Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Inland 
Samstag, 11. März 2000 7 
Nachrichten 
10. Schuljahr Informatik 
VADUZ: Ein Jahr lang fundierte Informatik 
Basisausbildung und ein ausgesuchtes Prakti 
kum erwarten die Absolventinnen und Absol 
venten des 10. Schuljahrs der «inform» in Va 
duz. Besonders geeignet ist das zusätzliche 
Lern-Jahr für Real- und Mittelschüler/innen, 
die vor dem Eintritt ins Berufsleben stehen. 
Auch angehende Handels- oder BMS- 
Schüler/innen werden vom Informatikjahr ge 
nau so profitieren wie junge Berufsleute, die ih 
re Ausbildung vertiefen möchten. Besonders 
geeignet ist das 10. Schuljahr Informatik für Ju 
gendliche, die anschliessend eine Lehrstelle im 
Informatikbereich suchen. Während zwei Se 
mestern werden die Schülerinnen und Schüler 
von kompetenten Lehrkräften unterrichtet. Auf 
dem Stoffplan stehen Systemtcchnik, rechneri 
sche Grundlagen, Arbeitsplatzinformatik, In 
formationsmanagement, Installationspraxis, 
Fehlerdiagnostik, verschiedene Betriebssyste 
me, Telematik, Internet, Programmierung und 
Endbenutzersupport. Mit Hilfe der «inform» 
wird für die Schülerinnen und Schüler eine 
Praktikumsstelle gesucht, die wichtige Erfah 
rungen vermittelt. Nach dem 10. Schuljahr In 
formatik können die Schülerinnen und Schüler 
mit den anerkannten SIZ-Zcrtifikaten Informa 
tik-Anwender und PC-Supporter hoffnungsvoll 
in die Zukunft schauen. 
Jugendliche und Eltern sind herzlich eingela 
den, am Freitag, den 24. März 2000 um 18 Uhr in 
den Schulungsräumen der «inform» (Landstras 
se 38, Vaduz) an einem Informationsabend über 
das 10. Schuljahr Informatik teilzunehmen. Wei 
tere Auskünfte und Anmeldungen zum lnfo- 
abend: 233 20 90 oder inform@inform.li (Eing.) 
Familie - Heimat für 
Kinder? 
VADUZ: Innerhalb eines Vortrags am 16. März 
um 20.00 Uhr in der Aula der Primarschule 
Ebenholz geht Dr Franz Köb der Frage nach: 
Wann fühlen sich Kinder wohl? 
Glaubt man den Zeitungsberichten über Ge 
walt in der Familie, so kommt man zu dem 
Schluss, dass Familie keine Heimat für Kinder 
ist. Man stösst aber auch immer wieder auf dii 
ideologische Meinung: Familie soll gar nichi 
Heimat für Kinder sein, sie ist zu ersetzen durch 
ausserfamiliäre Erziehungseinrichtungen. 
Wann erleben Kinder ihre Familie als Hei 
mat, als Ort der Vertrautheit, als überschauba 
ren Lebensbereich, in dem man sich wohl fühlt? 
Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass 
die Eltern, und zwar Mutter und Vater, Zeit für 
die Kinder haben. Zeit haben bedeutet, für die 
Kinder da zu sein, auf ihre jeweiligen Bedürf 
nisse und Wünsche hinzuhören und einzugehen, 
sich auf ihr Tempo einzulassen und ihre Interes 
sen und Anforderungen genauso ernst zu neh 
men wie jene der Erwachsenen. 
Mag. Dr. Franz Josef Köb studierte Wirt 
schaftspädagogik an der Wirtschaftsuniversität 
Wien. Er ist seit 1975 Mitarbeiter beim ORF- 
Landesstudio Vorarlberg, verantwortlich für die 
Wissenschaftssendung «Focus - Themen fürs 
Leben». Im Rahmen der Erwachsenenbildung 
kann er auf eine langjährige Vortragstätigkeit 
zurückblicken. Veranstaltet von der Erwachse 
nenbildung Stein-Egerta, ohne Voranmeldung. 
Mentaltraining für 
Schützen 
TRIESENBERG: Am Dienstag, den 14. März 
um 19 Uhr beginnt in der Schule Obergufer in 
Triesenberg der Kurs 135 unter der Leitung von 
Ueli Staub. Mit mentaler Stärke zum sportlichen 
Erfolg. Sich mental auf verschiedene Situatio 
nen am Schiessstand richtig einstellen können. 
Andere Betrachtungsweisen von Situationen 
kennenlernen. Inhalt: Die Ruhe im richtigen 
Moment finden; Visualisierung von Zielen; Ziel 
sicherheit; «momentaner und gewünschter 
Zustand»; Selbstvertrauen; der mentale Weg 
zum Ziel. Anmeldung und Auskunft bei der 
Erwachsenenbildung Stein-Egerta in Schaan. 
«Welche Verpflichtungen habe 
ich im Gesundheits-Netz?» 
Amt für Volkswirtschaft beantwortet häufig gestellte Fragen zum Krankenversicherungsgesetz 
Am 1. April 2000 wird das neue 
Krankenversiclierungsgesetz 
in Kraft treten. Das Amt für 
Volkswirtschaft hat einen In 
formationsdienst eingerichtet, 
um Fragen zu beantworten, die 
sich in diesem Zusammenhang 
stellen (Telefon-Nummer 236 
62 94). 
Da viele der eingehenden Fragen 
auch für andere Versicherte von In 
teresse sind, werden nachstehend 
die häufigsten Fragen mit den ent 
sprechenden Antworten des Amtes 
veröffentlicht. 
Welche Vorteile bringt es mir, wenn 
ich mich für das Gesundheits-Netz 
Liechtenstein (Hausarztsystem) 
entscheide? 
Das Gesundheits-Netz bietet vie 
le Vorteile: 
a) Optimale Qualität der Be 
handlung. Durch die Wahl eines am 
Gesundheits-Netz beteiligten Arz 
tes wird die Koordination sämtli 
cher Behandlungen an einer Stelle 
gewährleistet. Beim Hausarzt lau 
fen alle Fäden zusammen, da dieser 
mit den Spezialisten eng zusammen 
arbeitet. 
b) 10 % tiefere Prämien für die 
obligatorische Grundversicherung; 
Kinder bis 16 Jahren werden völlig 
prämienfrei versichert. 
c) Im Krankheitsfall ist die Kos 
tenbeteiligung im Gesundheits- 
Netz für Erwachsene (20-64 J.) die 
Hälfte, für Kinder, Jugendliche und 
Rentner wird keine Kostenbeteili 
gung erhohen. 
d) Personen die sich für das Ge 
sundheits-Netz entscheiden und de 
ren steuerbares Einkommen 45 000 
Franken (Ehepaare 54 000 Fran 
ken) nicht überschreitet, können ei 
ne Prämienverbilligung beantragen. 
Welche Verpflichtungen hat der 
Versicherte im Gesundheits-Netz 
Liechtenstein? 
Im Krankheitsfall wird in der Re 
gel (von Notfällen natürlich abgese 
hen) zuerst der Hausarzt aufge 
sucht. Bei Bedarf weist der Haus 
arzt den Patienten weiter an einen 
Spezialisten innerhalb oder ausser 
halb des Netzes. Bei Abwesenheit 
des Hausarztes kann ein Stellvertre 
ter aufgesucht werden. Im Krank 
heitsfall darf der Versicherte auch 
direkt einen Spezialisten innerhalb 
des Netzes aufsuchen, ist aber ver 
pflichtet, den Hausarzt darüber zu 
informieren. Ohne Zustimmung des 
Hausarztes darf eine weiterer Spe 
zialist nicht aufgesucht werden. Die 
Zustimmung des Hausarztes wird 
benötigt, um einen Spezialisten aus 
serhalb des Netzes aufsuchen zu 
können. 
Wie sieht die Situation für Versi 
cherte im Gesundheits-Netz Liech 
tenstein bei Ortsabwesenheit aus? 
Bei Ortsabwesenheit, z.B. im Ur 
laub, kann natürlich der dort ver 
fügbare Arzt aufgesucht werden. 
Der Notfall ist dem Hausarzt durch 
ein Zeugnis des behandelnden Arz 
tes oder der Notfallstation nachzu- 
Das Amt für Volkswirtschaft hat einen Informationsdienst eingerichtet, um Fragen zum neuen Krankenversiclie 
rungsgesetz zu beantworten. (Archivbild) 

weisen. 
Wer ist im Gesundheits-Netz Liech 
tenstein dabei? 
Praktisch alle bei uns tätigen Ärz 
te sind dabei. Die Krankenkassen 
werden den Versicherten in den 
nächsten Tagen eine Liste der Ärzte 
im Gesundheits-Netz Liechtenstein 
zusammen mit dem Antrag fürs Ge- 
sundheits-Netz Liechtenstein sen 
den. Im Gesundheits-Netz sind 28 
allgemein praktizierende Ärzte und 
13 Spezial-Ärzte vertreten. 
Was muss ich tun, wenn ich nicht 
im Gesundheits-Netz, sondern so 
wie bisher (freie Arztwahl) versi 
chert sein will? 
In diesem Fall brauchen Sie gar 
nichts zu tun. Das Hausarztsystem 
im Rahmen des Gesundheits-Net- 
zes ist eine Möglichkeit, die den 
Versicherlen geboten wird. Wer mit 
machen will, erklärt dies gegenüber 
seiner Krankenkasse. 
Ist es im Hausarztsystem «Gesund 
heits-Netz Liechtenstein (GNL)» 
möglich, einen Hausarzt im Aus 
land (z.B. in Buchs) zu wählen? 
Nein. Wenn Sie das GNL wählen, 
müssen Sie sich für einen Liechten 
steiner Hausarzt entscheiden. Ihr 
Hausarzt muss im GNL beteiligt 
sein, weil die dort für den Arzt gel 
tenden Mitwirkungspflichten und 
Kontrollvorschriften Voraussetzung 
für die verschiedenen Vergünstigun 
gen sind, von denen die Versicherten 
im GNL profitieren können. 
Kann sich ein GNL-Versicherter 
bei einem Spezialarzt ausserhalb 
des Netzes (z.B. bei einem Spezialis 
ten Jn Zürich) behandeln lassen? 
Ja, auf Überweisung Ihres Haus 
arztes. Wenn Sie krank sind, gehen 
Sie zu Ihrem Hausarzt, der Sie be 
handelt oder nach Bedarf an einen 
Kollegen innerhalb oder ausserhalb 
des Netzes überweisen kann. (In 
nerhalb des Netzes können Sie auch 
direkt zu einem Spezialisten gehen, 
wobei Sie jedoch Ihren Hausarzt 
darüber informieren müssen.) Für 
den Besuch eines Arztes ausserhalb 
des Netzes benötigen Sie, mit Aus 
nahme von Notfällen, die Zustim 
mung Ihres Hausarztes. 
Kann eine Frau, die im GNL versi 
chert ist, weiterhin ihren Gynäko 
logen im Ausland konsultieren bzw. 
für Kontrolluntersuchungen aufsu 
chen? 
Frauen können neben ihrem 
Hausarzt noch einen Gynäkologen 
innerhalb des GNL frei wählen. Der 
Gynäkologe muss grundsätzlich im 
GNL beteiligt sein. Das GNL kann 
aber auch im Ausland niedergelas 
sene Spezialärzte für Gynäkologie 
ins Netz aufnehmen. 
Dürfen Kinder unter 16 Jahren, die 
im GNL versichert sind, weiterhin 
ihren Kinderarzt im Ausland auf 
suchen? 
Ja. Kinder, die vor dem 1. April 
2000 bei einer in Liechtenstein an 
erkannten Krankenkasse obligato 
risch versichert waren, können auch 
weiterhin zu ihrem Kinderarzt im 
Ausland bzw. ausserhalb des Netzes 
gehen. 
Haben Frührentner oder IV-Ren- 
tenbezüger die volle oder nur die 
halbe Kostenbeteiligung zu ent 
richten bzw. sind sie von der Ko 
stenbeteiligung gänzlich ausge 
nommen? 
Diese haben ausserhalb des Net 
zes die volle und innerhalb des Net 
zes die halbe Kostenbeteiligung zu 
entrichten. 
Darf im GNL der Hausarzt ge 
wechselt werden? 
Ja, der Hausarzt kann gewechselt 
werden. Dies ist lediglich dem bis 
herigen Hausarzt und der Kranken 
kasse mitzuteilen. Für den Haus 
arztwechsel ist keine Kündigungs 
frist vorgesehen. 
Wird bei Mutterschaft eine Kosten 
beteiligung erhoben? 
Nein. Für Leistungen bei Mutter 
schaft wird keine Kostenbeteiligung 
erhoben. 
■» 
Sind die Anträge zur Prämienver 
billigung schon erhältlich? 
Anspruch auf Prämienverbilli 
gung haben Personen, die im GNL 
versichert sind. Dies ist ab 1. April 
2000 möglich. Sie werden von Ihrer 
Krankenkasse in den nächsten Ta 
gen diesbezüglich angesprochen. 
Der Antrag auf Ausrichtung einer 
Prämienverbilligung ist jeweils bis 
zum 31. Oktober bei der Gemeinde 
verwaltung einzureichen. Entspre 
chende Antragsformulare und 
Merkblätter sind ab April 2000 bei 
den Gemeinden und beim Amt für 
Volkswirtschaft erhältlich. 

< «; 

Ihr erfolgreicher Werbeträger 
unsere neue Beilage 
FASHI0N & TRENDS» 
Reservieren Sie sich Ihren Werbeplatz noch heute! | 
HOTLINE: +423 / 237 51 51 • FAX: +423 / 237 51 19 • E-MAIL: inserate@volksblatt.li 
GROSSAUFLAGE 
Erscheinungstermin: 
Donnerstag, 13. April 2000 
Inserateschluss: 31. März 2006
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.