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flürte bie Regierung jid) bereit, bie SBertreter ber beiden Ge-
jellidajten au éiner 9lusipradje gujammerngufiüfren. In diefer .
fBeipredjung, an meldjer die Regierung nicht vertreten mar,. .
wurde eine Aufteilung des Abjagebietes vereinbart und der
Regierung aur Kenntnis- gebradt. Nadirdglid) be|tritt bie
Sentrofes bieje SBereinbarung unb erflárte, jid) an bieje nid)t
au balten.
Am 22. Quli 1926 teilte die Unternehmung der Regierung
mit, bap fie eine Auffihtéfommijfion beftelft habe, beftehend
aus den Herren BVaron von Griinau, Karl Eidholy, Gebeimrat
Griiper und Geheimrat Stapper ald ordentliche Mitglieder und
Fräulein Strumpen ald Sefretdrin, Ul8 Direftoren, die mit
einem Mitglied der Quffihtéfommiffion befugt waren, fiir die
© Gefellfchaft verbindliche Handblungen vorzunehmen, wurden die
Herren Grinebaum und Schwarz! bezeichnet.
Die Negierung ífrer[eit8 betraute mit der Aufficht und
Kontrolle der Unternehmung Herrn Otto Biedermann in Baduz.
Als Vertrauensmann der Regierung unb ber Spar- und Leih-
taffc bei der Ausgabe der Lofe bezeichnete fie Gerrn Eduard
Batliner von Mauren. Um den Berkauf der Lofe nicht zu
verhindern, erflärte fich die Regierung unterm 18. Auguft 1926
bamit einverjfanben, bap 2000 Gtiüd Achtellofe nicht bar,
{päteften8 aber am Tage der Ziehung bezahlt werden müffen.
Die weitere Durchführung der Nlaffenlotterie ftieß in der
Folge auf großen Widerftand. In der Schweiz deswegen, weil
die Unternehmung unter Verlegung der ausdrücklichen vertrag:
lichen Vejtimmungen in der Schweiz Decadrefjen benüste.
Die Regierung erhielt eine Mitteilung, daß in der Schweiz
fogar Propaganda gemacht und Lofe verfauft werden, und
daß felbft der Name der Schweiz. Poftvermaltung verwendet
worden jei. Die guftändigen {hweizerifhen Behörden nahmen
gegen ein foldes Gefchäftsgebahren Stellung. Die Regierung
unterfagte daher der Unternehmung unter Berufung auf den
Qertrag diefe unzuläffigen Handlungen. Ein gegen die Schul-
bigen in St. Gallen eingeleiteted (Serid)t$perfabren endete -nad
Mitteilung erftinftanzlich mit einem Freifpruche.
Weitere Schwierigkeiten erwuchfen daraus, daß die, Linters
nebmung verfuchte, dag überall verpönte Schneeball oder
Goldregenjyftem einaufübren. In verfchiedenen Ländern warnte
bie Preffe das Publikum vor diefem Syftem, das Stapper
bereit8 früher von Holland aus praktiziert haben foll: Ger
„Dagens Nyheter“ {dried hierüber unterm 24. Auguft 1926;