Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Das Recht auf Vermögenserwerb der aufgeworfenen Frage befasst und sie im letzteren Sinne beantwortet. Grammatikalische, systematische und entstehungsgeschichtliche Ausle­ gungsaspekte sprächen eindeutig dafür, den Gesetzesvorbehalt auch auf den freien Vermögenserwerb zu erstrecken.21 Ebenso wie für die Eigentumsgarantie hat der Staatsgerichtshof im Blick auf das Grundrecht des freien Vermögenserwerbs klargestellt» dass entsprechende Eingriffe nur auf der Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen erfolgen dürfen.22 4. Schrankenschranken Zusammen mit der Eigentumsgarantie des Art. 34 Abs. 1 LV bildet die Vermögenserwerbsfreiheit des Art. 28 Abs. 1 2. Alt. LV diejenigen Gnindrechtsgewährleistungen, die den Staatsgerichtshof zu näheren Überlegungen zu den Grundrechtsschrankenschranken veranlassten.23 Entscheidungen, die die Vermögenserwerbsfreiheit beschränkten, müss- ten "nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit erfolgen". Sie dürften nur soweit in die Freiheitssphäre des Bürgers eingreifen, als dies zur Wahrung des öffentlichen Interesses, welches bei einer Abwägung mit den Individualinteressen "eindeutig" überwiegen müsse, "unabdinglich" sei. Das Grundverkehrsgesetz 1959 würde diesen Grundsätzen durch die Regelung des Art. 2 lit. d Rechnung tragen, der eine erhebliche Verlet­ zung des öffentlichen Interesses durch das untersagte Rechtsgeschäft verlange.24 In Anwendung dieser Massstäbe hob der Staatsgerichtshof beispielsweise eine Entscheidung der Landesgrundverkehrskommission auf, mit der dem Verkauf eines Grundstücks an einen Minderjährigen, dessen beide Elternteile bereits über Grundbesitz im Alpengebiet ver­ fügten, die Genehmigung versagt wurde. Der Entscheidungsbegründung sei nicht zu entnehmen, ob und inwieweit der Kauf des Grundstücks durch den Minderjährigen mit dem öffentlichen Interesse (etwa im Blick " So StGH 1960/8 - Entscheidung vom 6. Oktober 1960, ELG 1955-1961, 151 (154 f.). " S. StGH 1973/5 - Entscheidung vom 2. Juli 1973, ELG 1973-1978, 361 (362 ff.); feiner StGH 1973/1 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 26. März 1973, S. 6. u Vgl. beispielsweise StGH 1968/3 - Entscheidung vom 18. November 1968, ELG 1967-1972, 239 (243); StGH 1973/7 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 21. Januar 1974, S. 5; StGH 1974/9 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 17. Januar 1975, S. 7; StGH 1974/14 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 17. Januar 1975, S. 6 ff. " S. StGH 1973/1 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 26. März 1973, S. 7. 165
	        

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