Volltext: Politische Rechte und soziale Verhältnisse

I: 
Grafen und Volk teilten sich in die Rechte: 
Grafen 
Volk 
Grafen 
Aufgebote 
ar 
Y 
4 
\ 
jteuern+ 
Abgaben 
“ Ed 
% ) 
Va 
\ 
1Landsbrauch 
Verwaltung 
Erbrecht 
Betreibung + 
Pfändung 
Wahlen 
ze: 
u 
\ 
lagd+ N 
Sischerei W 
a 
Aericht des Grafen 
Gericht des Landammannes 
Gerichtsbarkeit: Berufung gegen das Urteil des 
Gerichtes des Landammannes. 
Hoheitsrechte: Jagd, Fischfang usw. — 
Abgaben (Zehnten, Fastnachtshenne, Alpmolken 
Frondienste usw.) — Volk zum Krieg aufbieten 
Volk 
Ohne Zustimmung der Gerichtsgemeinden 
konnten die Grafen kein Gesetz erlassen — 
Wahl des Landammanns — Gewohnheitsrechte 
Landsbrauch — Gericht des Landammannes 
FF 
> 
Grafen 
__ Gericht des Grafen 
2. Jagd und Fischerei 
3. Steuern und Abgaber 
4. 
Aufgebote zum Krieg 
Bemerkungen: 
Volk 
Zustimmung zu Gesetzen _ 
2. Wahl des Landammanns 
3. Gewohnheitsrecht (Landsbrauch) 
4. Gericht des Landammanns
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.