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Liechtenstein nach 1808
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\achdem Liechtenstein 1806 ein souveräner
Staat geworden war, wurde die Verwaltung und
das Gerichtswesen neu gestaltet.
An Stelle der alten Verfassung von 1733 (vor 1720)
raten die Dienstinstruktionen des Fürsten Johann
an Landvogt Josef Schuppler aus dem Jahre 1808.
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Das Oberamt
jestand wie vorher aus dem Landvogt, dem
„andschreiber und dem Rentmeister.
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Zu dieser Zeit waren alle drei Beamte Ausländer.
Dies führte oft zu Spannungen und Auseinander-
seizungen zwischen den Untertanen und den
fürstlichen Beamten.
‚. Dem Oberamt stand die höhere
Gerichtsbarkait
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2. Es führte die gesamte __Staatsverwaltung
Polizei, Steuerwesen, Militär usw.)
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