Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

2. Der Tatbestand: der allgemeine Gleichheitssatz als Sachgerechtigkeitsgebot 205 a) Entwicklungslinien der Judikatur des Staatsgerichtshofs zum sachlichen Gewährleistungsbereich 205 b) Persönlicher Gewährleistungsbereich 207 3. Die Bindung der Staatsfunktionen 207 a) Rechtsgleichheit und Gesetzgebung 208 b) Rechtsgleichheit und Exekutivhandeln 208 c) Rechtsgleichheit und Rechtsprechung 209 4. Der allgemeine Gleichheitssatz in den Teilrechts­ ordnungen - das Beispiel des Abgabenrechts 209 a) Allgemeines 209 b) Die Gleichheitsjudikatur des Staatsgerichtshofs zum Steuer-und Abgabenrecht 210 II. Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 31 Abs. 2 LV) 212 1. Grundsätzliches 212 2. Die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs zur alten Verfassungsrechtslage und ihre Bewertung 213 a) Rechtsprechungsskizze 213 b) Bewertung der Judikatur 216 3. Die Ergänzung der Verfassung durch Art. 31 Abs. 2 LV .... 217 a) Zur normativen Direktionskraft des Art. 31 Abs. 2 LV. . . 218 b) Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 23. März 1993 218 III. Das Willkürverbot 220 1. Begriffsbestimmung und grundsätzliche Bedeutung 220 2. Zur Herleitung des Willkürverbotes 222 3. Zur Bindungswirkung des Willkürverbotes 223 IV. Der besondere Gleichheitssatz des Art. 31 Abs. 1 Satz 2 LV: das Recht auf gleichen Zugang zu den öffentlichen Ämtern . . . 224 V. Der Grundsatz von Treu und Glauben (Vertrauensgrundsatz). . 225 15
	        

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