— 17 —
6. Der Gegenentivurf ber Kongeffiondre.
Die. Konzeffionäre reichten Hierauf der Regierung unter
dem 13. Quguft 1925 einen (Gegen-Cntrurf ein, der in der
Sigung der Finanzkommiffion vom 14. Auguft 1925 zur
Beratung gelangte. In diefjer Sigung wurde nach einer kurzen
Bejprechung diefes Gegenentwurfes befchloffen, daß Herr
Or. Emil Bed die Differengen diefes Entrourfes jum Regie-
rungéentrourfe überfidtlic gufammenttellen fol.
7. Die Sigung vom 17. Unguft 1925.
Am 17. Auguft 1925 wurden dann diefe Differenzen
einer eingehenden Beratung unterzogen. Einleitend wies der
Regierungschef darauf hin, daß infolge des Bekanntwerdens
der BerhHandlungen im Lande bereitd der Hunger nach Geld
fi zeige, und daß die Herren Vorfteher Vatliner und Bize-
vorfteher Jäger von Mauren fich beim Landtagspräfidenten
verwendet Hätten, bap ber Sauptoerbienjt iu ihre Gemeinde
verlegt merde. Im Anfchluß daran erflärte Herr Dr. Emil Bed:
„Wir müffen uns. in diefer Sache fichern, große Zahlen fpielen
feine tolle, nur etwas Effeftives wollen wir haben“. Und auch
der NMegierungschef gab die Erklärung ab, „er würde den Tert
des erften Entwurfes fein laffen und überhaupt alles aufnehmen,
wad der Gejellihaft nidjt jhadet, dem Lande aber nübt, wir
wollen nur Sicheres machen.“
Die Kommiffion erklärte fid) mit bem QBun[dje ber Ston-
zeffionäre, eine Lotterie eventuell nur mit 3 Klafjen durchzuführen,
einverftanden, unter der Bedingung, daß bie Ceiffungen an ben
Staat Hiedurch nicht verringert werden. Erneut wurde den
Bedenken Ausdruck gegeben, daß die Beziehungen zur Schweiz
nicht getrübf werden dürfen, und Herr Abg. Naifer beantragte,
bieje Sache Herrn Dr. Emil Ved zu überlaffen.
Bezüglich des Namens der Lotterie hatte Herr Dr. Emil
Bed zuerjt vorgefchlagen „Klafferilotterie in Vaduz” und als
die Nonzeffionäre darauf nicht eintreten wollten, „Klaffenlotterie
in Liechtenftein“ unter Hinweid darauf, daß der Name auch
mit Rückficht auf die Beziehungen zur Schweiz vorfichtig gewählt
werden müffe, und er fchlug deshalb in der Folge vor, den
privaten Charakter des Unternehmens irgendwie zu betonen
burch Beifiigung eines geeigneten Jufaged (wie 3. B. 91.-.).
Die im früheren Entwurfe enthaltene Bedingung, daß die
Lofe und Propagandafchriften der Regierung zur Genehmigung
vorzulegen feien, wurde auf Grund der Verhandlungen dahin