Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Verfahrensgerechtigkeit, Rechtsschutz, Staatshaftung (3) Schliesslich folgt nach Auffassung des Staatsgerichtshofs aus Art. 33 Abs. 1 LV eine "Gerichtsweggarantie".21 b) Persönlicher Gewährleistungsbereich Der Schutz des Art. 33 Abs. 1 LV kommt nicht nur liechtensteinischen Staatsbürgern, sondern "unbestritten" auch Ausländern zu.22 Juristische Personen können ebenfalls Träger des Grundrechts auf den ordentlichen Richter sein.23 Dies gilt ausnahmsweise auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts.24 c) Eingriffe Ein Eingriff in das Grundrecht des Art. 33 Abs. 1 LV stellt sich als Ent­ ziehung (im weiteren Sinne) des ordentlichen Richters dar. Eingriffe können durch den Gesetzgeber, die Exekutive und die Rechtsprechung selbst vorgenommen werden. - Die traditionelle Stossrichtung der Verfassungsgarantie zielte auf exe­ kutive Beeinträchtigungen ("Kabinettsjustiz"). Hier liegen heute aber nicht die aktuellen Probleme. - Auch der Gesetzgeber kann das Grundrecht auf den ordentlichen Richter verletzen. Nicht jede legislative Zuständigkeitsregelung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies zeigt schon Art. 33 Abs. 1 2. Alt. LV; selbst gesetzlich errichtete Ausnahmegerichte sind unzulässig. Der Gesetzgeber hat möglichst eindeutige Bestimmungen zu treffen25 und darf keineswegs willkürliche Festlegungen vorneh­ men.26 Auch wenn es grundsätzlich in der Kompetenz des Gesetzge­ bers liegt, ob er eine Materie der Verwaltung oder der Gerichtsbarkeit zuteilt, ist er an die von der Verfassung selbst festgelegte Entschei- Bcdeutung der Strassburger Judikatur zu An. 6 Abs. 1 EMRK für die Rechtsprechung des BG s. etwa Kölz, in: Kommentar zur BV, Art. 58 Rn. 52 f.; aus neuerer Zeit vgl. inso­ weit z.B. EGMR, NJW 1992, 1873 (1873 f.). 21 So StGH 1989/14, aaO. 22 SiGH 1977/6 - Entscheidung vom 24. Oktober 1977, LES 1981, 44 (47). 11 Vgl. etwa BVerfGE 64, 1 (11); Kölz, in: Kommentar zur BV, Art. 58 Rn. 6. ^ S. z.B. Jarass/Pieroth, Grundgesetz, Art. 101 Rn. 6. » Vgl. BVerfGE 69, 112 (122). 2(" S. StGH 1968/1 - Entscheidung vom 12. Juni 1968, ELG 1967-1972,225 (228). 232
	        

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