Volltext: Kleinstaat

Hubert Büchel erbracht werden, die aus ökonomischer Sicht eines flächen- und bevölke- rungsmässig grösseren Rahmens bedürften. Wenn sich der Kleinstaat also einmal für die Erbringung einer öffent­ lichen Leistung entschieden hat, so müsste diese für ihn nach diesen Uber- legungen dann relativ kostenungünstig sein, wenn er zu klein ist, um die gegebenen Mindestkapazitäten auszulasten oder um die optimale Betriebs­ grösse zu erreichen. Es könnte also vermutet werden, dass sich die Erbrin­ gung öffentlicher Leistungen umso wirtschaftlicher organisieren liesse, je grösser ein Staat ist, da die Grösse seiner Verwaltungsregionen nach Opti­ mierungskriterien anpassbar ist. . • Allerdings ist die öffentliche Leistungserbringung im Kleinstaat nicht nur mit Kostennachteilen verbunden. Aufgrund der eher überschaubaren Lebensbereiche und der vielfachen Integration des Einzelnen kann die staatliche Verwaltung tendenziell kleiner und bürgernäher gestaltet werden. Ein kleines Kollektiv wird den Bedürfnissen seiner Mitglieder vermutlich besser gerecht werden: Mit abnehmender Grösse des Kollektivs gelingt eher die Anpassung des Kollektivgüterangebots an die Präferenzen der Kollek­ tivmitglieder. In diesem Sinne kann es,in einem grösseren Staat bei einer aus ökonomischen Überlegungen erfolgten Zentralisierung öffentlicher Aufga­ ben Wohlfahrtsverluste insofern geben, als individuelle Präferenzen schlechter befriedigt werden, allenfalls auch Planungs- und Einigungsko­ sten höher sind. Es könnte auch sein, dass grössere und zentralisierte Systeme eine geringere Innovationsfähigkeit besitzen. Umgekehrt lässt sich argumentieren, dass in kleineren Verwaltungen auf­ grund der Tendenz zu mehr informellen Regelungen raschere und unbüro­ kratischere Aufgabenlösungen leichter möglich sind. In kleineren Verwal­ tungen könnte eher ein Optimum zwischen funktionaler Differenzierung und koordinierter Gesamtleistung gefunden werden, während es in grösse­ ren Verwaltungseinheiten mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einer wech­ selseitigen Isolierung verschiedener Verwaltungszweige kommen könnte. Diese Überlegungen, inwiefern die Verwaltungskösten eine Funktion der Verwaltungsgrösse sind, gingen von einem Aufgabenkatalog des öffent­ lichen Sektors aus, welcher durch politische und ökonomische Erwägungen bestimmt ist. Iii diese kann auch der Gedanke Eingang finden, einzelne öffentliche Einrichtungen nicht selbst anzubieten, weil sie in einem anderen Staat mitbenutzt werden können bzw. der Nutzen der im Nachbarstaat produzierten öffentlichen Leistungen so weit streut, dass er auch noch im eigenen Staat in genügendem Masse anfällt. Angesprochen sind damit 104
	        

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