wenn wir den Vollzug konse
quent verfolgen wollten, so müssten
auch sämtliche Zweckentfremdun
gen und Gebäudeumnutzungen.die
einer Bewilligung bedurft hätten,
beanstandet werden. Das hiesse,
dass zum Beispiel Gebäudeteile,
welche als Wohnraum bewilligt und
später ohne Bewilligung zweckent
fremdet wurden, wieder in den ur
sprünglichen Zustand zurückge
führt werden müssten. Wenn dies so
gehandhabt wird, ist es konsequent,
wenn nicht, kommt es im Vollzug zu
einer Ungleichbehandlung.
Mit einer Gesetzesergänzung soll es
schliesslich ermöglicht werden, ge
wisse Ferienhäuschen auf Triesner
Gemeindegebiet zu «legalisieren».
Diese Hütten sollen baugesetzlich
bewilligt werden können, wenn ein
grundbücherlich verbrieftes Hüt
tenrecht besteht und sie sich in einer
Kleinsiedlung befinden. Bei der Be
willigung dieser speziellen Bauzo
nen steht der Regierung gemäss
Vorschlag aber eine volle Ermes
sens- und Zweckmässigkeitskon
trolle zu. Gehen Sie mit diesem
Vorschlag einig?
Die Gemeinde Triesen hatte mit
Schreiben vom 8. März 2000 die drei
Parteien sowie die Regierung dahin
gehend informiert, dass sie mit der
im Gesetz statuierten Ermessens
kontrolle und Zweckmässigkeits
kontrolle nicht einverstanden ist.
Die Siedlungen auf Tliass, Platta.
Magrüel etc. sind einzigartig. Es ist
meiner Ansicht nach nicht richtig,
wenn nun Personen,die wahrschein
lich nicht einmal wissen, wo diese
REKLAME
Siedlungen liegen und worin ihre
Einzigartigkeit besteht, nach ihrem
«Ermessen und Zweckempfinden»
urteilen können. Das muss im Auf
gabengebiet der Gemeinde Triesen.
verkörpert durch den Gemeinderat.
bleiben. Gemäss Gemeindegesetz
fällt die Ortsplanung in den Wir
kungkreis der Gemeinde. Hier, in
diesem speziellen Fall, darf die Ge
meindeautonomie nicht einge
schränkt werden. Die Gemeinde
Gemeinde-
autonomie darf
nicht eingeschränkt
werden
Triesen hat mit den Hütten- und
Grundbesitzern einen einvernehm
lichen Lösungsvorschlag ausgear
beitet, der vom Gemeinderat Mitte
Februar gutgeheissen wurde. Dieser
Lösungsansatz wurde auch der Re
gierung zugestellt. Wenn die Orts
planung schon Sache der Gemeinde
ist und die Gemeindeautonomie re
spektiert und nicht eingeschränkt
werden soll, so kann auch auf die
Gesetzesbestimmung verzichtet
werden,die besagt: «Bei der Bewilli
gung dieser speziellen Bauzonen
steht der Regierung eine volle Er
messenskontrolle und Zweckmäs
sigkeitskontrolle zu.»
Die Gemeinde Triesen führte da
zu aus: «Einer Gemeinde sollte je
doch nicht die nicht nachvollzieh
bare Meinung der Regierung aufge
zwungen werden können. Die Ge
meindeautonomie ist ein kostbares
Gut. das es zu wahren gilt. Dem soll
te die Gesetzgebung auch Rech
nung tragen.»
Frühlings- / Oster- Ausstellung
Freitag 24. März 8. 00 - 12. 00 /13. 30 - 19P°
Samstag 25. März 8. 00 - 15. 00
w/tm-
^7?
S'/ff
Eschen • Telefon: +423/373 37 66
Mit Arbeiten von:
Verena Thoma, Töpferei Rune, Oberschan
Eckhard Wollwage, Steinmetz & Bildhauer, Mauren