Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Inland 
Mittwoch, 1. März 2000 3 
Nachrichten 
Keine Begeisterung 
über FBPL-Postulat 
Regierungschef Mario Frick zeigte sich anläss- 
lich des gestrigen Mediengespräches nicht be 
geistert über das FBPL-Postulat, welches eine 
Rückkehr zur Swisscom fordert. «Ich kann ein 
gewisses vertändnis dafür aufbringen», gestand 
der Regierungschef ein. «Die heutige Situation 
im Bercich der liechtensteinischen Telcfonic ist 
nicht befriedigend. Vor allem die Preise im Be 
rcich des Telefonierens im Festnetz bereiten 
grosse Schwierigkeiten», so Mario Frick. In Zu 
kunft werde das Festnetz stärker liberalisiert 
werden, um eine Wettbewerbssituation zu 
schaffen. «Wir werden erhebliche Preisschnitte 
nach unten erleben», verkündete Mario Frick. 
Netzbetreiber LTN habe nun die nötigen Mass 
nahmen geschaffen, um eine Preissenkung im 
Netzbereich vollziehen zu können. Der Liech 
tensteiner Telefonkunde wird sich, sofern man 
nicht zur Swisscom zurückkehren wird, erst spät 
an einer Verbilligung derTclefonicpreise freuen 
können. «Bis Mitte 2001 wollen wir im Preisbe 
reich bei den Leuten sein», kommentierte Re 
gierungschef Mario Frick. (pk) 
Verfassungsdiskussion: 
Regierung wartet ab 
Der Landesfürst ist in Sachen Verfassungsdis 
kussion aktiv geworden, die Regierung ist nach 
wie vor gegen die Vorschläge aus dem Fürsten 
haus. Die Organisation von Informationsveran 
staltungen für die Bevölkerung sind (noch) 
nicht vorgesehen, wie Regierungsrat Mario 
Frick gestern beim Mediengespräch auf eine 
entsprechende Frage antwortete. «Der Fürst 
entscheidet, über was und wann er die Bevölke 
rung informiert, wir können höchstens reagie 
ren aber nicht agieren.» Fest stehe aber, dass die 
Regierung die Vorschläge aus dem Fürstenhaus 
nicht unterstütze, insbesonders Artikel 78 und 
80, wonach der Landesfürst den Landtag und 
die Regierung absetzen könnte um die Regie 
rungsgeschäfte selbst zu übernehmen, wird kri 
tisiert. «Ein solches Vorgehen kann doch zu Be 
ginn des 21. Jahrhunderts nicht mehr möglich 
sein,» ist der Regierungschef überzeugt. Dieses 
Notverordnungsrecht als geheiligter und unver 
letzlicher Monarch zu fordern und die Regie 
rungsgeschäfte zu übernehmen, das finde keine 
Zustimmung. Auch die vorgesehene Ernennung 
von Richtern durch den Fürsten wird von der 
Regierung kritisiert. Der zeitliche Ablauf für 
die Verfassungsinitiative wurde vom Regie 
rungschef so erklärt:« Wird ein Initiativkomite 
gegründet, muss der Initiativtext bei der Regie 
rungskanzlei eingebracht und dort geprüft wer 
den. Dies kann vier bis acht Wochen dauern.» 
Dann gebe es einen Bericht an den Landtag, bei 
Zulässigkeit konnte mit dem Sammeln von 
Stimmen begonnen werden. «Sofern ein ab 
schlägiger Beischeid erteilt wird, besteht die 
Möglichkeit zur Beschwerde beim Staatsge 
richtshof.» Vom Einreichen des Initiativbegeh- 
rend bis zur Behandlung im Landtag müsse mit 
einer Frist von drei Monaten gerechnet werden. 
Vom Einrechen bis zur Abstimmung werde es 
rund sechs Monate dauern. 
REKLAME 

Zum Glück gibt es bei uns 
keine Vorbeter» 
Persönliche Entgegnung von Helmut Konrad zu Äusserungen des Vize-Regierungschefs 
Bei der Präsentation einer 
Broschüre zur Gesundheitsre 
form holte Vize-Regierungs- 
chef und Gesundheitsminister 
Michael Ritter zu einem völlig 
deplatzierten Rundumschlag 
gegen die beiden FBPL-Abge- 
ordneten Helmut Konrad und 
Dr. Marco Ospelt aus (es stand 
im Volksblatt). Nachstehend 
nimmt Helmut Konrad dazu 
persönlich Stellung. 
Sehr geehrter Herr Vize-Regie 
rungschef Dr. Michael Ritter 
Sie haben am vergangenen Frei 
tag die Vorstellung der Info-Bro 
schüre zum neuen Krankenversi 
cherungsgesetz, mit der Sie endlich 
die Öffentlichkeit über erste Ein 
zelheiten zur Gesundheitsreform 
informieren wollen, auch zu einem 
Angriff auf meinen Frnktionskolle- 
gen Dr. Marco Ospelt und meine 
Person genutzt. Auch wenn ich Ver 
ständnis dafür habe, dass die Regie 
rung angesichts der vielen Krisens 
zenarien, für die sie die Hauptver 
antwortung trägt, dünnhäutig 
geworden ist, möchte ich Sie auf 
diesem Weg auffordern, derartige 
öffentliche persönliche Verun 
glimpfungen in Zukunft zu unter 
lassen. 
Wir haben in den letzten Wochen 
die Umsetzung Ihrer Gesundheits 
reform kritisch begleitet und Sie an 
Ihren eigenen Ansprüchen gemes 
sen. Nichts mehr und nichts weni 
ger. Sie sind mit dem Ziel angetre 
ten, die Kosten im Gesundheitswe 
sen in den Griff zu bekommen, um 
Kein Verständnis für emotionale, sachlich unbegründete Reaktion des Vize- 
Regierungschefs: Helmut Konrad, FBPL-Abgeordneter. 
dadurch die Belastungen für die 
Versichertun zu reduzieren. Nun 
müssen Sie kleinlaut Prämiener 
höhungen eingestehen, zu denen 
für dik Versicherten im Krankheits 
fall ein drastisch erhöhter Selbstbe 
halt dazukommt. Sie haben einen 
vermehrten Wettbewerb der Kran 
kenkassen als einen Lösungsansatz 
bezeichnet, mit dem Sie der Ko 
stenentwicklung entgegentreten 
wollen. Nun laufen Ihnen die Kran 
kenkassen davon, was zusätzlichen 
Ärger und grosse Verunsicherung 
bei vielen in diesen Kassen Versi 
cherten hervorruft. 
Neben diesen Fehlentwicklungen 
haben wir des Weiteren auf die 
grosse Ungewissheit hingewiesen, 
die im Zusammenhang mit der Um 
setzung des Gesetzes besteht. Bis 
zum vergangenen Wochenende war 
in dieser Angelegenheit von der 
Regierung praktisch nichts zu er 
fahren, auch heute noch fehlen vie 
le wichtige Informationen, und das 
ca. 5 Wochen vor Inkrafttreten des 
Gesetzes. Auf diese Missstände hin 
zuweisen und die Regierungsarbeit 
kritisch zu begleiten, ist meines Er 
achtens eine Aufgabe der Oppositi 
on, die Sie auch mit ihren emotio 
nalen, sachlich unbegründeten Re 
aktionen nicht unterbinden kön 
nen. 
Zuletzt noch eine Bemerkung zu 
ihrer Vor- und Nachbeter-Aussage. 
Wir sind als Partei so organisiert, 
dass für verschiedene Themenbe 
reiche Arbeitsgruppen bestehen, 
die unsere Fraktion begleiten und 
in denen engagierte Menschen mit 
arbeiten. 
In der Arbeitsgruppe «Gesund 
heit und Soziales» sind Dr. Marco 
Ospelt und ich als Abgeordnete 
dabei, und wir sind es, die die dort 
diskutierten Beobachtungen und 
Sorgen sowie Ergebnisse und 
Schlussfolgerungen nach aussen 
tragen. Zum Glück gibt es in unse 
rer Partei keine Vorbeter. 
Helmut Konrad, Schaan 
Wohnsitznahme: Automatismus fälltweg 
Personenverkahrsverordnung (PVO) in derVernehmlassung 
Neue Kriterien statt der bisherigen 
Prioritätenordnung, das sind die 
wichtigsten Änderungen bei der 
PVO. Am gestrigen Medienge 
spräch der Regierung wurde darauf 
hingewiesen, dass Schweizer Bürger 
neu eine Bewilligung für fünf Jahre 
erhalten. Die Regierung hat den 
Entwurf genehmigt und interessier 
te Kreise zur Vernehmlassung ein 
geladen. 
Adi Lippuner 
In der Personenverkehrsordnung 
(PVO) werden sämtliche Bewilli 
gungsarten im Bereich des Perso 
nenverkehrs, sowohl für EWR/EU-. 
für schweizerische und für Drittstaa- 
tenangehöiige geregelt. Die neue 
Verordnung soll die heutige Begren- 
zungsverordung über den Personen 
verkehr im EWR ersetzen. 
Wesentliche Änderungen erfährt 
das System der Erteilung von Jahre 
saufenthaltsbewilligungen. Die bis 
herige Prioritätenordnung, Regie 
rungschef Mario Frick bezeichnete 
dies als Automatismus, fällt weg. 
Dafür werden neue Kriterien heran 
gezogen. 
Unverändert bleiben die Bewilli 
gungsarten, die Bestimmungen zum 
Familiennachzug, zum Verbleibe- 
recht. zum Meldewesen und zu den 
Fernhalte- und aufenthaltsbeenden 
den Massnahmen. Unverändert 
bleibt auch die Definition der 
Grenzgänger. Diese sind weiterhin 
zur täglichen Rückkehr an den 
Wohnort verpflichtet. 
Das Saisonierstatut für' EWR- 
Bürger soll innerhalb von fünf Jah 
ren aufgehoben werden. Den EWR- 
Saisoniers soll die Möglichkeit gebo 
ten werden,eine Aufenthaltsbewilli 
gung zu erhalten. 
Entscheidende Veränderungen 
sind im Bereich der arbeitsmarktli- 
chen Vorschriften vorgesehen. 
Grenzgänger mit EWR-Staatsbür- 
gerschaft sind meldepflichtig. Bei 
den übrigen Grenzgängern bleibt 
der erstmalige Stellenantritt weiter 
hin bewilligungspflichtig. Schweizer 
Bürger brauchen für eine Grenzgän 
gertätigkeit nach wie vor keine Be 
willigung und sich auch nicht melde 
pflichtig. 
Das Stellenwechsel- und Berufs- 
branchenwechselverbot und der In 
ländervorrang fallen ersatzlos weg. 
Für die Erteilung einer Aufenthalts 
bewilligung für Drittausländer soll 
hingegen nach wie vor der Nachweis 
erbracht werden, dass auf dem be 
willigungsfreien Arbeitsmarkt nach- 
gewiesenermassen niemand rekru 
tiert werden konnte. 
Für Schweizer Bürger wurde bis 
her zuerst eine Jahresbewilligung er 
teilt, neu wird die Bewilligung für 
fünf Jahre abgegeben. Als Bewilli 
gungskriterien werden in den Erläu 
terungen zur PVO angeführt: Ertei 
lung nur als unselbständig Erwerbe 
nde; jede andere Bewilligungsart ist 
nicht möglich oder nicht zumutbar; 
ausserordentliche zwingende Be 
dürfnisse; innerbetriebliche Schlüs 
selpositionen oder zweingende GE- 
bundenheit an das liechtensteini 
sche Territorium. 
Das Auslosungsverfahren wird 
von der neuen PVO nicht tangiert. 
Der entsprechende Bericht und An 
trag wurde dem Landtag vorgelegt, 
es werden 28 Bewilligungen nach 
dem Grudnsatz der Chancen- 
gleicheit zu vergeben sein. 
Durch die Einführung der Quoten 
kann der Spielraum der Regierung 
als Bewilligungsbehörde einge 
schränkt werden. Deshalb wurde 
nach Möglichkeiten gesucht, auch 
ausserhalb der Quoten Bewilligun 
gen erteilen zu können, um dem ech 
ten Bedürfnis der Wirtschaft ent 
sprechen zu könnnen. 
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Für 3 Länder 
vom Bodensee bis 
zum Walensee 
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