Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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Obne auf diefe Borfchläge einzutreten, fOrieb die Res 
gierung ber Unternehmung am 17. November 1926: 
„Mit Schreiben vom 15. November 1926 teilten fie uns mit, 
der Bermaltun rat ua Gefelljdait Joe bejdlofjen, die Zieh: 
ung der 3. sie nicht [tattfinden zu Ilafjen und ben Kunden das 
bisher einbegahlte Geld zurüczujenden. Wir teilen Ihnen bie- 
burdj mit, bag bie fürftfige Regierung dies jur Kenninis nimmt 
und den Vertrag damit als aujgeldfi betrachtet, zumal der Wer: 
trag aud in anderer en |Hwermiegend verlegt wurde. 
Wir entziehen Ihnen hiemit infolgedejjen die Konzelhon unb 
die Monopolsberedtigung und erjußen Sie, das Nötige für die 
Eo pi) der Liquidation und die Erfüllung der aus diefer 
Aufldjung id ergebenden Verpflidtungen gegenüber der Regie: 
rung 3u Seranfafjen unb behalten uns alle weiteren 3tedjte unb 
Maknahmen vor.“ - 
Die Lotterie-Unternehmung richtete hierauf, alfo erft nach 
Ablauf des Ziehungsterming, an die Losbefiger ein Zirkular des 
leder daß fremden Staatgangehörigen von den hHeimatlichen 
Gejefen der Cinfat in fremde Slaffenlotterien verboten fei, und 
daß fich die a ne daber veranlapt fehe, {amtlichen aus- 
(&ndifchen Losdbefigern ihre Geldeinfäge zurüczubezahlen. 
‚Diefe Mitteilung erwecdte offenbar (wie aus zahlreichen Zu- 
{OHriften feroargedd) bei vielen Logbefigern den Berdacht, daß die 
Siehung am 17. November ftattgefunden Habe und daß auf ihr 
Log ein größerer Treffer gefallen jei, weshalb fie die Aushändigung 
der Ziehungslifte verlangten. Nachdem die Regierung die Kaution 
von 100000 Gr. am 24. November 1926 ald verfallen erflärt 
hatte, gab die Unternehmung der Regierung von den Reflama- 
tionen am 25. November 1926 Kenntnis, mit der Bemerkung : 
„Sollte die Regierung wider Erwarten auf dem Standpunkt 
beharren wollen, daß das Geld dem Gtaate reftfoë verfallen fei, 
jo wüßte fi die Direktion leider feinen andern Ausweg mehr, 
ald der Kundschaft mitzuteilen, daß durch die Befchlagnahme der 
ftaution oon 100000 Qt. e8 ber Gefellid)aft unmöglich geworden 
fei, bie Einzahlungen rüczuvergüten und es wäre unjerer Anficht 
nad) ficher, daß ein großer Teil Der Kunden fich bireft an bie 
Regierung eventl. durch Gerichte zur Rückzahlung der eingezadl- 
ten Beträge wenden würde.“ 
Bezügl. der Freigabe der Kaution für die Zahlung der 
Schulden der Unternehmung teilte die Regierung der Centrofag 
mit, daß diefe Frage durch den Landtag geprüft werden müjffe. 
7. Die Sigung vom 2. Dezember 1926. 
Um 2. Dezember trat hierauf der Landtag zufammen und 
befprach diefe Angelegenheit im Nonferenzzimmer. Einleitend 
gab der Herr Reg.-Chef ein {driftlidhes Erpofe, das folgenden 
Wortlaut hat: 
  
 
	        

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