Volltext: Kleinstaat

Hubert Büchel weniger zu protektionistischem Handeln fähig, was den Konkurrenzdruck tendenziell vergrössert. Weil jedoch Wettbewerb einen wesentlichen Anreiz zur Effizienzsteigerung darstellt, wie auch Rothschild feststellt, haben diese aus Sicht der einzelnen Unternehmen negativen Fakten volkswirtschaftlich positive Effekte. Der Nachteil wirkt fördernd: nur die leistungsfähigeren Betriebe mit höherer Produktequalität, besserem Service und günstigeren Konditionen können überleben. Der Mangel an Rohstoffen kann eine gute Voraussetzung dafür bilden, keine einseitige Wirtschaftsstruktur aufzu­ bauen. So können vorgegebene Nachteile, mit denen man zu leben gelernt hat und auf die man sich einstellt, sich zum Vorteil auswirken. Aus der Not wird eine Tugend. Die Tatsache, dass der Wirtschaft von Kleinstaaten die kostengünstige Massenproduktion tendenziell verwehrt ist, kann auch zu höherem Spezia­ lisierungsgrad führen, zur Suche nach Marktnischen anregen, eine breitere Produktediversifizierung zur Folge haben. Richtigerweise macht Roth­ schild darauf aufmerksam, dass die meisten ökonomischen Nachteile von Kleinstaaten im Prinzip durch Aussenhandel überwunden werden können. Da die eigenen Ressourcen ungenügend sind, steht der Kleinstaat in der Entscheidung zwischen Selbstbeschränkung und Abhängigkeit. Empirisch lässt sich denn auch feststellen, dass Kleinstaaten eine weit grössere aussen- wirtschaftliche Verflechtung als Grossstaaten aufweisen. In seinem Beitrag erwähnt Rothschild eine Darlegung von Jöhr/Kne- schaurek, die Erklärungen für die höhere ökonomische Effizienz der Schweiz gesucht hatten. Die aufgezeigten Kriterien, stellt Rothschild fest, sind nicht so sehr grössenbedingt, sondern entwicklungsbedingt oder poli­ tischer Natur. Dazu kann weiter angemerkt werden: auch in den Rahmen­ bedingungen, die sich ein kleiner Staat auf politischem Wege gibt, kann er nicht einfach einen grösseren Staat kopieren. Er ist vielmehr angehalten, sich intensiv zu überlegen, welche besonderen Anreize er bieten, welche Standortvorteile er setzen kann. Oft geschieht dies durch die Fesdegung von Rechtsdifferenzen, etwa in der Steuergesetzgebung, mit denen er Inve­ stitionen anziehen möchte. Dabei können sich für ihn die positiven Ergeb­ nisse aufgrund der Standortvorteile manchmal merklich summieren, während sie für den grösseren Staat vergleichsweise mehr oder weniger ver­ nachlässigbar bleiben. Auch in diesem Sinne kann der Kleinstaat also bei seinen politischen "Erzeugnissen" Nischenpolitik betreiben. Es gibt Beispiele, dass dabei eine 100
	        

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