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Ein Konto wurde bei ihnen im September 1926 eröffnet und
wurbe mit-ffeinen 1Imjü&en aujredjt erhalten. Cs Beibt, Dr. von
Gíabn Babe einige Werbindungen in Seutj$fanb, aber unjere
Geidüftsireunbe find iiber jeine Mittel oder andere Daten nicht
informiert.“
Im Anfehluß an die Landtagsfigung vom 2. Dezember
1926 richtete die Regierung an die Herren Stapper und SGrüßer
das nachftehende Schreiben :
„Nachdem Sie alg Gründer und Hauptaktionär der Gentro-
fag unb damit der Siaffenlotterie in Liehfenftein diefer bisher
die erforderlichen Mittel für bie Liquidierung der Lotterie nicht
ur Berfügung geftellt Haben, machen wir Sie hiemit auf die
Hnen drohenden zivil- und ftrafgerichtlichen Schritte unfererfeità
aufmerfjam, bie Gie iiberall — aljo aud) in Holland — treffen
werden und Ihnen ficherlichH nicht gleichgültig fein fônnen. Die
für bie Liquidierung erforderliden Mittel find derzeit:
Schw. Fr. 51,644.49 flir einbejablte Losgelder,
,; 85059 „ Rechnung Sudbruderei Raifer,
» 1,080.— , Rechnung Arnold TIhHöny, Schaan,
” 279.— + Rechnung Orell-Füßli, Zürich
” 1,500.— , Porto zum RNiidfenden der Gelder
unb fíeine nod) ausjtebenbe Sted)nungen,
» 3£814.— für Löhne per November,
n 4158~— „ ©ödne per Dezember, und
” ” 900.— „ Miete.
Schw. Fr. 72,034.49
Wir geben Ihnen zur Bereitftellung diefer Mittel eine
Grift von zehn Tagen.” . :
8. Ole Landtagsfigung vom 11, Dezember 1926,
Sn ber Landtagsfigung vom 11. Dezember 1926 im KNon-
fevenggimmer, qu welcher auch Herr Hächler von der Oftfchweiz.
Treuhandgefellfchaft St Gallen eingeladen war, legte. diefer
fein {driftliches Referat vor, das auf Seite 89 des Berichtes
abgedruckt erfcheint. Herr Hächler führte dabei aus, dap die
Auszahlung jo {dhnell ald möglich erfolgen fol. „Die hier
tätigen Beamten feien an der Sache nicht {Huld. Die Sache jet
von jenen eingebrockt. worden, die nicht mehr Hier find.“
Die Anfichten über die Rückzahlung waren im Landtage ge-
teilt. Aus den Boten der Abgeordneten war zu entnehmen,
daß vorwiegend die Geneigtheit beftebe, die Lodgelder zurück
zuzahlen im Intereffe des guten Nufes des Landes, Einzelne
Abgeordneten vertraten den gegenteiligen Standpunkt. Ein
befinitiver Befchup fam jedoch über biefen Punft nicht guftande
und wurde auf eine fpdtere Sigung verjhoben. Dagegen wurde
angeregt, daß gegen Stapper vorzugehen fei.
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