Liechtensteiner Volksblatt
Inland
Mittwoch, 1. März 2000 3
Nachrichten
Keine Begeisterung
über FBPL-Postulat
Regierungschef Mario Frick zeigte sich anläss-
lich des gestrigen Mediengespräches nicht be
geistert über das FBPL-Postulat, welches eine
Rückkehr zur Swisscom fordert. «Ich kann ein
gewisses vertändnis dafür aufbringen», gestand
der Regierungschef ein. «Die heutige Situation
im Bercich der liechtensteinischen Telcfonic ist
nicht befriedigend. Vor allem die Preise im Be
rcich des Telefonierens im Festnetz bereiten
grosse Schwierigkeiten», so Mario Frick. In Zu
kunft werde das Festnetz stärker liberalisiert
werden, um eine Wettbewerbssituation zu
schaffen. «Wir werden erhebliche Preisschnitte
nach unten erleben», verkündete Mario Frick.
Netzbetreiber LTN habe nun die nötigen Mass
nahmen geschaffen, um eine Preissenkung im
Netzbereich vollziehen zu können. Der Liech
tensteiner Telefonkunde wird sich, sofern man
nicht zur Swisscom zurückkehren wird, erst spät
an einer Verbilligung derTclefonicpreise freuen
können. «Bis Mitte 2001 wollen wir im Preisbe
reich bei den Leuten sein», kommentierte Re
gierungschef Mario Frick. (pk)
Verfassungsdiskussion:
Regierung wartet ab
Der Landesfürst ist in Sachen Verfassungsdis
kussion aktiv geworden, die Regierung ist nach
wie vor gegen die Vorschläge aus dem Fürsten
haus. Die Organisation von Informationsveran
staltungen für die Bevölkerung sind (noch)
nicht vorgesehen, wie Regierungsrat Mario
Frick gestern beim Mediengespräch auf eine
entsprechende Frage antwortete. «Der Fürst
entscheidet, über was und wann er die Bevölke
rung informiert, wir können höchstens reagie
ren aber nicht agieren.» Fest stehe aber, dass die
Regierung die Vorschläge aus dem Fürstenhaus
nicht unterstütze, insbesonders Artikel 78 und
80, wonach der Landesfürst den Landtag und
die Regierung absetzen könnte um die Regie
rungsgeschäfte selbst zu übernehmen, wird kri
tisiert. «Ein solches Vorgehen kann doch zu Be
ginn des 21. Jahrhunderts nicht mehr möglich
sein,» ist der Regierungschef überzeugt. Dieses
Notverordnungsrecht als geheiligter und unver
letzlicher Monarch zu fordern und die Regie
rungsgeschäfte zu übernehmen, das finde keine
Zustimmung. Auch die vorgesehene Ernennung
von Richtern durch den Fürsten wird von der
Regierung kritisiert. Der zeitliche Ablauf für
die Verfassungsinitiative wurde vom Regie
rungschef so erklärt:« Wird ein Initiativkomite
gegründet, muss der Initiativtext bei der Regie
rungskanzlei eingebracht und dort geprüft wer
den. Dies kann vier bis acht Wochen dauern.»
Dann gebe es einen Bericht an den Landtag, bei
Zulässigkeit konnte mit dem Sammeln von
Stimmen begonnen werden. «Sofern ein ab
schlägiger Beischeid erteilt wird, besteht die
Möglichkeit zur Beschwerde beim Staatsge
richtshof.» Vom Einreichen des Initiativbegeh-
rend bis zur Behandlung im Landtag müsse mit
einer Frist von drei Monaten gerechnet werden.
Vom Einrechen bis zur Abstimmung werde es
rund sechs Monate dauern.
REKLAME
Zum Glück gibt es bei uns
keine Vorbeter»
Persönliche Entgegnung von Helmut Konrad zu Äusserungen des Vize-Regierungschefs
Bei der Präsentation einer
Broschüre zur Gesundheitsre
form holte Vize-Regierungs-
chef und Gesundheitsminister
Michael Ritter zu einem völlig
deplatzierten Rundumschlag
gegen die beiden FBPL-Abge-
ordneten Helmut Konrad und
Dr. Marco Ospelt aus (es stand
im Volksblatt). Nachstehend
nimmt Helmut Konrad dazu
persönlich Stellung.
Sehr geehrter Herr Vize-Regie
rungschef Dr. Michael Ritter
Sie haben am vergangenen Frei
tag die Vorstellung der Info-Bro
schüre zum neuen Krankenversi
cherungsgesetz, mit der Sie endlich
die Öffentlichkeit über erste Ein
zelheiten zur Gesundheitsreform
informieren wollen, auch zu einem
Angriff auf meinen Frnktionskolle-
gen Dr. Marco Ospelt und meine
Person genutzt. Auch wenn ich Ver
ständnis dafür habe, dass die Regie
rung angesichts der vielen Krisens
zenarien, für die sie die Hauptver
antwortung trägt, dünnhäutig
geworden ist, möchte ich Sie auf
diesem Weg auffordern, derartige
öffentliche persönliche Verun
glimpfungen in Zukunft zu unter
lassen.
Wir haben in den letzten Wochen
die Umsetzung Ihrer Gesundheits
reform kritisch begleitet und Sie an
Ihren eigenen Ansprüchen gemes
sen. Nichts mehr und nichts weni
ger. Sie sind mit dem Ziel angetre
ten, die Kosten im Gesundheitswe
sen in den Griff zu bekommen, um
Kein Verständnis für emotionale, sachlich unbegründete Reaktion des Vize-
Regierungschefs: Helmut Konrad, FBPL-Abgeordneter.
dadurch die Belastungen für die
Versichertun zu reduzieren. Nun
müssen Sie kleinlaut Prämiener
höhungen eingestehen, zu denen
für dik Versicherten im Krankheits
fall ein drastisch erhöhter Selbstbe
halt dazukommt. Sie haben einen
vermehrten Wettbewerb der Kran
kenkassen als einen Lösungsansatz
bezeichnet, mit dem Sie der Ko
stenentwicklung entgegentreten
wollen. Nun laufen Ihnen die Kran
kenkassen davon, was zusätzlichen
Ärger und grosse Verunsicherung
bei vielen in diesen Kassen Versi
cherten hervorruft.
Neben diesen Fehlentwicklungen
haben wir des Weiteren auf die
grosse Ungewissheit hingewiesen,
die im Zusammenhang mit der Um
setzung des Gesetzes besteht. Bis
zum vergangenen Wochenende war
in dieser Angelegenheit von der
Regierung praktisch nichts zu er
fahren, auch heute noch fehlen vie
le wichtige Informationen, und das
ca. 5 Wochen vor Inkrafttreten des
Gesetzes. Auf diese Missstände hin
zuweisen und die Regierungsarbeit
kritisch zu begleiten, ist meines Er
achtens eine Aufgabe der Oppositi
on, die Sie auch mit ihren emotio
nalen, sachlich unbegründeten Re
aktionen nicht unterbinden kön
nen.
Zuletzt noch eine Bemerkung zu
ihrer Vor- und Nachbeter-Aussage.
Wir sind als Partei so organisiert,
dass für verschiedene Themenbe
reiche Arbeitsgruppen bestehen,
die unsere Fraktion begleiten und
in denen engagierte Menschen mit
arbeiten.
In der Arbeitsgruppe «Gesund
heit und Soziales» sind Dr. Marco
Ospelt und ich als Abgeordnete
dabei, und wir sind es, die die dort
diskutierten Beobachtungen und
Sorgen sowie Ergebnisse und
Schlussfolgerungen nach aussen
tragen. Zum Glück gibt es in unse
rer Partei keine Vorbeter.
Helmut Konrad, Schaan
Wohnsitznahme: Automatismus fälltweg
Personenverkahrsverordnung (PVO) in derVernehmlassung
Neue Kriterien statt der bisherigen
Prioritätenordnung, das sind die
wichtigsten Änderungen bei der
PVO. Am gestrigen Medienge
spräch der Regierung wurde darauf
hingewiesen, dass Schweizer Bürger
neu eine Bewilligung für fünf Jahre
erhalten. Die Regierung hat den
Entwurf genehmigt und interessier
te Kreise zur Vernehmlassung ein
geladen.
Adi Lippuner
In der Personenverkehrsordnung
(PVO) werden sämtliche Bewilli
gungsarten im Bereich des Perso
nenverkehrs, sowohl für EWR/EU-.
für schweizerische und für Drittstaa-
tenangehöiige geregelt. Die neue
Verordnung soll die heutige Begren-
zungsverordung über den Personen
verkehr im EWR ersetzen.
Wesentliche Änderungen erfährt
das System der Erteilung von Jahre
saufenthaltsbewilligungen. Die bis
herige Prioritätenordnung, Regie
rungschef Mario Frick bezeichnete
dies als Automatismus, fällt weg.
Dafür werden neue Kriterien heran
gezogen.
Unverändert bleiben die Bewilli
gungsarten, die Bestimmungen zum
Familiennachzug, zum Verbleibe-
recht. zum Meldewesen und zu den
Fernhalte- und aufenthaltsbeenden
den Massnahmen. Unverändert
bleibt auch die Definition der
Grenzgänger. Diese sind weiterhin
zur täglichen Rückkehr an den
Wohnort verpflichtet.
Das Saisonierstatut für' EWR-
Bürger soll innerhalb von fünf Jah
ren aufgehoben werden. Den EWR-
Saisoniers soll die Möglichkeit gebo
ten werden,eine Aufenthaltsbewilli
gung zu erhalten.
Entscheidende Veränderungen
sind im Bereich der arbeitsmarktli-
chen Vorschriften vorgesehen.
Grenzgänger mit EWR-Staatsbür-
gerschaft sind meldepflichtig. Bei
den übrigen Grenzgängern bleibt
der erstmalige Stellenantritt weiter
hin bewilligungspflichtig. Schweizer
Bürger brauchen für eine Grenzgän
gertätigkeit nach wie vor keine Be
willigung und sich auch nicht melde
pflichtig.
Das Stellenwechsel- und Berufs-
branchenwechselverbot und der In
ländervorrang fallen ersatzlos weg.
Für die Erteilung einer Aufenthalts
bewilligung für Drittausländer soll
hingegen nach wie vor der Nachweis
erbracht werden, dass auf dem be
willigungsfreien Arbeitsmarkt nach-
gewiesenermassen niemand rekru
tiert werden konnte.
Für Schweizer Bürger wurde bis
her zuerst eine Jahresbewilligung er
teilt, neu wird die Bewilligung für
fünf Jahre abgegeben. Als Bewilli
gungskriterien werden in den Erläu
terungen zur PVO angeführt: Ertei
lung nur als unselbständig Erwerbe
nde; jede andere Bewilligungsart ist
nicht möglich oder nicht zumutbar;
ausserordentliche zwingende Be
dürfnisse; innerbetriebliche Schlüs
selpositionen oder zweingende GE-
bundenheit an das liechtensteini
sche Territorium.
Das Auslosungsverfahren wird
von der neuen PVO nicht tangiert.
Der entsprechende Bericht und An
trag wurde dem Landtag vorgelegt,
es werden 28 Bewilligungen nach
dem Grudnsatz der Chancen-
gleicheit zu vergeben sein.
Durch die Einführung der Quoten
kann der Spielraum der Regierung
als Bewilligungsbehörde einge
schränkt werden. Deshalb wurde
nach Möglichkeiten gesucht, auch
ausserhalb der Quoten Bewilligun
gen erteilen zu können, um dem ech
ten Bedürfnis der Wirtschaft ent
sprechen zu könnnen.
Power
Für 3 Länder
vom Bodensee bis
zum Walensee
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