Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

III.Umfang der (personellen) Geltungs- und Bindungskraft der Grundrechte 57 1. Grundfragen zur Geltungs- und Bindungskraft 57 2. Die Grundrechtsberechtigten 59 a) Natürliche Personen als Grundrechtsberechtigte 59 aa) Allgemeine Aspekte: Grundrechtsfähigkeit und Grundrechtsmündigkeit 59 bb) Inländische natürliche Personen 60 cc) Ausländische natürliche Personen 61 (1) Die ältere Judikatur: schwankend 61 (2) Die neuere Rechtsprechung: EMRK geprägt 62 b) Juristische Personen 64 aa) Juristische Personen des Privatrechts 66 bb) Juristische Personen des öffentlichen Rechts 66 3. Die Grundrechtsadressaten 68 a) Die verpflichtete Staatsgewalt - Grundsätzliches 68 aa) Bindung der Staatsfunktionen 68 bb) Kreis der Adressaten 69 b) Die Grundrechtsbindung der Staatsgewalt in ihren klassischen Funktionen 70 aa) Die Gesetzgebung 70 bb) Die Exekutive 72 (1) Das hoheitliche Exekutivhandeln 72 (2) Die Privatwirtschaftsverwaltung 72 cc) Rechtsprechung 74 4. Zur Wirkung der Grundrechte in der Privatrechtsordnung ... 76 a) Grundsätzliches und Entwicklung der Diskussion 76 b) Notwendige Differenzierung 77 c) Die Schutzgebotsfunktion der Grundrechte 78 IV. Grundrechtstatbestand - Grundrechtsschranken - Grund- rechtsschrankenschranken: Zur dogmatischen Strukturierung grundrechtlichen Argumentierens 79 1. Der Grundrechtstatbestand 80 a) Begriffsbestimmung und Bedeutung 80 7
	        

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