Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Eigentumsgarantie und Enteignungsschutz (3) Immaterialgüterrechte Immaterialgüterrechte unterliegen in vermögensrechtlicher Hinsicht ebenfalls dem Schutz des Art. 34 Abs. 1 LV.66 Für das Urheberrecht ergibt sich dies indirekt aus der Verfassung selbst, die in An. 34 Abs. 2 LV - also in unmittelbarem systematischem Kontext zur tatbestandli­ chen Gewährleistung des Eigentums in Absatz 1 - dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, das Urheberrecht zu regeln. (4) Öffentlich-rechtliche Rechtspositionen Nach deutscher Rechtsprechung und Lehre können auch im öffentlichen Recht wurzelnde Ansprüche den Schutz der Eigentumsgarantie gemes­ sen, wenn sie zu einem wesentlichen Teil Äquivalent eigener Leistung sind.67 Dies betrifft vor allem sozialrechtliche Positionen wie Renten- Anwartschaften). Damit wird den Funktions- und Strukturveränderungen des Eigen­ tums68 Rechnung getragen, vor allem dem Umstand, dass heute für viele namentlich öffentlich-rechtliche Rechtspositionen die Grundlage ihrer Existenz- und Freiheitssicherung übernehmen. Hier erweist sich auch der Gedanke des 'Vertrauenseigentums* als fruchtbar. Der Staatsgerichtshof hat sich mit den dadurch aufgeworfenen Fragen noch nicht befasst.69 Doch wird man - wie in der Schweiz -70 zumindest diejenigen öffentlich-rechtlichen Ansprüche als von Art. 34 Abs. 1 LV S. auch Fehr, Grundverkehrsrecht, S. 145; für die Schweiz vgl. etwa J. P. Müller, Grund­ rechte, S. 327; für Deutschland BVerfGE 31,229 (238 ff.); ferner Bryde, in: Grundgesetz- Kommentar I, Art. 14 Rn. 17. <7 S. z.B. BVerfGE 18, 392 (397); 48, 403 (412 f.); 63, 152 (174); ferner die Überblicke bei Peter Krause, Eigentum an subjektiven öffentlichen Rechten, 1982; Fritz Ossenbühl, Eigentumsschulz, sozialversicherungsrechtlicher Positionen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in: Festschrift für Wolfgang Zeidier, Band I, 1987, S. 625 ff.; Alexander v. Brunneck, Eigentumsschutz der Renten, JZ 1990, 992 ff. - Ablehnend die Judikatur des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, dazu - nunmehr auch selbst kri­ tisch - Ermacora, Menschenrechte, Rn. 993. 41 Dazu auch Saladin, Grundrechte im Wandel, S. 130 f., 391 ff. 69 In StGH 1990/4 - Urteil vom 20. November 1990, LES 1991, 25 (28) wird lediglich zutreffend festgestellt, dass in den wirtschaftlichen Folgen einer rechtmässig angeordne­ ten Rückerstattungspflicht bezüglich erhaltener Wohnungsbausubventionen kein Ver­ stoss gegen Art. 34 Abs. 1 LV erblickt werden könne. 73 Dazu etwa Rene A. Rhinow, Wohlerworbene und vertragliche Rechte im öffentlichen Recht, ZB1. 80 (1979), 1 ff.; J. P. Müller, Grundrechte, S. 327 f. m.w.N. 173
	        

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