Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Die politischen Rechte Die Freiheit der Wahl verlangt, dass der Akt der Stimmenabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleibt.42 III. Das Stimmrecht - Initiative und Referendum 1. Allgemeines Zu den verfassungsmässig gewährleisteten Rechten gehört neben dem Wahlrecht - als weitere Grundkategorie der politischen Rechte - auch das Stimmrecht. Art. 29 Abs. 1 LV, der unter anderem auch Art. 64 LV umfasst,43 formuliert aber nur den Grundsatz. Im einzelnen kennt die liechtensteinische Verfassung zahlreiche Ausdrucksformen des Stimm­ rechts, die bereits an anderer Stelle genannt worden sind.44 Dazu zahlt auch das Initiativrecht der Bürger in Gemeindeangelegen­ heiten. Dazu hat der Staatsgerichtshof ausgeführt: "Zwar ist das Initia­ tivrecht der Bürger in Gemeindeangelegenheiten durch die Verfassung nicht speziell gewährleistet. Art. 110 bis der Verfassung sieht jedoch vor, dass in Gemeindeangelegenheiten alle in der Gemeinde wohnhaften Liechtensteiner wähl- und stimmberechtigt sind, wenn sie das 20. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht einge­ schränkt sind. Das Stimmrecht gemäss Art. 110 bis der Verfassung umfasst die Befugnis zur Ausübung aller dem Stimmberechtigten zuste­ henden politischen Rechte. Es beinhaltet somit auch das Recht, auf Gemeindeebene Initiativbegehren zu unterzeichnen und über zustande gekommene Initiativbegehren abzustimmen, soweit die Gesetzgebung das Initiativrecht in Gemeindeangelegenheiten vorsieht."45 42 Zu den genannten Wahlrechtsgrundsätzen s. im Blick auf Liechtenstein M. Batliner, Volksrechte, S. 100 ff. 43 S. StGH, nicht veröffentlichte Entscheidung vom 16. Juni 1954, S. 5. 44 S. oben S. 149. « So StGH 1984/2/V - Urteil vom 15. Februar 1985, LES 1985, 72 (75); s. a. StGH 1984/5 - Urteil vom 16. Oktober 1984, LES 1985, 101 (103); ferner schon StGH 1981/1 - nicht veröffentlichtes Urteil vom 14. April 1981, S. 10 f. unter Bezugnahme auf StGH 1978/4 und 1979/7. - Zu den Grenzen s. namentlich StGH 1984/2 - Urteil vom 30. April 1984, LES 1985, 65 (68) und StGH 1984/2/V - Urteil vom 20. November 1990, LES 1992, 4 (6 ff.). - Zum Problemkreis s. ferner StGH 1983/3 - Beschluss vom 15. September 1983, LES 1984, 31 (32); StGH 1983/5 - Urteil vom 15. September 1983, LES 1984, 62 (64 f.); StGH 1983/5/V - Urteil vom 15. Dezember 1983, LES 1984, 68 (70 ff.). 156
	        

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