Handels- und Gewerbefreiheit dels- und Gewerbefreiheit nach Art. 36 LV bedeutet die Freiheit der Wahl, des Zugangs und der Ausübung des Berufs, des gewerbsmässigen Handels und Gewerbes und damit der Wirtschaft allgemein."170 c) Handels- und Gewerbefreiheit als spezifisches Gleichheitsgebot Nach der bereits mehrfach zitierten nicht veröffentlichten Entscheidung des StGH vom 25. April 1978 enthält Art. 36 LV neben der Gewährlei stung der allgemeinen Wirtschaftsfreiheit auch das Gebot an den Staat, in jeder Branche die Gewerbegenossen gleich zu behandeln.171 Ganz offen kundig knüpft dieses Judikat an die entsprechende Rechtsprechung des schweizerischen Bundesgerichts zu Art. 31 BV an.172 Genau besehen geht es in diesem Zusammenhang nicht um eine weitere - dritte - Gewährleistungsdimension des Art. 36 LV.173 Thematisch aufgeworfen ist vielmehr die Frage, ob und inwieweit die Handels- und Gewerbefrei- heit auch einen Anspruch auf wettbewerbsneutrales Staatsverhalten ent hält und wo ein solcher Anspruch ggf. seine verfassungsnormative Grundlage (Wirtschaftsfreiheit oder Rechtsgleichheit?) findet. Die auf geworfene Frage wird man dahingehend beantworten können, dass Art. 36 LV zwar nicht die Wettbewerbsfreiheit als solche garantiert, aber immerhin im Sinne einer negativen Wettbewerbsgewährleistung zu ver stehen ist: Das Grundrecht schützt seinen Träger vor wettbewerbsver zerrenden Eingriffen des Staates.174 173 So StGH 1977/14 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 25. April 1978, S. 7 (Her vorhebung hinzugefügt). ,n S. StGH 1977/14 S. 7; StGH1991/10-(noch) nicht veröffentlichtes Urteil vom 14. April 1992, S. 7. ,n Vgl. BGE 106 I a 274; 104 1 a 98; 102 I a 547; ferner etwa Vallender/Joos, Wirtschafts- freiheit, S. 52 f. 173 Die Regelung des Art. 36 2. Halbs. LV, wonach die 'Zulässigkeit ausschliesslicher Han dels* und Gewerbeprivilegien für eine bestimmte Zeit" durch das Gesetz geregelt wird, bleibt hier unberücksichtigt; s. dazu die Kurzbemerkung in der Entscheidung des StGH vom 6-Oktober 1960, ELG 1955-1961, 145 (149). 174 Zur schweizerischen Verfassungsrechtslage vgl. etwa Rhinow, Art. 31 Rn. 43 ff. und 180 ff.; zum Problem femer H. Huber, Die Gleichbehandlung der Gewerbegenossen, in: dersn Rechtstheorie, Verfassungsrecht, Völkerrecht, 1971, S. 288 ff.; D. Wyss, Die Han dels- und Gewerbefreiheit und die Rechtsgleichheit, 1971, passim; Marti, Wirtschafts freiheit, S. 74 ff. 189