Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Landtag 
Samstag, 18. März 2000 7 
LANDTAG 
162 000 Franken für 
Postulatsbeantwortung 
Zur Anfrage von Adolf Ritter (FL) nach den 
Kosten der Postulatsbeantwortung zur Über 
prüfung der strassenbaulichen Massnahmen 
gab Regierungsrat Norbert Marxer Folgendes 
bekannt: Wie bereits in der Beantwortung einer 
kleinen Anfrage vom Oktober 1999 ausgeführt, 
wurden die Planungsarbeiten der Initiativgrup 
pe Aktion Verkehrslösung Fürstentum Liech 
tenstein zu keinem Zeitpunkt finanziell unter 
stützt. Es wurden einmalig 35 000 Franken zum 
Erwerb von bereits erarbeitetem Wissen und 
bereits vorliegender Unterlagen zur Verwen 
dung innerhalb der Postulatsbeantwortung 
«Überprüfung strassenbaulicher Massnahmen 
zur Entlastung der Bevölkerung im Liechten 
steiner Unterland» aufgewendet. Dieses Wissen 
wurde bereits im August 1999 eingekauft, da es 
wirtschaftlich wenig Sinn gemacht hätte, vor 
handenes Wissen und Unterlagen erneut erar 
beiten zu lassen. Seither wurden keine weiteren 
finanziellen Beiträge an die Initiativgruppe ge 
leistet. Wie bereits anlässlich der Beantwortung 
der kleinen Anfrage im Oktober ausgeführt, ist 
es auch derzeit nicht vorgesehen, die Initiativ 
gruppe finanziell zu unterstützen. 
Die Gesamtkosten welche im Zusammen 
hang mit der Postulatsbeantwortung entstanden 
sind, werden voraussichtlich 162 000 Franken 
betragen. In nächster Zeit soll die Arbeit am Ge 
samtverkehrskonzept weitergeführt sowie die in 
der Postulatsbeantwortung diskutierten Varian 
ten vertieft untersucht werden. Die Resultate 
der trilateralen Studie «Nachhaltige Entwick 
lung des Verkehrssystems oberes Rheintal» wer 
den aufgrund der sehr hohen Komplexität der 
Materie erst Mitte 2001 vorliegen. 
«Steuerwettbewerb 
muss zulässig sein» 
Die Aussagen des deutschen Bundeskanzlers 
Schröder in einem «Bilanz»-Interview stellen 
laut Walter Hartmann (VU) auch eine Drohung 
gegen Liechtenstein dar. Zu seinen Fragen, ob 
der Geist des EWR-Vertrages noch erhalten sei 
und welche Strategie die Regierung verfolge, 
meinte Regierungschef Mario Frick: Es ist rich 
tig, dass das EWR-Abkommen die Steuersou 
veränität der EWR-Mitglieder nicht berührt. 
Dies bedeutet, dass der EWR-Vertrag keinen 
Einfluss auf die derzeit festzustellenden Bestre 
bungen betreffend Steuerharmonisierung hat. 
Von diesen Vorstössen auf der Ebene der EU 
und der OECD ist mittelbar nicht nur Liech 
tenstein als EWR-Staat, sondern auch andere 
Staaten betroffen. Die Regierung ist der Auf 
fassung, dass sich die Steuerpolitik eines Staates 
zum einen nach dem finanziellen Bedarf aus 
richten muss und zum zweiten eine Frage des 
Wirtschaftsstandortes ist. Ein Steuerwettbe 
werb muss zulässig sein, sonst bestünden ja 
Steuerkartelle. Wichtig ist immerhin immer 
einen «courant normal» anzuwenden, d.h. ein 
System, das verlässlich und nachvollziehbar ist. 
Vergleich mit drei von 
vier Krankenkassen 
Seit vielen Jahren, möglicherweise seit Beste 
hen des im Jahre 1971 geschaffenen Kranken 
versicherungsgesetzes, sind laut Alois Beck von 
einzelnen Krankenkassen widerrechtlich Sub 
ventionen für Grenzgänger aus der Schweiz be 
zogen worden. In Beantwortung einer kleinen 
Anfrage zu diesem Thema habe die Regierung 
im letzten Oktober erklärt, dass mit den betrof 
fenen Krankenkassen Vergleichsverhandlun 
gen geführt würden, wobei noch nicht mit allen 
Kassen eine Einigung erzielt werden konnte. 
Der FBPL-Abgeordnete erkundigte sich nun 
bei der Regierung, ob die Verhandlungen mitt 
lerweile abgeschlossen worden seien und wann 
der von der Regierung angekündigte ergänzen 
de Bericht dem Landtag zur Behandlung unter 
breitet werde. Regierungschef-Stellvertreter 
Michael Ritter hierzu: Die Vergleichsverhand 
lungen konnten mit drei von vier involvierten 
Krankenkassen abgeschlossen werden. Der Ab- 
schluss bezüglich der vierten Kasse steht bevor. 
Die Regierung wird nach erfolgter Vereinba 
rung mit allen betreffenden Kassen dem Land 
tag einen gesamthaften Bericht übermitteln. 
Dies wird in den nächsten Wochen der Fall sein. 
Diese Verhandlungen haben tatsächlich länger 
gedauert als angenommen, vor allem weil zu 
sätzliche rechtliche und statistische Überprü 
fungen durch externe Experten erforderlich wa 
ren. Diese wurden vor wenigen Tagen abge 
schlossen, so dass nach den Abschlussverhand 
lungen mit der betreffenden Krankenkasse nun 
berechtigterweise ein baldiger Abschluss der 
Angelegenheit erwartet werden darf. 
Staat hat keinen Einfluss 
auf die Entscheidung 
Aberkennung der Missio Canonica eine rein innerkirchliche Angelegenheit 
Die Regierung würde es be- 
grüssen, wenn die Erzdiözese 
dem Referenten für den Reli 
gionsunterricht die Missio Ca 
nonica wieder erteilen würde, 
so dass er weiterhin als Bin 
deglied zwischen Staat und 
Kirche in Sachen Religionsun 
terricht wirken kann. 
Die Mitteilung des Generalvikars 
an den Referenten für den Reli 
gionsunterricht, dass seine Missio 
Canonica abgelaufen und er somit 
nicht mehr der Beauftragte der ka 
tholischen Kirche für den Religi 
onsunterricht sei, hat zu zahlreichen 
Reaktionen in der Bevölkerung ge 
führt. Auch im letzten Landtag war 
sie ein Thema. Zu den kleinen An 
fragen der Abgeordneten Peter 
Sprenger (VU), Helmut Konrad 
(FBPL) und Paul Vogt (FL) gab 
Regierungsrat und Bildungsmini 
ster Norbert Marxer nachfolgende 
Erklärung ab. 
Innerkirchiiche Sache 
Die Verleihung bzw. die Aberken 
nung der Missio Canonica ist eine 
rein innerkirchliche Angelegenheit, 
auf die der Staat keinen Einfluss 
hat. Die Regierung würde es jedoch 
begrüssen, wenn die Erzdiözese 
dem Referenten für den Religions 
unterricht die Missio Canonica wie 
der erteilen würde, so dass er wei 
terhin als Bindeglied zwischen Staat 
und Kirche in Sachen Religionsun 
terricht wirken kann. Solange der 
Religionsunterricht eine gemeinsa 
me Angelegenheit von Kirche und 
Staat ist,besteht die Notwendigkeit, 
im Dialog die offenen Fragen zu 
besprechen. Das Gesprächsklima 
sollte nicht durch einseitige Ent 
scheidungen von Seiten der Kirche 
belastet werden. 
Zu den einzelnen Fragen: 
• Der Religionsunterricht an den 
liechtensteinischen Schulen ist kon 
fessionell ausgerichtet. Der Inhalt 
wird entsprechend Art. 8 Abs. 3 des 
Schulgesetzes von den betreffenden 
Kirchen erlassen und von der Re 
gierung bekanntgemacht. 
• Wird von Seiten der katholischen 
Kirche ein neuer Lehrplan vorge- 
Die Regierung würde es begrüssen, wenn die Erzdiözese Stefan Hirschleh- 
ner die Missio Canonica wieder erteilen würde. (Archivbild) 
legt, so hat er entsprechend Art. 8 
Abs. 2 des Schulgesetzes die allge 
meinen Bildungs- und Erziehungs 
ziele sowie die Lernziele zu enthal 
ten. Ausserdem soll er mit den Leit 
ideen des neuen Lehrplans überein 
stimmen.. Der Religionsunterricht 
soll auch künftig kein Fremdkörper 
in der Schule sein, die Beziehungen 
des Religionsunterrichts zu den an 
deren fäeherlisind mit zü berück 
sichtigen. 
• Art. 15 der Landesverfassung be 
sagt, dass das gesamte Bildungs 
und Erziehungswesen auf dem Zu 
sammenwirken von Familie, Schule 
und Kirche beruht. Dabei ist insbe 
sondere auf das primäre Recht der 
Eltern bezüglich der religiösen Er 
ziehung ihrer Kinder hinzuweisen. 
Das Bildungswesen ist dabei so ein 
zurichten, dass der heranwachsen 
den Jugend unter anderem eine re 
ligiös-sittliche Bildung zu eigen 
wird. Aus Art. 15 ist daher bezüglich 
des Religionsunterrichtes als Be 
standteil des Bildungswesens ein 
Standleitungen 
in die Schweiz 
klarer Auftrag und eine Kompetenz 
des Staates abzuleiten. 
• Die Aufsicht über das gesamte 
Erziehungs- und Unterrichtswesen 
hat entsprechend Art. 16 Abs. 1 der 
Verfassung der Staat, wobei die 
wirkliche Lehre unantastbar ist 
(Art. 16 Abs. 1 LV). Weder die Ver 
fassung noch die Gesetzgebung 
sieht ein kirchliches Aufsichtsorgan 
für die Inspektion des Religionsun 
terrichts vor. Der Referent für den 
Religionsunterricht ist somit von 
Seiten des Staates der Ansprech 
partner gegenüber der Kirche in Sa 
chen Religionsunterricht an den 
Schulen. Klar ist aber auch, dass 
gemäss Art. 16 Abs. 4 LV der Religi 
onsunterricht durch kirchliche Or 
gane erteilt wird. 
• Die Religionslehrkräfte an den 
Primarschulen sind Angestellte der 
Gemeinden, die Religionslehrkräf 
te an den weiterführenden Schulen 
Angestellte des Staates. In die be 
stehenden Verträge wird nicht ein 
gegriffen. 
REKLAME 
• Die Lehrmittel, die in den liech 
tensteinischen Schulen vorgeschrie 
ben oder zugelassen sind, werden 
nach Art. 10 des Schulgesetzes von 
der Regierung bestimmt. Für die 
vorgängige Begutachtung der Lehr 
mittel für den Religionsunterricht 
ist die Pädagogische Kommission 
Religionsunterricht zuständig. Die 
heute in Liechtenstein zugelassenen 
Lehrmittel sind entweder von der 
österreichischen oder der deut 
schen Bischofskonferenz geneh 
migt. 
Bericht bis Mitte April 
Abschliessend ist festzuhalten, 
dass das Schulamt bereits vor eini 
gen Tagen beauftragt wurde, bis 
Mitte April 2000 einen Bericht über 
alle Fragen in Zusammenhang mit 
dem Religionsunterricht zuhanden 
der Regierung zu erstellen. Sobald 
der Bericht abgeschlossen ist, wird 
die Öffentlichkeit informiert wer 
den. Grundsätzlich ist zu betonen, 
dass die Regierung ein grosses In 
teresse daran hat, dass auch künftig 
in den Schulen ein Religionsunter 
richt stattfindet, der sich auch an 
den Bedürfnissen der Kinder und 
Jugendlichen orientiert und ihnen 
ein Orientierungswissen für ihr Le 
ben bietet. 
BND-Bericht 
Ist das BND-Papier betreffend 
die Geldwäschereivorwürfe von 
der Regierung an die VPBank 
weitergegeben worden? Zu die 
ser Anfrage von Paul Vogt (FL) 
erklärte Regierungschef Mario 
Frick kurz und bündig: Vorerst 
ist festzuhalten, dass es sich bei 
jenem Papier, welches S. D. der 
Landesfürst aufgrund eines 
Missverständnisses nicht früher 
erhalten hat, nicht um das BND- 
Papier handelt, sondern um das 
anonyme Schreiben aus dem 
Jahre 1997, auf welchem der 
BND-Bericht basiert. Die Re 
gierung hat das anonyme Schrei 
ben aus dem Jahre 1997 nicht an 
die Verwaltungs- und Privat 
bank AG weitergeleitet. 
Eine Anzahl liechtensteinischer 
Unternehmen hat bei der Telecom 
FL AG Standleitungen in die 
Schweiz gemietet, um Teile ihres 
Kommunikationsverkehrs über die 
se Verbindungen abzuwickeln. Auf 
eine diesbezügliche Anfrage von 
Paul Vogt (FL) erklärte Regie 
rungschef Mario Frick: 
Vorgänge wie diese sind auch schon 
unter dem PTT-Vertrag üblich ge 
wesen und in diesem Sinne nichts 
Aussergewöhnliches. Der Regie 
rung ist nicht bekannt, wieviele Fir 
men nach dem 1. April 1999 Miet 
leitungen in die Schweiz bestellt ha 
ben und welche Anwendungen über 
diese Verbindungen geführt wer 
den. 
Nach Auffassung der Regierung 
würde es dem Datenschutz ebenso 
wie dem Geschäftsgeheimnis wi 
dersprechen, würden entsprechen 
de Informationen offengelegt wer 
den. Liberalisierte Bedingungen 
bestehen in jedem Falle für den Da 
tenverkehr. Hierfür hat die Tele 
com FL AG im November 1998 ei 
ne Konzession erhalten, die die 
Kontinuität der entsprechenden 
Dienste sichert. 
Die Regierung geht davon aus, 
dass es sich bei den in Frage stehen 
den Motiven vor allem um Anfor 
derungen an die Qualität und Ver- 
lässlichkeit von Sprachkommunika 
tions-Verbindungen handelt. Die 
Regierung ist davon überzeugt, dass 
die in diesem Bereich eingetretenen 
Probleme entweder schon behoben 
worden sind oder in naher Zukunft 
beseitigt werden. Dies betrifft ins 
besondere wesentliche Fortschritte 
bei der Einführung der Landes 
kennzahl +423. In Bezug auf die 
Preislage erwartet die Regierung 
bei den internationalen Gespräch 
gebühren eine deutliche Reduktion 
in den kommenden Wochen. 
Gleichzeitig sieht die Regierung ei 
nem Wettbewerb zwischen ver 
schiedenen Betreibern entgegen. 
Dieser Wettbewerb wird Vorteile 
nicht nur im Bereich der Mobil 
kommunikation, sondern auch auf 
dem Festnetz bringen. Diese Ent 
wicklungen werden zu einer nach 
haltigen Entspannung der Lage bei 
tragen. ' 
OSPELT 
HAUSTECHNIK 
Lebensqualität im Sanitärbereich 1 
Ihr Spezialist für: 
- Heizung 
- Sanitär 
- Lüftung / Klima 
- Schwimmbäder 
- Heizkessel /Regulierungen 
- ölbrenner / Gaskessel 
- Badewelten 
- Sauna / Dampfsauna 
Wuhritrwii 7, FL-9490 Vaduz, Tel. 237 OS 08, Fax 237 08 Q9 , 
I
	        

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