Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Gleichheitsgrundsatz, Willkürverbot, materielle Gerechtigkeit Abs. 2 LV. Zwar enthalte die Vorschrift kein - eine Verfassungsbe­ schwerde legitimierendes - verfassungsmässig gewährleistetes Recht.98 Doch könne gerügt werden, dass durch die Einräumung eines unbe­ grenzten Ermessens an die Verwaltung Art. 92 Abs. 2 LV insoweit beein­ trächtigt werde, als die daraus resultierende Gefahr willkürlicher Ent­ scheidungen sich als Verletzung von Art. 31 Abs. 1 Satz 1 LV darstelle." Das Willkürverbot fungiert gleichsam als subjektives Rechtsstaatsprin­ zip. Deutlich wird die Reservefunktion des Willkürverbotes auch bei der verfassungsrechtlichen Absicherung des Vertrauensgrundsatzes.100 2. Zur Herleitung des Willkürverbotes Der Ausdruck "Willkür" kommt weder in der Verfassung noch im StGHG vor.101 Da nur die Verletzung eines verfassungsrechtlich gewähr­ leisteten Rechtes geltend gemacht werden kann,102 bedarf es also der "Verortung" des Willkürverbotes in einer Verfassungsbestimmung, um eine entsprechende Rüge nicht von vornherein als unzulässig erscheinen zu lassen. Der Staatsgerichtshof findet die verfassungsrechtliche Grund­ lage im allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 31 Abs. 1 Satz 1 LV.103 Die Zuordnung des Willkürverbotes ist zweifelsohne auf die Vorbildwirkung der bundesgerichtlichen Judikatur10* zurückzuführen. Diese wiederum erklärt sich ihrerseits aus der historischen Entwicklung. In einem ersten Schritt qualifizierte das Bundesgericht die formelle Rechtsverweigerung (Verweigerung des Zuganges zum gesetzlichen Richter) als Verletzung von Art. 4 BV; sodann entwickelte es in einem zweiten Schritt die Auf- 98 Dazu s. bereits oben S. 24. w S. StGH 1979/6 - Entscheidung vom 11. Dezember 1979, LES 1981, 114(115). 190 S. StGH 1991/6 - Urteil vom 19. Dezember 1991, LES 1992, 93 (95); dazu näher noch unten IV. ,9' So ausdrücklich StGH 1974/15 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 12. Januar 1976, S. 6. ,w Von den EMRK-Grundrechten sei hier abgesehen. 103 S. z.B. StGH, Entscheidung vom 15. Juli 1952, LES 1947-1954, 259 (263 f.); StGH 1968/1 - Entscheidung vom 12. Juni 1968, LES 1967-1972, 225 (229); StGH 1974/15 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 12. Januar 1976, S. 6; StGH 1979/6 - Entschei­ dung vom II. Dezember 1979, LES 1981, 114 (115); StGH 1987/21 und 22 - Urteil vom 4. Mai 1988, LES 1989, 45 (47). ,w Gelegentlich nimmt der Staatsgerichtshof auch auf die Rechtsprechung des österreichi­ schen Verfassungsgerichtshofs Bezug, so etwa in StGH 1970/2 - Entscheidung vom 11. Januar 1971, ELG 1967-972, 256 (260). - Zur prägenden Bedeutung der schweizeri­ schen Rechtsprechung für die deutsche Dogmatik s. Höfling, JZ 1991, 955 (956). 222
	        

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