Volltext: Bericht über die Klassenlotterie in Liechtenstein

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flürte bie Regierung jid) bereit, bie SBertreter ber beiden Ge- 
jellidajten au éiner 9lusipradje gujammerngufiüfren. In diefer . 
fBeipredjung, an meldjer die Regierung nicht vertreten mar,. . 
wurde eine Aufteilung des Abjagebietes vereinbart und der 
Regierung aur Kenntnis- gebradt. Nadirdglid) be|tritt bie 
Sentrofes bieje SBereinbarung unb erflárte, jid) an bieje nid)t 
au balten. 
Am 22. Quli 1926 teilte die Unternehmung der Regierung 
mit, bap fie eine Auffihtéfommijfion beftelft habe, beftehend 
aus den Herren BVaron von Griinau, Karl Eidholy, Gebeimrat 
Griiper und Geheimrat Stapper ald ordentliche Mitglieder und 
Fräulein Strumpen ald Sefretdrin, Ul8 Direftoren, die mit 
einem Mitglied der Quffihtéfommiffion befugt waren, fiir die 
© Gefellfchaft verbindliche Handblungen vorzunehmen, wurden die 
Herren Grinebaum und Schwarz! bezeichnet. 
Die Negierung ífrer[eit8 betraute mit der Aufficht und 
Kontrolle der Unternehmung Herrn Otto Biedermann in Baduz. 
Als Vertrauensmann der Regierung unb ber Spar- und Leih- 
taffc bei der Ausgabe der Lofe bezeichnete fie Gerrn Eduard 
Batliner von Mauren. Um den Berkauf der Lofe nicht zu 
verhindern, erflärte fich die Regierung unterm 18. Auguft 1926 
bamit einverjfanben, bap 2000 Gtiüd Achtellofe nicht bar, 
{päteften8 aber am Tage der Ziehung bezahlt werden müffen. 
Die weitere Durchführung der Nlaffenlotterie ftieß in der 
Folge auf großen Widerftand. In der Schweiz deswegen, weil 
die Unternehmung unter Verlegung der ausdrücklichen vertrag: 
lichen Vejtimmungen in der Schweiz Decadrefjen benüste. 
Die Regierung erhielt eine Mitteilung, daß in der Schweiz 
fogar Propaganda gemacht und Lofe verfauft werden, und 
daß felbft der Name der Schweiz. Poftvermaltung verwendet 
worden jei. Die guftändigen {hweizerifhen Behörden nahmen 
gegen ein foldes Gefchäftsgebahren Stellung. Die Regierung 
unterfagte daher der Unternehmung unter Berufung auf den 
Qertrag diefe unzuläffigen Handlungen. Ein gegen die Schul- 
bigen in St. Gallen eingeleiteted (Serid)t$perfabren endete -nad 
Mitteilung erftinftanzlich mit einem Freifpruche. 
Weitere Schwierigkeiten erwuchfen daraus, daß die, Linters 
nebmung verfuchte, dag überall verpönte Schneeball oder 
Goldregenjyftem einaufübren. In verfchiedenen Ländern warnte 
bie Preffe das Publikum vor diefem Syftem, das Stapper 
bereit8 früher von Holland aus praktiziert haben foll: Ger 
„Dagens Nyheter“ {dried hierüber unterm 24. Auguft 1926;
	        

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