Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2000)

Liechtensteiner Volksblatt 
Abstimmung Preiswerter Wohnungsbau Donnerstag, 24. Februar 2000 3 
Nachrichten 
Liechtensteinische 
CEMT-Mitgliedschaft 
VADUZ: Die Regierung hat in ihrer Sitzung 
vom 22. Februar 2000 den Beitritt Liechten 
steins zur Europäischen Konferenz der Ver 
kehrsminister (CEMT) beschlossen. Die Eu 
ropäische Konferenz der Verkehrsminister de 
finiert sich als eine «politische Organisation», 
die für die Transport- beziehungsweise Ver 
kehrsminister vor allem wichtig ist, um Kontak 
te zu knüpfen. An den Ministertagungen wer 
den Verkehrsfragen in den Bereichen Wettbe 
werb,Technologie, Kombinierter Verkehr, Um 
welt, Sicherheit usw. behandelt (Grundzüge der 
Verkehrspolitik, Investitionen auf diesem Sek 
tor, Infrastrukturbedarf, spezifische Aspekte 
der Verkehrsentwicklung auf Schiene, Strasse 
und Binnenwasserwegen, Fragen des kombi 
nierten Verkehrs, städtischer Verkehr, Sicher 
heit im Strassenverkehr und Verkehrsregeln, 
Verkehrszeichen und Signale, Zugang zu Ver 
kehrsmitteln für gehbehinderte Personen 
usw.). Weitere Themen sind der Umweltschutz 
und die Integration der Mittel- und Osteu 
ropäischen Staaten in das europäische Ver 
kehrsnetz. Die Konferenz tagt mindestens ein 
maljährlich auf Ministerebene und regelmässig 
auf der Ebene des Ausschusses der Stellvertre 
ter der Minister auf Beamtenebene. Die lau 
fenden Arbeiten der Konferenz werden von ei 
nem Verwaltungssekretariat mit Sitz in Paris 
erledigt. Aufgrund der Mitgliedschaft Liechten 
steins im EWR und im Hinblick auf verschiede 
ne auf der aktuellen Tagesordnung stehende Fra 
gen im Bereich des internationalen beziehungs 
weise grenzüberschreitenden Verkehrs, ein 
schliesslich der Frage der Zuteilung von Kontin 
genten für Transporte im grenzüberschreitenden 
Verkehr, hat die Frage der Mitgliedschaft Liech 
tensteins aktuelle Bedeutung erlangt. (pafl) 
Ersatzbestellung 
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Feb 
ruar 2000 auf Vorschlag der Gewerbe- und Wirt 
schaftskammer (GWK) anstelle des bisherigen 
Vertreters der GWK, Manfred Batliner, Oliver 
Gerstgrasser als Mitglied des Stiftungsrats der 
Stiftung, Erwachsenenbildung Liechtenstein» 
bestellt. (pafl) 
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Verschuldung: Eigenverant 
wortung übernehmen 
Interview mit Elmar Kindle, Gegner des neuen Wohnbauförderungsgesetzes 
Der FBPL-Abgeordnete El 
mar Kindle sprach sich schon 
bei der Abstimmung innerhalb 
des Landtages gegen das neue 
Wohnbauförderungsgesetz 
aus. Vor allem die Streichung 
der Subventionen für verdich 
tete Bauweise ist für Elmar 
Kindle nicht nachvollziehbar. 
Mit Elmar Kindle 
sprach Peter Kindle 
VOLKSBLATT: Schon bei der De 
batte im Landtag haben Sie sich ge 
gen das neue Wohnbauförderungs- 
gesetz ausgesprochen. Welche Über 
legungen föhrten zu dieser Ent 
scheidung? 
Elmar Kindle: Es gibt verschiede 
ne Argumente, welche klar gegen 
das neue Gesetz sprechen. Ich den 
ke, dass das neue Gesetz in der Pra 
xis nicht handhabbar ist. Dies gilt 
vor allem für planende Institute. 
Zudem bin ich nicht damit einver 
standen, dass aufgrund der geringe 
ren Förderungsmittel im privaten 
Wohnungsbau die Qualität bei Ei 
genheimen reduziert werden soll. 
Ein weiterer Grund, warum ich 
mich von Anfang an gegen das neue 
Gesetz aussprechen musste, ist die 
drohende Gefahr für die liechten 
steinischen Gewerbetreibenden 
und die Rohstofflieferanten. 
Über den sozialen Aspekt des 
neuen Wohnbauförderungsgesetzes 
sind bis anhin kaum kontroverse 
Diskussionen geführt worden. Sind 
Sie mit der sozialen Komponente 
des neuen Gesetzes auch eimer 
standen? 
Die soziale Komponente finde ich 
grundsätzlich gut. Jedermann hat 
Anspruch auf angemessenen Wohn 
raum. Dieser Aspekt ist für mich 
sehr wichtig, denn man kann auch in 
Liechtenstein erkennen, dass das 
Lohngefälle frappante Formen an 
nimmt. 
Sie denken also, dass gemeinnüt- 
Elmar Kindle spricht sich gegen das neue Wohnbauförderungsgesetz aus. 
zige Institutionen und auch die 
Gemeinden vennehrt auf sozialen 
Wohnungsbau setzen werden, falls 
das neue Gesetz in Kraft tritt? 
Man hat gesehen, dass der soziale 
Wohnungsbau, [welcher schon seit 
1977 im Wohnbauförderungsgesetz 
integriert ist, nicht wirklich funktio 
niert hat. Ich bin überzeugt, dass der 
Anreiz für Gemeinden durch die er 
weiterten .Förderungsbeträge nicht 
grösser wird. Ich denke, dies ist ganz 
einfach von der Nachfrage abhän 
gig. Der Verwaltungsaufwand ist für 
Gemeinden und andere Institutio 
nen sicherlich gross, wenn sie sich 
dem gemeinnützigen Wohnungsbau 
widmen, doch in dieser Hinsicht las 
sen sich auch Synergien zur Privat 
wirtschaft, beispielsweise zu Immo 
bilienverwaltern, nutzen. 
Die Subventionen für verdichtete 
Bauweise sollen im neuen Gesetz 
gestrichen werden. Wie stehen Sie 
zu diesem Ansinnen? 
Meines Erachtens widerspricht 
diese Streichung von Subventionen 
dem raumplanerischen Aspekt, den 
wir in Liechtenstein zu erfüllen ha 
ben. Ich würde sogar im Gegensatz 
zum neuen Wohnbauförderungsge 
setz einen ganz anderen Weg be 
schreiten: Es wäre sinnvoller, die 
Subventionen für verdichtetes Bau 
en zu erhöhen, um im Bereich der 
Raumplanung wirksame Resultate 
zu erzielen. Jedoch wäre für diese 
Idee auch eine Anpassung des Bau 
gesetzes notwendig. Ich möchte fol 
gendes kiar festhalten: Durch die 
Streichung der Subventionen im 
neuen Gesetz gehen jedem Bau 
herrn, der sein Eigenheim in ver 
dichteter Bauweise erstellt, zwi 
schen 50000 und 60 000 Franken 
verloren. 
Im benachbarten Ausland, sprich 
in der Schweiz und in Vorarlberg, 
wird billiger gebaut, proklamieren 
die Befürworter des neuen Gesetzes. 
Denken Sie, dass es realistisch ist, 
auch in Liechtenstein die Kosten 
bei Neubauten zu senken? 
Meiner Meinung nach ist es nicht 
sinnvoll, im Bereich der Wohn- 
bauförderung Preisvergleiche zum 
benachbarten Ausland anzustellen. 
Man soll nicht Äpfel mit Birnen ver 
gleichen. Wir brauchen für die 
Wohnbauförderung eine liechten 
steinische Lösung, die den sozialen 
Ansprüchen, der Lohnkomponente 
und den hiesigen Gegebenheiten 
entspricht. 
Wie bewerten Sie das Argument 
der Binärwörter, die behaupten, die 
Verschuldung des Einzelnen könne 
mit dem neuen Gesetz besser unter 
Kontrolle gehalten werden? 
Ich kann im Bereich der Ver 
schuldung keine Unterschiede vom 
alten zum neuen Gesetz entdecken. 
Das neue Gesetz bietet kein wirksa 
mes Instrument, um die Überschul 
dung in den Griff zu bekommen. Im 
Gegenteil, aufgrund der Kürzung 
der Förderungsbeiträge kann die 
Verschuldung des Einzelnen gar 
nicht kleiner werden. Ich denke je 
doch, dass es in der Eigenverant 
wortung von jedem einzelnen Bau 
herrn liegen sollte, sich Gedanken 
Uber die finanziellen Möglichkeiten 
und Einschränkungen zu machen, 
wenn er sich den Traum der eigenen 
vier Wände verwirklichen will. 
Gerechtere und breitere Verteilung 
Interview mit FBPL-Fraktionssprecher Gebhard Hoch zum neuen Wohnbauförderungsgesetz 
Am kommenden Wochenende wird 
das Stimmvolk über das neue 
Wohnbauförderungsgesetz abstim 
men, FBPL-Fraktionssprecher 
Gebhard Hoch, welcher Mitglied 
der Landtagskommission war, wel 
che das neue Gesetz ausgearbeitet 
hat, setzt sich für eine Annahme des 
Gesetzes über die Förderung des 
preiswerten Wohnungsbaues ein. 
Mit Gebhard Hoch 
sprach Peter Kindle 
VOLKSBLATT: Sie setzen sich für 
eine Annahme des neuen Wohn 
bauförderungsgesetzes ein. Welche 
Argumente sprechen für die In 
kraftsetzung des neuen Gesetzes? 
Gebhard Hoch: Als Mitglied der 
Landtagskommission, die in 30 Sit 
zungen dieses neue Gesetz vorbe 
reitet und einstimmig dem Landtag 
vorgeschlagen hat, ist es selbstver 
ständlich, dass ich hinter diesem 
Gesetz stehe. Der Landtag selbst 
hat dem Gesetz mit grosser Mehr 
heit zugestimmt. Das neue Gesetz 
bezweckt eine gerechtere und brei 
tere Verteilung der Förderungsmit 
tel. Generell gesagt will das neue 
Gesetz, dass preisgünstiger und ein 
facher gebaut wird und die Förde 
rungsempfänger sich nur im Rah 
men ihrer Möglichkeiten verschul 
den. Der Gedanke der Förderung 
der Eigentumsbildung bleibt unver 
ändert. Ein weiterer Vorzug des 
neuen Gesetzes ist, dass es sehr viel 
weniger Gestaltungsvorschriften 
enthält und dadurch viel liberaler 
ist, als das alte. 
Das neue Gesetz, über welches 
am kommenden Wochenende abge 
stimmt wird, verspricht einen besse 
ren Schutz vor Uberschuldung. In 
wiefern wird dieser Schutz nun ver 
bessert? : 
Wenn I man sich das Ziel des 
neuen Gesetzes vor Augen hält, näm 
lich kostensparender und einfacher 
zu bauen, wirkt dieses logischerweise 
einer Überschuldung entgegen. 
Der soziale Aspekt der Wohn 
bauförderung wird in der neuen 
Gesetzgebung ausgeweitet? Worin 
liegt die soziale Komponente? Den 
ken Sie, dass vor allem Gemeinden 
in Zukunft vermehrt davon Ge 
brauch machen werden, gemeinnüt 
zigen Wohnraum zu schaffen? 
Ja, eindeutig, weil über den ge 
meinnützigen Wohnungsbau auch 
einkommensschwache Mieter indi 
rekt gefördert werden. Ich meine, 
dass ein zinsloses Darlehen von 35 
Gebhard Hoch plädiert für eine Annahme des neuen Gesetzes. 
% für Gemeinden ein Anreiz sein 
sollte, sich vermehrt im gemeinnüt 
zigen Wohnungsbau zu engagieren. 
Denken Sie, es ist von staatlicher 
Seite verantwortbar, dem einzelnen 
Bauherrn weniger Fördermittel zur 
Verfügung zu stellen? 
Der Staat hat ein Interesse, För 
derungsmittel möglichst effizient 
und zweckentsprechend einzuset 
zen im Rahmen der leicht veränder 
ten Zielsetzung des neuen Gesetzes. 
Wird das neue Gesetz negative 
Auswirkungen auf die Auftragslage 
im heimischen Gewerbe haben? 
Das glaube ich nicht, weil eventu 
elle geringe Einbussen im privaten 
Wohnungsbau kompensiert werden 
sollten durch den gemeinnützigen 
Wohnungsbau der Gemeinden. 
Können sich aufgrund der neuen 
Gesetzgebung weiterhin noch Men 
schen den Traum eines Eigenheimes 
verwirklichen, oder wird der Kreis 
der förderungswürdigen Personen 
eingeschränkt? 
Den Traum eines Eigenheimes 
werden sich auch weiterhin viele 
verwirklichen können, vielleicht mit 
gewissen Einschränkungen in Be 
zug auf Grösse und Ausgestaltung, 
verglichen mit der bisherigen ge 
setzlichen Regelung. So wollte es 
aber der Gesetzgeber ausdrücklich.
	        

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