Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

Niederlassungsfreiheit also auch den Aufenthalt allgemein. Der Zweck des Ortswechsels ist dabei irrelevant.48 Als Abwehrrecht richtet sich die Niederlassungsfrei­ heit gegen staatliche Massnahmen, welche den Zuzug an einen oder den Wegzug aus einem Ort erschweren oder verhindern.49 
Die Gewährlei­ stung des Art. 28 Abs. 1 1. Alt. LV umfasst allerdings nicht das Recht auf Grunderwerb. Durch die Verweigerung der Möglichkeit des Grunder­ werbs wird deshalb der Schutzbereich auch nicht berührt.50 b) Persönlicher Gewährleistungsbereich aa) Natürliche Personen Nach dem "klaren Wortlaut und dem unzweifelhaften Sinn"51 des Ver­ fassungstextes ist der persönliche Gewährleistungsbereich der Niederlas­ sungsfreiheit auf Landesangehörige beschränkt.52 Die Niederlassungs­ rechte der Ausländer werden durch die Staatsverträge, allenfalls durch das Gegenrecht bestimmt (Art. 28 Abs. 2 LV).5J Soweit völkerrechtliche Bindungen nicht bestehen, kann der Staat "nach eigenem Ermessen dar­ über befinden, welche Ausländer er unter welchen Voraussetzungen, zu was für Zwecken und unter was für Modalitäten in sein Hoheitsgebiet zulässt".54 48 Vgl. auch Detlev Christian Dicke, in: Kommentar zur BV, An. 45 Rn. 7 f.; Kay Hail- bronner, Freizügigkeit, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, § 131 Rn. 22 ff. und 29; aus österreichischer Sicht vgl. Siegbert Morscher, Die Niederlassungsfreiheit und die Freiheit des Liegenschaftsverkehrs in Österreich, EuGRZ 1983, 515 ff. 49 S. auch StGH 1960/7 - Entscheidung vom 
i. September 1958, ELG 1955-1961, 125 (129); vgl. ferner Dicke, aaO, Art. 45 Rn. 8. M So StGH 1978/16 - nicht veröffentlichte Entscheidung vom 11. Dezember 1978, S. 6; möglicherweise weitergehend die Auffassung in StGH 1960/7 - Entscheidung vom 1. September 1958, ELG 1955-1961,125 (129). 51 So StGH 1978/10 - Entscheidung vom 11. Oktober 1978, LES 1981, 7 (10) - allerdings im Blick auf die 2. Alternative des Art. 28 Abs. 1 LV; s. ferner StGH 1975/5 - nicht ver­ öffentlichte Entscheidung vom 25. Oktober 1976, S. 9. " Ebenso Art. 45 Abs. 1 BV; hierzu s. auch Rolf Schmid, Die Rechtsstellung des ausländi­ schen Saisonarbeiters in der Schweiz» 1991, S. 195 ff.; ferner Art. 11 Abs. 1 GG. w Vgl. zur staatsvertraglichen Beziehung zur Schweiz etwa StGH 1990/7 - Urteil vom 21. November 1990, LES 1992, 10 (11 f.); zur Qualifikation entsprechender Gegenrechte s. etwa Dicke, in: Kommentar zur BV, Art. 45 Rn. 13. * StGH 1990/7, aaO,S. 11. 119
	        

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