Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Der allgemeine Gleichheitssatz Bundesverfassungsgerichts eingegangen.46 Er hat in diesem Urteil "eine generelle gesetzliche Neuregelung der Fragen von gemeinsamer Haus­ halts» bzw. Ehegattenbesteuerung (als) dringlich geboten" bezeichnet.47 Auch ausserhalb des Bereichs der Einkommens- und Vermögensbesteue­ rung hat der Staatsgerichtshof den Gleichheitsgrundsatz zur Geltung gebracht: - So hat er die Erhebung von Sondersteuern, die nur bestimmte Arbeit­ nehmer treffen und nicht zur Deckung der allgemeinen Staatsaufgaben, vielmehr privaten Zwecken dienen, als gleichheitswidrig und Verlet­ zung des Grundsatzes gerechter Besteuerung (Art. 24 LV) gerügt/8 -Die Erhebung einer Umlage nach dem Fremdenverkehrsgesetz49 bei den "am Fremdenverkehr besonders interessierten Geschäftsbetrie­ ben" hat er zwar als verfassungsgemäss.eingestuft. Doch sei es - so das Verfassungsgericht unter zustimmender Bezugnahme auf die Recht­ sprechung der VBI -."gleichheitskonformer, willkürfreier Entschei­ dung im Gesetzesvollzug förderlich den Kreis der.umlagepflichti­ gen Betriebe nach ihrem 'wirtschaftlichen Interesse' wie auch die Umlagenbemessung nach gleichförmigen Kategorien" zu umschrei­ ben.50 - Für sogenannte Gemengesteuern - deren Mischcharakter sich daraus ergibt, dass sie von der .Grundausgestaltung dem Typus der Gebühr, von der Höhe hingegen demjenigen der Steuer entsprechen hält der Staatsgerichtshof.die Anwendung des Leistungsfähigkeitsprinzips für "durchaus gerechtfertigt".52 - Schliesslich hat sich der Staatsgerichtshof auch mit der Bedeutung des Rechtsgleichheitsgebotes im Gebührenrecht befasst.53 Die Tatsache, dass die Regierung entgegen der Direktive des Art. 31 Abs. 1 Satz 1 LV in gleichgelagerten Fällen und bei gleichem Verwaltungsaufwand 44 S. SrGH 1989/15- Urteil vom 31. Mai 1990, LES 1990, 135 (139 ff.). « AaO, S. 139. 41 Gutachten vom 21. November 1955, ELG 1955-1961,107 (109). » LGBI. 1971 Nr. 42. » StGH 1987/20 - Urteil vom 3. Mai 1988, LES 1988, 136 (137). 51 Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Gera enges teuern StGH 1987/12 - Urteil vom II. November 1987, LES 1988, 4 (6). " StGH 1990/11 - Urteil vom 22. November 1990, LES 1991, 28 (30) - zur Grundbuch- ' gebühr. " Konkret mit der Gebühr für die Erteilung der Treuhänderbewilligung als einer Verwal­ tungsgebühr; s. StGH 1986/9 - Urteil vom 5. Mai 1987, LES 1987, 145 (147 f.). 211
	        

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