Volltext: Kleinstaat

Ökonomische Anmerkungen Das Argument der Mindestversorgung mit Staatsleistungen aus der öko­ nomischen Föderalismustheorie soll hier weniger im Sinne eines angemes­ senen Angebots öffentlicher Leistungen und Güter in allen Landesregionen verstanden werden. Es würde in unserem Zusammenhang bedeuten, dass auf bestimmte Staatsdienste nicht verzichtet werden kann, selbst wenn deren Produktion oder Bereitstellung im Kleinstaat nach ökonomischer Kalkulation unrationell ist. Mit zu berücksichtigen im Hinblick auf die regionale Verteilung öffentlicher Leistungen ist das Kriterium der Nutzen­ diffusion, womit die räumliche Streuung der Nutzen einer bestimmten öffentlichen Tätigkeit gemeint ist. Das weitere Kriterium der Mindestpro- jektgrösse besagt, dass zur Erreichung akzeptabler Kostenverhältnisse bestimmte Mindestkapazitäten der Produktion nicht unterschritten werden sollen. Diese Überlegung ist in Relation zu den vorgehenden Ausführungen über die politisch erwünschte Mindestversorgung zu setzen: Mit dieser Begründung kann die Unterauslastung geschaffener Kapazitäten bewusst in Kauf genommen werden.. Das Kriterium der optimalen Betriebsgrösse gehört ebenfalls in diesen Zusammenhang: Da mit zunehmender Betriebsgrösse die Durchschnitts­ kosten tendenziell sinken, wären die Kapazitäten so lange zu erweitern, bis keine zusätzlichen Kosteneinsparungen mehr möglich sind. Diese theoretischen Überlegungen betreffend Mindestprojektgrösse und optimale Betriebsgrösse werden durch die oft gegebene Unteilbarkeit öffentlicher Güter, relativiert. Wenn die Produktquantität vorgegeben ist, dann ist die Grösse des Produktionsapparates dem anzupassen; die Ermitt­ lung seiner minimalen oder optimalen Grösse wird hinfällig. Während die ökonomische Theorie des Föderalismus ihre Argumente für die Entscheidung heranzieht, ob eine öffentliche Aufgabe auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden soll, geht die Ent­ scheidungssituation in einem Kleinstaat darüber hinaus: Was kann national geleistet werden und was ist inter- oder supranational zu regeln? (In diesem Sinne werden auch grössere Staaten zunehmend "kleiner" - der internatio­ nale Regelungs- und Koordinierungsbedarf nimmt zu.) Während in grösseren Staaten für die einzelne öffentliche Leistung im Sinne der vorgehend dargelegten Kriterien eine Gebietsflächenvariation in Anpassung an die optimale Betriebsgrösse und Nutzendiffusion zumindest theoretisch eher möglich ist, müssen im Kleinstaat aus Überlegungen der Mindestversorgung und Mindestprojektgrösse auch öffentliche Leistungen 103
	        

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