Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Handels- und Gewerbefreiheit dels- und Gewerbefreiheit nach Art. 36 LV bedeutet die Freiheit der Wahl, des Zugangs und der Ausübung des Berufs, des gewerbsmässigen Handels und Gewerbes und damit der Wirtschaft allgemein."170 c) Handels- und Gewerbefreiheit als spezifisches Gleichheitsgebot Nach der bereits mehrfach zitierten nicht veröffentlichten Entscheidung des StGH vom 25. April 1978 enthält Art. 36 LV neben der Gewährlei­ stung der allgemeinen Wirtschaftsfreiheit auch das Gebot an den Staat, in jeder Branche die Gewerbegenossen gleich zu behandeln.171 Ganz offen­ kundig knüpft dieses Judikat an die entsprechende Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts zu Art. 31 BV an.172 Genau besehen geht es in diesem Zusammenhang nicht um eine weitere - dritte - Gewährleistungsdimension des Art. 36 LV.173 Thematisch aufgeworfen ist vielmehr die Frage, ob und inwieweit die Handels- und Gewerbefrei- heit auch einen Anspruch auf wettbewerbsneutrales Staatsverhalten ent­ hält und wo ein solcher Anspruch ggf. seine verfassungsnormative Grundlage (Wirtschaftsfreiheit oder Rechtsgleichheit?) findet. Die auf­ geworfene Frage wird man dahingehend beantworten können, dass Art. 36 LV zwar nicht die Wettbewerbsfreiheit als solche garantiert, aber immerhin im Sinne einer negativen Wettbewerbsgewährleistung zu ver­ stehen ist: Das Grundrecht schützt seinen Träger vor wettbewerbsver­ zerrenden Eingriffen des Staates.174 173 So StGH 1977/14 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 25. April 1978, S. 7 (Her­ vorhebung hinzugefügt). ,n S. StGH 1977/14 S. 7; StGH1991/10-(noch) nicht veröffentlichtes Urteil vom 14. April 1992, S. 7. ,n Vgl. BGE 106 I a 274; 104 1 a 98; 102 I a 547; ferner etwa Vallender/Joos, Wirtschafts- freiheit, S. 52 f. 173 Die Regelung des Art. 36 2. Halbs. LV, wonach die 'Zulässigkeit ausschliesslicher Han­ dels* und Gewerbeprivilegien für eine bestimmte Zeit" durch das Gesetz geregelt wird, bleibt hier unberücksichtigt; s. dazu die Kurzbemerkung in der Entscheidung des StGH vom 6-Oktober 1960, ELG 1955-1961, 145 (149). 174 Zur schweizerischen Verfassungsrechtslage vgl. etwa Rhinow, Art. 31 Rn. 43 ff. und 180 ff.; zum Problem femer H. Huber, Die Gleichbehandlung der Gewerbegenossen, in: dersn Rechtstheorie, Verfassungsrecht, Völkerrecht, 1971, S. 288 ff.; D. Wyss, Die Han­ dels- und Gewerbefreiheit und die Rechtsgleichheit, 1971, passim; Marti, Wirtschafts­ freiheit, S. 74 ff. 189
	        

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