Volltext: Die liechtensteinische Grundrechtsordnung

V. Grundpflichten 108 2. Abschnitt: Besonderer Teil - Die Grundrechts­ gewährleistungen im einzelnen 109 Vorbemerkung 109 A. Privatsphärenschutz und persönliche Entfaltungsfreiheit: Art. 32 Abs. 1, Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 1. Alt. LV 110 I. Art. 32 Abs. 1 und Abs. 2 LV 110 1. Der Tatbestand des Art. 32 Abs. 1 LV 110 a) Sachlicher Gewährleistungsbereich I: Freiheit der Person (Art. 32 Abs. 1 1. Alt. LV) 110 aa) Die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs 110 bb) Art. 32 Abs. 1 1. Alt. LV als Auffanggrundrecht .... 112 b) Sachlicher Gewährleistungsbereich II: das Hausrecht (Art. 32 Abs. 1 2. Alt. LV) 113 c) Sachlicher Gewährleistungsbereich III: das Brief- und Schriftengeheimnis (Art. 32 Abs. 1 3. Alt. LV) 114 d) Persönlicher Gewährleistungsbereich 115 aa) Natürliche Personen 115 bb) Juristische Personen 115 2. Die Schrankenregelung des Art. 32 Abs. 2 LV 116 II. Art. 28 Abs. 1 1. Alt. LV (Niederlassungsfreiheit) 118 1. Grundsätzliche Bedeutung und Funktion 118 2. Der Tatbestand des Art. 28 Abs. 1 1. Alt. LV 118 a) Sachlicher Gewährleistungsbereich 118 b) Persönlicher Gewährleistungsbereich 119 aa) Natürliche Personen 119 bb) Juristische Personen 120 c) Eingriffe 120 3. Schranken 120 B. Glauben, Gewissen, Weltanschauung, Religionsausübung: Art. 37-39 LV 121 9
	        

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