— 108 —
reffe des Landes vertreten, jo guf fie es vermochte.
Sie hat daher dem Linternehmen moglichjt ftrenge Be-
dingungen geftellt, fo ftrenge, daß ein von ihr aufgeftellter
Bertragdentwurf von den Gegnern ald Henfervertrag
bezeichnet worden war. Der Beweis dafür liegt denn
auch darin, baB der Landtag bei Abfchluß des zweiten
Rongeffionsvertrages diefe Bedingungen gang bebeu-
tend gemilbert hat. In der Tat waren im Vertrag
bie ANnfprüche des Landes in allererfte Linie geftellt.
Hätte das Unternehmen floriert, fo hätten vorerft ein
Betrag von einer Million Franfen ald Staats-
abgabe an das Land abgeliefert und außerdem
die fämtlichen Marfen bezahlt werden müffen, bevor
von einer Dividendenauszahlung an die Aktionäre
überhaupt die Rede Hätte fein Können. Üeberdies
hatte jich der Staaf einen Gewinnanteil gefichert.
4) Die Regierung hat auch von Anfang an auf
Sicherheiten gehalten. In diefem Sinne {chlug ber
juriftifche Berater Barkantion vor, die bann auf ^
100,000 Fr. feftgefegt und geleiftet wurde. In
diejem Ginne war ferner Barzahlung der Marken ver-
langt worden, und zwar anfangs für den ganzen Betrag
und nachher wenigitens für die Hälfte. Der Bertrag
"ar fo aufgeftellt, daß lange nachher von einem
Dritten die Aeußerung getan wurde, er fei fo vor-
fichtig redigiert, daß man den Eindruck Haben müffe,
der Berfaffer habe nicht an die groBen SSer[prec)ungen
geglaubt, fonft hätte ev mehr auf Gewinnanteil als auf
fire Summen und Barzahlung und Kaution gehalten.
Qn diefem Zufammenhang darf auchH daran erinnert
werden, daß von ftrafbaren Sanb(ungen nur inbegug