6 Donnerstag, 16. März 2000
LAN DTAG
Liechtensteiner Volksblatt
Interpellation zur Mobil-
Telefonie dringlich erklärt
Mobilantennen verursachen eine Strahlenbelastung in unmittelbarer Umgebung
Rudolf Lantpert von der FBPL-Fraktion ist einer der Interpellanten zur Mobiltele-
fonie. Diese wurde als dringlich der Regierung überwiesen.
Heute im Landtag
• Personenverkehr im EWR (1. und
2. Teil)
• Übereinkommen gegen Doping
vom 16. November 1989
• Übereinkommen vom 8. Novem- :
ber 1990 über Geldwäscherei sowie •
Ermittlung, Beschlagnahme und
Einziehung von Erträgen aus
Straftaten
• Beschluss Nr. 186/1999 des Ge- ;
meinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 1999/60/EG des Rates
vom 17. Juni 1999 zur Änderung hinr -
sichtlich der in Ecu ausgedrückten
Beträge der Richtlinie 78/660/
EWG) ^
• Bericht der Delegation bei der
Parlamentarischen Versammlung,;
des Europarates über die Session ;
1999
• Abänderung der Verordnung be
treffend das Organisationsstatut für
die Anstalt Liechtensteinische
Kraftwerke
• Gesetz über die Bewährungshilfe ^
(Bewährungshilfegesetz, BewHG), >
1. Lesung
• Gesetz über das Registeramt, 1.
Lesung
• Abänderung des Baugesetzes so
wie des Gesetzes Über die allgemeine
Landesverwaltungspflege (LVG), 1.
Lesung
• Abänderung des Gesetzes über
die Berufsausübung der im Bauwe
sen tätigen Ingenieure und der Ar
chitekten, 1. Lesung
• Tourismus-Gesetz, 1. Lesung
• Gesetz betreffend die Stiftung ;
Künstmuseum Liechtenstein, 1. Le-
sung
• Information der Regierung zum
weiteren Vorgehen in Sachen preis
werter Wohnungsbau
• Diskussion über den derzeitigen <
Stand bezüglich der Verfassungsdis
kussion
• Information der Regierung Über
die aussenpoütische Lage
• Wahl der restlichen Mitglieder für
die Medienkommission.
In letzter Zeit entstanden grosse
Diskussionen rund um die Mobil-
telefonie und den Bau von Anten
nenanlagen. Mit ihrer Interpella
tion fordern die FBPL-Abgeord-
neten Rudolf Lampert, Gebhard
Hoch, Alois Beck, Marco Ospelt
und Johannes Matt an der gestri
gen Landtagssitzung die Regie
rung auf, zu Fragen über das Ge
samtkonzept für den Bau von An
tennenanlagen, die Konzessions
erteilung und Haftbarkeit bei Er
krankungen, die auf die Strahlen
belastung zurückgeführt werden
können, Stellung zu nehmen.
Hartmut Neuhaus
Die Landtagsabgeordneten Rudolf
Lampert, Gebhard Hoch, Alois Beck,
Marco Ospelt und Johannes Matt ha
ben eine Interpellation eingereicht, die
Fragen zur Mobiltelefonie bzw. zum
Antennenbau enthalten. Der Antrag,
diese Interpellation für dringlich zu er
klären, wurde vom Landtag einhellig
für gut geheissen.
Durch die zunehmende Mobiltelefo
nie wurde in den letzten Jahren der
Ruf nach einem Ausbau der Anten
nenanlagen im Fürstentum Liechten
stein laut. Um einen störungsfreien
Empfang zu gewährleisten, wurden
überall neue Antennen aufgestellt,
sehr zum Ärger derjenigen Personen,
die in unmittelbarer Nähe wohnen.
Um dem «Wildwuchs» Einhalt zu ge
bieten, verfügten einzelne Gemeinden
sogar Baustopps gegen solche Anten
nen. Gleichzeitig verlangt die Regie
rung von den Mobilbetreibern die Ein
haltung der in der Schweiz gängigen
Strahlenschutzvorschriften, welche
deutlich unter den empfohlenen Wer
ten der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) liegen. Ob diese Bestimmun
gen jedoch ausreichend sind, um ge
sundheitliche Schäden zu vermeiden,
kann bis heute nicht belegt werden.
Denn es gibt keine einzige wissen
schaftliche Untersuchung, die Lang
zeitwirkungen mit an Sicherheit gren
zender Wahrscheinlichkeit ausschlies-
sen kann. Auch das Schweizerische
Bundesamt für Gesundheit empfiehlt
in seiner neuesten Broschüre «Strah
lung und Gesundheit - Mobile Tele
kommunikation» im Sinne der Vorsor
ge - vermeidbare Belastungen zu um
gehen. Bedenken und Ängste der Be
völkerung müssen ernst genommen
werden. Die Handhabung der Erteilung
einer Baubewilligung für Antennenan
lagen im vereinfachten Verfahren stösst
seitens der Gemeinden auf berechtigtes
Unverständnis und in der Folge auf
grossen Widerstand.
Es besteht seitens der Regierung
dringender Informations- und Er
klärungsbedarf, um die Bedenken und
Ängste der Einwohnerinnen und Ein
wohner auszuräumen, und gesundheit
lichen Aspekten und rechtlichen Be
denken ist Rechnung zu tragen. Die In
terpellanten der FBPL fragen deshalb
die Regierung an, wie das Gesamtkon
zept für den Bau von Antennenanlagen
aussieht, welches Aspekte wie Ortsbild
schutz, Landschaftsschutz und insbe
sondere Schutz vor Strahlenbeslastung
berücksichtigt.
Gleichzeitig wird die Regierung auf
gefordert, das ordentliche Baubewilli
gungsverfahren genauer zu erläutern.
Wichtig ist auch die, Frage, wer im Fal
le einer Erkrankung, welche auf die
Strahlenbelastung zurückzuführen ist
oder zumindest damit in Zusammen
hang gebracht werden kann, die anfal
lenden Gesundheitskosten sowie
eventuell entstehende Schadenersatz
ansprüche übernimmt. Diese Fragen
wird die Regierung, nachdem die In
terpellation vom Landtag einhellig für
dringlich erklärt worden ist, in der
Landtagssitzung vom April beantwor
ten müssen.
Arbeitsrecht
übernommen
Im Fürstentum Liechtenstein ar
beiten viele Personen, die von Fir
men, die sich in anderen EWR-
Ländern befinden, für eine be
stimmte Zeit lang in unser Land
entsandt worden sind. Mit der
Übernahme einer EWR-Richtlinie
über die Entsendung von Arbeit
nehmern wird in Zukunft gewähr
leistet, dass für entsendete Arbeit
nehmer die Bestimmungen des im
Gastland geltenden Arbeitsrechts
und der Kollektivverträge nicht un
terlaufen werden können. Die
Richtlinie regelt weiter die Min
destarbeitsbedingungen für ent
sandte Arbeitnehmer im Rahmen
des grenzüberschreitenden Dienst
leistungsverkehrs. Der Landtag
verabschiedete in seiner gestrigen
Sitzung ein entsprechendes Gesetz
(Gesetz über die Entsendung von
Arbeitnehmern) einhellig. Dieses
gilt für Unternehmer mit Sitz im
Ausland, die Arbeitnehmer nach
Liechtenstein entsenden. Schwer
punkte der verabschiedeten Vorla
ge bilden die Arbeits- und Beschäf
tigungsbedingungen, wie Höchstar-
beits- und Mindestruhezeiten, die
Sicherheit, der Gesundheitsschutz
und die Hygiene am Arbeitsplatz,
bezahlter Mindestjahresurlaub, die
Entlohnung einschliesslich der
Überstundensätze, Jugendarbeits
schutz, Gleichbehandlung von
Frauen und Männern sowie die Be
stimmungen bei Zuwiderhandlun
gen. Bei Verstoss gegen dieses Ge
setzes können fehlbare Unterneh
mer mit einem Verbot bis zu fünf
Jahre zur Entsendung von Arbeit
nehmer bestraft werden oder von
der Teilnahme an Wettbewerben im
Rahmen des öffentlichen Auftrags
wesen ausgeschlossen werden.
Wichtige Budgetposten «vergessen»
4,723 Mio. für Nachtragskredite und Kreditüberschreitungen genehmigt
Die Kosten der Post AG, der externen
Experten und der ISDN-Abhöranlage
standen im Mittelpunkt der Diskussio
nen rund um die Nachtragskredite und
Kreditüberschreitungen. Der Landtag
hatte die stolze Summe von 4,723 Mil
lionen Franken für 40 Kreditüber
schreitungen und einen Nachtragskre
dit zu genehmigen.
Adi Lippuner
Wenn es um nicht budgetierte oder
«vergessene» Posten geht, versteht die
Opposition keinen Spass. Das wurde an
lässlich der gestern in den Abendstun
den durchgeführten Debatte zu den ver
schiedenen Kreditüberschreitungen
deutlich. Der FBPL-Fraktionssprecher
Gebhard Hoch erinnerte daran, dass im
Ressort von Regierungsrat Norbert
Marxer bereits die Löhne und Gehälter
der Angestellten der Post AG vergessen
gingen. Bei der fünften Runde der
Nachtragskredite ging es nochmals um
520 000 Franken, für Überzeiten, Feri
enguthaben und Dienstaltersgeschenke.
Nach Ansicht von Gebhard Hoch hätte
dieser Posten bei vernünftiger Planung
besser abgeschätzt werden können.
Ein Übergangsjahr
Norbert Marxer verteidigte die Kre
ditüberschreitung mit dem Hinweis,
dass sich die Post AG im Rechnungsjahr
1999 in einem Übergangsjahr befinde.
Aufgrund eines Formfehlers sei der
nötige Betrag falsch berechnet worden.
Kritisiert wurde von Gebhard Hoch
auch die Ausgabefreudigkeit der Regie
rung für Gutachten und Experten. So
seien im Jahr 1998 stolze 4,1 Millionen
Franken aufgewendet worden, 1999 lie
ge der Betrag, mit dem Nachtragskredit
von 900000 Franken auch bereits wie-
Der FBPL-Fraktionssprecher Gebhard
Hoch. (Bild: buk)
der bei 2,6 Millionen und für das laufen
de Jahr habe die Regierung angekün
digt, dass das Budget erhöht werden
müsse. «Die Regierung holt locker und
zu schnell Rat von aussen. In den Listen,
die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
sind, scheinen immer wieder die glei
chen Namen auf. Da liegt der Verdacht
nahe, dass gewisse Experten über Pfrün
de verfügen,» kritisierte Gebhard Hoch.
Auch Adolf Ritter (FL) sah ein kras
ses Missverhältnis zwischen erbrachten
Leistungen und in Rechnung gestellten
Beträgen, insbesondere bei den Unter
suchungen im Bereich Verkehr. «Da ist
die Frage nach Pfründen sicher ange
bracht.» Man habe keine unnötigen
Themen aufgegriffen, zudem sei es
nicht möglich, alle Expertisen von eige
nen Leuten erstellen zu lassen, erklärte
Mario Frick. Auf die Bemerkung der
«Pfründe» ging der Regierungschef erst
ein, nachdem von den Abgeordneten
nachgehakt wurde. «Es gibt keine
Pfründe,es gibt aber Gutachter, mit de
nen man regelmässig zusammenarbei
tet.»
Beschluss kritisiert
Die Anschaffung einer ISDN-Abhör
anlage für die Landespolizei, der dafür
nötige Kredit wurde durch den Landes-
ausschuss beschlossen, stiess Rudolf
Lampert (FBPL) sauer auf. Seiner An
sicht nach wollte die Regierung im
Landtag eine Diskussion rund um die
Abhörung der Telefone umgehen. Ein
Vorwurf, der von Alois Beck mit der
Frage nach dem Handlungsbedarf be
züglich der vorhandenen Gesetze unter
mauert wurde. Sowohl der Regierungs
chef, wie auch der Landtagspräsident
Peter Wolff(VU) wiesen die Vorwürfe
unter Hinweis auf die bestehenden Ge
setze zurück und betonten, dass die An
schaffung notwendig gewesen sei.
Kritisiert wurde von Gebhard Hoch
auch die Posten von 885 000 Franken für
Technik und Systeme im Telekommuni
kationsnetz. Dabei handelt es sich unter
anderem um Ansprüche für Baumeister
arbeiten, Leistungen für den Ausbau und
die Umkonfiguration der Knotenzentra
le in Vaduz und Eschen. Mario Frick be
gründete diese Ausgaben mit dem Über
gangsjahr, da könne es schon zu solchen
Zusatzkosten kommen.
Der Landtag genehmigte die Nach
tragskredite mit 13 Stimmen bei 19 An
wesenden, mit 12 Stimmen wurde das
Geschäft auf Antrag der Regierung für
dringlich erklärt.
528000 Franken
für HPZ
Nach einigem Hickhack, das sich
vor allem um die prozentuale Höhe
der Beiträge dreht, hat der Landtag
gestern Abend 528000 Franken als
Subvention für das Heilpädagogi
sche Zentrum (HPZ) genehmigt.
Sauer aufgestossen ist den Votanten
nicht die Höhe des Beitrages, son
dern die Tatsache, dass im Juni 1997
ein Antrag von Rudolf Lampert
(FBPL),bei der Kreditgenehmigung
für den Umbau des Behinderten
wohnheims Birkenhof in Mauren,
auch 50 Prozent beizutragen, abge
lehnt wurde. Grundsätzlich liege der
übliche Subventionssatz für das
HPZ bei 33,33 Prozent, erklärte der
Regierungschef Mario Frick. Damit
werde die Last auf drei Schultern,
den Staat, die Institution selbst und
die Invalidenversicherung aufge
teilt. Die werde als sinnvolle Rege
lung erachtet, weil die HPZ weder
eine staatliche, noch eine halbstaatli
che Organisation sei. Im vorliegen
den Fall geht es aber darum, dass die
räumlich beengenden Verhältnisse
und die künftige Entwicklung eine
zweckmässige Ergänzung des Um
baukonzepts notwendig machen.
Die erste Bauetappe habe nur die
notwendigsten Arbeiten beinhaltet,
mit der zweiten Bauetappe werde
die notwendige Infrastruktur ange-
passt und erweitert. Aus diesem
Grund erachte die Regierung eine
Subvention von 50 Prozent an die
veranschlagten Baukosten von gut
einer Million Franken als gerechtfer
tigt. Damit sei auch eine gewisse
Kompensation der in der ersten
Bauetappe aufgelaufenen Zusatz
kosten möglich. Es sei dies eine
Unterstützung einer bedeutsamen,
im öffentlichen Interesse gelegenen
Einrichtung, welche sich zu einem
grossen Teil privat finanziere.
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