Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Anspruch auf rechtliches Gehör kate108 unerwähnt. Auch die widersprüchlichen "Verortungen" des Grundsatzes im Verfassungsrecht werden nicht problematisiert. Im Gegenteil: Zunächst ordnet der Staatsgerichtshof das Gebot des rechtli­ chen Gehörs dem Beschwerderecht des Art. 43 LV zu.109 Sodann nimmt die Entscheidung jedoch zustimmend Bezug auf Staatsgerichtshof 1961/1, wo das Gebot als im Gleichheitsgrundsatz des Art. 31 Abs. 1 LV verankert angesehen wird.110 Schliesslich gelangt das Gericht zu dem eher vagen Resümee: "Die hierin für das liechtensteinische Recht umfas­ send erkannte Grundrechtsgewähr des rechtlichen Gehörs, verstärkt im Beschwerderecht des Art. 43 der Verfassung, hat in Rechtsfortbildüng vor allem in der EMRK sowie in der Rechtsprechung Bestätigung gefun­ den. Der Staätsgerichtshof hält auch im gezogenen Rahmen der Prüfung letztinstanzlicher gerichtlicher Entscheidungen hieran fest".11.1 Die verfassungsgerichtliche Konstruktion des Anspruchs auf rechtli­ ches Gehör als eines Kombinationsgrundrechts ist seitdem typisch für die Judikatur des Staatsgerichtshofs. Primär aus .dem Gleichheitsgrund­ satz des Art. 31 Abs. 1 Satz 1 LV fliessend112 findet der Grundsatz seine konkretisierende Ausprägung durch Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 EMRK und insbesondere durch das darin enthaltene Gebot eines fairen Verfah­ rens.113 Für den Strafprozess scheint es dagegen sachgerechter, den Anspruch auf rechtliches Gehör als Bestandteil des durch Art. 33 Abs. 3 LV gewährleisteten Rechts auf wirksame Verteidigungmzu qualifizie­ ren. Indem der Staatsgerichtshof ein strafprozessuales Akteneinsichts­ recht anerkennt,115 sichert er zugleich ein wichtiges Element des Grund­ rechts auf rechtliches Gehör, nämlich das Recht auf Information. '•* S. vorstehend S. 245 f. '"S. StGH 1987/18, aaO.S. 133. "3 AaO, S. 133 f. '» StGH 1987/18 - Urteil vom 2. Mai 1988, LES 1988, 131 (134). So jüngst StGH 1992/8 - Urteil vom 23. März 1993, LES 1993, 77 (79). •» So StGH 1988/14 - Urteil vom 27. April 1989, LES 1989, 106 (114); StGH 1988/4 - Urteil vom 30731. Mai 1990, LES 1991, 1 (2); vgl. femer StGH 1990/17 - Urteil vom 29. Oktober 1991, LES 1992, 12 (17 f.). "« Dazu s. bereits oben S. 235 ff. "s Auch dazu bereits oben S. 235 f. 247
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.