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: D.
SdHlufbemertung.
Die Regierung hat fichH bemiiht, in diefem Be-
ridhte eine miglichft objeftive Darftellung von Tat-
_fachen zu geben, um den hohen Landtag dadurch in
die Lage zu verjeSen, fi an Hand derfelben ein
eigenes und felbjtftändiges Ärteil zu bilden. Im
vollen Vertrauen darauf, daB -diefe Tatfachen bei
richtiger Würdigung der mftände ihr Verhalten
in der ganzen Lotterieangelegenheit ohne weiteres
voll und ganz zu rechtfertigen vermögen, hat die
Regierung Gewicht darauf gelegt, diefelben möglichft
eingehend darzuftellen und, wenn immer möglich, bie
Protokolle und die Akten wörtlich zu zitieren.
Qm Sntereffe der Objektivität mußte ferner eine dhro-
nologifche Darftellung gewählt werden, welche die Greig-
niffe in ihrer zeitlichen Reihenfolge wiedergibt. Der Be-
richt ift infolgedeffen lang geworden. 9lud) fonnte
et bei biejer Methode nicht jene Leberfichtlichkeit
gewinnen, die bei einer Einteilung nach Sachfa-
tegorien möglich gemwefen wäre. Immerhin glaubt
die Regierung doch jagen zu fönnen, daß der Bericht
ein gefreue8 und möglichft eingebendes Bild der tat-
fächfichen Berhältnifje bietet. Bei der großen Fülle
des Stoffes wäre es allerdings nicht zu vermundern,
wenn der Bericht in einzelnen Punkten Irrtümer ent=
Halten follte, indejjen dürften diefelben nur von unter-
geordneter Bedeutung fein. Uuf die widhtigjten und
ent{cheidenden Momente aber, bie bei ber chronolo-
‘ gifden Wiedergabe nicht in gebührender Weife Der-
vortreten, glaubt die Regierung zum Schluffe noch
einmal hinweifen zu follen: ,