Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Eigentumsgarantie und Enteignungsschutz 4. Schrankenschranken Eigentumsbeschränkungen auf gesetzlicher Grundlage sind nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs in doppelter Weise Schranken­ schranken gezogen. a) Übermassverbot Zum ersten beansprucht auch hier das Übermassverbot (Grundsatz der Verhältnismässigkeit"!!!! weiteren Sinne) Geltung.109 Schon in seiner ersten Grundsatzentscheidung-zur Eigentumsgarantie hat der Staatsge­ richtshöf hervorgehoben;'die Pflichtenbindung des Eigentums besage "in keiner Weise, dass jede gesetzliche Beschränkung des Eigentums­ rechts verfassungsmässig zulässig wäre, sondern dies gilt nur soweit, als Interessen der 'Allgemeinheit eine gesetzliche Beschränkung bedin­ gen".110 Unverhältnismässige Eingriffe sind unzulässig.111 Insbesondere dann, wenn eigentumsbeschränkende gesetzliche Vorschriften "nicht genau definierte Begriffe", das heisst unbestimmte Rechtsbegriffe, ent­ halten, sind in jedem einzelnen Fall private und öffentliche Interessen abwägend gegenüberzustellen.112 Nur bei strikter Beachtung der drei Prüfkriterien des .Übermassver­ bots lasst sich eine alle verfassungsrechtlich relevanten Ziele und Rechts­ güter optimal berücksichtigende Lösung finden.1" b) Kernbereichsgarantie Wie bei kaum einer anderen Grundrechtsgewährleistung bemüht der Staatsgerichtshof im Rahmen seiner Eigentumsjudikatur den Kernbe- 1:9 S. auch Fehr, Grund Verkehrs recht, S. 166 ff.; für die Schweiz etwa G. Müller, in: Kom- . mentar zur BV, Art. 22m Rn. 38 ff. 115 StGH 1960/8-10 - Entscheidungen vom 6. Oktober 1960, ELG 1955-1961, 151 (157); 161 (166) und 169 (173). So etwa StGH 1989/14 - Urteil vom 31. Mai 1990, LES 1992, 1 (4); StGH 1982/32 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 15. Oktober 1982, S. 5; StGH 1982/33 und 34 - nicht veröffentlichte Entscheidungen vom 9. Februar 1983, jeweils S. 6. 1IJ So StGH 1973/7 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 21. Januar 1974, S. 5; ferner StGH 1974/9 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 17. Januar 1975, S. 7. nJ Zu diesem "Prozess der Werteoprimieiung" s. G. Müller, ZSR 100 (1981) II, 1 (61 ff.) - Zitat: S. 62*, speziell im Blick auf das liechtensteinische Grundverkehrsrecht s. auch Fehr, Grundverkehrsrecht, S. 271 ff. 179
	        

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