Volltext: Kleinstaat

Zusammenfassung der Diskussion einfach, über die Grenze hinaus zu kommunizieren, weil die Abgrenzung nicht nur politisch, sondern auch sprachlich erfolge. Dagegen spräche als Einwand das Beispiel Luxemburg, wo die Dreisprachigkeit als Stimulans gewirkt habe, aber die Identifizierung sei hier wohl eine andere. Wenn der Kleinstaat, wie Geser ausgeführt habe, des weiteren auf Innenkonflikte nicht so vorbereitet sei wie grosse Staaten, stelle sich die Frage, ob nicht auch die Gefahr einer Diktatur grösser sei. Schliesslich solle man insgesamt nicht die Rolle des Geschichtsbewusstseins unterschätzen, jedenfalls sollte man gerade bei Kleinstaaten berücksichtigen, inwieweit ihre Identität auch historisch begründet sei und welche Rolle das historische Bewusstsein bei­ spielsweise in der Erziehung spiele. An Geser richtete Peter Häberle die Frage, wenn er analytisch zwischen dem Kleinstaat als Universalphänomen, Modellstaat und unfreiwilligem Pionierstaat unterscheide, welcher Art denn sein Staatsbegriff sei, mit dem er die drei staatlichen Modi fundiere. Habe er im Zusammenhang mit seinen Schaubildern von Gesetzmässigkeiten der Natur, von sozialen Regeln oder von kulturellen "Gesetzmässigkeiten" und im Hinblick auf die Relation von Umfang und Grenze von "Individuum und Gemeinschaft" gesprochen bzw. von welchen Teildisziplineri habe er in seinem Theorieraster gehan­ delt? Er, Häberle, könne im übrigen sehr erfreuliche und produktive Über­ einstimmungen mit seinen verfassungsgeschichtlichen Bemühungen sowie hinsichtlich des Instrumentariums der- Präambel im Verfassungstextver­ gleich feststellen, wie er es in seinem Referat noch ausführen werde. ; Hans Geser legte dar, dass er im ersten Modell geometrische Gesetzmäs­ sigkeiten angeführt habe, insofern der Grenzumfang in einem nichtlinearen Verhältnis zur Fläche zunimmt. Beim zweiten Modell habe er unterstellt,' dass Individuen nur einen Beruf gleichzeitig haben könnten, im dritten, dass Individuen nicht beliebig viele Beziehungen zu anderen Individuen haben könnten. Bei den zwei übrigen Modellen seien es soziale Bedingungen, die man natürlich empirisch prüfen müsste. Hinsichtlich der Problemstellung, ob man sie überspringen könnte oder wie elastisch diese Möglichkeiten seien, merkte Geser an, dass man beispielsweise in Rücksicht auf das zweite Modell die Knappheit an Rollen überwinden könnte, indem man mehr nebenamtliche Rollen schaffe oder auf ehrenamtliche Positionen, job sha­ ring usw. ausweiche. Man könne hier noch mehr Komplexität in eine kleine Gesellschaft hineinbringen. Im Hinblick auf den Staatsbegriff setze ein Systemtheoretiker wie er immer Gebilde voraus, die Grenzen haben und in der formalen Setzung Produkte des Rechts seien. Allerdings seien in der 91
	        

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