Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Vorwort Die hiermit vorgelegte Studie ist das Resultat eines Forschungsprojekts, das ich zwischen März 1992 und September 1993 für das Liechtenstein- Institut bearbeitet habe. In dieser Zeit habe ich mich mehrfach für einige Wochen im Fürstentum Liechtenstein aufgehalten. Dank der Erlaubnis durch den damaligen Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn lic. iur. Harry Gstöhl, hatte ich die Möglichkeit, im Liechtensteinischen Landes­ archiv alle Entscheidungen des Staatsgerichtshofs einzusehen. Dieses Rechtsprechungsmaterial, das in nunmehr fast einem V» Jahrhundert zusammengetragen worden ist, bildet in seinem grundrechtsrelevanten Teil den Grundstock der Untersuchung, die darüberhinaus "angerei­ chert" worden ist durch die Einbeziehung der Grundrechtslehren des gesamten deutschsprachigen Raumes. Die Arbeit berücksichtigt die bis Mitte 1993 angefallene Judikatur des Staatsgerichtshofes. Mehrere Personen haben mich bei meinem Vorhaben unterstützt. Ihnen allen sei auch an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt: den Mit­ arbeitern und Mitarbeiterinnen des Liechtenstein-Instituts ebenso wie denen des. Liechtensteinischen Landesarchivs, namentlich aber Herrn Dr. Dr. h.c. Gerard Batliner für seine engagierte und hilfreiche Beglei­ tung meiner Arbeit. Dank gebührt ferner Frau Brunhilde Glock für die Betreuung des Manuskripts sowie Sabine Wagner, Markus Vetter und Joachim Badiner für Hilfe beim Korrekturlesen. Ich lege die Studie vor in der Hoffnung, den Staatsgerichtshof in sei­ ner im letzten Jahrzehnt forciert vorangetriebenen, freiheitsakzen­ tuierenden Grundrechtsjudikatur vielleicht ein wenig unterstützen zu können. Wolfram Höfling 19
	        

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